1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2018
Das Finanzministerium Baden-Württemberg hat auf Grundlage der abgeschlossenen Bücher die Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 im Sinne von Artikel 83 Absatz 1 Landesverfassung und § 80 Landeshaushaltsordnung aufgestellt. Die Haushaltsrechnung bildet gemeinsam mit dem Vermögensnachweis die Grundlage für die Entlastung der Landesregierung durch den Landtag (§ 114 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung).
Der Haushaltsrechnung liegt das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 vom 20. Dezember 2017 sowie das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2018/19 vom 12. Dezember 2018 zugrunde. Danach wurde der Staatshaushaltsplan 2018 in Einnahme und Ausgabe auf 53.420.804.300 Euro festgestellt. Im Vergleich zu 2017 nahm das Haushaltsvolumen im Soll um 5.556.633.900 Euro (+11,6 Prozent) zu.
Das Haushalts-Soll 2018 errechnet sich für die Einnahmen aus dem mit dem Staatshaushaltsgesetz und dem Nachtrag zum Staatshaushaltsgesetz für 2018 beschlossenen Haushaltsbetrag zuzüglich der aus dem Vorjahr übernommenen Einnahmereste. Es betrug 54.976 Mio. Euro.
Die Ist-Einnahmen des Landes beliefen sich 2018 auf 57.224 Mio. Euro. Einschließlich der in das Folgejahr übertragenen Einnahmereste von 498 Mio. Euro betrug das einnahmeseitige Rechnungsergebnis 57.722 Mio. Euro.
Für das Haushalts-Soll der Ausgaben 2018 wurde der Haushaltsbetrag um die aus 2017 übernommenen Ausgabereste von 4.233 Mio. Euro erhöht. Es betrug damit 57.654 Mio. Euro.
Die Ist-Ausgaben 2018 beliefen sich auf 54.123 Mio. Euro. Einschließlich der in das Folgejahr 2019 übertragenen Ausgabereste von 5.581 Mio. Euro betrug das ausgabenseitige Rechnungsergebnis 59.705 Mio. Euro.
Der Saldo aus Haushalts-Soll und Rechnungsergebnis der Einnahmen und Ausgaben ergibt für 2018 ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von +695 Mio. Euro (= rechnungsmäßiger Überschuss). Einschließlich der nicht verbrauchten rechnungsmäßigen Überschüsse der Vorjahre betrug zum 31. Dezember 2018 das rechnungsmäßige Gesamtergebnis +3.096 Mio. Euro.
Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne errechnen, ist in der Landeshaushaltsrechnung 2018 dargestellt.
2 Haushaltsrechnung 2018
Die Ministerin für Finanzen legte dem Landtag mit Schreiben vom 17. Dezember 2019 (Landtagsdrucksache 16/7489) die Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2018 vor.
2.1 Gestaltung
Die Haushaltsrechnung ist entsprechend den Vorgaben (§§ 81 bis 85 Landeshaushaltsordnung) gestaltet und enthält alle vorgeschriebenen Abschlüsse, Erläuterungen und Übersichten, um die bestimmungsgemäße Ausführung des Staatshaushaltsplans nachzuweisen.
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind entsprechend § 84 Landeshaushaltsordnung in einem Abschlussbericht mit verschiedenen Zusammenstellungen in der Haushaltsrechnung erläutert. Die in § 85 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung genannten Übersichten sind beigefügt.
2.2 Ergebnisse der Haushaltsrechnung
Das kassenmäßige Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo aus Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben.
Der Landeshaushalt 2018 hat mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis von +3.100 Mio. Euro (= kassenmäßiger Überschuss) abgeschlossen.
In Tabelle 3 wird das Haushaltssoll 2018 dem Rechnungsergebnis 2018 untergliedert nach Hauptgruppen gegenübergestellt.
Die einnahmeseitige Abweichung der Hauptgruppe 2 beruht im Wesentlichen auf durchlaufenden Mitteln des Bundes, die im Soll nicht veranschlagt waren. Ausgabeseitig findet sich die entsprechende Position bei der Hauptgruppe 6 wieder.
