[16] Zuwendungen an Gemeindefeuerwehren
Der Rechnungshof berichtete über fehlende Wirtschaftlichkeit der Feuerwehrinfrastruktur und forderte die Erstellung von Feuerwehrbedarfskonzepten und an der Verfügbarkeit des Feuerwehrpersonals orientierte Einsatzpläne. Er empfahl außerdem, Einsparpotenziale durch verstärkte interkommunale Zusammenarbeit und durch die konsequente Erhebung von Kostenersätzen für Einsätze der Feuerwehr zu erschließen.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, die Vorschläge und Empfehlungen des Rechnungshofs umzusetzen.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat über die ergriffenen und noch beabsichtigten Maßnahmen berichtet. Das Innenministerium habe den Kommunen das Muster eines Feuerwehr-Bedarfsplanes zur Verfügung gestellt, um die jeweils notwendige personelle und gerätetechnische Ausstattung einer Feuerwehr zu ermitteln. Die Bewilligungsstellen sollten bei der Vorlage von Zuwendungsanträgen verstärkt auf die Erarbeitung solcher Bedarfspläne drängen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des Innenministeriums und des Landesfeuerwehrverbandes habe außerdem im Laufe des Jahres 2007 die aus dem Jahr 1999 stammenden „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ überarbeitet. Dabei sei ein wesentlicher Schwerpunkt auf die Stärkung der interkommunalen Zusammenarbeit gelegt worden.
Die Landesregierung hat jedoch auch auf das kommunale Selbstverwaltungsrecht und die dadurch eingeschränkten Einflussmöglichkeiten des Landes hingewiesen.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die meisten Empfehlungen der Finanzkontrolle wurden inzwischen umgesetzt oder befinden sich in der Umsetzungsphase. Im Übrigen erarbeitet das Innenministerium derzeit einen Entwurf zur Änderung des Feuerwehrgesetzes. Dieser sieht u. a. vor, den Kommunen das Recht einzuräumen, von den Verursachern von Unfällen im Straßenverkehr künftig Kostenersatz zu verlangen. Dies dürfte zu geschätzten Mehreinnahmen der Kommunen in einer Größenordnung von etwa 3,5 Mio. € jährlich führen.
Parlamentsdokumentation