Denkschrift 2005
Vorwort
1 Vorwort
Die Denkschrift stellt die wesentlichen Ergebnisse von Prüfungen des RH und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter aus den Jahren 2004/2005 dar . Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Die Denkschrift ist kein abschließender Bericht über die Tätigkeit der Finanzkontrolle in diesem Zeitraum. Sie enthält vielmehr eine Zusammenstellung wesentlicher Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung, die das Parlament und die Landesregierung in ihrem Bemü-hen unterstützen soll, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns weiter zu verbessern und finanzielle Nachteile für das Land zu vermeiden. Allgemeine Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung lassen sich aus den Einzeldarstellungen nicht herleiten.
In diesem Jahr können die vier staatlichen Rechnungsprüfungsämter, die 1995 aus den Vorprüfungsstellen der Regierungspräsidien hervorgegangen sind, auf zehn Jahre Prüfungstätigkeit zurückblicken. Die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle und die damit verbundene Zusammenarbeit zwischen RH und staatlichen Rechnungsprüfungsämtern spiegeln sich auch in diesem Jahr in zahlreichen Beiträgen der Denkschrift wider.
Im Berichtszeitraum hat der RH vier Beratende Äußerungen vorgelegt. Am 08.10.2004 veröffentlichte er die Untersuchung „Kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung in Baden-Württemberg“ (Drs. 13/3641), mit der eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der Förderungspraxis und zur Reduzierung der Kosten vorgeschlagen werden. In dem Bericht „Bauunterhaltung und Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude“ vom 05.11.2004 (Drs. 13/3725) stellt der RH fest, dass in den nächsten zehn Jahren rd. 2 Mrd. € in die Bestandserhaltung der Universitätsgebäude des Landes investiert werden müssen, und spricht eine Reihe von Empfehlungen zur kostengünstigen Umsetzung des erforderlichen Sanierungsprogramms aus. Außerdem stellte der RH am 15.12.2004 seine Untersuchungsergebnisse zur „Organisation und Aufgabener-ledigung der Kriminaltechnik in Baden-Württemberg“ (Drs. 13/3847) vor, die im Wesentlichen in einer Wertanalyse zusammen mit Mitarbeitern des Landeskriminalamts erarbeitet wurden. Darin legt er Konzepte zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation der Kriminaltechnik bei der Polizei des Landes dar und schlägt vor, alle kriminaltechnischen Aktivitäten im Lande künftig vom Kriminaltechnischen Institut aus mittels moderner Datenverarbeitung zu steuern und zu koordinieren. Die Beratende Äußerung „Vergabe von Gutachten durch die Ministerien“ (Drs. 13/3960) wurde dem Landtag am 21.01.2005 vorgelegt. Darin fordert der RH die Ministerien auf, die Notwendigkeit externer Beratungen eingehender zu prüfen, die Verfahren zur Auswahl der einzelnen Gutachter transparenter zu gestalten und dabei durch öffentliche Ausschreibungen mehr Wettbewerb herzustellen.
Mit der Denkschrift 2005 legt der RH ein Spektrum an Maßnahmen und Empfehlungen dar, die zur Entlastung des Haushaltes beitragen können. Insgesamt können bei Umsetzung der Vorschläge mehr als 30 Mio. € eingespart werden. Der RH zeigt darüber hinaus weitere Möglichkeiten auf, Kostensenkungen zu erreichen oder den Ausfall von Steuereinnahmen zu vermeiden; das Volumen dort ist derzeit noch nicht zu beziffern.
