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Denkschrift 2004

Vorwort

1 Vorwort

Die Denkschrift stellt die wesentlichen Ergebnisse von Prüfungen des RH und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter aus den Jahren 2003/2004 dar. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. In ihr wird zwar eine Vielzahl von Einzelfeststellungen aufgezeigt, dennoch soll sie kein abschließender Bericht der Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit für diesen Zeitraum sein. Aus diesen Einzeldarstellungen lassen sich auch keine allgemeinen Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung herleiten.

Im Berichtszeitraum hat der RH eine Beratende Äußerung vorgelegt. Am 02.02.2004 veröffentlichte er seine Untersuchung zu der „Förderung der Spitzenverbände der Liga der freien Wohlfahrtspflege“ (Drs. 13/2896). Danach sollte diese Förderung transparenter gestaltet sein.

In der Denkschrift 2004 legt der RH ein breites Spektrum an Maßnahmen und Empfehlungen dar, die zur Entlastung des Haushaltes mit beitragen können. So wird ein Potenzial an Personaleinsparungen von mehr als 320 Stellen, die Verbesserung der Steuereinnahmen von jährlich rd. 45 Mio. € und anhand verschiedener Beispiele die Möglichkeit aufgezeigt, durch veränderte Vorgehensweisen zusätzlich mehr als 38 Mio. € einzusparen; davon könnten jährlich rd. 28 Mio. €, weitere 10 Mio. € einmalig erbracht werden. Darüber hinaus werden Empfehlungen zur Verbesserung der Haushalts- und Wirtschaftsführung ausgesprochen, die zu weiteren erheblichen Einsparungen von Haushaltsmitteln oder zu deren effizienteren Verwendung führen können.

Die Konsolidierung des Landeshaushaltes, wie sie auch mit der anstehenden Verwaltungsstruktur-Reform unterstützt werden soll, ist dringend geboten. Von der Krise der öffentlichen Haushalte bleibt auch das Land Baden-Württemberg nicht verschont. Im Jahr 2003 betrug die haushaltsmäßige Nettokreditaufnahme des Landes 2,04 Mrd. € und liegt damit um rd. 174 Mio. € über der des Vorjah-res (Nr. 3). Beim Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung liegt das Land weiterhin auf dem dritten Platz aller Flächenländer. Die Ergebnisse der Haushaltsberatungen für das Jahr 2004 zeigen, dass das Land auf einen verfassungswidrigen Haushalt zutreibt, wenn es der bisherigen Haushaltspolitik stetiger Nettoneuverschuldung nicht energisch und wirkungsvoll entgegentritt. Infolge der Erhöhung des Schuldenstandes sind auch die Zinsausgaben gestiegen. Hier ist mit weiteren Erhöhungen zu rechnen, da ungewiss ist, wie lange das derzeit äußerst niedrige Zinsniveau noch anhalten wird; die aktuellen Trends deuten auf einen Anstieg hin. Angesichts der wirtschaftlichen Rahmendaten hat die Landesregierung das Ziel eines Haushalts ohne Nettoneuverschuldung auf das Jahr 2008 verschoben. Der eingeschlagene Weg, Verwaltungsstrukturen wirtschaftlich und kostengünstiger zu gestalten sowie die Haushalts- und Wirtschaftsführung zu verbessern, muss weiter beschritten werden, um den Landeshaushalt nachhaltig sanieren zu können.

In Zeiten knapper Mittel muss das Land versuchen, die internen Kosten, die bei der Erbringung einer Verwaltungsleistung infolge des Einsatzes von Personal und Sachmitteln entstehen, weiter zu senken. Beiträge zu verschiedenen Verwaltungssektoren zeigen dafür ein erhebliches Potenzial auf. Durch eine stärkere Konzentration bei der Festsetzung der Reisekostenvergütung und durch Einsatz eines integrierten DV-Verfahrens können allein bei den Abrechnungsstellen bis zu 118 Personalstellen abgebaut werden (Nr. 7). Rund 200 Stellen lassen sich bei der Landesforstverwaltung einsparen, wenn dort die Verwaltungsarbeit mithilfe des für diese Verwaltung entwickelten Software-Systems verbessert wird und organisatorische Änderungen erfolgen (Nr. 15). Durch eine Zurückführung der Studienplätze bei der Staatlichen Hochschule für Gestaltung Karlsruhe auf den ursprünglich vorgesehenen Umfang könnten die Personalkosten so vermindert werden, dass dort finanzieller Spielraum für notwendige Ersatzinvestitionen entsteht und letztlich die Existenzfähigkeit der Hochschule gesichert wird (Nr. 26). Ebenso könnten durch organisatorische Maßnahmen die Umweltbildung (Nr. 17), die Gebäudereinigung bei Landesbehörden (Nr. 6) sowie das Gebäudemanagement in den Zentren für Psychiatrie (Nr. 16) wirtschaftlicher werden.

