[18] Verbesserungen für Tarifbeschäftigte bei der Polizei durch das Nichtvollzugskonzept
Die Landesregierung beschloss 1999, im Rahmen der Auflösung der polizeilichen Kraftfahrzeugwerkstätten die Hälfte des Gegenwerts von 230 wegfallenden Stellen dem Polizeihaushalt (ursprüngliches Einsparpotenzial: 8,3 Mio. €) zu belassen, um insbesondere Höhergruppierungen für Tarifpersonal zu ermöglichen (sogenanntes Nichtvollzugskonzept) und dadurch den Polizeivollzugsdienst zu entlasten. Der Rechnungshof stellte im Rahmen seiner Untersuchung fest, dass die bisherige Umsetzung des Nichtvollzugskonzepts zu uneinheitlichen Stellenstrukturen beim Tarifpersonal der Polizei führte. Vor der Weiterführung des Programms mahnte er deshalb Änderungen an. Außerdem war er der Auffassung, dass sich die Ziele auch bei einer dauerhaften Absenkung des ursprünglich zur Verfügung stehenden Finanzvolumens von jährlich 4,2 Mio. € auf 3,2 Mio. € erreichen lassen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung u. a. ersucht, das finanzielle Gesamtvolumen des Nichtvollzugskonzepts dauerhaft um 1 Mio. € zu kürzen und die Dienststellen zu verpflichten, mit einem Antrag auf Höhergruppierung auch nachvollziehbar darzulegen, in welchem Umfang Polizeibeamte durch den Einsatz von höher gruppierten Tarifbeschäftigten entlastet und damit anderweitig verwendet werden können.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass sie das Gesamtvolumen des Nichtvollzugskonzepts dauerhaft von 4,2 Mio. € auf 3,2 Mio. € gesenkt habe. Aufgrund der bislang abgebauten Stellen im Werkstattbereich seien bisher insgesamt 1,6 Mio. € für Höhergruppierungen in Anspruch genommen worden. Die Dienststellen seien gehalten, die mit der jeweiligen Höhergruppierung verbundene Entlastung des Polizeivollzugsdienstes von vollzugsfremden Aufgaben darzustellen.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat die Berichte der Landesregierung beraten und nach Kenntnisnahme des zweiten Berichts das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Wenn die Umsetzung des Nichtvollzugskonzepts mit einem Finanzierungsvolumen von nunmehr 3,2 Mio. € abgeschlossen ist, wäre noch der Nachweis zu erbringen, dass 230 Stellen abgebaut worden sind. Hierzu hat der Landtag keine Beschlüsse gefasst.
Parlamentsdokumentation