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Erhebung von Studiengebühren bei internationalen Studierenden [Beitrag Nr. 22]
Der Rechnungshof empfiehlt, an den wesentlichen Regelungen des Landeshochschulgebührengesetzes zu den Studiengebühren für internationale Studierende festzuhalten. Die Gebührenhöhe sollte mit Blick auf die Kostenentwicklung regelmäßig angepasst werden, erstmals zum Wintersemester 2022/2023 um mindestens 10 Prozent.
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