Die angespannte Haushaltslage gebietet es, mit Vermögen des Landes und mit Steuermitteln sorgsam umzugehen. Dieser Grundsatz wird, wie verschiedene Beispiele in der Denkschrift belegen, nicht immer beachtet. Einerseits sollte das Land sein finanzielles Engagement bei Beteiligungen an privaten Gesellschaften auf den Umfang beschränken oder zurückführen, der für die Wahrnehmung der Landesinteressen erforderlich ist (Nr. 13). Gegebenenfalls sollte auch ein Rückzug aus der Gesellschaft erwogen werden, wenn sie ihre ursprünglich vorgegebenen Geschäftsziele nicht zu erreichen vermag (Nr. 14). Eine solche Zurückhaltung bei Beteiligungen sollte auch für Universitätsklinika des Landes gelten, die sich an privaten Gesellschaften beteiligen (Nr. 23). Andererseits sollten Steuermittel angemessen eingesetzt werden. So sollte bei persönlichen Verfügungsmitteln darauf geachtet werden, dass die Höhe des Aufwands in einem angemessenen Verhältnis zum jeweiligen Anlass steht. Gepflogenheiten in Bereichen außerhalb des öffentlichen Dienstes sind dabei kein geeigneter Maßstab. Dies gilt insbesondere bei der Inanspruchnahme von Verfügungsmitteln für Bedienstete der eigenen Behörde oder des eigenen Geschäftsbereichs (Nr. 4).

Das Thema „Personal“ wird in verschiedenen Beiträgen der Denkschrift angesprochen. Dabei wird aufgezeigt, dass auch bei einem verringerten Personalbudget ausreichend Möglichkeiten bestehen, Höhergruppierungen für Tarifbeschäftigte der Polizei in angemessenem Umfang durchzuführen (Nr. 10). Ferner wird dargelegt, dass sich bei sachgerechtem Einsatz von fachkundigem eigenem Personal Aufwendungen in erheblichem Umfang vermeiden ließen. Dies gilt bei der Beauftragung von externen Beratern für die Entwicklung von DV-Systemen, obwohl sachkundige Mitarbeiter verfügbar wären (Nrn. 5 und 9). Ähnliches gilt, wenn die Dienststellen des Landes die Prozessvertretung auch dann einem Rechtsanwalt übertragen, wenn dessen Hinzuziehung nicht zwingend vorgeschrieben ist; stattdessen sollte die Prozessvertretung mit eigenem Fachpersonal wahrgenommen werden (Nr. 8).

Erneut finden sich auch Beispiele dafür, dass der Einsatz der Datenverarbeitung in der Landesverwaltung wirtschaftlich weiter verbessert werden kann, aber auch muss. So sollte ein nunmehr funktionsfähiges DV-System für die Personalverwaltung möglichst von allen personalverwaltenden Stellen im Land eingesetzt werden, damit sich dessen hohe Entwicklungskosten letztlich auch rentieren (Nr. 5). Rationalisierungspotenziale, die sich aus dem Einsatz standardisierter Soft- und Hardware in der Verwaltung ergeben, sollten bei einer weiteren Konzentration der DV-Betreuung ausgeschöpft werden (Nr. 9). An den Kosten von DV-Leistungen, die Einrichtungen des Landes im Interesse Dritter erbringen, sollten diese Nutznießer angemessen beteiligt werden. Bei der Beschaffung und Finanzierung von DV-Anlagen sollte es selbstverständlich sein, dass die haushaltsrechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden (Nr. 25).

Ein weiteres Schlaglicht der Denkschrift gilt dem Zuwendungsbereich. Förderprogramme sollten angesichts geänderter Rahmenbedingungen immer wieder auf ihre Sinnhaftigkeit hinterfragt werden. Förderkriterien sollten klarer formuliert und die Förderquoten zeitnah an die tatsächlichen Verhältnisse herangeführt werden. Auch ist einzufordern, dass die Empfänger von Zuwendungen mit dem überlassenen Geld sorgsam umgehen. Dies dokumentieren die Beiträge Förderung der Kulturarbeit nach dem Bundesvertriebenengesetz (Nr. 11), Förderung einer Bike+Ride-Anlage (Nr. 18), Absenkung von Fördersätzen bei Wasserverbänden (Nr. 20), Doppelvergütung von Planungsleistungen (Nr. 24) sowie Erhöhungsantrag für den Ausbau einer Schieneninfrastruktur (Nr. 19).

Die Einnahmen des Landes aus Steuern und Gebühren könnten weiter gesteigert werden, wenn das jeweilige Erhebungsverfahren verbessert, Prüfmöglichkeiten wahrgenommen und vom Gesetz im Regelfall vorgesehene gebührenpflichtige Amtshandlungen vorgenommen werden. Dies zeigen die Beiträge Besteuerung von ausländischen Einkünften (Nr. 21), Arbeitsweise der Lohnsteuer-Außenprüfung (Nr. 22) und Einnahmen im Nachlassbereich (Nr. 12).

2 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2003

Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2003 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur LHR 2001 (Drs. 13/2246) ist abgeschlossen: Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 57. Sitzung am 17.12.2003 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2003 (Drs. 13/2700) unverändert zugestimmt und die Landesregierung ersucht, bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (§ 114 Abs. 2 und 4 LHO). Einzelheiten zum Verfahrensstand ergeben sich aus der Zusammenstellung der dem Landtag noch zuzuleitenden Berichte der Landesregierung, vgl. die Anlage zu dieser Denkschrift.

In dieser Sitzung hat der Landtag auch die in der LHR 2001 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger ein-schlägiger Feststellungen des RH - nachträglich genehmigt und der Landesregierung Entlastung erteilt (Drs. 13/2702).

Schließlich hat der Landtag in dieser Sitzung beschlossen, den Präsidenten des RH hinsichtlich der Rechnung des RH für das Hj. 2001 nach § 101 LHO zu entlasten (Drs. 13/2701).
  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse