Vier Jahre nach Übergabe der Neubauten an die Polizeihubschrauberstaffel in Leinfelden-Echterdingen wird das gesamte Vorfeld wegen eines Planungsfehlers neu überplant. Für die erforderlichen Bauaufwendungen sind 3,3 Mio. DM veranschlagt.
1 Allgemeines
Für die Polizeihubschrauberstaffel wurde in den Jahren 1994/1995 auf dem Flugplatz Leinfelden-Echterdingen der Neubau eines Dienstgebäudes mit Hangar und Vorfeld für die Hubschrauber erstellt. Die abgerechneten Kosten betragen 15,9 Mio. DM.
Bereits vier Jahre nach Fertigstellung der Baumaßnahme wird das gesamte Vorfeld - und in Zusammenhang damit die technischen Einrichtungen wie Betankungsanlage und Waschplatz - als nicht mehr funktionsgerecht angesehen. Es soll nach einer Neuplanung völlig umgebaut werden.
2 Bestehendes Flugvorfeld
Nach Übergabe der Anlage an die Polizei stellten sich gravierende Mängel heraus. Der Zuschnitt des Vorfeldes war ungünstig, die Neigung (Quer- und Längsgefälle) war mit 4 bis 5 % zu hoch und entsprach nicht den Regeln der Technik. Dies ergab sich zum einen durch die Lage und die aus flugtechnischen Gründen notwendige Höhenfestlegung des neuen Hangargebäudes an der Südseite, zum anderen durch einen bestehenden, damals nicht veränderbaren Fahrweg (Taxiway) der US-Streitkräfte als nördliche Begrenzung. Die Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung lastet den grundsätzlichen Planungs- und Ausführungsfehler dem s.Z. für dieses Vorhaben beauftragten Ingenieurbüro an. Die OFD hat die Planungs- und Ausführungsmängel sowohl gegenüber dem Ingenieurbüro als auch gegenüber der ausführenden Baufirma geltend gemacht. Der vorläufige Streitwert, der sich allein auf das Vorfeld bezieht, beträgt rd. 1,5 Mio. DM.
Das Ingenieurbüro hat demzufolge weder die Richtlinien für die zivile Luftfahrt (diese sehen eine Neigung von maximal 2 % vor) noch die Landesrichtlinien für den Bau von Polizeidienstgebäuden in Baden-Württemberg (LRL-P) beachtet (diese erlauben ein Gefälle von maximal 3 %).
Die Folgen der zu hohen Neigung des Vorfeldes sind gravierend.
- Beim Ein- und Ausbringen der auf Kufen stehenden Hubschrauber besteht die Gefahr des Abkippens.
- Bei Start und Landung auf dem zu stark geneigten Vorfeld kann es zur Überbeanspruchung des Hauptrotormastes kommen.
- Durch die zu starke Neigung ist der Winterdienst nur eingeschränkt möglich; eingesetzte Räumfahrzeuge rutschen ab.
- Werden die Maschinen mit Tankstutzen bergab betankt, kann das Tankvolumen nur zu 80 % genutzt werden, was den Einsatzradius der Hubschrauber begrenzt.
Diese Mängel sind nach Ansicht der Nutzer sowie der Vermögens- und Hochbauverwaltung zwingender Anlass, das gesamte Vorfeld neu zu planen.
3 Neuplanung des Vorfeldes
Ursächlich steht die Neuplanung im Zusammenhang mit der zu großen Neigung des Vorfeldes. Bei dieser Gelegenheit sollen jedoch auch weitere Unzulänglichkeiten beseitigt und Verbesserungen vorgenommen werden.
Im Nachtrag zum StHpl. 1999 waren für die Neuanlage einschließlich Erweiterung Gesamtbaukosten (GBK) von 3,3 Mio. DM veranschlagt. Nach den Erläuterungen sollen die Mittel für zusätzliche Abstell- und Rangierflächen mit Wasch- und Betankungsmöglichkeiten verwendet werden. Von der beabsichtigten Korrektur der Neigung geschweige denn von der kompletten Neuanlage des Vorfeldes ist jedoch nicht die Rede. Die Kosten liegen weit über denen für die bisherige Ausführung von 1,5 Mio. DM.
Im Zuge der Neugestaltung sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Komplette Neuanlage incl. Erweiterung des Vorfeldes,
- Neue Oberflächenentwässerung durch mittig im Vorfeld liegende Rinne,
- Enteisung des Vorfeldes über eine flächendeckende Warmwasserheizung,
- Oberflächenentwässerung des Tankbereichs über eine Abscheideanlage und
- Modellierung und Umgestaltung des gesamten Areals um das Vorfeld herum.
Das vorhandene Vorfeld soll vollständig herausgebrochen und durch eine neue Bodenkonstruktion mit einer Neigung von weniger als 2 % ersetzt werden. Das wird dadurch ermöglicht, dass der nördlich des Vorfeldes gelegene Fahrweg inzwischen aufgegeben wurde. Gleichzeitig erhält das Vorfeld gegenüber seiner bisherigen Gestaltung eine neue, vergrößerte Form. Außerdem wurde die Organisation der Hubschrauberaufstellung, der Betankung sowie der Waschanlage komplett neu geplant, sodass die bisherigen Einrichtungen nicht zu halten sind. Neu hinzugekommen ist schließlich eine Enteisung der Vorfläche durch Flächenbeheizung.
4 Beurteilung und Folgerungen
Mit dem Abbruch und der Neuanlage der Bodenplatte sowie des gesamten Vorfeldbereichs beseitigt die Vermögens- und Hochbauverwaltung nicht nur die zu große Neigung, sondern zugleich sämtliche bisherigen Mängel.
Es liegt der Schluss nahe, dass die Anforderungen an eine derart komplexe Anlage zwischen der nutzenden Verwaltung (zuständig für die Nutzungsanforderung und damit für die sachlichen Anforderungen), der Bauverwaltung (als fachkundigem Bauherrn) sowie dem eingeschalteten Ingenieurbüro (zuständig für Planung und Bauleitung) nicht eindeutig genug abgestimmt und deren Einhaltung entsprechend kontrolliert worden sind. Darüber hinaus war möglicherweise die Auswahl sowie die Überwachung des Ingenieurbüros fehlerhaft, das normalerweise über spezielle Kenntnisse für eine derartige Baumaßnahme verfügen müsste.
5 Stellungnahme des Ministeriums und Schlussbemerkung
Das FM erhob gegen die Darstellung des Sachverhalts keine wesentlichen Einwände. Es verweist jedoch auf die s.Z. bestehenden Zwänge, die für Neigung und Form des Vorfeldes ursächlich waren. Nachdem durch die Verlegung des Taxiways die Zwänge entfielen, sei es sinnvoll, das Areal zu arrondieren, um einen nach heutigen Erkenntnissen gefahrenfreien Dienstbetrieb der Hubschrauberstaffel gewährleisten zu können. Es werde im Übrigen darauf hinwirken, das die Vermögens- und Hochbauverwaltung künftig in ähnlich gelagerten Fällen die nutzenden Verwaltungen bei der Umsetzung der Nutzungsanforderungen in die Planung stärker in die Verantwortung einbindet.
Der RH hält an seiner Einschätzung fest, dass die ursprüngliche Planung des Flugvorfeldes gegen bestehende Richtlinien verstoßen hat. Er erwartet, dass derartige Fehlplanungen künftig vermieden werden.