[3] Priorisierung von Straßenbauprojekten; Planungskosten

Denkschrift 2003 Beitrag Nr. 9

Das Land meldete im Jahr 2003 für den Bundesverkehrswegeplan 221 Straßenbauprojekte mit einem Gesamtvolumen von 6,6 Mrd. € als vordringlichen Bedarf an. Gemessen an den Erfahrungen zurückliegender Jahre hätten die Projekte erst im Laufe von 35 Jahren realisiert werden können. Durch die Anhäufung von Projekten ohne eigenes Ranking verlor die Bedarfsmeldung an Akzeptanz und Durchschlagskraft.

Die Kosten für die Bauplanung und Bauüberwachung von Straßenbauprojekten betrugen in den Jahren 1999 bis 2001 20 % der Gesamtherstellungskosten. Für Bundesfernstraßenprojekte erstattete der Bund jedoch nur 3 % der Baukosten.

Der Rechnungshof forderte, geeignete Verfahren und Kriterien zu entwickeln, um die Rangfolge der Straßenbauprojekte landesseitig zu priorisieren und sie wirtschaftlicher zu realisieren. Bei den Planungs- und Bauüberwachungskosten forderte er deutliche Kostensenkungen.

Parlamentarische Behandlung

Der Finanzausschuss hat das Thema in vier Sitzungen erörtert. Auf seine Empfehlung hat der Landtag die Landesregierung ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen und insbesondere für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans, aber auch für den Landesstraßenbau, Instrumente und Kriterien zur Priorisierung und Festlegung der Rangfolge zu entwickeln. Die Planungs- und Bauüberwachungskosten von Fernstraßenprojekten sollten zukünftig transparent dargestellt werden. Außerdem sollte aufgezeigt werden, wie die Effizienz und damit auch die Personalproduktivität der Straßenbauverwaltung insgesamt weiter erhöht werden kann.

Reaktion der Landesregierung

Die Landesregierung hat berichtet, dass die Projekte des Bundesverkehrswegeplans mit Hilfe einer Nutzwertanalyse priorisiert worden seien. Eine entsprechende Priorisierungsliste wurde vorgelegt. Dadurch solle die Senkung der Planungs- und Bauüberwachungskosten und ein effizienter Einsatz der Planungsmittel erreicht werden. Ob die erarbeitete Nutzwertanalyse auch auf die weit mehr als 1.000 Landesstraßenprojekte übertragbar sei, müsse im Rahmen der Fortschreibung des Generalverkehrsplans geprüft werden. Die projektscharfe Ermittlung der Planungs- und Bauüberwachungskosten sei seit dem Jahr 2003 möglich.

Parlamentarische Erledigung

Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.

Bewertung Zielerreichung

Die Vorgabe der Landesregierung, Instrumente für die Priorisierung von Straßenbauprojekten weiter zu entwickeln, wurde für die Projekte des Bundesverkehrswegeplans erfüllt. Für die 1.000 Landesstraßenprojekte des Generalverkehrsplans fehlt eine Priorisierung bisher. Da eine projektscharfe Ermittlung der Planungs- und Bauüberwachungskosten jetzt möglich ist, sollten diese Informationen für eine effiziente Steuerung genutzt werden.

Parlamentsdokumentation