Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Landes 2008 bis 2017 [Beitrag Nr. 2]

Die Brutto-Steuereinnahmen sind 2017 gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mrd. Euro gestiegen. Die Ausgaben erhöhten sich um 1 Mrd. Euro. 2017 wurde aus Überschüssen der Vorjahre 1 Mrd. Euro eingenommen.

1 Entwicklung der Einnahmen 2008 bis 2017

In Tabelle 1 sind für die Jahre 2008 sowie 2013 bis 2017 die Einnahmen der Hauptgruppen 0 bis 3 dargestellt.

Beitrag 2 Tab 1

Die Einnahmen des Landes stiegen von 36,3 Mrd. Euro (2008) um 15,3 Mrd. Euro (+42,2 Prozent) auf 51,6 Mrd. Euro (2017). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Einnahmen 2017 um 0,5 Prozent zu. Sie wurden zu 73,4 Prozent (37,9 Mrd. Euro) durch Steuern und steuerähnliche Abgaben erzielt.

1.1 Steuereinnahmen und steuerähnliche Abgaben

Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sind stark von der Gesetzgebung auf Bundesebene sowie von der konjunkturellen Entwicklung abhängig.

2017 erhöhten sich die Brutto-Steuereinnahmen gegenüber dem Vorjahr um 1,6 Mrd. Euro (+4,3 Prozent). Die um die Ausgaben des Länderfinanzausgleichs und des Kommunalen Finanzausgleichs bereinigten (Netto-) Steuereinnahmen stiegen im Vergleich zu 2016 um 1,2 Mrd. Euro auf 27,8 Mrd. Euro (+4,6 Prozent).

Die Brutto-Steuereinnahmen lagen 2017 mit 37,8 Mrd. Euro um 9,8 Mrd. Euro (+34,9 Prozent) höher als 2008. Bei dieser Betrachtung ist die bis 30. Juni 2009 dem Land zustehende Kraftfahrzeugsteuer nicht enthalten. Seit 1. Juli 2009 steht diese Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu. Zur Kompensation erhalten die Länder seither vom Bund Ausgleichszahlungen, die in etwa den bisherigen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer entsprechen. 2017 betrug die bei der Hauptgruppe 2 gebuchte Zuweisung des Bundes an das Land wie in den Vorjahren 1,3 Mrd. Euro.

Tabelle 2 zeigt, wie sich die Steuereinnahmen und die steuerähnlichen Abgaben von 2013 bis 2017 sowie im Zehnjahreszeitraum (Basisjahr 2008) im Einzelnen entwickelt haben.

Beitrag 2 Tab 2

Die Steuereinnahmen des Landes bestehen aus Gemeinschaft- und Landessteuern. Die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern haben sich seit 2008 von 24,8 Mrd. Euro um 9,9 Mrd. Euro (+40,0 Prozent) auf 34,7 Mrd. Euro 2017 erhöht. Ihr Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes lag 2017 bei 92,0 Prozent. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (einschließlich Abgeltungsteuer) trugen im Haushaltsjahr 2017 mit 62,3 Prozent (21,6 Mrd. Euro) zum Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern bei. Das höchste Aufkommen hiervon verzeichnete die Lohnsteuer mit 13,1 Mrd. Euro.

Die Einnahmen durch die Umsatzsteuer erhöhten sich 2017 gegenüber 2016 um 364,2 Mio. Euro (+4,5 Prozent) auf 8,5 Mrd. Euro. Zusammen mit der Einfuhrumsatzsteuer blieb das Aufkommen mit 12,0 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Die Landessteuern (ohne Kraftfahrzeugsteuer) haben sich seit 2008 von 1,9 Mrd. Euro um 1,1 Mrd. Euro (+58,7 Prozent) auf 3,0 Mrd. Euro (2017) erhöht. Sie hatten 2017 einen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes von 8,0 Prozent. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 156,4 Mio. Euro (+9,8 Prozent) auf 1,8 Mrd. Euro 2017. Sie haben sich seit 2008 von 794,5 Mio. Euro, auch aufgrund der Steuersatzerhöhung von 3,5 auf 5 Prozent in 2011, mehr als verdoppelt. 2017 betrug ihr Anteil am gesamten Aufkommen der Landessteuern 58,1 Prozent. Die Einnahmen durch die Erbschaftsteuer gingen erstmals seit 2012 wieder zurück. Das Erbschaftsteueraufkommen verminderte sich 2017 um 147,9 Mio. Euro (-13,7 Prozent) gegenüber 2016 auf 934,0 Mio. Euro. Hintergrund war, dass 2016 in einem großen Erbfall zusätzlich 150 Mio. Euro an Erbschaftsteuer vereinnahmt wurden. Seit 2008 nahmen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 15,5 Prozent zu. Sie hatten 2017 einen Anteil von 31,0 Prozent an den Einnahmen aus Landessteuern.

