[2] Beschaffung von IuK-Geräten
Der Rechnungshof kritisierte, dass IuK-Geräte nicht in wirtschaftlich sinnvollem Umfang zentral beschafft wurden. Er regte an, die IuK-Arbeitsplatzausstattung zu vereinheitlichen, die Standardgeräte in die Liste der gemeinsam zu beschaffenden Gegenstände aufzunehmen, eine spezialisierte Stelle mit der zentralen Beschaffung und der Führung eines elektronischen Warenkorbes zu beauftragen sowie Refinanzierungsmöglichkeiten für die gemeinsame Beschaffungsstelle zu erproben.
Drei Jahre später zeigte der Rechnungshof erneut noch immer bestehende Defizite bei der Beschaffung der IuK-Geräte auf. Außerdem wies er darauf hin, dass auch wissenschaftliche Einrichtungen bei zentraler Beschaffung ihrer Standardgeräte günstigere Preise erzielen und den Verwaltungsaufwand reduzieren könnten.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung wiederholt ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs umzusetzen, insbesondere die gemeinsame Beschaffung von IuK-Standardgeräten verbindlich festzulegen sowie die wissenschaftlichen Einrichtungen stärker einzubeziehen.
Reaktion der Landesregierung
Das Innenministerium hat dem Landtag mehrfach über die Umsetzung des Landtagsbeschlusses berichtet. So sei festgelegt worden, dass IuK-Standardgeräte in Abstimmung mit den Landesrechenzentren zentral vom Logistikzentrum Baden-Württemberg zu beschaffen und in einem elektronischen Warenkorb zum Abruf durch die Landesdienststellen bereitzustellen seien. Die erste gemeinsame Pilotausschreibung im Jahr 2004 habe 6 Mio. € umfasst. Im Jahr 2006 habe das Vergabevolumen bereits bei 22 Mio. € gelegen. Dabei seien die Listenpreise teilweise um mehr als 50 % unterboten worden.
Der Bestellprozess müsse allerdings noch optimiert werden. Weil das komplizierter gewordene Vergaberecht Spezialisten für das Beschaffungswesen erfordere, seien haushaltsneutral drei zusätzliche Stellen sowie Sachmittel bereitgestellt worden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat die Berichte der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die erzielten Preisvorteile bestätigen die Empfehlungen des Rechnungshofs. Auch 2007 hat der Abruf von IuK-Ausstattung aus dem Warenkorb weiter zugenommen. Die Beschaffungsanordnung wurde zum 01.01.2008 novelliert und die IuK-Standardgeräte sind in die Liste der gemeinsam zu beschaffenden Gegenstände aufgenommen worden. Die Landesregierung hat die Empfehlungen des Rechnungshofs damit weitgehend umgesetzt. Allerdings hat die Bündelung der Beschaffungsaufgaben nicht - wie vom Rechnungshof konzipiert - zu zusätzlichen Stelleneinsparungen geführt. Anders als vom Rechnungshof vorgeschlagen, ist den Hochschulen die Teilnahme an der gemeinsamen Beschaffung weiterhin freigestellt.
Parlamentsdokumentation
Denkschrift 2003, Beitrag Nr. 6
Parlamentsdokumentation
Denkschrift 2006, Beitrag Nr. 7