Bereits vor der Einplanung von Mitteln muss die Notwendigkeit einer Förderung unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität gründlicher als bisher geprüft werden. Bei fehlendem oder zu geringem Eigeninteresse der geförderten Marktteilnehmer sollte eine Förderung eingestellt werden.
1 Ausgangslage
Das Land fördert die Durchführung außenwirtschaftlicher Maßnahmen. Ziel der Fördermaßnahmen des Landes ist es, die außenwirtschaftlichen Beziehungen baden-württembergischer Unternehmen zu unterstützen.
Im Mittelpunkt der Aktivitäten des Landes stehen Veranstaltungen zur Erschließung ausländischer Märkte. Hierzu gehören die mit den Wirtschaftsorganisationen abgestimmten Beteiligungen an Auslandsmessen sowie technische Symposien und Kooperationsbörsen im Rahmen von Wirtschaftsdelegationsreisen.
Der RH hat die Umsetzung solcher Fördermaßnahmen und deren Effektivität unter Berücksichtigung der Beteiligung der Wirtschaft untersucht.
2 Prüfungsergebnisse
2.1 Projektstelle Umwelt
2.1.1 Gründung der Projektstelle
Der Landesverband der baden-württembergischen Industrie e. V. (LVI) hat im Jahr 1997 auf Initiative des WM die Trägerschaft für das Projekt Erschließung von Auslandsmärkten für Umwelttechnologien und dienstleistungen (Exportoffensive Umwelt) übernommen. Er hat zur Umsetzung dieses Projekts die Projektstelle Umwelt (PU) gegründet und diese innerhalb seiner LVI-Beratungs und Service-GmbH (LVI GmbH) angesiedelt.
Die PU sollte die Erschließung von Auslandsmärkten für Umweltschutztechnologien aus Baden-Württemberg unterstützen. Damit verbunden waren das Angebot der integrierten Beratungshilfe an die chinesischen Partnerprovinzen Jiangsu und Liaoning sowie der Einsatz von Umweltexperten in ausgewählten Ländern. In der Projektkonzeption des LVI vom 20.12.1996 wurde die Laufzeit des Projekts vorläufig auf zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung begrenzt. Mit Bewilligungsbescheiden vom 18.05.1999 (Projektphase II), 03.05.2001 (Projektphase III) und vom 28.01.2004 (Projektphase IV) wurde die Projektlaufzeit jeweils verlängert.
Neben den Fördermitteln für die PU als solche erhielt sie auch Mittel für außenwirtschaftliche Maßnahmen sowie für die Einzelprojekte
- Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Umwelttechnologie-Unternehmen aus Baden-Württemberg mit unterstützendem Umweltexperteneinsatz (ARGE-Umweltexperte) und
- Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Umwelttechnologie-Unternehmen aus Baden-Württemberg (Projektmoderator).
Mit der Durchführung dieser Projekte beauftragte die PU die Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH (BWI).
Insgesamt bewilligte das WM dafür Zuschüsse in Höhe von 4,657 Mio. € (s. Übersicht 1).

2.1.2 Finanzierung der Projektstelle Umwelt
Bei der Finanzierung der PU gingen der Landesverband und das WM von einer Beteiligung der Wirtschaft aus mit dem mittelfristigen Ziel, die anteilige Förderung des Landes zulasten einer stärkeren finanziellen Beteiligung der Wirtschaft sukzessive zurückzufahren.
Das WM hat dazu selbst festgestellt, dass dieses Ziel auch nach fünf Jahren der PU-Förderung noch nicht erreicht sei. Entgegen der Zielsetzung betrug die Förderung des WM auch in der Projektphase III im Durchschnitt immerhin noch 76 %, wobei die Beteiligungsquote der Wirtschaft von 24 % im Jahr 2003 vier Prozentpunkte geringer war als im Jahr 2001, obwohl eine höhere finanzielle Beteiligung gefordert war.
Aufgrund von Finanzierungsproblemen der Projektphase III beantragte die PU die Bewilligung weiterer Mittel in Höhe von 54.184 €. Dies wurde u. a. damit begründet, dass im Jahr 2002 ein Fehlbetrag in Höhe von 17.000 € entstanden sei, weil die beabsichtigte Erhebung eines jährlichen Mitgliedsbeitrags von 170 € nicht umgesetzt werden konnte. Für das Jahr 2003 hat die PU zwar den jährlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 170 € zuzüglich Mehrwertsteuer erhoben, allerdings mit dem Ergebnis, dass im März 2003 die Anzahl der Mitglieder von bisher 250 auf 86 Unternehmen, also um 65 %, zurückging. Dadurch konnten die geplanten Einnahmen vonseiten der Wirtschaft nicht realisiert werden. Es entstand ein weiterer Fehlbetrag in Höhe von 8.500 €.
