1 Verschuldungslage
1.1 Schuldenentwicklung
Die Verschuldung des Landes am Kreditmarkt betrug zum 31.12.2016 unverändert 46,3 Mrd. Euro. Damit konnte Baden-Württemberg nach einer Kreditaufnahme in 2013 und 2014 im zweiten Jahr in Folge auf eine Neuverschuldung verzichten.
Abbildung 1 zeigt die Entwicklung der Kreditmarktschulden von 1953 bis 2016 auf.
Zum 31.12.2016 betrugen die Schulden des Landes einschließlich der verlagerten Verpflichtungen 47,7 Mrd. Euro.
Zum Jahresende 2016 betrugen die Kreditmarktschulden des Landes weiterhin 46,3 Mrd. Euro.
Wie 2015 waren darin Kreditrahmenverträge in Milliardenhöhe enthalten, die am 31.12. nicht in Anspruch genommen waren. Der Wert dieser Verträge hat sich gegenüber dem Vorjahr um 503 Mio. Euro verringert. 2016 wurden zwei Kreditrahmenverträge über insgesamt 4.718 Mio. Euro abgeschlossen. Ein Teilbetrag von 1,5 Mrd. Euro wurde im Sommer aufgenommen und zur Liquiditätssteuerung genutzt. Ein Vertrag über weitere 3,2 Mrd. Euro wurde im Dezember abgeschlossen, um die nach dem Staatshaushaltsgesetz 2016 mögliche Bruttokreditermächtigung vollständig auszuschöpfen.
Die fundierten Schulden verringerten sich leicht um 32,9 Mio. Euro auf 47,2 Mrd. Euro. Gemeinsam mit den verlagerten Verpflichtungen von 446,1 Mio. Euro ergibt sich für Baden-Württemberg eine Gesamtverschuldung von 47.651,6 Mio. Euro zum 31.12.2016.
Tabelle 2 stellt den Stand der verlagerten Verpflichtungen zum 31.12.2015 und zum 31.12.2016 sowie die Veränderungen dar.
Die verlagerten Verpflichtungen sind zum 31.12.2016 gegenüber dem Vorjahr um 67,9 Mio. Euro gesunken.
1.2 Entwicklung der Nettokreditaufnahme
2016 hat Baden-Württemberg erneut keine neuen Kredite zum Ausgleich des Haushalts aufgenommen.
Abbildung 2 zeigt die Entwicklung der Nettokreditaufnahme des Landes in den vergangenen zehn Jahren.
Auf Basis des Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan 2016 lag die nach § 18 Landeshaushaltsordnung und der zugehörigen Verordnung zulässige Kreditaufnahme für 2016 noch bei 487 Mio. Euro (Ex-ante-Betrachtung). Aufgrund der überdurchschnittlich gestiegenen Steuereinnahmen im Ist 2016 verringerte sich die zulässige Kreditaufnahme für 2016 im Nachhinein auf minus 589 Mio. Euro (Ex-post-Betrachtung). Die Differenz zwischen tatsächlicher Kreditaufnahme (Null) und zulässiger Kreditaufnahme (-589 Mio. Euro) wurde auf dem (virtuellen) Kontrollkonto verbucht.
Aufgrund der derzeit geltenden Regelungen in § 18 Landeshaushaltsordnung und der zugehörigen Verordnung ergeben sich auf Basis der November-Steuerschätzung 2016 im Übergangszeitraum von 2017 bis 2019 Tilgungsverpflichtungen von insgesamt 1.899,3 Mio. Euro. Bei inhaltsgleicher Fortführung der Regelungen ergäbe sich für 2020 eine Verpflichtung zur Schuldentilgung von 1.241,4 Mio. Euro.
1.3 Kreditmarktschulden und Zinsen
Das Land hat 2016 wie im Vorjahr keine neuen Schulden aufgenommen. 2014 waren noch 1,2 Mrd. Euro an neuen Krediten aufgenommen worden, die zum Ausgleich des Haushalts jedoch nicht erforderlich waren.
Das Land hat 2016 (zulässigerweise) keine Kreditmarktschulden getilgt, obgleich die zulässige Kreditaufnahme nach der Ex-post-Betrachtung aufgrund überdurchschnittlicher Steuereinnahmen einen negativen Wert von -589 Mio. Euro erreicht hat und die günstige Einnahme-Situation dies erlaubt hätte. Stattdessen konnte 2016 ein hoher kassenmäßiger Überschuss von 3,5 Mrd. Euro ausgewiesen werden.
Abbildung 3 stellt die Entwicklung der Kreditmarktschulden in den vergangenen zehn Jahren dar.
Abbildung 4 zeigt die Entwicklung des Zinsaufwands in den vergangenen zehn Jahren. Seit 2009 werden die Zinserträge mit dem Zinsaufwand saldiert. Seit 2014 muss das Land bei Geldanlagen zum Teil Negativzinsen zahlen.
Aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus sanken die Zinsausgaben am Kreditmarkt 2016 um 73,6 Mio. Euro auf 1,46 Mrd. Euro. Das Land hat 2016 - um künftige Belastungen des Haushalts zu reduzieren - Einmalzahlungen für die Zinsen bei Darlehensrückkäufen und für Restrukturierungsmaßnahmen von insgesamt 76,1 Mio. Euro geleistet.
1.4 Pro-Kopf-Verschuldung
Abbildung 5 zeigt die Pro-Kopf-Verschuldung aller Flächenländer jeweils zum Jahresende 2015 und 2016.