Die steuerähnlichen Abgaben bestehen aus Abgaben von Spielbanken sowie sonstigen Abgaben. Die Einnahmen aus steuerähnlichen Abgaben verminderten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 16,1 Mio. Euro (-10,3 Prozent) auf 140,6 Mio. Euro. Mit einem Aufkommen von 77,7 Mio. Euro entfiel hierbei mehr als die Hälfte auf das Wasserentnahmeentgelt.

1.2 Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst

Die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst (Hauptgruppe 1) blieben mit 1,8 Mrd. Euro im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.

Die Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11) nahmen im Vergleich zu 2016 um 29,9 Mio. Euro (+2,3 Prozent) auf 1,3 Mrd. Euro zu. Die Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen (Obergruppe 13) stiegen 2017 um 19,4 Mio. Euro (+40,8 Prozent) auf 67,1 Mio. Euro.

Die Einnahmen aus wirtschaftlicher Tätigkeit und aus Vermögen (Obergruppe 12) gingen gegenüber dem Vorjahr um 28,2 Mio. Euro (-7,2 Prozent) auf 362,5 Mio. Euro zurück. Hierin enthalten ist ein Rückgang von Einnahmen aus Gewinnen von Unternehmen, an denen das Land als Gesellschafter oder Aktionär beteiligt ist, um 28,6 Mio. Euro (-33,5 Prozent) auf 56,8 Mio. Euro.

Die Einnahmen aus Schuldendienst (Obergruppen 15 bis 18) verminderten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 2,5 Mio. Euro ( 2,7 Prozent) auf 89,4 Mio. Euro. Sie setzen sich im Wesentlichen aus Zins- und Tilgungseinnahmen aus gewährten Darlehen zur Wohnraum- und Ausbildungsförderung zusammen.

1.3 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen (Hauptgruppe 2) stiegen 2017 gegenüber dem Vorjahr um 682,8 Mio. Euro (+8,1 Prozent) auf 9,1 Mrd. Euro. Die größten Posten dieser Einnahmegruppe waren 2017:

  • Finanzausgleichsumlage nach § 1a Finanzausgleichsgesetz mit 3.964,0 Mio. Euro; sie erhöhte sich im Vergleich zu 2016 um 249,9 Mio. Euro (+6,7 Prozent);
  • Zuweisung des Bundes zum Ausgleich des Kraftfahrzeugsteuer-Wegfalls mit 1.305,3 Mio. Euro (seit 2009 unverändert);
  • Zuweisungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Absätze 5 bis 8 SGB II mit 593,1 Mio. Euro gegenüber 475,3 Mio. Euro 2016 (+24,8 Prozent);
  • Zuweisungen des Bundes gemäß § 46a SGB XII für Sozialhilfe mit 593,1 Mio. Euro; sie stiegen um 110,5 Mio. Euro (+22,9 Prozent) im Vergleich zu 2016;
  • Zuweisungen des Bundes für Maßnahmen im Rahmen des Hochschulpaktes („Ausbauprogramm Hochschule 2012“) mit 281,6 Mio. Euro; sie stiegen um 42,0 Mio. Euro (+17,5 Prozent) gegenüber 2016;
  • Erstattung anteilmäßiger Versorgungsbezüge durch Landesbetriebe und Sonstige mit 231,1 Mio. Euro gegenüber 183,5 Mio. Euro 2016 (+25,9 Prozent);
  • Zuschüsse des Bundes zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 117,8 Mio. Euro; sie erhöhten sich im Vergleich zu 2016 um 64,8 Mio. Euro (+122,4 Prozent).

