1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist im Haushaltsjahr 1998
Der LHR 1998 liegt das Gesetz über die Feststellung des StHpl. für die Hj. 1998 und 1999 vom 11.02.1998 (GBl. S. 57) zugrunde.
Danach war der StHpl. 1998 in Einnahme und Ausgabe auf 63 193 554 200 DM festgestellt. Auf Grund von § 5 LHO und § 17 StHG 1998/99 hat das FM mit Rundschreiben vom 05.03.1998 (GABl S. 231) die zur Ausführung des StHpl. 1998 erforderlichen Anordnungen erlassen.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 1998 (Ist + Reste 1998) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansatz + Reste 1997)
Mehreinnahmen von 5 002 441 762,85 DM
Mehrausgaben von 4 407 973 845,51 DM
per Saldo somit Mehreinnahmen von 594 467 917,34 DM
aus.
Wie sich die Wenigereinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen bei den Epl. zusammensetzen, ergibt sich aus Spalte 10 der Anlage 1 zur Gesamtrechnung auf den S. XXXIV/XXXV und den Erläuterungen hierzu.
2 Jahresvergleich
Die Übersichten 1 und 2 geben einen auf die Hj. 1990 bis 1999 bezogenen Überblick über die Entwicklung der Gesamt-Ist-Ausgaben im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sowie der Ist-Ausgaben je Hauptgruppe und je Epl. Die Gliederung nach Hauptgruppen entspricht dem für Bund und Länder einheitlichen Gruppierungsplan (§ 10 Abs. 2 HGrG und § 13 Abs. 2 LHO) mit der Abweichung, dass die Ausgaben für den Schuldendienst, für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, für Baumaßnahmen, für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die besonderen Finanzierungsausgaben unter der Bezeichnung „Übrige Ausgabegruppen" zusammengefasst sind.


3 Globale Minderausgabe bei Kap. 1212 Tit. 972 01
Für das Hj. 1998 waren globale Minderausgaben von 180 Mio. DM veranschlagt; sie verteilen sich auf die Epl. wie in der Übersicht 3 dargestellt.

Über die Einsparungen wurden von den Ressorts Nachweise erbracht.
4 Haushaltsreste und Vorgriffe
4.1 Haushaltsjahr 1998
Beim Abschluss der LHR für das Hj. 1998 sind folgende Reste in das Hj. 1999 übertragen worden:
Einnahmereste 2 545 782 292,36 DM
Ausgabereste 1 950 228 747,46 DM
Somit ergibt sich ein Überschuss der Einnahmereste von 595 553 544,90 DM
Auf die Angaben in Nr. 1 Pkt. 2 dieser Denkschrift über die Zusammensetzung der Einnahmereste und auf die S. XLIV - XLVI der LHR über die Aufgliederung der Ausgabereste wird hingewiesen.
Das FM hat dem Finanzausschuss des Landtags mit Schreiben vom 16.08.1999 gemäß § 8 Abs. 4 StHG 1998/99 die in das Hj. 1999 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 46. Sitzung am 14.10.1999 Kenntnis genommen.
Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 10 Abs. 2 StHG 1998/99 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) in Abgang zu stellen; sie hat diese Ermächtigung im Umfang von 73 Mio. DM ausgeschöpft.
4.2 Jahresvergleich
Die Übersichten 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt und wie sich die Ausgabereste auf die verschiedenen Ausgabearten verteilt haben.
