[5] Vertretung der Dienststellen und Behörden des Landes bei Rechtsstreitigkeiten

Denkschrift 2004 Beitrag Nr. 8

Der Rechnungshof prüfte alle Fälle, in denen Behörden des Landes im Jahr 2001 Rechtsanwälte beauftragt hatten. Dabei ergab sich, dass die Behörden bei der Entscheidung, ob Rechtsanwälte beauftragt werden sollen, überwiegend wirtschaftlich und sparsam handelten und sachgerechte Entscheidungen trafen. In der Regel ist bei den Behörden der notwendige juristische Sachverstand vorhanden, um Rechtsstreitigkeiten ohne anwaltliche Hilfe sachgerecht zu führen.

In einigen Fällen wurden ohne sachliche Notwendigkeit Rechtsanwälte beauftragt. Der Rechnungshof forderte die betreffenden Ressorts auf, in derartigen Fällen sorgfältiger zu prüfen, ob es wirklich der Unterstützung durch einen Rechtsanwalt bedarf. Insbesondere sprach sich der Rechnungshof dagegen aus, in Fällen, in denen das Land als Antragsgegner an Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof oder dem Staatsgerichtshof beteiligt ist, Rechtsanwälte zu beauftragen.

Parlamentarische Behandlung

Der Landtag hat die Landesregierung aufgefordert, bei der Beauftragung von Rechtsanwälten die Vorschläge des Rechnungshofs zu beachten und auch bei gerichtlichen Verfahren vor den Verwaltungsgerichten und Verfassungsgerichten nach Möglichkeit von der Beauftragung eines Rechtsanwalts abzusehen.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat in einem ersten Bericht vom Dezember 2005 dargelegt, dass die Ressorts angehalten wurden, den Vorschlägen des Rechnungshofs zu folgen. Allerdings wurden auch Fälle dargelegt, in denen abweichend von der Beschlussfassung des Landtags die Verwaltung Rechtsanwälte beauftragte.

Der Landtag hat daraufhin einen zweiten Bericht angefordert, den die Landesregierung im Februar 2008 erstattet hat. Aus ihm ergibt sich, dass Rechtsanwälte - von Fällen des Anwaltszwangs abgesehen - nur in Ausnahmefällen beauftragt worden sind. In den weitaus meisten Fällen wurden Rechtsstreitigkeiten von den Behörden des Landes selbst geführt.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den zweiten Bericht zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Das Ziel, vermeidbare Rechtsanwaltskosten einzusparen, indem die Behörden des Landes auf den juristischen Sachverstand ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen, ist überwiegend erreicht worden. Die Ressorts haben für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich angeordnet, dass Rechtsanwälte nur in Ausnahmefällen beauftragt werden dürfen.

Nach wie vor unbefriedigend ist es, dass sich das Land als Antragsgegner in Normenkontrollverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof und in Verfahren vor dem Staatsgerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht durch Rechtsanwälte vertreten lässt. Dies ist sachlich nicht geboten und verursacht vermeidbare Ausgaben, die in vielen Fällen vom Prozessgegner nicht erstattet werden.

Parlamentsdokumentation