1 Einnahmen
1.1 Entwicklung der Einnahmen 2007 bis 2016
In Tabelle 1 sind für die Jahre 2007 sowie 2012 bis 2016 die Einnahmen der Hauptgruppen 0 bis 3 dargestellt.
Die Einnahmen des Landes stiegen von 35,7 Mrd. Euro (2007) um 15,6 Mrd. Euro (+43,8 Prozent) auf 51,3 Mrd. Euro (2016). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Einnahmen 2016 um 10,1 Prozent zu. Sie wurden zu 70,8 Prozent (36,3 Mrd. Euro) durch Steuern und steuerähnliche Abgaben erzielt.
1.2 Steuereinnahmen
Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sind stark von der Gesetzgebung auf Bundesebene sowie von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Aus der anhaltend guten Entwicklung der deutschen Wirtschaft in den vergangenen Jahren resultierte ein deutlicher Anstieg der Steuereinnahmen. Hinzu kommen flüchtlingsbezogene Umsatzsteueranteile, die der Bund den Ländern überlassen hat. 2016 erhöhte sich das Brutto-Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahr überdurchschnittlich um 3,1 Mrd. Euro (+9,5 Prozent). Die Netto-Steuereinnahmen nahmen im Vergleich zu 2015 von 24,4 Mrd. Euro um 2,1 Mrd. Euro (+8,7 Prozent) auf 26,5 Mrd. Euro zu.
Die Steuereinnahmen (ohne steuerähnliche Abgaben) lagen 2016 mit 36,2 Mrd. Euro um 10,5 Mrd. Euro (+40,8 Prozent) höher als 2007. Bei dieser Betrachtung ist die bis 30.06.2009 dem Land zustehende Kraftfahrzeugsteuer nicht enthalten. Seit 01.07.2009 steht diese Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu. Zur Kompensation erhalten die Länder seither vom Bund Ausgleichszahlungen, die in etwa den bisherigen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer entsprechen. 2016 betrug die bei der Hauptgruppe 2 gebuchte Zuweisung des Bundes an das Land wie in den Vorjahren 1,3 Mrd. Euro.
Tabelle 2 zeigt, wie sich die Steuereinnahmen von 2012 bis 2016 sowie im Zehnjahreszeitraum (Basisjahr 2007) im Einzelnen entwickelt haben.
Die Steuereinnahmen des Landes bestehen aus Gemeinschaft- und Landessteuern. Die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern haben sich seit 2007 von 23,8 Mrd. Euro um 9,4 Mrd. Euro (+39,4 Prozent) auf 33,2 Mrd. Euro 2016 erhöht. Ihr Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes lag 2016 bei 91,7 Prozent. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (einschließlich Abgeltungsteuer) trugen im Haushaltsjahr 2016 mit 60,9 Prozent (20,2 Mrd. Euro) zum Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern bei. Das höchste Aufkommen hiervon verzeichnete die Lohnsteuer mit 12,3 Mrd. Euro.
Die Einnahmen durch die Umsatzsteuer erhöhten sich 2016 deutlich um 897,9 Mio. Euro (+12,4 Prozent) gegenüber 2015 auf 8,2 Mrd. Euro. Zusammen mit der Einfuhrumsatzsteuer erhöhte sich das Aufkommen 2016 im Vergleich zum Vorjahr um 1,4 Mrd. Euro (+13,3 Prozent) auf 11,9 Mrd. Euro. Mitursächlich hierfür waren Änderungen der Umsatzsteuerverteilung zwischen dem Bund und den Ländern zur Bewältigung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen. Hieraus ergaben sich allein gegenüber dem Dritten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan für 2016 bei der Einfuhrumsatzsteuer im Dezember 2016 Mehreinnahmen von 600 Mio. Euro brutto.