Im zehnjährigen Betrachtungszeitraum erhöhten sich die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen mit Ausnahme für Investitionen insgesamt um 4,2 Mrd. Euro (+86,0 Prozent). Um die nach Wegfall der Kraftfahrzeugsteuer vom Bund ab 2009 bezahlte Ersatzleistung von 1,3 Mrd. Euro bereinigt, beträgt der Zuwachs noch 2,91 Mrd. Euro (+59,3 Prozent). Diesen Einnahmen stehen - mit Ausnahme der Zuweisung des Bundes zum Ausgleich des Kraftfahrzeugsteuer-Wegfalls - größtenteils entsprechende Ausgaben gegenüber.

1.4 Kreditaufnahmen, Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und besondere Finanzierungseinnahmen

Die Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen und die besonderen Finanzierungseinnahmen haben sich seit 2008 mehr als verdoppelt. Sie lagen 2017 bei 2,7 Mrd. Euro.

Im Vergleich zum Vorjahr verminderten sich die Einnahmen um 2,0 Mrd. Euro (-42,0 Prozent).

1.4.1 Einnahmen aus Schuldenaufnahmen

Das Land nahm 2013 und 2014 insgesamt 3,0 Mrd. Euro neue Schulden auf. In den Jahren 2015 bis 2017 konnte auf eine Nettokreditaufnahme verzichtet werden. Die positive steuerliche Entwicklung führte 2017 zu einer Tilgungsverpflichtung des Landes, die nicht durch den Abbau von Kreditmarktschulden, sondern durch die Tilgung von impliziter Verschuldung erfüllt wurde.

1.4.2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen

Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen (Obergruppen 33 und 34) erhöhten sich seit 2008 um 191,1 Mio. Euro auf 1.038,9 Mio. Euro in 2017 (+22,5 Prozent). Die größten Posten dieser Einnahmengruppen waren 2017:

  • Finanzhilfen des Bundes für Investitionen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (Bundesprogramm) für kommunale Vorhaben sowie auf dem Gebiet des ÖPNV mit 162,6 Mio. Euro; sie verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 30,7 Mio. Euro (-15,9 Prozent);
  • Zuweisungen des Bundes für die Darlehensförderung der Studierenden mit 99,3 Mio. Euro; sie verminderten sich gegenüber dem Vorjahr um 3,8 Mio. Euro (-3,6 Prozent);
  • Zuweisungen und Zuschüsse des Bundes zu städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zum Landesförderprogramm „Wohnraum für Flüchtlinge“ mit 95,8 Mio. Euro; sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 6,4 Mio. Euro (+7,1 Prozent);
  • Zuweisungen des Bundes sowie Beiträge Dritter für Baumaßnahmen im Rahmen des Behördenbauprogramms sowie der Bauprogramme zur Forschungsförderung, Emissionsschutz und Nachfolgebelegung ehemals militärischer Grundstücke mit 78,3 Mio. Euro; sie erhöhten sich im Vergleich zu 2016 um 10,0 Mio. Euro (+14,6 Prozent);
  • Finanzhilfen des Bundes für Investitionen von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse der Gemeinden mit 75,6 Mio. Euro; sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 9,0 Mio. Euro (+13,5 Prozent);

Diesen Einnahmen stehen größtenteils entsprechende Ausgaben gegenüber.

1.4.3 Besondere Finanzierungseinnahmen

Die Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken (Obergruppe 35) unterlagen in den vergangenen zehn Jahren deutlichen Schwankungen. 2017 verminderten sie sich gegenüber dem Vorjahr um 180,9 Mio. Euro (-25,5 Prozent) auf 529,9 Mio. Euro. Sie lagen 2017 um 472,0 Mio. Euro höher als vor zehn Jahren.

Aus der Rücklage für Haushaltsrisiken wurde 2017 ein Betrag von 23,8 Mio. Euro entnommen. Die Entnahmen aus der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen bzw. für Maßnahmen im Sinne des § 1 Absatz 3 der Verordnung (VO) zu § 18 Landeshaushaltsordnung betrugen 2017 165,5 Mio. Euro. Ein Großteil der Mittel (118,6 Mio. Euro) wurde zur Tilgung der impliziten Verschuldung in den Bereichen Staatlicher Hochbau, Straßen- und Brückenbau sowie für Sanierungsmaßnahmen bei den Zentren für Psychiatrie verwendet. Nähere Ausführungen hierzu finden sich in Beitrag Nr. 4 dieser Denkschrift (Schuldenbremse).

