[12] Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für Dienstleistungen Dritter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe

Denkschrift 2007 Beitrag Nr. 4

Das Justizministerium schloss im Dezember 2006 einen Vertrag mit einem freien Träger über die landesweite Aufgabenübertragung in der Bewährungs- und Gerichtshilfe. Zur Schaffung der haushaltsmäßigen Voraussetzungen übte das Finanzministerium das Notbewilligungsrecht aus und willigte in eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 58 Mio. € ein.

Der Rechnungshof vertrat im Gegensatz zu Finanzministerium und Justizministerium die Auffassung, dass die Verabschiedung eines Nachtragshaushaltsplans zeitlich möglich gewesen wäre und durch die Ausübung des Notbewilligungsrechts das Budgetrecht des Parlaments verletzt wurde.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, von den Darlegungen des Rechnungshofs Kenntnis zu nehmen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Der Staatsgerichtshof Baden-Württemberg ist in seinem Urteil vom 11.10.2007 - GR 1/07 - der Rechtsauffassung des Rechnungshofs gefolgt. Das Ziel des Rechnungshofs, die Wahrung des Budgetrechts des Parlaments in solchen Fällen zukünftig sicherzustellen, wurde damit voll erreicht.

Parlamentsdokumentation