Mit Bewilligungsbescheid vom 05.08.2003 wurden zur Deckung des Gesamtfehlbetrags in Höhe von rd. 54.000 € nachträglich Fördermittel in Höhe von 50.000 € bereitgestellt.
Übersicht 2 zeigt für die Projektphase III, wie sich die relative Förderung je Unternehmen erhöht hat, nachdem der Versuch gescheitert war, die Unternehmen stärker zu beteiligen.

2.1.3 Bildung von Arbeitsgemeinschaften
Der PU wurden im Jahre 2002 für die Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Umwelttechnologie-Unternehmen des Landes (Projektmoderator) im Rahmen der Projektförderung als Vollfinanzierung eine Zuwendung in Höhe von 47.560 € bewilligt. Die Gesamtkosten des Projekts betrugen 46.864 €.
Ziel des geförderten Projekts war die Heranführung von baden-württembergischen Umweltfirmen an Umweltprojekte im Ausland. Da dieses, insbesondere wegen der Struktur der Umweltbranche mit vielen kleinen und mittelständischen Anbietern von Umwelttechnologien und -dienstleistungen, als äußerst schwierig angesehen wurde, sollten die mittelständischen Unternehmen leistungsfähige Arbeitsgemeinschaften bilden. Da Versuche der Wirtschaft, die Initiative zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften der Unternehmen selbst zu organisieren, scheiterten, wurde im Rahmen des Förderprojekts ein erfahrener und neutraler Projektmoderator beauftragt, entsprechende Vorleistungen zu erbringen.
Die Erfahrungen, die der Projektmoderator bei der Durchführung des Projekts machte, hat er in einem Bericht zusammengefasst. Der Bericht enthält aufschlussreiche Anmerkungen, wie die nachstehenden Auszüge belegen:
„… Bereits die Übernahme von kleineren Kostenpaketen, wie z. B. die Vorbereitung der Präsentationen usw., die nur über eine zentrale Stelle sinnvoll ist, wurde nicht von allen Unternehmen vorbehaltlos mitgetragen. Durch die schweren wirtschaftlichen Randbedingungen sind die finanziellen Polster der beteiligten Unternehmen zwar generell sehr dünn, andererseits muss für ein Engagement in neuen Märkten die Bereitschaft zur Übernahme von Anlaufkosten gegeben sein. …
… Im Laufe des Projekts wurde von den Beteiligten immer wieder die Frage nach weiteren staatlichen Förderungen laut. Trotz der Hinweise, dass das WM und der LVI bereits in beträchtlichem Ausmaß in Vorleistung gegangen sind mit den bisherigen Projektvorbereitungen, hielt sich die Erwartungshaltung bei einigen Unternehmen hartnäckig. …
… Aufgrund dieser Randbedingungen erscheint es angebracht, den weiteren Fortgang des Projekts abzuwarten, bevor mit weiteren vergleichbaren Aktionen andere Projekte angegangen werden. Es hat sich gezeigt, dass die ARGE-Bildung ein sehr schwieriger Prozess ist, obwohl bereits von Anfang an großes Interesse seitens der beteiligten Firmen bestand. Ohne eine Moderation des gesamten Vorgangs und insbesondere ohne die tatkräftige personelle und finanzielle Unterstützung durch den LVI und das WM wäre dieses Projekt nicht möglich gewesen. ...“
2.1.4 Mitnahmeeffekte
Die beiden Förderbeispiele lassen erkennen, dass die Zielgruppen die Fördermaßnahmen nicht als Hilfe zur Selbsthilfe sehen und entsprechende Aktivitäten vermissen lassen. Vielmehr scheinen Mitnahmeeffekte im Vordergrund zu stehen.
