[10] Nachversicherung ausgeschiedener Bediensteter

Denkschrift 2006 Beitrag Nr. 4

Richter und Beamte, die ohne Anspruch auf Versorgung aus dem Dienst des Landes ausscheiden, sind vom Land in der gesetzlichen Rentenversicherung nachzuversichern. Dafür ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung zuständig. Das Land wendet jährlich mehr als 40 Mio. € für die Nachversicherung ausgeschiedener Bediensteter auf.

Die Finanzkontrolle prüfte im Jahr 2005 die Praxis der Nachversicherung durch das Landesamt und stellte dabei fest, dass sowohl die gesetzlichen Grundlagen als auch ihr Vollzug durch das Landesamt verbessert werden können. Nach Auffassung der Finanzkontrolle sollte insbesondere vermieden werden, dass für jene Bediensteten Nachversicherungsbeiträge entrichtet werden, die alsbald in den Dienst des Landes zurückkehren und deren Nachversicherung deshalb zu keinerlei Leistungen der Rentenversicherung führt.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, im Zuge der Neuregelung des Versorgungsrechts eine Trennung der Systeme Versorgung und Rentenversicherung vorzusehen, die Verfahrensabläufe bei der Bearbeitung der Nachversicherungsfälle weiter zu verbessern und auf eine bundesrechtliche Regelung hinzuwirken, die es ermöglicht, Zahlungen zu vermeiden, die sich auf Renten- und Versorgungsanwartschaften nicht auswirken.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass sie das Verfahren der Nachversicherung durch ein Bündel von Maßnahmen optimiert habe und dass sie die von Rechnungshof und Landtag vorgeschlagene Trennung der Systeme im Zuge der Novellierung des Versorgungsrechts anstrebe. Die vorgeschlagene Novellierung des Bundesrechts scheitere hingegen am Widerstand des Bundes und der Mehrheit der Länder.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Das Ziel der Prüfung, das Nachversicherungsverfahren beim Landesamt zu optimieren, ist durch die eingeleiteten Maßnahmen erreicht. Die im Wege der Landesgesetzgebung mögliche Trennung der Systeme ist auf dem Weg und befindet sich derzeit in der Abstimmung innerhalb der Landesregierung. Der Rechnungshof bedauert, dass die geforderte Novellierung des Bundesrechts nicht möglich ist, zumal auch andere Rechnungshöfe eine solche Novellierung vorgeschlagen haben.

Parlamentsdokumentation