Die Landessteuern (ohne Kraftfahrzeugsteuer) haben sich seit 2007 von 1,9 Mrd. Euro um 1,1 Mrd. Euro (+58,1 Prozent) auf 3,0 Mrd. Euro (2016) erhöht. Sie hatten 2016 einen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes von 8,3 Prozent. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer haben sich in den vergangenen zehn Jahren, auch aufgrund der Steuersatzerhöhung von 3,5 auf 5,0 Prozent in 2011, deutlich um 731,8 Mio. Euro (+84,7 Prozent) auf 1,6 Mrd. Euro erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr gingen sie 2016 geringfügig um 8,1 Mio. Euro (-0,5 Prozent) zurück. Ihr Anteil am gesamten Aufkommen der Landessteuern betrug 53,3 Prozent gegenüber 45,6 Prozent (2007). Das Erbschaftsteueraufkommen erhöhte sich 2016 um 56,1 Mio. Euro (+5,5 Prozent) gegenüber 2015 auf 1.082,0 Mio. Euro. Seit 2007 nahmen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 50,2 Prozent zu. Sie hatten 2016 einen Anteil von 36,1 Prozent an den Einnahmen aus Landessteuern.
1.3 Sonstige Einnahmen
1.3.1 Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst
Die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst (Hauptgruppe 1) betrugen in den vergangenen Jahren - mit Ausnahme eines Sondereffekts 2014 - jährlich zwischen 1,5 und 1,8 Mrd. Euro. 2016 nahmen sie gegenüber dem Vorjahr um 42,8 Mio. Euro (+2,4 Prozent) auf 1,82 Mrd. Euro zu.
Dabei stiegen die Verwaltungseinnahmen (Obergruppe 11) im Vergleich zu 2015 um 65,5 Mio. Euro (+5,4 Prozent) auf 1,28 Mrd. Euro. Von der Erhöhung betreffen 38,9 Mio. Euro den Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa (Einzelplan 05). Hier nahmen insbesondere die Einnahmen aus Gerichtskosten, Gebühren, Geldstrafen und -bußen sowie aus Vermögensabschöpfungen zu.
Die Erlöse aus der Veräußerung von Gegenständen (Obergruppe 13) gingen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 13,6 Mio. Euro (-22,3 Prozent) auf 47,7 Mio. Euro zurück.
1.3.2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen (Hauptgruppe 2 einschließlich Obergruppen 33 und 34) stiegen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 378,9 Mio. Euro (+4,1 Prozent) auf 9,5 Mrd. Euro. Die größten Posten dieser Einnahmegruppe waren 2016:
- Finanzausgleichsumlage nach § 1a Finanzausgleichsgesetz mit 3.714,1 Mio. Euro; sie erhöhte sich im Vergleich zu 2015 um 180,2 Mio. Euro (+5,1 Prozent),
- Zuweisung des Bundes zum Ausgleich des Kraftfahrzeugsteuer-Wegfalls mit 1.305,3 Mio. Euro (unverändert gegenüber dem Vorjahr),
- Einnahmen zur Sicherstellung und Verbesserung einer ausreichenden Bedienung durch den ÖPNV/SPNV sowie zur Infrastruktur- und Fahrzeugförderung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Verkehr (Kapitel 1303) mit 1.052,3 Mio. Euro gegenüber 975,1 Mio. Euro 2015 (+7,9 Pro¬zent),
- Zuweisungen des Bundes gemäß § 46a SGB XII für Sozialhilfe mit 482,6 Mio. Euro; sie verminderten sich um 88,5 Mio. Euro (-15,5 Prozent) im Vergleich zu 2015,
- Zuweisungen des Bundes für die Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Absätze 5 bis 8 SGB II mit 475,3 Mio. Euro gegenüber 418,8 Mio. Euro 2015 (+13,5 Prozent),
- Zuweisungen des Bundes für Maßnahmen im Rahmen des Hochschul-paktes („Ausbauprogramm Hochschule 2012“) mit 239,6 Mio. Euro; sie stiegen um 26,0 Mio. Euro (+12,2 Prozent) gegenüber 2015.