So konnte die PU (s. Pkt. 2.1.2) ihren Finanzierungsplan für die Projektphase III nicht einhalten, da die eingeplanten Mitgliedsbeiträge im Jahr 2002 nicht erhoben wurden und die Einführung der Mitgliedsbeiträge im Jahr 2003 zu einem rapiden Mitgliederschwund führte. Folge war, dass zur Finanzierung der Projektstelle weitere Zuwendungen beim WM beantragt und auch bewilligt wurden. Das WM hat zwar eine höhere Eigenbeteiligung der Wirtschaft eingefordert, dieses Ziel aber verfehlt.
Bei dieser Sachlage hätte nach Auffassung des RH geprüft werden müssen, inwieweit unter Berücksichtigung des Subsidiaritätsprinzips (§ 23 LHO) eine Weiterförderung der Maßnahme überhaupt noch zu rechtfertigen war bzw. ob nicht zumindest die Förderquote hätte reduziert werden müssen.
Auch bei der Fördermaßnahme Projektmoderator wurde das Subsidiaritätsprinzip nicht beachtet, sondern das Projekt wurde mit Fördermitteln voll finanziert. Ähnlich bemerkenswert wie beim Projekt Umweltexperte sind die Feststellungen im Erfahrungsbericht zu der Maßnahme Projektmoderator. Danach trugen Unternehmen bereits die Übernahme von kleinen Kostenpaketen nicht vorbehaltlos mit, sondern forderten weitere staatliche Förderung ein. Offensichtlich waren die Unternehmen von der Bedeutung des Projekts wenig überzeugt und haben das für sie kostenlose Angebot nur mitgenommen. Für den RH drängt sich daher der Eindruck auf, dass die Projektvorbereitung und die Abschätzung der Interessenslage nicht ausreichend waren. Bei einer lediglich anteiligen Förderung des Projekts durch das WM hätte sich sehr rasch das Desinteresse der Unternehmen gezeigt, sodass die Fördermittel nicht - wie zu befürchten - wirkungslos verpuffen.
2.1.5 Abwicklung außenwirtschaftlicher Maßnahmen
Der LVI beauftragte in den Jahren 2001 bis 2003 jeweils die BWI mit der Abwicklung der außenwirtschaftlichen Maßnahmen. Die dafür entstandenen Aufwendungen wurden gegenüber dem WM nachgewiesen. Zusätzlich wurden vom LVI für Verwaltungs- und Betreuungsaufwand weitere 101.650 € geltend gemacht.
Im Kostennachweis zur Verwendung der Zuwendungen an den LVI zur Finanzierung der Projektstelle wurde bereits ein Pauschalbetrag für Verwaltungs- und Betreuungsaufwand der LVI GmbH in unterschiedlicher Höhe gegenüber dem WM angegeben. In den Jahren 2001 bis 2003 ergab sich ein Betrag von 68.000 €.
Der Verwaltungs- und Betreuungsaufwand der LVI GmbH beinhaltete im Wesentlichen den Betreuungsaufwand der Geschäftsführung und des Vorstands, die Zuarbeiten aus den Referaten, die projektbezogene Buchhaltung, die Steuerberatungskosten und den projektbezogenen Bilanzierungsanteil mit Haftungsabsicherung für das PU-Projekt, der offensichtlich auch Grundlage für die Berechnung des Verwaltungs- und Betreuungsaufwands für die außenwirtschaftlichen Maßnahmen war.
Ab dem Jahr 2004 wurde der Zahlungsweg umgestellt. Die Fördermittel, die bisher der PU gewährt wurden, werden seit 2004 an die BWI ausgezahlt. Aufgrund einer Kooperationsvereinbarung übernimmt die BWI als Veranstalter die Durchführung der außenwirtschaftlichen Maßnahmen für den Sektor Umwelttechnologie. Die Branchenzuständigkeit für die Entwicklung des Sektors Umwelttechnologie in Baden-Württemberg verbleibt bei der LVI GmbH/PU. In der Vereinbarung wurde zudem festgelegt, dass die BWI der PU die entstandenen Aufwendungen für PU-Leistungen im Zusammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen (keine Honorarkosten für PU-Personal) erstattet. Dies bedeutet, dass die PU ihren Aufwand (Verwaltungs- und Betreuungsaufwand LVI GmbH) nicht mehr wie früher gegenüber dem WM geltend macht, sondern nun gegenüber der BWI abrechnet.
