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IT des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung [Beitrag Nr. 14]
Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung entwickelt und pflegt IT-Fachverfahren für das Landwirtschaftsressort. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit auf die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg würde keine Synergien schaffen. Die Verpflichtung im BITBW-Gesetz, entsprechende Zuständigkeiten bis spätestens 2025 zu übertragen, sollte modifiziert werden.
Mit Blick auf die besonderen Anforderungen an das Geodatenzentrum als Mitglied des EU-Zahlstellenverbundes sollten das IT-Service-management zeitnah umgestellt und ein geeignetes Projektmanagement eingeführt werden.
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