Die finanzielle Lage des Landes Baden-Württemberg bleibt äußerst angespannt. Eine Konsolidierung des Landeshaushaltes ist weiterhin dringend geboten. Im Jahr 2004 betrug die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme des Landes rd. 2,04 Mrd. € und liegt damit wieder über der des Vorjahres (Nr. 3). Die Schulden des Landes einschließlich der verlagerten Verpflichtungen sind zum Ende des Jahres 2004 auf rd. 40 Mrd. € angewachsen. Infolge der Erhöhung des Schuldenstandes sind auch die Zinsausgaben auf rd. 1,9 Mrd. € im Jahre 2004 gestiegen. Der Schuldendienst schränkt den finanziellen Handlungsspielraum des Landes erheblich ein. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegt das Land zwar weiterhin auf dem drittbesten Platz aller Flächenländer, sie stieg jedoch gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % auf 3.507 €. Die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung weist für die Jahre 2005 bis 2008 weitere Nettokreditaufnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 7 Mrd. € und darüber hinaus ab 2007 Deckungslücken aus. Das Ziel, Haushalte ohne eine Nettoneuverschuldung vorzulegen, ist in weite Ferne gerückt. Um diesem wichtigen und notwendigen Ziel näher zu kommen, sind die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung weiter zu verstärken. Dazu ist nicht nur ein restriktiver Haushaltsvollzug erforderlich, sondern auch ein Aufgabenabbau, das Durchforsten der zahlreichen Förderprogramme sowie eine konsequente Senkung der Sach- und Personalausgaben.
Zahlreiche Beiträge der Denkschrift zeigen Potenziale zur Kostensenkung auf und enthalten konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Der RH hat festgestellt, dass die Lehrkapazitäten bei den vier theologischen Fakultäten des Landes nicht ausgelastet sind. Durch einen Abbau der dadurch bestehenden Überkapazität an Stellen könnten die betroffenen Universitäten Personalkosten in Höhe von 4,4 Mio. € je Jahr mittelfristig einsparen (Nr. 25). Auch sollten die bestehenden personellen Ressourcen an den Universitäten besser und zweckgerichteter genutzt werden; durch eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der Lehrverpflichtungsverordnung könnten die Qualität der Lehre verbessert und 48 Personalstellen eingespart werden (Nr. 27). Rund 3 Mio. € je Jahr könnten durch verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Gesund-heitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug eingespart werden (Nr. 10). Ebenso könnten durch organisatorische Maßnahmen das Mess- und Eichwesen (Nr. 14), die Gemeindefeuerwehren (Nr. 6) sowie das Landesverwaltungsnetz (Nr. 5) wirtschaftlicher werden. Einsparpotenziale bieten auch eine längere Nut-zungsdauer von DV-Geräten (Nr. 4) und eine sachgerechte Differenzierung der vom Land an die Landwirte zu zahlenden Pauschalbeträge als Ausgleich für Bewirtschaftungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten (Nr. 15).
Teilweise können Sach- und Personalausgaben erst eingespart werden, wenn zuvor Investitionen getätigt werden. Durch den Bau von Holzhackschnitzelheizungen könnten die Heizungskosten für Landesliegenschaften gesenkt werden, da diese insbesondere bei größeren Anlagen gegenüber den mit Heizöl und Erdgas betriebenen Heizungen wirtschaftlicher sind. Holzhackschnitzelanlagen bieten zudem ökologische Vorteile (Nr. 22). Bei der Landespolizei könnten die Investitionen in die elektronische Arbeitszeiterfassung von 3,2 Mio. € schon im ersten Jahr durch Effizienzgewinne aufgewogen werden (Nr. 7).
Der Aspekt künftiger Risiken für den Landeshaushalt steht im Mittelpunkt der Prüfung der Landesstiftung und der Ganztagesschulen. So verursacht die Finanzierung von Projekten der Zukunftsoffensive III aus dem regulären Landeshaushalt, soweit sie aus steuerrechtlichen Gründen von der Landesstiftung nicht realisiert werden konnten, schon jetzt eine erhebliche Haushaltsbelastung und birgt durch hohe Folgekosten Risiken für künftige Haushalte. Der RH fordert, das Vermögen der Landesstiftung in seiner Substanz zu erhalten, optimal zu verwalten und Folgelasten stärker in die Entscheidungen einzubeziehen (Nr. 11). Ein weiteres Haushaltsrisiko sieht der RH darin, dass die Finanzierung des laufenden Betriebs zusätzlicher Ganztagesschulen im Lande nicht gesichert ist. Auch wurden die vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel bisher nicht effektiv verteilt (Nr. 8).
Ein Schwerpunkt der Denkschrift liegt in diesem Jahr im Zuwendungsbereich. Förderprogramme sollten regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin überprüft, Förderkriterien und -ziele klar formuliert werden. Ferner sollte bei der Bereitstellung von Fördermitteln des Landes darauf hingewirkt werden, dass diese von den Empfängern zweckentsprechend und möglichst wirtschaftlich verwendet werden. Dass diese Vorgaben nicht immer beachtet werden, dokumentieren mehrere Beiträge. Die kritische Überprüfung des Nutzens von Förderprogrammen bis hin zu ihrer Einstellung empfiehlt der RH hinsichtlich der Förderung von Regionalmessen (Nr. 13), der Förderung der Außenwirtschaft (Nr. 12) sowie der Förderung der ambulanten Hilfen für Behinderte und ihre Angehörigen (Nr. 16). Die Gewährung von Zuwendungen an internationale Schulen muss auf eine ausreichende Rechtsgrundlage gestellt werden (Nr. 9).
Als sinnvolles Instrument zur Förderung der Wirtschaft bewertet der RH die Übernahme von Bürgschaften, wobei die bisherige umsichtige Praxis beibehal-ten werden sollte (Nr. 21). Teilweise führen mangelhafte bzw. überflüssig komplexe Organisationsstrukturen von Förderstellen sowie Fehler bei der konkreten Durchführung von Förderprogrammen zu unsachgemäßen Ergebnissen und stehen einer wirtschaftlichen Mittelverwendung entgegen. So sollte das Land sich bei der nach wie vor notwendigen Förderung von Wissenschaftlerinnen, die eine Fachholschulprofessur anstreben, auf wenige wirksame Förderinstrumente konzentrieren (Nr. 24). Anschauliche Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung von Fördergeldern liefern die Beiträge, die sich mit Zuwendungen für den kommunalen Straßenbau (Nr. 17) und für die Gewässerentwicklung (Nr. 18) befassen. Die Frage nach der Zweckerreichung steht im Kern jeder Zuwendungsprüfung. Dies sollte auch für Zuwendungen der Landesstiftung gelten; deshalb fordert der RH, ihm ein Prüfungsrecht bei den Empfängern solcher Fördermittel einzuräumen (Nr. 11).
Erneut finden sich auch Beispiele dafür, dass die Datenverarbeitung in der Landesverwaltung wirtschaftlicher eingesetzt werden kann und muss. Der RH hat im Hinblick auf die fortschreitende Netztechnik und die Folgen der Verwaltungsstruktur-Reform die Wirtschaftlichkeit des Landesverwaltungsnetzes untersucht und schlägt zur Steigerung der Effektivität die Zusammenführung des staatlichen Netzes mit den kommunalen Datennetzen sowie eine Reihe organisatorischer Verbesserungen vor (Nr. 5). Die Bestrebungen, eine bundeseinheitliche DV für die Steuerverwaltung mithilfe der FISCUS-GmbH zu schaffen, unterstützt der RH. Er sieht aber die bisher unbefriedigende Entwicklung des Projekts sehr kritisch und empfiehlt, bei anhaltender Erfolglosigkeit die Haushaltsmittel dafür zu entziehen (Nr. 19). Die Einnahmen des Landes aus Steuern könnten weiter gesteigert werden, wenn das Festsetzungsverfahren verbessert würde, wie der Beitrag zum Halbeinkünfteverfahren zeigt (Nr. 20).
