Haushaltsplan und Haushaltsvollzug (Beitrag Nr. 2)

1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist im Haushaltsjahr 1997

Der LHR 1997 liegen zugrunde

  • das Gesetz über die Feststellung des StHpl. für das Hj. 1997 vom 12.02.1997 (GBl. S. 26),
  • das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum StHpl. für das Hj. 1997 vom 02.06.1997 (GBl. S. 191),
  • das Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags für das Hj. 1997 vom 09.10.1997 (GBl. S. 417).

Danach war der StHpl. 1997 in Einnahme und Ausgabe auf 61 897 647 400 DM festgestellt. Auf Grund von § 5 LHO und § 15 StHG 1997 hat das FM mit Rundschreiben vom 24.02.1997 (GABl. S. 249) die zur Ausführung des StHpl. 1997 erforderlichen Anordnungen erlassen.

Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 1997 (Ist + Reste 1997) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansatz + Reste 1996)

Wenigereinnahmen von 231 864 664,71 DM
Mehrausgaben von 239 852 998,23 DM
per Saldo somit ein Wenigerbetrag von 471 717 662,94 DM

aus.

Wie sich die Wenigereinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen bei den Epl. zusammensetzen und in welchen Sachbereichen sie entstanden sind, ergibt sich aus Spalte 10 der Anlage 1 zur Gesamtrechnung auf den S. XXXIV/XXXV und aus den Erläuterungen auf den S. XXXVIII - XLV der LHR. Hierauf wird hingewiesen.

2 Jahresvergleich

Die Übersichten 1 und 2 geben einen auf die Hj. 1989 bis 1998 bezogenen Überblick über die Entwicklung der Gesamt-Ist-Ausgaben im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sowie der Ist-Ausgaben je Hauptgruppe und je Epl. Die Gliederung nach Hauptgruppen entspricht dem für Bund und Länder einheitlichen Gruppierungsplan (§ 10 Abs. 2 HGrG und § 13 Abs. 2 LHO) mit der Abweichung, daß die Ausgaben für den Schuldendienst, für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, für Baumaßnahmen, für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die besonderen Finanzierungsausgaben unter der Bezeichnung "Übrige Ausgabegruppen" zusammengefaßt sind.

<h2>1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist im Haushaltsjahr 1997</h2>  <p>Der <span class="caps">LHR</span> 1997 liegen zugrunde</p>  <ul> <li>das Gesetz über die Feststellung des StHpl. für das Hj. 1997 vom 12.02.1997 (GBl. S. 26),</li> </ul>  <ul> <li>das G

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3 Globale Minderausgabe bei Kap. 1212 Tit. 972 01

Für das Hj. 1997 waren ursprünglich globale Minderausgaben von 478 Mio. DM veranschlagt. Diese wurden im Zweiten Nachtrag zum StHpl. für 1997 durch konkrete Mittelkürzungen um 239 Mio. DM verringert und ferner zur Deckung von ressortübergreifenden Kosten um 0,18 Mio. DM auf 239,180 Mio. DM erhöht (s. Übersicht 3). Über die Einsparungen wurden von den Ressorts Nachweise erbracht.

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4 Haushaltsreste und Vorgriffe

4.1 Haushaltsjahr 1997

Beim Abschluß der LHR für das Hj. 1997 sind folgende Reste in das Hj. 1998 übertragen worden:

Einnahmereste 1 928 786 349,90 DM
Ausgabereste 1 924 501 683,12 DM
Somit ergibt sich ein Überschuß der Einnahmereste von 4 284 666,78 DM

Auf die Angaben in Nr. 1 Pkt. 2 dieser Denkschrift über die Zusammensetzung der Einnahmereste und auf die S. XLVI - XLVIII der LHR über die Aufgliederung der Ausgabereste wird hingewiesen.

Das FM hat dem Finanzausschuß des Landtags mit Schreiben vom 25.08.1998 gemäß § 8 Abs. 4 StHG 1997 die in das Hj. 1998 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuß hat hiervon in seiner 38. Sitzung am 22.10.1998 Kenntnis genommen.

Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 10 Abs. 2 StHG 1997 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen des Haushalts für 1997 (Ausgabereste) in Abgang zu stellen; sie hat diese Ermächtigung im Umfang von 218 Mio. DM ausgeschöpft.

4.2 Jahresvergleich

Die Übersichten 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt und wie sich die Ausgabereste auf die verschiedenen Ausgabearten verteilt haben.

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