Die Kreditmarktschulden des Landes lagen Ende 2016 wie im Vorjahr bei 46,3 Mrd. Euro. Die vorstehende Abbildung basiert auf der Statistik des Bundesministeriums der Finanzen. In dieser Statistik sind die Kreditrahmenverträge Baden-Württembergs nicht berücksichtigt. Somit floss in die Statistik zum 31.12.2015 eine um 5,2 Mrd. Euro und zum 31.12.2016 eine um 4,7 Mrd. Euro geringere Kreditmarktverschuldung ein. Baden-Württemberg liegt im Vergleich der Flächenländer wie im Vorjahr auf dem dritten Platz.
1.5 Nettokreditaufnahme je Einwohner - Ländervergleich 2014 und 2015
Auf Basis der endgültigen Rechnungsabschlüsse kann die Nettokreditaufnahme der Länder verglichen werden. Die endgültigen Rechnungsabschlüsse für das Haushaltsjahr 2016 lagen zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Denkschrift noch nicht vor.
Nach einer Nettokreditaufnahme von 115 Euro je Einwohner in 2014 (absolut 1.228 Mio. Euro) hat das Land 2015 auf eine im Urhaushalt 2015 noch vorgesehene Nettokreditaufnahme von 768 Mio. Euro vollständig verzichtet.
2015 haben sechs der 13 Flächenländer neue Schulden aufgenommen. Baden-Württemberg und Brandenburg konnten auf neue Kreditaufnahmen verzichten, während fünf Länder Schulden getilgt haben.
Abbildung 6 zeigt die Nettokreditaufnahme der 13 Flächenländer auf Basis der endgültigen Rechnungsabschlüsse 2014 und 2015.
2 Rücklagen und Sondervermögen
Das Vermögen des Landes wird - soweit es sich mit vertretbarem Aufwand erfassen lässt - derzeit in der Vermögensübersicht im Vorheft des Staatshaushaltsplans dargestellt.
Tabelle 3 zeigt den Bestand der Rücklagen und Sondervermögen des Landes zum jeweiligen Jahresende 2015 und 2016 sowie die Veränderungen.
Der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wurden 2016 94,9 Mio. Euro entnommen. Der Stand der Rücklage für Haushaltsrisiken reduzierte sich zum 31.12.2016 gegenüber dem Vorjahr um 232,0 Mio. Euro. Einer Entnahme von 288,4 Mio. Euro standen Zuführungen von 56,4 Mio. Euro gegenüber.
Der Versorgungsrücklage wurden 283,7 Mio. Euro zugeführt. Der Wert steigerte sich gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 396,2 Mio. Euro.
Das Vermögen des Versorgungsfonds hat sich um 391,4 Mio. Euro gegenüber 2015 erhöht. Die Zuführung durch das Land betrug 306,7 Mio. Euro.
Die übrigen Sondervermögen des Landes reduzierten sich um insgesamt 241,2 Mio. Euro.
3 Entwicklung der Jahresergebnisse
Das kassenmäßige Jahresergebnis stellt den Saldo aller Einnahmen und Ausgaben des Landes innerhalb eines Haushaltsjahres dar. Seit 2007 bis einschließlich 2016 hat das Land Kassenüberschüsse von insgesamt 13.347 Mio. Euro ausgewiesen. Zum 31.12.2015 standen noch 4.837 Mio. Euro dieser Überschüsse zur Verfügung.
Für 2016 wurden 2.729 Mio. Euro an Überschüssen im Haushalt etatisiert. In 2016 konnte Baden-Württemberg einen kassenmäßigen Überschuss von 3.538 Mio. Euro erzielen.
Bereinigt man das kassenmäßige Jahresergebnis um den Saldo der aus dem Vorjahr übernommenen und der in das Folgejahr zu übertragenden Haushaltsreste, erhält man das rechnungsmäßige Jahresergebnis.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis aus 2016 stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Denkschrift noch nicht abschließend fest, weil über die Übertragung der Reste in das Haushaltsjahr 2017 noch nicht entschieden war.
Die rechnungsmäßigen Jahresergebnisse von 2007 bis einschließlich 2015 beliefen sich auf insgesamt 8.041 Mio. Euro. 2007 markiert mit einem Fehlbetrag von minus 299 Mio. Euro den niedrigsten Wert. 2014 stellt mit einem Überschuss von 2.166 Mio. Euro den Höchstwert dar.
Es kann davon ausgegangen werden, dass für 2016 erneut ein hoher rechnungsmäßiger Überschuss ausgewiesen werden kann. Im Staatshaushaltsplan 2017 sind Überschüsse aus Vorjahren von 1 Mrd. Euro als Einnahmen etatisiert.
Abbildung 7 zeigt die Entwicklung der kassen- und rechnungsmäßigen Jahresergebnisse seit 2007 auf.
4 Haushaltsrisiken durch Bürgschaften, Garantien und Gewährleistungen
Tabelle 4 zeigt den Stand und die Entwicklung der vom Land übernommenen Gewährleistungen.
Der Stand der Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen hat sich 2016 per Saldo um 2 Mrd. Euro auf 15,8 Mrd. Euro vermindert.
Hauptgründe dafür waren das Auslaufen einer Garantie gegenüber der Sächsischen Aufbaubank GmbH mit 2,2 Mrd. Euro und die Reduzierung der Garantie gegenüber der GPBW GmbH & Co. KG um 1,2 Mrd. Euro.
Im Gegenzug erhöhte sich die Garantie gegenüber der NECKARPRI GmbH um 1,2 Mrd. Euro. Das Wohnungsbauprogramm für die energetische Sanierung von Wohnungseigentümergemeinschaften wurde im Wert von 100 Mio. Euro fortgeführt. Die Rückbürgschaft zugunsten der L-Bank für das dortige Programm zur energetischen Sanierung von Vereinseigentum über 100 Mio. Euro führte zu einer weiteren Erhöhung.