Bei der Hauptgruppe 3 erklärt sich die Differenz im Wesentlichen aus der im Soll nicht veranschlagten Entnahme aus der Rücklage für Maßnahmen im Sinne des § 1 Absatz 3 der VO zu § 18 LHO von 1.314 Mio. Euro im Ist.
Auch 2018 hat das Land Einnahme- und Ausgabereste gebildet. Die 2018 in das Folgejahr übertragenen Ausgabereste stiegen um 1.348 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr (+32 Prozent) auf 5.581 Mio. Euro. Die Einnahmereste reduzierten sich um 1.057 Mio. Euro. Hintergrund war der teilweise Abbau der Altkreditermächtigungen im Hinblick auf die ab 2020 einzuhaltende Schuldenbremse.
Der Saldo der in das Folgejahr übertragenen Haushaltsreste stieg um 2.405 Mio. Euro gegenüber dem Saldo der aus dem Vorjahr (2017) übertragenen Haushaltsreste.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2018 beträgt 695.380.291,60 Euro. Es ergibt sich aus dem kassenmäßigen Jahresergebnis (Saldo aus Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben) abzüglich des Saldos der aus dem Vorjahr (2017) übertragenen Haushaltsreste und der in das Folgejahr (2019) übernommenen Haushaltsreste.
3 Feststellungen des Rechnungshofs nach § 97 Absatz 2 Nrn. 1 und 2 Landeshaushaltsordnung
3.1 Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung
Der Rechnungshof hat die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2018 mit Unterstützung der staatlichen Rechnungsprüfungsämter in Stichproben geprüft.
Um die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung beurteilen zu können, führte die Finanzkontrolle - neben allgemeinen Prüfungen zur Haushalts- und Wirtschaftsführung - eine gesonderte Prüfung zu wesentlichen Bereichen nach einem Stichprobenverfahren durch. Die gewählte mathematisch-statistische Methode zur Auswahl der Stichprobe lässt über die untersuchten Einzelfälle hinaus mit hoher Wahrscheinlichkeit Schlüsse auf die gesamte Haushalts- und Wirtschaftsführung in den einbezogenen Bereichen zu.
Darüber hinaus wurden bei den Finanzämtern u. a. 1.053 Einkommensteuerfälle risikoorientiert ausgewählt und geprüft. Die Prüfung erstreckte sich dabei in der Regel auf jeweils drei Veranlagungszeiträume. Insgesamt waren 1.600 Veranlagungszeiträume zu beanstanden. Aus allen geprüften Bereichen der Finanzämter ergaben sich für die öffentlichen Haushalte per Saldo zusätzliche Einnahmen von 7,5 Mio. Euro. Weitere 2,1 Mio. Euro konnten aus verfahrensrechtlichen Gründen nicht mehr realisiert werden.
Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung hat die Finanzkontrolle in den Bereichen Entgelt für Arbeitnehmer, Beamtenbesoldung und -versorgung risikoorientiert 6.867 Zahlfälle untersucht. Durch diese Prüfungen konnten 4,1 Mio. Euro an unberechtigten Zahlungen zurückgefordert und künftige Fehlzahlungen vermieden werden. Weitere 0,1 Mio. Euro konnten aufgrund bereits eingetretener Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden. Im Gegenzug wurden berechtigte Ansprüche von Bediensteten von 0,2 Mio. Euro erfüllt. Zudem wurden 5.506 Beihilfebescheide überprüft. Dies führte zu Beihilfekürzungen von 1,2 Mio. Euro und zu 0,2 Mio. Euro zusätzlich zu gewährender Beihilfe. Neben diesen Prüfungen wurden in Sachverhalten mit Versorgungslastenteilung bei Dienstherrenwechsel Ansprüche des Landes auf Zahlung von 7,9 Mio. Euro festgestellt, die in der Zwischenzeit vollständig erstattet wurden.
Die Finanzkontrolle gab zudem in ihren Prüfungsmitteilungen zahlreiche Hinweise zur Haushalts- und Wirtschaftsführung.