Im zehnjährigen Betrachtungszeitraum erhöhten sich die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen insgesamt um 4,3 Mrd. Euro (+81,3 Prozent) . Diesen Einnahmen stehen größtenteils entsprechende Ausgaben gegenüber.
1.3.3 Kreditaufnahmen und besondere Finanzierungseinnahmen
2013 und 2014 nahm das Land neue Schulden im Gesamtumfang von 3,0 Mrd. Euro auf. 2016 kam das Land aufgrund der guten konjunkturellen Entwicklung und den daraus resultierenden anhaltend hohen Steuereinnahmen sowie der Überschüsse aus Vorjahren im zweiten Jahr in Folge ohne neue Kredite aus. Bereits im Urhaushalt 2015/2016 war für 2016 keine Nettokreditaufnahme mehr vorgesehen.
Die Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken (Obergruppe 35) unterlagen in den vergangenen zehn Jahren deutlichen Schwankungen und stiegen seit 2014 erheblich an. Sie waren 2016 mit 710,9 Mio. Euro um 669,7 Mio. Euro höher als vor zehn Jahren. Auch gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich nochmals deutlich um 288,5 Mio. Euro (+68,3 Prozent). Aus der Rücklage für Haushaltsrisiken, der im Vorjahr 461,93 Mio. Euro zugeführt worden waren, wurde 2016 ein Betrag von 288,35 Mio. Euro entnommen. Die Mittel wurden im Umfang von 287,83 Mio. Euro für Mehrausgaben im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen verwendet. Der Differenzbetrag von 0,52 Mio. Euro wurde dem Versorgungsfonds zugeführt.
Die Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre hatten bereits 2015 den höchsten Stand der vergangenen 20 Jahre erreicht. Sie stiegen 2016 nochmals deutlich um 761,9 Mio. Euro (+38,7 Prozent) auf 2.729,0 Mio. Euro.
2 Ausgaben
2.1 Entwicklung der Ausgaben 2007 bis 2016
In Tabelle 3 sind für die Jahre 2007 sowie 2012 bis 2016 die Ausgaben der Hauptgruppen 4 bis 9 dargestellt.
Die Ausgaben des Landes stiegen von 35,0 Mrd. Euro (2007) um 12,8 Mrd. Euro (+36,6 Prozent) auf 47,8 Mrd. Euro (2016). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben 2016 um 2,8 Mrd. Euro zu (+6,3 Prozent). Die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (Hauptgruppe 6) entsprechen zusammen 81,8 Prozent der Gesamtausgaben.
2.2 Personalausgaben
Die Personalausgaben des Landes umfassen insbesondere die Bezüge und Nebenleistungen für Beamte und Richter, die Entgelte der Beschäftigten, die Versorgungsbezüge sowie Ausgaben für die Beihilfe.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Einrichtungen des Landes in Landesbetriebe umgewandelt. Die Personalausgaben dieser Einrichtungen werden im Staatshaushaltsplan nicht mehr als solche ausgewiesen, sondern sind regelmäßig von den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse an diese Einrichtungen (Hauptgruppe 6) mit umfasst. Die Personalausgaben in diesen Einrichtungen beliefen sich im Soll 2016 auf insgesamt 2,7 Mrd. Euro, wovon allein 2,4 Mrd. Euro auf Einrichtungen innerhalb des Einzelplans 14 (Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst) entfielen. Die folgenden Betrachtungen beziehen sich lediglich auf die in der Hauptgruppe 4 gebuchten Personalausgaben.
In Tabelle 4 sind die Personalausgaben der Jahre 2007 sowie 2012 bis 2016 dargestellt.