Nach Auffassung des RH hätten in den Jahren 2001 bis 2003 zumindest Teile der dargestellten Kosten nicht in die Abrechnung mit einbezogen werden dürfen, um eine Doppelförderung zu vermeiden. Unabhängig von der Problematik einer Doppelförderung, stellt sich die Frage, inwieweit es vor der Kooperationsvereinbarung einer Umwegfinanzierung der außenwirtschaftlichen Maßnahme von WM über PU an die BWI bedurfte und welchen Sinn, trotz nunmehr unmittelbarer Zahlung der Fördermittel und Durchführung der Maßnahmen durch die BWI, die Einschaltung der LVI GmbH überhaupt noch haben soll.
Für den RH erschließt sich die Notwendigkeit dieser Umwegfinanzierung nicht. Sie führt zu zusätzlichem Aufwand und verursacht zusätzliche Kosten. Die Verfahrensweise entspricht nicht den Intentionen der Landesregierung und des Landtags, die Außenwirtschaft und das internationale Standortmarketing bei der BWI zu bündeln.
2.2 Kontaktbüros der baden-württembergischen Wirtschaft
2.2.1 Frühere Fördermaßnahmen
Der Aufbau des Zentrums für Management und Marketing in St. Petersburg (ZMM) und des Mittelstandsförderungszentrums des Gebiets Sverdlovsk in Jekaterinburg (MFZ) wurde bereits früher mit erheblichen Landesmitteln gefördert. So erhielt das ZMM im Zeitraum von 1988 bis 1997 Fördermittel in Höhe von 2,5 Mio. €; das MFZ wurde im Zeitraum von 1993 bis 1999 mit rd. 5 Mio. € bis 6 Mio. € gefördert.
Der RH hatte über diese Fördermaßnahmen in seiner Denkschrift 1997, Beitrag Nr. 13, Notwendigkeit und Umfang der besonderen Fördermaßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft, berichtet.
In der Stellungnahme der Landesregierung vom 04.01.1999 zu diesem Beitrag wurde mitgeteilt, „dass es mit der vertraglich fixierten Kooperation zwischen ZMM und BWI sowie mit der demnächst erfolgenden Einrichtung eines Förderkreises ZMM der Wirtschaft mit der Trägerschaft des Bildungswerkes der Baden-Württembergischen Wirtschaft e. V. gelungen sei, die Partnerschaft unserer Wirtschaft mit dem ZMM zu verselbstständigen.“ Diese Kooperation beinhaltete die Intensivierung (Unterstützung) bilateraler Kontakte der Unternehmen, der Stadt St. Petersburg und Baden-Württembergs. Eine entsprechende Vereinbarung wurde auch zwischen der BWI und dem MFZ geschlossen. Hinsichtlich der Gültigkeitsdauer der Vereinbarung zwischen BWI und MFZ wurde festgelegt, dass sich diese nach dem 31.12.1999 jeweils um ein Kalenderjahr verlängert, sofern sie nicht mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist geändert oder beendet wird.
2.2.2 Einrichtung von Kontaktbüros
Trotz dieser bestehenden Kooperation erteilte das WM mit Schreiben vom 19.06.2001 der BWI den Auftrag, Kontaktbüros der baden-württembergischen Wirtschaft beim ZMM und MFZ einzurichten.
Durch die Einrichtung des Kontaktbüros sollten die Chancen der Unternehmen des Landes erhöht werden, sich auf dem nach wie vor schwierigen russischen Markt zu etablieren und zu behaupten. Es wurde davon ausgegangen, dass die Unternehmen zur Ausweitung ihrer Auslandsaktivitäten in der Russischen Förderation einen kompetenten Ansprechpartner und eine zuverlässige Einrichtung vor Ort benötigten. Die wesentlichen Aufgaben der Einrichtungen bestanden in unentgeltlichen Dienstleistungen, wie z. B. Bearbeiten von Anfragen, Anbahnung und Unterstützung von Unternehmenskontakten, Bereitstellung von Informationen bzw. entgeltlichen Dienstleistungen, wie die Organisation von Firmenbesuchen, Vorbereitung von Kooperationsgesprächen oder die Erhebung und Bereitstellung von Marktanalysen und Recherchen.
Die Förderung der Kontaktstellen war auf eine Gesamtlaufzeit von zwei Jahren ausgelegt, die sich in zwei Förderphasen von 6 bzw. 18 Monaten aufteilte. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden der BWI rd. 153.000 € ausgezahlt.
