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Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 a Absatz 1 Einkommensteuergesetz [Beitrag Nr. 17]
In Einkommensteuerfällen mit Unterhaltsleistungen war jede dritte geprüfte Steuererklärung zu beanstanden. Ursachen sind eine unbefriedigende Erklärungs- und Bearbeitungsqualität. Diese könnten durch eine gezieltere digitale Unterstützung verbessert werden.
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