Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2003 (Beitrag Nr. 2)

Der Haushalt des Landes wurde im Haushaltsjahr 2003 nach den Vorgaben des Staatshaushaltsplans vollzogen.

1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2003

Der Haushaltsrechnung des Landes für das Hj. 2003 liegt das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg - Staatshaushaltsgesetz - für die Hj. 2002 und 2003 vom 06.02.2002 und das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für das Hj. 2003 vom 08.04.2003 zugrunde (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2002, S. 77 und 2003, S. 154).

Danach war der Staatshaushaltsplan 2003 in Einnahme und Ausgabe auf 31.548.950.600 € festgestellt. Aufgrund von § 5 Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO) und § 15 Staatshaushaltsgesetz 2002/03 hat das FM mit Rundschreiben vom 05.03.2003 (Gemeinsames Amtsblatt des Landes Baden-Württemberg S. 163) die zur Ausführung des Staatshaushaltsplans 2003 erforderlichen Anordnungen erlassen.

Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2003 (Ist + Reste 2003) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansatz + Reste 2002) einen Fehlbetrag aus:

Mindereinnahmen 87.446.010,97 €
Mehrausgaben 108.003.874,10 €
Fehlbetrag 195.449.885,07 €

Wie sich die Mindereinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne zusammensetzen, ergibt sich aus der Haushaltsrechnung, Anlage 1 zur Gesamtrechnung, S. 46 und 47, Spalte 9, sowie aus den Erläuterungen hierzu auf den S. 51 bis 58.

2 Jahresvergleich - einschließlich Vorschau auf das Haushaltsjahr 2004

Die Übersichten 1 und 2 zeigen die Entwicklung der Ausgabe-Ansätze, der Gesamt-Ist-Ausgaben sowie der Ist-Ausgaben je Hauptgruppe und je Einzelplan. Zur Übersicht 1 wird darauf hingewiesen, dass die Drittmittel der Universitäten seit dem Jahr 2000 nicht mehr im Soll veranschlagt sind. Die Gliederung nach Hauptgruppen entspricht dem für Bund und Länder einheitlichen Gruppierungsplan nach § 10 Abs. 2 des Gesetzes über die Grundsätze des Haushaltsrechts des Bundes und der Länder - Haushaltsgrundsätzegesetz - und § 13 Abs. 2 LHO.

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Von 1995 bis 2004 stiegen die Gesamt-Ist-Ausgaben um 2,8 % und die Personalausgaben um 17,3 %.

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Erstmals ab dem Hj. 2004 wurden die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter sowie ihrer Hinterbliebenen - bis auf Restbereiche - den Einzelplänen des jeweiligen Ressorts zugeordnet. Dies gilt ebenso für die Beihilfen der Versorgungsempfänger. Bis 2003 waren diese Ausgaben im Einzelplan 12 enthalten. Die besonders von Personalkosten geprägten Einzelpläne 04 und 11 erfahren dadurch eine überproportionale Steigerung (Einzelplan 04 +30 % und Einzelplan 11 +38 %).

3 Globale Minderausgaben

Für das Hj. 2003 waren globale Minderausgaben bei Kapitel 1212 Tit. 972 01 in Höhe von 138.048.800 € veranschlagt; sie verteilen sich auf die Einzelpläne, wie in der Übersicht 3 dargestellt.

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Die Einsparungen bei den Sachausgaben - Haushaltsgruppen 5 bis 8 - wurden von den Ressorts nachgewiesen.

4 Haushaltsreste und Vorgriffe

4.1 Haushaltsjahr 2003

Beim Abschluss der Haushaltsrechnung für das Hj. 2003 sind folgende Reste in das Hj. 2004 übertragen worden:

Einnahmereste 1.103.781.201,77 €
Ausgabereste 1.097.958.564,31 €
Mehrbetrag Einnahmereste 5.822.637,46 €

Die Einnahmereste umfassen fast ausschließlich noch nicht verbrauchte Kreditermächtigungen für das Projekt Neue Steuerungsinstrumente (161 Mio. €) und für Kreditmarktmittel (942 Mio. €), s. Beitrag Nr. 1, Haushaltsrechnung des Landes für das Hj. 2003, Übersicht 1. Wie sich die Ausgabereste zusammensetzen, ist auf den S. 59 - 62 der Haushaltsrechnung dargestellt.

Mit Schreiben vom 11.08.2004 hat das FM gemäß § 7 Abs. 5 Staatshaushaltsgesetz 2002/03 dem Finanzausschuss des Landtags die in das Hj. 2004 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 42. Sitzung am 23.09.2004 Kenntnis genommen.

Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 9 Abs. 2 Staatshaushaltsgesetz 2004 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) in Abgang zu stellen; sie hat diese Ermächtigung im Umfang von 107 Mio. € ausgeschöpft.

4.2 Jahresvergleich

Die Übersichten 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt haben. Bei den Einnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen um die noch nicht verbrauchten Kreditermächtigungen.

Die Höhe der Haushaltsreste 2004 stand bei Abschluss der Denkschriftberatungen des RH noch nicht fest.

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