[26] Ganztagsschulen
In Baden-Württemberg waren zum Untersuchungszeitpunkt 174 öffentliche Ganztagesschulen genehmigt. Der Rechnungshof lieferte mit seiner Untersuchung erstmals zuverlässige Daten zu deren Kosten und zu bestimmten Wirkungsaspekten. Ferner befasste er sich mit dem Investitionsprogramm des Bundes zur Förderung des Ganztagsschulangebots. Er zeigte in einer Hochrechnung den Finanzierungsbedarf des Landes für den Betrieb der Ganztagsschulplätze auf, die durch das Bundesprogramm neu entstehen. Im Ergebnis verdeutlichte die Untersuchung, dass das Ganztagsschulangebot in Baden-Württemberg nicht systematisch geplant war. Auch die voraussichtlichen Wirkungen und Auswirkungen dieses Angebots waren nicht bewertet worden. Die vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel wurden im Land nicht bedarfsgerecht und problembezogen verteilt. Schließlich war die laufende Finanzierung weiterer Ganztagsschulen nicht gesichert.
Parlamentarische Behandlung
Der Landtag hat die Landesregierung ersucht, bei der Selbst- und Fremdevaluation der Schulen einen Schwerpunkt auf den Ganztagsbetrieb zu legen. Im Lichte der Evaluationsergebnisse solle entschieden werden, welche Formen der Ganztagsschule in welcher Weise vom Land gefördert werden sollen. Weiterhin sollten Mittel aus Förderprogrammen auch künftig bedarfsorientiert und unter Beachtung der örtlichen Gegebenheiten und Zuständigkeiten (§ 30 des Schulgesetzes) vergeben werden.
Reaktion der Landesregierung
Die Landesregierung hat in ihrem Bericht u. a. darauf hingewiesen, dass das beauftragte Landesinstitut für Schulentwicklung etwa acht Jahre benötige, um alle allgemein bildenden Schulen mindestens einmal zu evaluieren. Erst danach sei eine Gesamtschau der Schulen mit Ganztagsbetrieb möglich. Um dennoch zeitnah auf die Fragestellung eingehen zu können, welche Formen der Ganztagsschule in welcher Weise vom Land gefördert werden sollen, habe die Landesregierung diese Fragestellung in ein Kooperationsprojekt mit der Bertelsmann-Stiftung einbezogen. Dieses Projekt endet 2008, sodass ab diesem Zeitpunkt Ergebnisse zumindest für eine städtische und eine ländliche Region vorgelegt werden könnten.
Die Landesregierung hat außerdem mitgeteilt, dass der Ministerrat am 20.02.2006 den Ausbau von Ganztagsschulen in Baden-Württemberg beschlossen habe. An 40 % der allgemein bildenden öffentlichen Schulen solle ein Ganztagsbetrieb eingerichtet werden. Um diesen ausgewogen zu erreichen, würde den Regierungspräsidien je Schulart eine Quote zugewiesen. Dabei seien die bereits eingerichteten Ganztagsschulen sowie die Anzahl der allgemein bildenden Schulen in jedem Regierungsbezirk berücksichtigt worden.
Parlamentarische Erledigung
Der Finanzausschuss hat den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen und das parlamentarische Verfahren beendet.
Bewertung Zielerreichung
Die Empfehlungen des Rechnungshofs wurden bisher noch nicht vollständig umgesetzt. Die Landesregierung hat jedoch Maßnahmen ergriffen, die der Intention des Rechnungshofs entsprechen und dessen Zielsetzungen wirksam befördern.
Parlamentsdokumentation