[29] Prüfung der Prozesskostenhilfe
Der Aufwand des Landes für die Prozesskostenhilfe stieg in den letzten Jahren stark an. Der Rechnungshof empfahl eine stärkere Eigenbeteiligung der Antragsteller durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene. Weiter sollte die Bedürftigkeit der Antragsteller genauer geprüft werden. Aufgrund eines Hinweises des Rechnungshofs korrigierte der Bundesgesetzgeber eine für die Prozesskostenhilfe relevante Änderung der Zivilprozessordnung. Dadurch konnte eine drohende Kostenexplosion von bundesweit bis zu 540 Mio. € verhindert werden.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung insbesondere ersucht, die Vorschläge des Rechnungshofs aufzugreifen und auf eine stringentere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen bei der Prozesskostenhilfe hinzuwirken.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat berichtet, sie habe zusammen mit der niedersächsischen Landesregierung einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Vorschläge des Rechnungshofs im Wesentlichen berücksichtige. Der Bundesrat habe mit großer Mehrheit die Einbringung des Gesetzentwurfs im Bundestag beschlossen. Der Gesetzentwurf sei von der Bundesregierung kritisiert worden. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens sei derzeit nicht absehbar. Auf eine stringentere Prüfung bei der Gewährung von Prozesskostenhilfe sei im Rahmen des Möglichen hingewirkt worden. Der massive Anstieg der Aufwendungen für Prozesskostenhilfe sei gebremst worden.
Parlamentarische Erledigung
Der Landtag hat den ergänzenden Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Der Rechnungshof hat mit seiner Prüfung einen wesentlichen Beitrag zur bundesweiten Diskussion über den Aufwand in der Prozesskostenhilfe geleistet. Es bleibt abzuwarten, ob der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf mit weiteren Vorschlägen des Rechnungshofs im Gesetzgebungsverfahren umgesetzt wird. Die Hinweise des Rechnungshofs zu einer einheitlichen Rechtsanwendung im Land scheinen zu greifen. Seit der Beratenden Äußerung 2005 blieben die Ausgaben für Prozesskostenhilfe nahezu konstant. In den Jahren davor waren sie jährlich um mehrere Millionen Euro gestiegen.
Parlamentsdokumentation