In der Anlaufphase übernahm das WM einen pauschalierten Finanzierungsanteil, der sich an den Einrichtungs- und Anlaufkosten orientierte und ebenfalls den Aufwand (Personal- und Bürokosten) umfasste, der für kostenfreie Leistungen an baden-württembergische Unternehmen anfiel. Nach Ablauf der Projektzeit war eine völlige Kostendeckung durch entgeltpflichtige Dienstleistungen beabsichtigt. Innerhalb von 21 Monaten wurden insgesamt 244 unentgeltliche Dienstleistungen erbracht, und zwar beim Kontaktbüro im MFZ 114 Anfragen und beim ZMM 130 Anfragen.
Das WM hielt es aufgrund des Interesses und der Inanspruchnahme des Angebots der Kontaktbüros für sinnvoll und angebracht, nur beim ZMM eine Anlaufstelle für die Unternehmen beizubehalten. In einer gemeinsamen Erklärung vom 27.11.2003 des WM, der BWI und des ZMM wurde auf der Grundlage der bisherigen Vereinbarungen vom 21.05.1998 (Intensivierung - Unterstützung - bilaterale Kontakte der Unternehmen der Stadt Sankt Petersburg und Baden-Württembergs) sowie der Vereinbarung vom 21.06.2001 (Kontaktbüros) geregelt, die Zusammenarbeit auch in Zukunft fortzusetzen.
In der gemeinsamen Erklärung sagte das WM zudem seine grundsätzliche Bereitschaft zu, unter der Voraussetzung, dass Haushaltsmittel zur Verfügung stehen, die Tätigkeit des Kontaktbüros in Zusammenarbeit mit der BWI auch in Zukunft zu unterstützen. Auf der Grundlage dieser Erklärung hat das WM die BWI beauftragt, mehrere Einzelmaßnahmen in Zusammenarbeit mit dem ZMM durchzuführen. Die Aufträge vom 13.05.2004 und 18.05.2004 hatten ein Volumen von 51.393 €.
Der RH hält auch die Förderung der Einrichtung von Kontaktbüros der baden-württembergischen Wirtschaft beim ZMM und MFZ für problematisch, zumal beide Einrichtungen bereits früher mit umfangreichen Fördermitteln des Landes eingerichtet wurden. Die Förderung der Kontaktbüros sollte vereinbarungsgemäß zum 30.06.2003 enden. Über diesen Zeitpunkt hinaus wurde jedoch in einer gemeinsamen Erklärung vom 27.11.2003 die grundsätzliche Bereitschaft des WM erklärt, die Tätigkeit des Kontaktbüros (ZMM) in Zusammenarbeit mit der BWI bei bestimmten Maßnahmen - ohne die Fixierung einer zeitlichen Begrenzung - weiterhin zu unterstützen.
Unabhängig von der Beurteilung der Förderung nach dem Grundsatz der Subsidiarität ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass die Landesregierung in ihrer Stellungnahme vom 04.01.1999 zu dem genannten Denkschriftbeitrag an den Landtag u. a. mitteilte, dass es „gelungen sei, die Partnerschaft unserer Wirtschaft mit dem ZMM zu verselbstständigen.“ Diese Äußerung der Landesregierung steht nach Auffassung des RH in deutlichem Widerspruch zu den neuerlichen Fördermaßnahmen. Auch die Zusage des WM in der gemeinsamen Erklärung, über den fixierten Zeitraum von zwei Jahren hinaus Tätigkeiten des Kontaktbüros weiterhin finanziell zu unterstützen, widerspricht seiner Absichtserklärung, die Förderung auf zwei Jahre zu beschränken; danach sollten sich die Büros durch entgeltliche Dienstleistungen selbst tragen.
Auch bei diesem Förderprojekt ist es bisher nicht gelungen, den Übergang von der Staatsfinanzierung zur Eigenfinanzierung durch die begünstigten Unternehmen zu schaffen. Nach Ansicht des RH ist es ordnungspolitisch und fiskalisch verfehlt, solche Projekte weiterzufördern, wenn nach angemessener Zeit kein genügendes Eigeninteresse der Wirtschaft festzustellen ist. Die Förderungen haben dann ihr Ziel verfehlt.
3 Empfehlungen
Der RH verkennt nicht die Bedeutung der Unterstützung des Standortmarketings und der Auslandsmarkterschließung durch das WM. Er hält es aber angesichts der finanziellen Situation des Landes für zwingend, die vorhandenen Ressourcen zielgerichtet und unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzusetzen. Der RH bemängelt, dass in den dargestellten Fördermaßnahmen diese Grundsätze nicht im erforderlichen Maße berücksichtigt wurden. Zudem fehlen klar definierte zeitliche und inhaltliche Ziele sowie Vereinbarungen über eine degressive Förderung.