Die in der Haushaltsrechnung aufgeführten Einnahmen und Ausgaben stimmen mit den in den Rechnungslegungsbüchern nachgewiesenen Beträgen überein. In den geprüften Bereichen sind nur wenige Einnahmen und Ausgaben festgestellt worden, die nicht ordnungsgemäß belegt waren. Die Vorgaben des Staatshaushaltsplans, der Haushaltssystematik und des Haushaltsrechts wurden im Wesentlichen eingehalten.
Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes war 2018 geordnet.
3.2 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (einschließlich Vorgriffen)
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bedürfen der Einwilligung des Finanzministeriums. Sie darf nur im Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden.
Die Fälle, in denen über- und außerplanmäßige Ausgaben getätigt und Verpflichtungsermächtigungen beschlossen wurden, sind in der Haushaltsrechnung 2018 einzeln nachgewiesen. Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind dem Landtag ab einem Betrag von 100.000 Euro im Einzelfall mitzuteilen. Das Finanzministerium hat dem Landtag hierüber mit Schreiben vom 17. Oktober 2019 berichtet (Landtagsdrucksache 16/7071).
In 2018 gab es insgesamt 76 über- und außerplanmäßige Ausgaben (einschließlich Mehrausgaben, die aufgrund von Planvermerken wie Vorgriffe zu behandeln sind) mit einem Gesamtvolumen von 10,0 Mio. Euro.
In 52 der 76 Fälle (68 Prozent) hat das Finanzministerium vorab in die über- und außerplanmäßigen Ausgaben eingewilligt. In 24 Fällen (32 Prozent) lag die Einwilligung nicht vor. Die Summe dieser Haushaltsüberschreitungen beträgt 1,7 Mio. Euro. Davon wurde in 3 Fällen mit zusammen 0,9 Mio. Euro die sachliche Notwendigkeit der Mehrausgaben nachträglich vom Finanzministerium bestätigt.
Von den 10 Mio. Euro Haushaltsüberschreitungen in 2018 entfielen 44 Prozent (4,4 Mio. Euro) auf Mehrausgaben bei übertragbaren Ausgaben (Vorgriffe). Im Vorjahr waren es 71 Prozent (42,8 Mio. Euro).
In 2018 gab es insgesamt 13 über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen mit einem Gesamtvolumen von 21,8 Mio. Euro.
Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen größeren Umfangs waren:
- 7,6 Mio. Euro für die Zuwendungen zu Investitionen der Fraunhofer-Gesellschaft für den Neubau „Bauteil V - Personalisierte Produktion“ am Fraunhofer-Institut für Produktionstechnik und Automatisierung in Stuttgart beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau.
- 6,7 Mio. Euro für die Kostensteigerungen bei Teilabschnitt Freiburg-Breisach der Breisach S-Bahn 2020 beim Ministerium für Verkehr.
In 12 der 13 Fälle hat das Finanzministerium vorab in die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen eingewilligt.
Der Rechnungshof hat die über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sowie die Vorgriffe in Stichproben inhaltlich geprüft und keine wesentlichen Beanstandungen getroffen.
4 Globale Minderausgaben
Globale Minderausgaben sind im Staatshaushaltsplan negativ veranschlagte Ausgaben, die im Haushaltsvollzug auszugleichen sind. Sie sind eine pauschale Einsparverpflichtung für die einzelnen Ressorts und stellen eine Ausnahme vom Prinzip der Einzelveranschlagung dar.
Im Vollzug des Staatshaushaltsplans 2018 waren bei den Sachausgaben globale Minderausgaben von 290 Mio. Euro zu erbringen. Diese Einsparverpflichtungen wurden von den Ressorts erfüllt. Die globalen Minderausgaben entsprachen 2018 damit 0,9 Prozent der Sachausgaben. Im Vergleich zum Vorjahr blieben die globalen Minderausgaben nahezu gleich.
5 Druck- und Darstellungsfehler
Der Rechnungshof hat bei der Gesamtrechnungsprüfung der Haushaltsrechnung keine wesentlichen Druck- und Darstellungsfehler festgestellt.