Festsetzung der Grunderwerbsteuer [Beitrag Nr. 12]

Bei der Bearbeitung der Grunderwerbsteuerfälle werden viele Arbeitsprozesse nicht maschinell unterstützt. Dieses Massenverfahren sollte baldmöglichst digitalisiert werden. Erwerbsvorgänge bei Personengesellschaften werden den Finanzämtern nicht immer angezeigt. Dafür sollte ein funktionierendes Kontrollsystem eingeführt werden.