Die Fördermaßnahmen zeigen erneut die Problematik der staatlichen Subventionen der Wirtschaft, wie sie der RH bereits in seiner Beratenden Äußerung Kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung in Baden-Württemberg (Drs. 13/3641 vom 01.10.2004) aufgezeigt hat. Es ist erneut erkennbar, dass es unabdingbar ist, bereits im Vorfeld der Einplanung von Fördermitteln eingehend die Notwendigkeit unter den Aspekten des Subsidiaritätsprinzips und der Wirkung auf die Marktwirtschaft zu prüfen.
Der RH hält es für erforderlich,
- vor Auflegung von Förderprogrammen oder der Förderung von Projekten kritisch ihre zwingende Notwendigkeit zu prüfen und dabei insbesondere das Subsidiaritätsprinzip sowie die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten,
- eindeutige, messbare und zeitlich abgegrenzte Ziele zu definieren und eine degressive Förderung festzuschreiben,
- die Förderung dann einzustellen, wenn die Ziele nicht erreicht werden oder der Zuwendungsempfänger seine Finanzierungsbeteiligung nicht erfüllt.
4 Stellungnahme des Ministeriums
Das WM stimmte dem RH darin zu, dass die Eigenbeteiligung der Wirtschaft, und insbesondere der Unternehmen, an den Kosten der PU und der durchgeführten Maßnahmen nicht in dem ursprünglich erwarteten Umfang erreicht werden konnte. Dies liege überwiegend an dem schwierigen Umfeld des Exports von Umwelttechnik und in der Struktur der beteiligten Unternehmen. Das WM habe die Förderung in Höhe von 203.000 € im Jahr 2003 auf 163.000 € im Jahr 2004 reduziert; dadurch habe sich der Gesamtbeitrag der Wirtschaft, insbesondere des LVI, auf 30 % erhöht. Eine weitere Reduzierung oder ein Abbruch der Förderung hätte die erfolgreiche Arbeit der PU auf einen Schlag beendet und die weitere Unterstützung der Markterschließung im Ausland nur noch im Rahmen des für alle Unternehmen geltenden Instrumentariums der BWI möglich gemacht. Das WM wolle die Förderung für das Jahr 2005 aufrecht erhalten und sie wegen der weiteren Haushaltsrestriktionen ab dem Jahr 2006 erheblich zurückfahren. Darüber hinaus wolle es die Arbeit der PU und des LVI in diesem Bereich auf eine andere organisatorische Grundlage stellen. In Anbetracht der Haushaltslage werde es zudem prüfen, inwieweit die Aufgaben und Dienstleistungen der PU ab 2007 vom LVI bzw. der LVI GmbH selbst und - vor allem im Bereich der operativen Markterschließung - vollständig von der BWI durchgeführt werden können, sodass die Förderung der PU bzw. der LVI GmbH sukzessive verringert werden könnte.
Zu den einzelnen kritisch bewerteten Projektfördermaßnahmen bemerkt das WM:
- Die Förderung der Bildung von Arbeitsgemeinschaften zwischen Umwelttechnologie-Unternehmen sei vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Gewinnung von Umwelt-Projekten im Ausland für die kleinen und die mittelständischen Unternehmen ein nahezu unlösbares Problem darstelle, wenn sie nicht stärker untereinander kooperieren und ihre Angebote gemeinsam als Gesamtangebot präsentieren könnten. Immerhin hätten als Ergebnis dieser Bemühungen zwei Präsentationen in China im Dezember 2003 und im Oktober 2004 zur Gewinnung von Kläranlage-Projekten stattgefunden, für die die beteiligten Unternehmen erhebliche Beteiligungsbeiträge geleistet hätten. Die vom RH zitierten Äußerungen des Projektmoderators bestätigten die Schwierigkeiten dieses Prozesses und würden die Förderung rechtfertigen.