Die Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre hatten 2016 mit 2,7 Mrd. Euro den höchsten Stand der vergangenen 20 Jahre erreicht. Sie verminderten sich 2017 deutlich um 1,7 Mrd. Euro (-62,7 Prozent) auf 1 Mrd. Euro.

2 Entwicklung der Ausgaben 2008 bis 2017

In Tabelle 3 sind für die Jahre 2008 sowie 2013 bis 2017 die Ausgaben der Hauptgruppen 4 bis 9 dargestellt.

Beitrag 2 Tab 3

Die Ausgaben des Landes stiegen von 35,5 Mrd. Euro (2008) um 13,3 Mrd. Euro (+37,3 Prozent) auf 48,8 Mrd. Euro (2017). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben 2017 um 1 Mrd. Euro zu (+2,1 Prozent). Die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (Hauptgruppe 6) entsprechen zusammen wie im Vorjahr 81,8 Prozent der Gesamtausgaben.

2.1 Personalausgaben

Die Personalausgaben des Landes umfassen insbesondere die Bezüge und Nebenleistungen für Beamte und Richter, die Entgelte der Beschäftigten, die Versorgungsbezüge sowie Ausgaben für die Beihilfe. Sie enthalten die Personalausgaben in der Kernverwaltung des Landes.

Bis 2016 wurden zahlreiche Einrichtungen des Landes in Landesbetriebe umgewandelt. Die Personalausgaben dieser Einrichtungen werden im Staatshaushaltsplan nicht mehr als solche ausgewiesen, sondern sind regelmäßig in den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse an diese Einrichtungen (Hauptgruppe 6) enthalten. Die Übersicht im Vorheft zum Staatshaushaltsplan für 2018/2019 weist im Soll für 2017 Personalausgaben in Landesbetrieben von 2,9 Mrd. Euro aus. Davon entfallen allein 2,6 Mrd. Euro auf Einrichtungen des Einzelplans 14 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst).

Die in Tabelle 3 dargestellte Entwicklung der Personalausgaben in Hauptgruppe 4 hat wegen der signifikanten Bildung neuer Landesbetriebe nur eine eingeschränkte Aussagekraft.

Das Ministerium für Finanzen prüft daher, erstmals in das Vorheft zum Staatshaushaltsplan für 2020/2021 eine zusammenfassende Darstellung der Personalausgaben der kameral buchenden Landeseinrichtungen sowie der Landesbetriebe aufzunehmen.

Die folgenden Betrachtungen beziehen sich lediglich auf die in der Hauptgruppe 4 gebuchten Personalausgaben.

In Tabelle 4 sind die Personalausgaben der Jahre 2008 sowie 2013 bis 2017 dargestellt.

Beitrag 2 Tab 4

Die Personalausgaben stiegen in den vergangenen zehn Jahren um jährlich durchschnittlich 2,8 Prozent. Sie lagen 2017 mit 16,8 Mrd. Euro - trotz Bildung zahlreicher Landesbetriebe - um 3,8 Mrd. Euro über den Personalausgaben in 2008. 2017 nahmen sie im Vergleich zum Vorjahr um 715 Mio. Euro (+4,4 Prozent) zu.

Den größten Block innerhalb der Personalausgaben in der Hauptgruppe 4 bilden die Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter. Sie erhöhten sich im zehnjährigen Betrachtungszeitraum um 1,3 Mrd. Euro (+18,9 Prozent).

Die Beihilfeausgaben für die aktiven Beamten und Richter stiegen von 2008 bis 2017 um 13,7 Mio. Euro (+3,4 Prozent).

Die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter stiegen in den vergangenen zehn Jahren um 1,9 Mrd. Euro (+65,4 Prozent). Zudem erhöhten sich die Beihilfeausgaben für die Versorgungsempfänger im gleichen Zeitraum von 528,2 Mio. Euro auf 833,2 Mio. Euro (+57,7 Prozent). Mitursächlich für diese Entwicklung ist, dass die Zahl der Versorgungsberechtigten von 92.140 (2008) um 34.775 (+37,7 Prozent) auf 126.915 (2017) anstieg.

Die Entgelte der Arbeitnehmer erhöhten sich im Betrachtungszeitraum 2008 bis 2017 um 43,4 Mio. Euro (+2,8 Prozent). Ursächlich für den geringen Anstieg ist auch eine teilweise Verlagerung von Stellen aus dem unmittelbaren Landesbereich zu den Landesbetrieben.

