Sie sind hier: Startseite > Denkschriften

Denkschrift 2000

Vorwort

Die Denkschrift stellt wesentliche Ergebnisse der Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter dar. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. In ihr werden zwar eine Vielzahl von Einzelfeststellungen aufgezeigt, dennoch soll sie kein abschließender Bericht der Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit für das Jahr 1999/2000 sein. Darüber hinaus lassen sich aus diesen Einzeldarstellungen auch keine allgemeinen Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung herleiten. Im Berichtszeitraum hat der Rechnungshof zwei beratende Äußerungen erarbeitet; sie liegen dem Landtag und der Landesregierung vor, und zwar - Förderung der Vertragsforschungseinrichtungen an Universitäten - sog. An-Institute - und der Institute der Hahn-Schickard-Gesellschaft für angewandte Forschung e.V. (DS 12/4731), - Notariatsreform in Baden-Württemberg (DS 12/5154). Einleitend befasst sich die Denkschrift mit der Landeshaushaltsrechnung für 1998 und setzt sich mit der Entwicklung der Landesschulden auseinander. Zwar ist die Neuverschuldung im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Sie beträgt aber immer noch 1,5 Mrd. DM. Der beschrittene Weg der Haushaltskonsolidierung muss auch im Hinblick auf Risiken, die mit steigenden Zinsen verbunden sind, konsequent fortgesetzt werden. Das Anliegen moderner Finanzkontrolle, wirtschaftlichere Verhaltensweisen aufzuzeigen und ihnen zum Durchbruch zu verhelfen, spiegelt sich insbesondere in den Beiträgen der Denkschrift mit Beratungscharakter wider. In diesem Zusammenhang stehen u.a. die Beiträge Dolmetscherkosten bei den Gerichten, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten (Nr. 6), Polizeiliche Ermittlungskosten (Nr. 7), Alternative Ausschreibungs- und Finanzierungsmodelle für Hochbaumaßnahmen (Nr. 13), Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und der Ehe-, Familien- und Lebensberatungsstellen (Nr. 18), Rationalisierungsmöglichkeiten im Bereich der Finanzkassen (Nr. 23), Wartung haustechnischer Anlagen in den Universitäten (Nr. 27) und Zusammenarbeit mit der Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung (Nr. 28). Hierbei handelt es sich um Beratung, die sich auf Ergebnisse von Prüfungen stützt. Beratung, so verstanden und praktiziert, ist kein Verzicht auf die verfassungsrechtlich vorgegebene Aufgabe der Kontrolle. Beratung und Kontrolle sind Elemente eines meistens nur einheitlich zu verstehenden Prozesses. Beratung ist danach ohne vorherige Prüfung nicht denkbar, und Kontrolle soll bei der Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten nicht enden, sondern Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge bringen. Kurz gesagt soll das Prüfgeschehen beratungsorientiert angelegt werden. Gewisse Prüfungsergebnisse lassen erst bei einer Gesamtschau, die sie zueinander in Kontext setzt, typische Fehlerquellen, Handlungsdefizite oder Verhaltensmuster aufscheinen. Unter diesem Gesichtspunkt sind die drei Beiträge zur Wirtschaftlichkeit von Revierleitergebäuden (Nr. 10), von Werkmietwohnungen für Waldarbeiter (Nr. 11) sowie Aufwendungen für einen Reiterhof (Nr. 12) zu betrachten. Sie belegen eine Tendenz, an Immobilienbesitz des Landes selbst dann festzuhalten, wenn er bei Licht betrachtet nicht mehr benötigt wird oder die Erhaltungsaufwendungen völlig außer Relation zum Nutzen stehen. Ferner kann eine vergleichende Gesamtsicht auch aufzeigen, wo Wirtschaftlichkeitsreserven liegen können. Dies wird deutlich für das Dolmetschen zu amtlichen Zwecken in der Justiz und in der Polizei (s. Nrn. 6 und 7). Ein solcher Vergleich kann helfen, sinnvolle Lösungen anzustoßen. Aus den Analysen von Förderprogrammen des Landes ist immer wieder zu erkennen, dass sich die Verwaltung zu oft mit der Programmkonzipierung begnügt, die Notwendigkeit ihrer Evaluierung im Hinblick auf die tatsächlichen Effekte und Wirkungszusammenhänge aber vielfach ausblendet. Hierbei wird der Dynamik der Problemlagen und Rahmenbedingungen nicht selten mit administrativer Routine begegnet. In Konsequenz dessen werden bestehende Programme tendenziell eher fortgeschrieben, als sie kritisch zu hinterfragen. Dies gilt für die Förderung von Demonstrationsvorhaben der rationellen Energieverwendung und der Nutzung erneuerbarer Energieträger (Nr. 14), die Förderung nach der Landschaftspflegerichtlinie (Nr. 17) sowie die beiden Förderungen im öffentlichen Schienenpersonennahverkehr (Nrn. 19 und 20). Die Mitarbeiter der Verwaltung werden je nach Akzentuierung des Anlasses einmal als Verursacher des größten Ausgabenblockes, zum anderen als wertvollstes Gut im Landeshaushalt betrachtet. Am Vollzug der Stellenabbauprogramme (Nr. 4) und der Umsetzung des Konzerngedankens in der Personalpolitik des Landes (Abschnitt IV Nr. 2.8 - Organisation und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsverwaltung) wird deutlich, welche großen Probleme das Land weiterhin hat, für richtig erkannte Politiklinien in diesem Bereich auch konsequent durchzusetzen. Andererseits lässt man bei Beurlaubungen Beamte allzu leicht aus dem Landesdienst ausscheiden, ohne sich die damit verbundenen Kosten bewusst zu machen oder wählt teuere Lösungen (s. Nr. 5). Auch werden die Möglichkeiten, das Arbeitsumfeld für die Bediensteten der Landesverwaltung qualitativ zu verbessern, nicht hinreichend ausgeschöpft, wie die Beiträge zu den Finanzkassen (Nr. 23) und zum Sonderfonds „Informations- und Kommunikations-Pool“ (Nr. 9) zeigen. In der Finanzkontrolle selbst sind die Erfahrungen mit mehr als einem Jahr der Budgetierung positiv. Es war so möglich, die deutliche Verstärkung der Fortbildung und Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus den eigenen Finanzquellen heraus zu finanzieren. Mit der selbstgesteuerten Personalwirtschaft, die ab dem Haushaltsplan 2000 für vier Jahre modellhaft die gesamten Personalausgaben des Einzelplans 11 erfasst, konnten Verwerfungen in der Stellenstruktur der RPÄ endlich ausgeglichen werden.
  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse