Denkschrift 1999
Vorwort
Vorwort
Die Denkschrift enthält Ergebnisse von Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Durch den Charakter einer Sammlung von - zugegeben beispielhaften - Einzelfeststellungen ist die Denkschrift weder als ein umfassender Tätigkeitsnachweis der Finanzkontrolle für das Jahr 1998/1999 zu sehen, noch will sie ein Gesamtbild der Qualität der Landesverwaltung vermitteln.
Prüfbemerkungen haben es an sich, weniger die positiven Befunde herauszustellen, als vielmehr kritische Punkte mit aufgetretenen Fehlern oder latente Fehlerquellen anzusprechen. Hieraus erklärt sich teilweise, daß die Verwaltung ihre Arbeit durch den Rechnungshof oft nicht richtig gewürdigt sieht. Hinweise auf mögliche Verbesserungsansätze oder zur Notwendigkeit eines Umsteuerns werden dann allzuleicht als unerwünschte Einmischung abgelehnt.
Die tägliche Praxis der Finanzkontrolle wird zunehmend auch von der Beratung bestimmt; folglich läßt sich dieser Trend auch in der Denkschrift nachvollziehen. Beratungscharakter haben insbesondere die Beiträge "Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung" (Nr. 4), "Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern" (Nr. 8), "Personaleinsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit" (Nr. 10), "Verwaltung der Landesbeteiligungen" (Nr. 12), "Verkehrsverträge des Landes mit der Deutschen Bahn AG (Nr. 17) und "Württembergische Staatstheater Stuttgart" (Nr. 25). Mit ihnen wollen wir vor allem auch einen sachkundigen Diskurs der Themen im Parlament anstoßen.
Zunehmend werden Beiträge aus vertieften und aufwendigen Untersuchungen ganzer Verwaltungszweige oder kompletter Themenfelder entwickelt. Dies gilt insbesondere für die Beiträge zur Datenverarbeitung (Nrn. 7, 9 und 11), die Steuerbeiträge unter Nummer 18 und 19, die "Unterbringung von Landesbehörden" (Nr. 21) sowie den "Kostenvergleich bei den Kliniken für Mund-, Zahn- und Kiefer-Heilkunde" (Nr. 22).
Die Landesverwaltung leistet in vielen Bereichen gute Arbeit. Lediglich zwei der 25 Denkschriftbeiträge sprechen Sachverhalte an, die ein erhebliches Fehlverhalten der Handelnden vermuten lassen (Beitrag Nr. 20 "Mängel bei der Durchführung von Bauunterhaltungsaufgaben" und Nr. 23 "Institut für Angewandte Forschung"). In beiden Komplexen wurden auf Anregung des Rechnungshofs die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.
Allzuleicht wird die These vertreten, die Arbeit der Finanzkontrolle sei praktisch wirkungslos. In der vorliegenden Denkschrift wurde deshalb besonderer Wert darauf gelegt, die Einwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die dem Rechnungshof eröffnet sind. Er kann nur indirekt wirken, denn die verfassungsrechtliche Rollenzuweisung schließt die Finanzkontrolle bewußt aus dem Verwaltungsvollzug aus. Der Aufgabe, die ebenso eingängige wie falsche These zu widerlegen, widmen sich die Beiträge Nr. 5 "Umsetzung von Empfehlungen der Organisationsuntersuchung der zentralen Universitätsverwaltungen", Nr. 7 "Planung von hausinternen Datennetzen", und Nr. 16 "Förderung von Sozialstationen und ambulanten Hilfen", vor allem aber der neu eingeführte Abschnitt IV "Auswirkungen der Prüfungstätigkeit". Die Darstellungen hier sollen sowohl die Öffentlichkeit informieren als auch dem Parlament verdeutlichen, daß der Rechnungshof die Umsetzung der Beschlüsse des Landtages beobachtet und Abweichungen nachgeht. Der Verwaltung soll signalisiert werden, daß sie mit einer kritischen Beobachtung einmal aufgegriffener Fragen und eigener Handlungsankündigungen zu rechnen hat. Insofern versteht der Rechnungshof seine Arbeit als politisches Controlling der Landesverwaltung.
Den Wandel im Aufgabenverständnis der Finanzkontrolle signalisieren nicht nur neue Inhalte und ein neues Erscheinungsbild der Denkschrift; er spiegelt sich auch darin wider, daß der Rechnungshof seit 1999 für seinen gesamten Geschäftsbereich die neuen Steuerungsinstrumente eingeführt hat. Er beschäftigt sich also nicht nur prüfend mit diesem Komplex (vgl. Beitrag Nr. 4 "Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung"), und bringt sich in den Steuerungsgremien der Landesverwaltung aktiv ein, sondern will auch Erfahrungen aus eigenem Tun gewinnen und sie so in seinen Rat einbringen. Vor diesem Hintergrund sind die Überlegungen zu sehen, ab dem Haushaltsplan 2000 für vier Jahre modellhaft die gesamten Personalausgaben des Einzelplans 11 - Rechnungshof - zu budgetieren. Damit käme ihm eine Vorreiterrolle zu, bevor mit solchen Lösungen in die Fläche gegangen wird.
Karlsruhe, den 17. Juni 1999
Rechnungshof Baden-Württemberg
Frank
Einleitung
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 1998 (DS 12/3213) mit Bemerkungen zur LHR 1996 ist abgeschlossen. Der Landtag hat in seiner 60. Sitzung am 28.01.1999 die in der LHR für das Hj. 1996 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben und die vom RH in seiner Denkschrift darüber hinaus festgestellten weiteren Überschreitungen genehmigt (Art.81 Satz 3 LV) und der Landesregierung gemäß Art. 83 Abs. 1 LV Entlastung erteilt (DS 12/3602). Er hat die Regierung ferner ersucht (§114 Abs. 2 und 4 LHO) bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (DS 12/3620). Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Denkschrift. Der Landtag hat in der Sitzung am 28.01.1999 ferner beschlossen, den Präsidenten des RH hinsichtlich der Rechnung des RH für das Hj. 1996 nach §101 LHO zu entlasten (DS 12/3603).
Die Denkschrift enthält Ergebnisse von Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Durch den Charakter einer Sammlung von - zugegeben beispielhaften - Einzelfeststellungen ist die Denkschrift weder als ein umfassender Tätigkeitsnachweis der Finanzkontrolle für das Jahr 1998/1999 zu sehen, noch will sie ein Gesamtbild der Qualität der Landesverwaltung vermitteln.
Prüfbemerkungen haben es an sich, weniger die positiven Befunde herauszustellen, als vielmehr kritische Punkte mit aufgetretenen Fehlern oder latente Fehlerquellen anzusprechen. Hieraus erklärt sich teilweise, daß die Verwaltung ihre Arbeit durch den Rechnungshof oft nicht richtig gewürdigt sieht. Hinweise auf mögliche Verbesserungsansätze oder zur Notwendigkeit eines Umsteuerns werden dann allzuleicht als unerwünschte Einmischung abgelehnt.
Die tägliche Praxis der Finanzkontrolle wird zunehmend auch von der Beratung bestimmt; folglich läßt sich dieser Trend auch in der Denkschrift nachvollziehen. Beratungscharakter haben insbesondere die Beiträge "Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung" (Nr. 4), "Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern" (Nr. 8), "Personaleinsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit" (Nr. 10), "Verwaltung der Landesbeteiligungen" (Nr. 12), "Verkehrsverträge des Landes mit der Deutschen Bahn AG (Nr. 17) und "Württembergische Staatstheater Stuttgart" (Nr. 25). Mit ihnen wollen wir vor allem auch einen sachkundigen Diskurs der Themen im Parlament anstoßen.
Zunehmend werden Beiträge aus vertieften und aufwendigen Untersuchungen ganzer Verwaltungszweige oder kompletter Themenfelder entwickelt. Dies gilt insbesondere für die Beiträge zur Datenverarbeitung (Nrn. 7, 9 und 11), die Steuerbeiträge unter Nummer 18 und 19, die "Unterbringung von Landesbehörden" (Nr. 21) sowie den "Kostenvergleich bei den Kliniken für Mund-, Zahn- und Kiefer-Heilkunde" (Nr. 22).
Die Landesverwaltung leistet in vielen Bereichen gute Arbeit. Lediglich zwei der 25 Denkschriftbeiträge sprechen Sachverhalte an, die ein erhebliches Fehlverhalten der Handelnden vermuten lassen (Beitrag Nr. 20 "Mängel bei der Durchführung von Bauunterhaltungsaufgaben" und Nr. 23 "Institut für Angewandte Forschung"). In beiden Komplexen wurden auf Anregung des Rechnungshofs die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.
Allzuleicht wird die These vertreten, die Arbeit der Finanzkontrolle sei praktisch wirkungslos. In der vorliegenden Denkschrift wurde deshalb besonderer Wert darauf gelegt, die Einwirkungsmöglichkeiten aufzuzeigen, die dem Rechnungshof eröffnet sind. Er kann nur indirekt wirken, denn die verfassungsrechtliche Rollenzuweisung schließt die Finanzkontrolle bewußt aus dem Verwaltungsvollzug aus. Der Aufgabe, die ebenso eingängige wie falsche These zu widerlegen, widmen sich die Beiträge Nr. 5 "Umsetzung von Empfehlungen der Organisationsuntersuchung der zentralen Universitätsverwaltungen", Nr. 7 "Planung von hausinternen Datennetzen", und Nr. 16 "Förderung von Sozialstationen und ambulanten Hilfen", vor allem aber der neu eingeführte Abschnitt IV "Auswirkungen der Prüfungstätigkeit". Die Darstellungen hier sollen sowohl die Öffentlichkeit informieren als auch dem Parlament verdeutlichen, daß der Rechnungshof die Umsetzung der Beschlüsse des Landtages beobachtet und Abweichungen nachgeht. Der Verwaltung soll signalisiert werden, daß sie mit einer kritischen Beobachtung einmal aufgegriffener Fragen und eigener Handlungsankündigungen zu rechnen hat. Insofern versteht der Rechnungshof seine Arbeit als politisches Controlling der Landesverwaltung.
Den Wandel im Aufgabenverständnis der Finanzkontrolle signalisieren nicht nur neue Inhalte und ein neues Erscheinungsbild der Denkschrift; er spiegelt sich auch darin wider, daß der Rechnungshof seit 1999 für seinen gesamten Geschäftsbereich die neuen Steuerungsinstrumente eingeführt hat. Er beschäftigt sich also nicht nur prüfend mit diesem Komplex (vgl. Beitrag Nr. 4 "Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung"), und bringt sich in den Steuerungsgremien der Landesverwaltung aktiv ein, sondern will auch Erfahrungen aus eigenem Tun gewinnen und sie so in seinen Rat einbringen. Vor diesem Hintergrund sind die Überlegungen zu sehen, ab dem Haushaltsplan 2000 für vier Jahre modellhaft die gesamten Personalausgaben des Einzelplans 11 - Rechnungshof - zu budgetieren. Damit käme ihm eine Vorreiterrolle zu, bevor mit solchen Lösungen in die Fläche gegangen wird.
Karlsruhe, den 17. Juni 1999
Rechnungshof Baden-Württemberg
Frank
Einleitung
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 1998 (DS 12/3213) mit Bemerkungen zur LHR 1996 ist abgeschlossen. Der Landtag hat in seiner 60. Sitzung am 28.01.1999 die in der LHR für das Hj. 1996 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben und die vom RH in seiner Denkschrift darüber hinaus festgestellten weiteren Überschreitungen genehmigt (Art.81 Satz 3 LV) und der Landesregierung gemäß Art. 83 Abs. 1 LV Entlastung erteilt (DS 12/3602). Er hat die Regierung ferner ersucht (§114 Abs. 2 und 4 LHO) bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (DS 12/3620). Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Denkschrift. Der Landtag hat in der Sitzung am 28.01.1999 ferner beschlossen, den Präsidenten des RH hinsichtlich der Rechnung des RH für das Hj. 1996 nach §101 LHO zu entlasten (DS 12/3603).
- Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
- Landeshaushaltsrechnung (Beitrag Nr. 1)
- Haushaltsplan und Haushaltsvollzug (Beitrag Nr. 2)
- Landesschulden (Beitrag Nr. 3)
- Ressortübertgreifende Empfehlungen
- Neue Steuerungsinstrumente in der Landesverwaltung [Beitrag Nr. 4]
- Umsetzung von Empfehlungen der Organisationsuntersuchung der zentralen Universitätsverwaltungen vom September 1994 [Beitrag Nr. 5]
- Maßnahmen zur Förderung und Stärkung des Medienstandorts Baden-Württemberg [Beitrag Nr. 6]
- Planung von hausinternen Datennetzen [Beitrag Nr. 7]
- Besondere Prüfungsergebnisse
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Einzelplan 03: Innenministerium
Aufnahme und Eingliederung von Spätaussiedlern [Beitrag Nr. 8]
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Einzelplan 05: Justizministerium
Personaleinsatz in der Verwaltungsgerichtsbarkeit [Beitrag Nr. 10]
Datenverarbeitung bei den Justizvollzugsanstalten [Beitrag Nr. 9]
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Einzelplan 06: Finanzministerium
Datenverarbeitung bei der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung [Beitrag Nr. 11]
Verwaltung der Landesbeteiligungen [Beitrag Nr. 12]
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Einzelplan 07: Wirtschaftsministerium
Förderung von Unternehmen der Tourismusbranche [Beitrag Nr. 13]
Staatliche Modeschule Stuttgart [Beitrag Nr. 14]
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Einzelplan 08: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Ausübung der Jagd durch die Landesforstverwaltung [Beitrag Nr. 15]
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Einzelplan 09: Ministerium für Arbeit und Soziales
Förderung von Sozialstationen und ambulanten Hilfen [Beitrag Nr. 16]
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Einzelplan 10: Umweltministerium
Verkehrsverträge des Landes mit der Deutschen Bahn AG und anderen Verkehrsunternehmen [Beitrag Nr. 17]
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Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung
Die Einheitsbewertung des Grundbesitzes [Beitrag Nr. 18]
Zum Stand der DV-Unterstützung in der Steuerverwaltung [Beitrag Nr. 19]
Mängel bei der Durchführung von Bauunterhaltungsaufgaben [Beitrag Nr. 20]
Unterbringung von Landesbehörden [Beitrag Nr. 21]
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Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Kostenvergleich bei den Kliniken für Mund-, Zahn- und Kiefer-Heilkunde [Beitrag Nr. 22]
Institut für Angewandte Forschung [Beitrag Nr. 23]
Kreisbeschreibungen der Staatlichen Archivverwaltung [Beitrag Nr. 24]
Umwandlung vom Regiebetrieb in einen Landesbetrieb und strukturelle Probleme [Beitrag Nr. 25]