Das Bemühen der Finanzkontrolle um nachhaltige Wirkung spiegelt sich in der Denkschrift wider. Gestützt auf eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung will es der RH nicht bei der Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten bewenden lassen, sondern Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge bringen. Insbesondere empfiehlt er, den Wettbewerb bei Beschaffungen und der Suche nach der wirtschaftlichsten Lösung von Organisationsstrukturen verstärkt zu nutzen und Kooperationsmöglichkeiten mit Privaten oder anderen öffentlichen Trägern auszuloten. Beispiele hierfür finden sich in den Beiträgen Gesundheitsfürsorge im Justizvollzug (Nr. 10), Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (Nr. 14), Zuwendungen an Gemeindefeuerwehren (Nr. 6), Dienstleistungen des Landesbetriebs Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (Nr. 4) sowie Kunst am Bau (Nr. 23).
Es ist mehr denn je ein wichtiges Anliegen der Finanzkontrolle, dass ihre Vorschläge und Empfehlungen umgesetzt werden. Im Abschnitt IV geht der RH auf die Auswirkungen einiger Beiträge der vorangegangenen Denkschriften ein. So konnten z. B. im Rahmen der bundesweit koordinierten Prüfung der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens für Baden-Württemberg bisher Einsparungen in Höhe von 5 Mio. € haushaltswirksam umgesetzt werden. Die angestoßenen Veränderungsprozesse werden weiterhin vom RH konstruktiv begleitet.
2 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2004
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2002 (Drs. 13/3330) ist abgeschlossen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 89. Sitzung am 20.04.2005 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2004 (Drs. 13/4103) unverändert zugestimmt und die Landesregierung ersucht, bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (§ 114 Abs. 2 und 4 LHO). Der Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenstellung der dem Landtag noch zuzuleitenden Berichte der Landesregierung, vgl. die Anlage zu dieser Denkschrift.
In dieser Sitzung hat der Landtag auch die in der Landeshaushaltsrechnung 2002 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Feststellungen des RH - nachträglich genehmigt und der Landesregierung Entlastung erteilt (Drs. 13/4104).
Schließlich hat der Landtag in dieser Sitzung beschlossen, den Präsidenten des RH hinsichtlich der Rechnung des RH für das Hj. 2002 nach § 101 LHO zu entlasten (Drs. 13/4105).
Die Denkschrift stellt die wesentlichen Ergebnisse von Prüfungen des RH und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter aus den Jahren 2004/2005 dar . Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Die Denkschrift ist kein abschließender Bericht über die Tätigkeit der Finanzkontrolle in diesem Zeitraum. Sie enthält vielmehr eine Zusammenstellung wesentlicher Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung, die das Parlament und die Landesregierung in ihrem Bemü-hen unterstützen soll, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns weiter zu verbessern und finanzielle Nachteile für das Land zu vermeiden. Allgemeine Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung lassen sich aus den Einzeldarstellungen nicht herleiten.
In diesem Jahr können die vier staatlichen Rechnungsprüfungsämter, die 1995 aus den Vorprüfungsstellen der Regierungspräsidien hervorgegangen sind, auf zehn Jahre Prüfungstätigkeit zurückblicken. Die Einheitlichkeit der Finanzkontrolle und die damit verbundene Zusammenarbeit zwischen RH und staatlichen Rechnungsprüfungsämtern spiegeln sich auch in diesem Jahr in zahlreichen Beiträgen der Denkschrift wider.