2017 wurden der Versorgungsrücklage letztmals 348,1 Mio. Euro zugeführt. Die Zuführung stieg gegenüber dem Vorjahr um 73,4 Mio. Euro (+26,7 Prozent). Weitere Zuführungen sind nicht vorgesehen.

2.2 Sächliche Verwaltungsausgaben und Ausgaben für den Schuldendienst

Die Summe der sächlichen Verwaltungsausgaben und der Ausgaben für den Schuldendienst (Hauptgruppe 5) verringerte sich seit 2008 um 1,3 Prozent auf 3,6 Mrd. Euro (2017). Im Vergleich zum Vorjahr gingen sie um 146,4 Mio. Euro (-3,9 Prozent) zurück.

Tabelle 5 zeigt die Entwicklung der sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54) und der Ausgaben für Kreditmarktzinsen.

Beitrag 2 Tab 5

Bei differenzierter Betrachtung zeigt sich, dass die sächlichen Verwaltungsausgaben seit 2008 nahezu kontinuierlich gestiegen sind, obwohl Ausgaben in erheblichem Umfang in die zahlreich neu errichteten Landesbetriebe verlagert wurden. Landesbetriebe werden über Zuweisungen und Zuschüsse der Hauptgruppe 6 finanziert (siehe Punkt 2.1).

2017 gingen die sächlichen Verwaltungsausgaben im Vergleich zu 2016 um 80,6 Mio. Euro auf 2,16 Mrd. Euro zurück.

Bei den Ausgaben für den Schuldendienst handelt es sich im Wesentlichen um Kreditmarktzinsen. 2017 betrugen diese Zinsausgaben 1,4 Mrd. Euro. Sie nahmen aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr um 72,8 Mio. Euro ab. Seit 2008 verringerten sich die Ausgaben für Kreditmarktzinsen - bei gestiegenen Kreditmarktschulden - um 471,3 Mio. Euro (-25,4 Prozent).

2.3 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke

Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 6) erhöhten sich 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 152,8 Mio. Euro (+0,7 Prozent) auf 23,1 Mrd. Euro:

  • Die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich überstiegen 2017 mit 2,9 Mrd. Euro den bisherigen Höchststand von 2013 um 52,4 Mio. Euro. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen die Ausgaben um 523 Mio. Euro (+21,7 Prozent). Bereits 2016 hatten sich die Ausgaben um 411 Mio. Euro (+20,5 Prozent) auf 2,4 Mrd. Euro im Vergleich zu 2015 erhöht.
  • Die allgemeinen Zuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich stiegen seit 2008 um 2,9 Mrd. Euro (+48,7 Prozent) auf 8,8 Mrd. Euro (2017). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben für den Kommunalen Finanzausgleich 2017 um 164 Mio. Euro (+1,9 Prozent) zu.

Die sonstigen Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse - ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich und den Kommunalen Finanzausgleich - stiegen zwischen 2008 und 2016 von 6,3 Mrd. Euro kontinuierlich auf 12,0 Mrd. Euro an (+89,4 Prozent). Ein Grund für den insgesamt deutlichen Ausgabenanstieg ist die hohe Zahl neu errichteter Landesbetriebe in diesem Zeitraum. 2017 sanken die Ausgaben im Vergleich zu 2016 um 534 Mio. Euro auf 11,4 Mrd. Euro (-4,5 Prozent).

Die pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an die Stadt- und Landkreise hat sich 2017 gegenüber 2016 von 1,4 Mrd. Euro auf 321,7 Mio. Euro (-77,6 Prozent) erheblich verringert. Dies ist im Wesentlichen auf die rückläufigen Flüchtlingszahlen zurückzuführen.

Die Erstattung an die Stadt- und Landkreise für die Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise von jungen Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland halbierte sich 2017 auf 167 Mio. Euro im Vergleich zu 2016 (332,8 Mio. Euro).

Die Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise für Sozialhilfe und an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Kosten von Unterkunft und Heizung stiegen 2017 um 328,9 Mio. Euro (+36,2 Prozent) auf 1,2 Mrd. Euro. Diese Ausgaben sind als durchlaufende Mittel haushaltsneutral.

Die landeseigene NECKARPRI GmbH hat 2017 einen Zuschuss von 122,9 Mio. Euro erhalten. Damit hat das Land einen Teil der Tilgungsverpflichtung 2017 nach § 18 Landeshaushaltsordnung und der zugehörigen Rechtsverordnung erfüllt.

