[6] Vergabe von Gutachten durch die Ministerien

Beratende Äußerung vom 18.01.2005

Die Ministerien des Landes hatten zwischen Anfang 2000 und April 2004 insgesamt 336 externe Beratungsleistungen mit einem Volumen von 22 Mio. € vergeben. Dabei wurde häufig gegen das Vergaberecht sowie gegen den Wirtschaftlichkeits- und Wettbewerbsgrundsatz verstoßen. Bei 90 % aller Gutachten wurden externe Berater per freihändiger Vergabe beauftragt. Meist wurde kein einziges Vergleichsangebot eingeholt. Die hohe Zahl der externen Beratungen wurde mit fehlendem Personal und mangelnden Fachkenntnissen begründet. Der Rechnungshof bezeichnete dies als fachlichen Offenbarungseid.

Der Rechnungshof forderte, künftig intensiver zu prüfen, ob externe Gutachten notwendig sind, und vergaberechtliche Bestimmungen genauer anzuwenden. Die eigenen Personalressourcen und Fachkompetenzen sollten zukünftig verstärkt genutzt werden. Aufträge an externe Berater sollten grundsätzlich im Wege der Öffentlichen Ausschreibung vergeben und die Mittel im Haushalt pauschal um 20 % bis 30 % gekürzt werden.

Parlamentarische Behandlung

Der Finanzausschuss hat das Thema in drei Sitzungen erörtert. Auf seine Empfehlung hat der Landtag die Landesregierung ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen und die Haushaltsmittel um einen pauschalen Ansatz zu kürzen. Außerdem sollte die Landesregierung darauf hinwirken, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs auf allen Ebenen der Landesverwaltung beachtet werden.

Reaktion der Landesregierung

Die Ministerien haben berichtet, dass in den Jahren 2004 und 2005 nur noch 74 externe Beratungsleistungen mit einem Honorarwert in Höhe von 2 Mio. € vergeben worden seien. Die Zahl der Gutachten sei um 43 %, die Ausgaben um 80 % und das durchschnittliche Honorar je Gutachten um 68 % zurückgegangen.

Parlamentarische Erledigung

Der Landtag hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Vorgabe des Landtags, bei externen Beratungsleistungen für die Ministerien mehr als bisher die Notwendigkeit zu hinterfragen, wurde umgesetzt. Die Ausgaben für externe Beratungen waren in den Jahren 2004 und 2005 stark zurückgegangen. Nach einem aktuellen Bericht der Landesregierung vom 15.05.2008 an den Landtag hat sich diese positive Entwicklung nicht fortgesetzt. Die Zahl der Gutachten und die Ausgaben sind insbesondere im Jahr 2007 wieder stark angestiegen.

Einer weiteren zentralen Vorgabe des Landtags, Gutachtenaufträge der Ministerien verstärkt im Wettbewerb zu vergeben, wurde bisher nicht Rechnung getragen. 80 % der Beraterleistungen wurden weiter freihändig vergeben. Über dieses Thema und die Entwicklung der Gutachterleistungen auf den übrigen Ebenen der Landesverwaltung berichtete der Rechnungshof im Beitrag Nr. 6 (Vergabe von Gutachten durch Landesbehörden) der Denkschrift 2006. Dieser Beitrag wurde noch nicht abschließend parlamentarisch behandelt.

Parlamentsdokumentation