Im Berichtszeitraum hat der RH vier Beratende Äußerungen vorgelegt. Am 08.10.2004 veröffentlichte er die Untersuchung „Kostenorientierte Optimierung der Wirtschaftsförderung in Baden-Württemberg“ (Drs. 13/3641), mit der eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der Förderungspraxis und zur Reduzierung der Kosten vorgeschlagen werden. In dem Bericht „Bauunterhaltung und Sanierungsbedarf der Universitätsgebäude“ vom 05.11.2004 (Drs. 13/3725) stellt der RH fest, dass in den nächsten zehn Jahren rd. 2 Mrd. € in die Bestandserhaltung der Universitätsgebäude des Landes investiert werden müssen, und spricht eine Reihe von Empfehlungen zur kostengünstigen Umsetzung des erforderlichen Sanierungsprogramms aus. Außerdem stellte der RH am 15.12.2004 seine Untersuchungsergebnisse zur „Organisation und Aufgabener-ledigung der Kriminaltechnik in Baden-Württemberg“ (Drs. 13/3847) vor, die im Wesentlichen in einer Wertanalyse zusammen mit Mitarbeitern des Landeskriminalamts erarbeitet wurden. Darin legt er Konzepte zur Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation der Kriminaltechnik bei der Polizei des Landes dar und schlägt vor, alle kriminaltechnischen Aktivitäten im Lande künftig vom Kriminaltechnischen Institut aus mittels moderner Datenverarbeitung zu steuern und zu koordinieren. Die Beratende Äußerung „Vergabe von Gutachten durch die Ministerien“ (Drs. 13/3960) wurde dem Landtag am 21.01.2005 vorgelegt. Darin fordert der RH die Ministerien auf, die Notwendigkeit externer Beratungen eingehender zu prüfen, die Verfahren zur Auswahl der einzelnen Gutachter transparenter zu gestalten und dabei durch öffentliche Ausschreibungen mehr Wettbewerb herzustellen.
Mit der Denkschrift 2005 legt der RH ein Spektrum an Maßnahmen und Empfehlungen dar, die zur Entlastung des Haushaltes beitragen können. Insgesamt können bei Umsetzung der Vorschläge mehr als 30 Mio. € eingespart werden. Der RH zeigt darüber hinaus weitere Möglichkeiten auf, Kostensenkungen zu erreichen oder den Ausfall von Steuereinnahmen zu vermeiden; das Volumen dort ist derzeit noch nicht zu beziffern.
Die finanzielle Lage des Landes Baden-Württemberg bleibt äußerst angespannt. Eine Konsolidierung des Landeshaushaltes ist weiterhin dringend geboten. Im Jahr 2004 betrug die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme des Landes rd. 2,04 Mrd. € und liegt damit wieder über der des Vorjahres (Nr. 3). Die Schulden des Landes einschließlich der verlagerten Verpflichtungen sind zum Ende des Jahres 2004 auf rd. 40 Mrd. € angewachsen. Infolge der Erhöhung des Schuldenstandes sind auch die Zinsausgaben auf rd. 1,9 Mrd. € im Jahre 2004 gestiegen. Der Schuldendienst schränkt den finanziellen Handlungsspielraum des Landes erheblich ein. Bei der Pro-Kopf-Verschuldung liegt das Land zwar weiterhin auf dem drittbesten Platz aller Flächenländer, sie stieg jedoch gegenüber dem Vorjahr um 4,8 % auf 3.507 €. Die mittelfristige Finanzplanung der Landesregierung weist für die Jahre 2005 bis 2008 weitere Nettokreditaufnahmen in Höhe von insgesamt mehr als 7 Mrd. € und darüber hinaus ab 2007 Deckungslücken aus. Das Ziel, Haushalte ohne eine Nettoneuverschuldung vorzulegen, ist in weite Ferne gerückt. Um diesem wichtigen und notwendigen Ziel näher zu kommen, sind die Bemühungen zur Haushaltskonsolidierung weiter zu verstärken. Dazu ist nicht nur ein restriktiver Haushaltsvollzug erforderlich, sondern auch ein Aufgabenabbau, das Durchforsten der zahlreichen Förderprogramme sowie eine konsequente Senkung der Sach- und Personalausgaben.
