[33] Betätigungsprüfung bei einer Hafengesellschaft
Das Land ist alleiniger Anteilseigner der Staatlichen Rhein-Neckar-Hafengesell-schaft Mannheim mbH. Diese hat die Aufgabe, den ihr vom Land pachtweise überlassenen Rhein-Neckar-Hafen Mannheim zu betreiben. Der Rechnungshof empfahl, den Hafenbetrieb zunächst dergestalt neu zu strukturieren, dass die Gesellschaft nur noch als Verwalter fungieren würde.
Einen Hafen zu betreiben, ist nicht Aufgabe des Landes. Daher empfahl der Rechnungshof, das Land solle das Unternehmen weitgehend privatisieren bzw. kommunalisieren. Langfristig sollte es auch seine wertvollen Hafengrundstücke veräußern.
Unbeschadet dessen forderte der Rechnungshof, die Kapitalausstattung der Gesellschaft erheblich zu reduzieren. Des Weiteren solle das Land prüfen, inwieweit es sich von Teilen der Infrastruktur des Hafens (z. B. dem landeseigenen Stromnetz) trennt.
Parlamentarische Behandlung
Im Finanzausschuss hat die Empfehlung des Rechnungshofs, das Land solle den Hafenbetrieb neu strukturieren und sich aus dem Hafen zurückziehen, keine Mehrheit gefunden. Der Landtag hat jedoch die Landesregierung ersucht, darauf hinzuwirken, dass die Kapitalausstattung der Gesellschaft auf das betrieblich erforderliche Maß zurückgeführt und den übrigen Empfehlungen des Rechnungshofs gefolgt wird.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, die Kapitalausstattung werde um 1,5 Mio. € reduziert. Sie hat weiter berichtet, das Stromnetz werde für 1,4 Mio. € verkauft.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Vorschläge des Rechnungshofs, den Rhein-Neckar-Hafen Mannheim neu zu strukturieren und weitgehend zu privatisieren, fanden keine parlamentarische Unterstützung.
Der Rechnungshof hat erreicht, dass die Kapitalausstattung der Gesellschaft reduziert und das Stromnetz veräußert wurde. Damit kamen dem Landeshaushalt insgesamt 2,9 Mio. € zugute.
Parlamentsdokumentation