2.4 Baumaßnahmen

Die Ausgaben für Baumaßnahmen (Hauptgruppe 7) sanken 2017 gegenüber dem Vorjahr um 4,0 Prozent. Die Gesamtsumme von 658 Mio. Euro verteilt sich im Wesentlichen auf die Kapitel 1208 (Staatlicher Hochbau) mit 495,5 Mio. Euro und Kapitel 1304 (Straßenverkehr) mit 157,6 Mio. Euro.

2.5 Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Die sonstigen Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Hauptgruppe 8) stiegen seit 2008 um 1,1 Mrd. Euro (+44,0 Prozent). Gegenüber dem Vorjahr blieben sie mit insgesamt 3,6 Mrd. Euro nahezu gleich. Ausgabenschwerpunkte waren 2017:

  • Zuschüsse für Investitionen an private, kommunale und sonstige öffentliche Krankenhäuser mit 353,4 Mio. Euro (-24,8 Mio. Euro im Vergleich zu 2016),
  • Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen - Ulm mit 467,5 Mio. Euro (+8,8 Mio. Euro im Vergleich zu 2016) sowie
  • im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen an den Ausgleichstock und pauschale Investitionszuweisungen an die Kommunen mit 1,1 Mrd. Euro (+14,2 Mio. Euro im Vergleich zu 2016).

2.6 Besondere Finanzierungsausgaben

Die besonderen Finanzierungsausgaben (Hauptgruppe 9) erhöhten sich 2017 gegenüber 2016 per Saldo um 386,6 Mio. Euro (+62,6 Prozent) auf eine Milliarde Euro. Hauptursächlich war die gegenüber 2016 um 87 Mio. Euro erhöhte Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken mit 143,3 Mio. Euro und die Zuführung an die Rücklage für Maßnahmen im Sinne des § 1 Absatz 3 der VO zu § 18 Landeshaushaltsordnung (früher: Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen) von 226,6 Mio. Euro.

Die Zuführung an den Versorgungsfonds erhöhte sich 2017 gegenüber dem Vorjahr um 49,3 Mio. Euro auf 356 Mio. Euro.

3 Steuerdeckungsquote und Investitionsquote

Tabelle 6 zeigt die Steuerdeckungsquote und die Investitionsquote 2008 sowie 2013 bis 2017.

Beitrag 2 Tab 6

Die Steuerdeckungsquote drückt das Verhältnis der Brutto-Steuereinnahmen in Bezug auf die bereinigten Gesamtausgaben aus. Sie ist ein Indikator für den Finanzierungsspielraum des Landes aus eigenen Finanzierungsquellen. Je niedriger die Quote ist, umso höher ist die Abhängigkeit von anderen Einnahmen, wie z. B. Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen vom Bund oder Kreditaufnahmen.

Die Steuerdeckungsquote schwankte in den vergangenen fünf Jahren zwischen 74 Prozent und 79 Prozent. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und den daraus resultierenden anhaltend hohen Steuereinnahmen stieg die Steuerdeckungsquote seit 2014 kontinuierlich und betrug zuletzt 79,0 Prozent.

Die Investitionsquote zeigt den prozentualen Anteil der Ausgaben für Baumaßnahmen sowie für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben.

Die Investitionsquote unterlag in den vergangenen fünf Jahren Schwankungen. Sie lag 2013 bei 8,5 Prozent und stieg 2014 und 2015 auf rund 10 Prozent. Seit 2016 ging sie wieder zurück und lag 2017 bei 8,9 Prozent.

4 Finanzierungssaldo

Der Finanzierungssaldo wird berechnet, indem die bereinigten Ausgaben von den bereinigten Einnahmen des Haushaltsjahres abgezogen werden.

Die Ausgaben werden um Netto-Tilgungen am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke und Ausgaben zur Deckung etwaiger kassenmäßiger Fehlbeträge bereinigt. Von den Einnahmen werden Nettokreditaufnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie Einnahmen aus Überschüssen aus Vorjahren abgezogen.

Tabelle 7 zeigt die Berechnung des Finanzierungssaldos 2017.

Beitrag 2 Tab 7

Die Abbildung zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos 2008 bis 2017.

Beitrag 2 Abb

Das Land konnte 2017 erneut einen hohen positiven Finanzierungssaldo ausweisen.