Zahlreiche Beiträge der Denkschrift zeigen Potenziale zur Kostensenkung auf und enthalten konkrete Vorschläge zur Umsetzung. Der RH hat festgestellt, dass die Lehrkapazitäten bei den vier theologischen Fakultäten des Landes nicht ausgelastet sind. Durch einen Abbau der dadurch bestehenden Überkapazität an Stellen könnten die betroffenen Universitäten Personalkosten in Höhe von 4,4 Mio. € je Jahr mittelfristig einsparen (Nr. 25). Auch sollten die bestehenden personellen Ressourcen an den Universitäten besser und zweckgerichteter genutzt werden; durch eine konsequente Anwendung und Durchsetzung der Lehrverpflichtungsverordnung könnten die Qualität der Lehre verbessert und 48 Personalstellen eingespart werden (Nr. 27). Rund 3 Mio. € je Jahr könnten durch verschiedene Umstrukturierungsmaßnahmen im Bereich der Gesund-heitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug eingespart werden (Nr. 10). Ebenso könnten durch organisatorische Maßnahmen das Mess- und Eichwesen (Nr. 14), die Gemeindefeuerwehren (Nr. 6) sowie das Landesverwaltungsnetz (Nr. 5) wirtschaftlicher werden. Einsparpotenziale bieten auch eine längere Nut-zungsdauer von DV-Geräten (Nr. 4) und eine sachgerechte Differenzierung der vom Land an die Landwirte zu zahlenden Pauschalbeträge als Ausgleich für Bewirtschaftungsbeschränkungen in Wasserschutzgebieten (Nr. 15).
Teilweise können Sach- und Personalausgaben erst eingespart werden, wenn zuvor Investitionen getätigt werden. Durch den Bau von Holzhackschnitzelheizungen könnten die Heizungskosten für Landesliegenschaften gesenkt werden, da diese insbesondere bei größeren Anlagen gegenüber den mit Heizöl und Erdgas betriebenen Heizungen wirtschaftlicher sind. Holzhackschnitzelanlagen bieten zudem ökologische Vorteile (Nr. 22). Bei der Landespolizei könnten die Investitionen in die elektronische Arbeitszeiterfassung von 3,2 Mio. € schon im ersten Jahr durch Effizienzgewinne aufgewogen werden (Nr. 7).
Der Aspekt künftiger Risiken für den Landeshaushalt steht im Mittelpunkt der Prüfung der Landesstiftung und der Ganztagesschulen. So verursacht die Finanzierung von Projekten der Zukunftsoffensive III aus dem regulären Landeshaushalt, soweit sie aus steuerrechtlichen Gründen von der Landesstiftung nicht realisiert werden konnten, schon jetzt eine erhebliche Haushaltsbelastung und birgt durch hohe Folgekosten Risiken für künftige Haushalte. Der RH fordert, das Vermögen der Landesstiftung in seiner Substanz zu erhalten, optimal zu verwalten und Folgelasten stärker in die Entscheidungen einzubeziehen (Nr. 11). Ein weiteres Haushaltsrisiko sieht der RH darin, dass die Finanzierung des laufenden Betriebs zusätzlicher Ganztagesschulen im Lande nicht gesichert ist. Auch wurden die vom Bund zur Verfügung gestellten Investitionsmittel bisher nicht effektiv verteilt (Nr. 8).
Ein Schwerpunkt der Denkschrift liegt in diesem Jahr im Zuwendungsbereich. Förderprogramme sollten regelmäßig auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin überprüft, Förderkriterien und -ziele klar formuliert werden. Ferner sollte bei der Bereitstellung von Fördermitteln des Landes darauf hingewirkt werden, dass diese von den Empfängern zweckentsprechend und möglichst wirtschaftlich verwendet werden. Dass diese Vorgaben nicht immer beachtet werden, dokumentieren mehrere Beiträge. Die kritische Überprüfung des Nutzens von Förderprogrammen bis hin zu ihrer Einstellung empfiehlt der RH hinsichtlich der Förderung von Regionalmessen (Nr. 13), der Förderung der Außenwirtschaft (Nr. 12) sowie der Förderung der ambulanten Hilfen für Behinderte und ihre Angehörigen (Nr. 16). Die Gewährung von Zuwendungen an internationale Schulen muss auf eine ausreichende Rechtsgrundlage gestellt werden (Nr. 9).