- Die Auffassung, bei der Förderung der Durchführung von Markterschließungsmaßnahmen im Ausland auf dem Gebiet der Umwelttechnik läge eine „Umwegfinanzierung“ und eine „Doppelförderung“ der PU vor, treffe nicht zu, vielmehr hätten die konzeptionelle Entwicklung, konkrete Ausgestaltung, Akquisition und Nachbearbeitung für durchschnittlich 4 - 5 jährlich durchzuführende Markterschließungsmaßnahmen nicht im Rahmen des vom WM geförderten Zeit-Budgets der PU geleistet werden können. Der Verwaltungs- und Betreuungsaufwand sei zusätzlich entstanden und hätte gesondert den entsprechenden Zuschussanträgen zugrunde gelegt werden müssen.
- ZMM und MFZ seien von Anfang an auch als Anlaufstellen für baden-württembergische Unternehmen konzipiert und hätten ihre Dienstleistungen bis zum Jahr 1999 unentgeltlich erbracht. Um ZMM und MFZ nachhaltig als Anlaufstelle für baden-württembergische Unternehmen zu sichern, den Einrichtungen den Charakter einer offiziellen Anlaufstelle zu geben und damit einen Nachhaltigkeitseffekt der für den Aufbau eingesetzten Mittel zu erzielen, habe das WM innerhalb des ZMM und des MFZ „Kontaktbüros der baden-württembergischen Wirtschaft“ eingerichtet. Sie sollten sich nach einer Anlaufphase selbst finanzieren. Als nach dieser Phase keine ausreichende Nachfrage für kostenpflichtige Dienstleistungen bestand, wurde im Juni 2003 die Finanzierung von Sach- und Personalkosten der Kontaktbüros eingestellt. Im Hinblick auf die wachsende Bedeutung der Russischen Föderation als Handelspartner Baden-Württembergs sollte eine Anlaufstelle für baden-württembergische Unternehmen und für Regierungskontakte - auch ohne unmittelbare Beteiligung an den Bürokosten - aufrechterhalten werden, die beim ZMM eingerichtet wurde. Dabei handle es sich nicht um eine Fördermaßnahme, sondern um ein Auftragsverhältnis, bei dem das ZMM für das Land Baden-Württemberg gegen Entgelt Dienstleistungen erbringe. Alle einzelbetrieblichen Maßnahmen des ZMM für baden-württembergische Unternehmen sollten nur noch gegen kostendeckendes Entgelt erfolgen.
Abschließend führte das WM aus, dass es die Feststellungen des RH zum Anlass nehmen werde, bei künftigen Förderprogrammen oder Fördermaßnahmen im Bereich der Außenwirtschaft die Notwendigkeit, die Ziele und die Messgrößen zur Zielerreichung noch eindeutiger und klarer zu formulieren als bisher und deren Einhaltung zeitnah zu kontrollieren.
5 Schlussbemerkung
Der RH hält an seiner Forderung fest, eine Förderung dann einzustellen, wenn die Ziele nicht erreicht werden oder die Eigenbeteiligung eines Zuwendungsempfängers nicht erbracht wird. Trotz der Schwierigkeiten in der Struktur der Produkte und der Unternehmen im Bereich der Umwelttechnik hält der RH eine Beteiligung der Wirtschaft an der PU in Höhe von 30 % nach einer achtjährigen Förderdauer (1997 bis 2004) nicht für ausreichend. Der RH begrüßt zwar die Absicht des WM, durch sukzessiven Abbau der Fördermittel eine höhere Eigenbeteiligung zu erreichen, er erkennt aber nicht, was zu der Hoffnung Anlass gibt, dass nach einer weiteren Förderphase die PU allein durch die Wirtschaft finanziert würde. Die Förderung sollte eingestellt werden.
Die Ausführungen des WM zur Doppelförderung überzeugen nicht. Die gesondert abgerechneten administrativen Kosten für die Abwicklung außenwirtschaftlicher Maßnahmen gehören nach Auffassung des RH zum ohnehin geförderten Dienstleistungsangebot der PU. Das ergibt sich aus den Bewilligungsbescheiden.
Der RH verkennt auch nicht die Notwendigkeit von Anlaufstellen für die baden-württembergische Wirtschaft. Es ist jedoch nicht nachvollziehbar, weshalb für eine Maßnahme, für die früher umfangreiche Fördermittel aufgewendet wurden und bei der nach der Stellungnahme der Landesregierung an den Landtag (s. Pkt. 2.2.1), das Förderziel, einer Verselbstständigung und damit die finanzielle Unabhängigkeit von Fördermitteln bereits eingetreten sein soll, in neuem Gewand nochmals Landesmittel eingesetzt werden.