Als sinnvolles Instrument zur Förderung der Wirtschaft bewertet der RH die Übernahme von Bürgschaften, wobei die bisherige umsichtige Praxis beibehal-ten werden sollte (Nr. 21). Teilweise führen mangelhafte bzw. überflüssig komplexe Organisationsstrukturen von Förderstellen sowie Fehler bei der konkreten Durchführung von Förderprogrammen zu unsachgemäßen Ergebnissen und stehen einer wirtschaftlichen Mittelverwendung entgegen. So sollte das Land sich bei der nach wie vor notwendigen Förderung von Wissenschaftlerinnen, die eine Fachholschulprofessur anstreben, auf wenige wirksame Förderinstrumente konzentrieren (Nr. 24). Anschauliche Beispiele für eine nicht zweckentsprechende Verwendung von Fördergeldern liefern die Beiträge, die sich mit Zuwendungen für den kommunalen Straßenbau (Nr. 17) und für die Gewässerentwicklung (Nr. 18) befassen. Die Frage nach der Zweckerreichung steht im Kern jeder Zuwendungsprüfung. Dies sollte auch für Zuwendungen der Landesstiftung gelten; deshalb fordert der RH, ihm ein Prüfungsrecht bei den Empfängern solcher Fördermittel einzuräumen (Nr. 11).
Erneut finden sich auch Beispiele dafür, dass die Datenverarbeitung in der Landesverwaltung wirtschaftlicher eingesetzt werden kann und muss. Der RH hat im Hinblick auf die fortschreitende Netztechnik und die Folgen der Verwaltungsstruktur-Reform die Wirtschaftlichkeit des Landesverwaltungsnetzes untersucht und schlägt zur Steigerung der Effektivität die Zusammenführung des staatlichen Netzes mit den kommunalen Datennetzen sowie eine Reihe organisatorischer Verbesserungen vor (Nr. 5). Die Bestrebungen, eine bundeseinheitliche DV für die Steuerverwaltung mithilfe der FISCUS-GmbH zu schaffen, unterstützt der RH. Er sieht aber die bisher unbefriedigende Entwicklung des Projekts sehr kritisch und empfiehlt, bei anhaltender Erfolglosigkeit die Haushaltsmittel dafür zu entziehen (Nr. 19). Die Einnahmen des Landes aus Steuern könnten weiter gesteigert werden, wenn das Festsetzungsverfahren verbessert würde, wie der Beitrag zum Halbeinkünfteverfahren zeigt (Nr. 20).
Das Bemühen der Finanzkontrolle um nachhaltige Wirkung spiegelt sich in der Denkschrift wider. Gestützt auf eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung will es der RH nicht bei der Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten bewenden lassen, sondern Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge bringen. Insbesondere empfiehlt er, den Wettbewerb bei Beschaffungen und der Suche nach der wirtschaftlichsten Lösung von Organisationsstrukturen verstärkt zu nutzen und Kooperationsmöglichkeiten mit Privaten oder anderen öffentlichen Trägern auszuloten. Beispiele hierfür finden sich in den Beiträgen Gesundheitsfürsorge im Justizvollzug (Nr. 10), Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (Nr. 14), Zuwendungen an Gemeindefeuerwehren (Nr. 6), Dienstleistungen des Landesbetriebs Informatikzentrum Landesverwaltung Baden-Württemberg (Nr. 4) sowie Kunst am Bau (Nr. 23).
Es ist mehr denn je ein wichtiges Anliegen der Finanzkontrolle, dass ihre Vorschläge und Empfehlungen umgesetzt werden. Im Abschnitt IV geht der RH auf die Auswirkungen einiger Beiträge der vorangegangenen Denkschriften ein. So konnten z. B. im Rahmen der bundesweit koordinierten Prüfung der Wirtschaftlichkeit des öffentlichen Statistikwesens für Baden-Württemberg bisher Einsparungen in Höhe von 5 Mio. € haushaltswirksam umgesetzt werden. Die angestoßenen Veränderungsprozesse werden weiterhin vom RH konstruktiv begleitet.
2 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2004
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2004 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Landeshaushaltsrechnung 2002 (Drs. 13/3330) ist abgeschlossen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 89. Sitzung am 20.04.2005 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2004 (Drs. 13/4103) unverändert zugestimmt und die Landesregierung ersucht, bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (§ 114 Abs. 2 und 4 LHO). Der Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenstellung der dem Landtag noch zuzuleitenden Berichte der Landesregierung, vgl. die Anlage zu dieser Denkschrift.
In dieser Sitzung hat der Landtag auch die in der Landeshaushaltsrechnung 2002 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Feststellungen des RH - nachträglich genehmigt und der Landesregierung Entlastung erteilt (Drs. 13/4104).
Schließlich hat der Landtag in dieser Sitzung beschlossen, den Präsidenten des RH hinsichtlich der Rechnung des RH für das Hj. 2002 nach § 101 LHO zu entlasten (Drs. 13/4105).
- Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
- Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2003 [Beitrag Nr. 1]
- Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2003 (Beitrag Nr. 2)
- Landesschulden (Beitrag Nr. 3)
- Ressortübertgreifende Empfehlungen
- Externes oder internes IuK-Outsourcing (Beitrag Nr. 4)
- Wirtschaftlichkeit des Landesverwaltungsnetzes (Beitrag Nr. 5)
- Besondere Prüfungsergebnisse
-
Einzelplan 03: Innenministerium
Zuwendungen an Gemeindefeuerwehren (Beitrag Nr. 6)
Elektronische Zeiterfassung bei der Landespolizei (Beitrag Nr. 7)
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Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Ganztagsschulen (Beitrag Nr. 8)
Zuschüsse an internationale Schulen (Beitrag Nr. 9)
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Einzelplan 05: Justizministerium
Gesundheitsfürsorge für Gefangene im Justizvollzug (Beitrag Nr. 10)
-
Einzelplan 06: Finanzministerium
Betätigungsprüfung bei der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH (Beitrag Nr. 11)
-
Einzelplan 07: Wirtschaftsministerium
Förderung der Außenwirtschaft (Beitrag Nr. 12)
Förderung von Regionalmessen (Beitrag Nr. 13)
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landesbetriebs Mess- und Eichwesen (Beitrag Nr. 14)
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Einzelplan 08: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung für Wasserschutzgebiete - SchALVO (Beitrag Nr. 15)
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Einzelplan 09: Ministerium für Arbeit und Soziales
Zuwendungen des Landes zu ambulanten Hilfen für Behinderte und ihre Angehörigen (Beitrag Nr. 16)
-
Einzelplan 10: Umweltministerium
Unzulässige Förderung im kommunalen Straßenbau (Beitrag Nr. 17)
Zweckverfehlung beim Einsatz von Fördermitteln für die Gewässerentwicklung (Beitrag Nr. 18)
-
Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung
Die Beteiligung des Landes am Projekt FISCUS (Beitrag Nr. 19)
Die Einführung des Halbeinkünfteverfahrens bei der Besteuerung natürlicher Personen (Beitrag Nr. 20)
Bürgschaften zur Förderung der Wirtschaft (Beitrag Nr. 21)
Einsparpotenzial durch das Heizen mit Holzhackschnitzeln (Beitrag Nr. 22)
Kunst am Bau (Beitrag Nr. 23)
-
Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Förderung von Wissenschaftlerinnen für eine Fachhochschulprofessur (Beitrag Nr. 24)
Auslastung der theologischen Fakultäten an den Universitäten des Landes (Beitrag Nr. 25)
Nebentätigkeiten von Professoren (Beitrag Nr. 26)
Wahrnehmung der Lehre an den Universitäten (Beitrag Nr. 27)