Die Personalausgaben stiegen in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich an. Sie lagen 2016 mit 16,1 Mrd. Euro - trotz Bildung zahlreicher Landesbetriebe - um 25,6 Prozent über den Personalausgaben in 2007. Seit 2012 erhöhten sich die Personalausgaben um insgesamt 8,5 Prozent. 2016 nahmen sie im Vergleich zum Vorjahr um 384,3 Mio. Euro (+2,5 Prozent) zu.
Den größten Block innerhalb der Personalausgaben der Hauptgruppe 4 bilden die Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter. Sie erhöhten sich im zehnjährigen Betrachtungszeitraum um 1.080,5 Mio. Euro (+15,6 Prozent).
Die Beihilfeausgaben der Beamten und Richter nahmen von 2007 bis 2016 um 30,4 Mio. Euro (+8,0 Prozent) zu. Mitursächlich für diesen moderaten Anstieg sind die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Änderungen der Beihilfeverordnung. So wurden u. a. der Beihilfebeitrag für Wahlleistungen erhöht, die Kostendämpfungspauschalen angepasst und die Beihilfefähigkeit von zahntechnischen Leistungen begrenzt.
Die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter haben sich seit 2007 bis 2016 um 1.721,7 Mio. Euro (+62,7 Prozent) erhöht. Zudem sind die Beihilfeausgaben der Versorgungsempfänger im gleichen Zeitraum von 477,9 Mio. Euro auf 786,8 Mio. Euro (+64,7 Prozent) angestiegen. Mitursächlich für diese Entwicklung ist, dass die Zahl der Versorgungsberechtigten von 88.170 (2007) um 34.355 (+39,0 Prozent) auf 122.525 (2016) angewachsen ist.
Die Entgelte der Arbeitnehmer haben sich im Betrachtungszeitraum 2007 bis 2016 um 70,0 Mio. Euro (-4,4 Prozent) verringert. Ursächlich hierfür ist auch eine teilweise Verlagerung von Stellen aus dem unmittelbaren Landesbereich zu den Landesbetrieben.
2016 wurden 274,7 Mio. Euro der Versorgungsrücklage zugeführt. Die Zuführung hat sich gegenüber 2015 um 21,5 Mio. Euro (+8,5 Prozent) erhöht.
2.3 Sonstige Ausgaben
2.3.1 Sächliche Verwaltungsausgaben und Schuldendienst
Die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Ausgaben für den Schuldendienst (Hauptgruppe 5) stiegen seit 2007 um 5,1 Prozent auf 3,7 Mrd. Euro (2016). Sie erhöhten sich gegenüber dem Vorjahr um 146,5 Mio. Euro.
Bei den Ausgaben für den Schuldendienst handelt es sich im Wesentlichen um Kreditmarktzinsen. 2016 betrugen diese Zinsausgaben 1,5 Mrd. Euro. Sie nahmen aufgrund des weiterhin niedrigen Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr um 73,6 Mio. Euro ab. Seit 2007 verringerten sich die Ausgaben für Kreditmarktzinsen um 24,3 Prozent.
Tabelle 5 zeigt die Entwicklung der sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54) und der Ausgaben für Kreditmarktzinsen.
Seit 2007 sind die sächlichen Verwaltungsausgaben nahezu kontinuierlich gestiegen, obwohl Ausgaben in erheblichem Umfang in die zahlreich neu errichteten Landesbetriebe verlagert wurden. Landesbetriebe werden über Zuweisungen und Zuschüsse finanziert (siehe Punkt 2.3.2).
2016 erhöhten sich die sächlichen Verwaltungsausgaben im Vergleich zu 2015 um 223 Mio. Euro auf 2,2 Mrd. Euro. Hauptursächlich dafür sind die 2016 nochmals gestiegenen Ausgaben für Flüchtlinge. Allein die Sachausgaben der Landeserstaufnahmeeinrichtungen für Flüchtlinge stiegen gegenüber dem Vorjahr um 179 Mio. Euro auf 351 Mio. Euro.
2.3.2 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 6) erhöhten sich 2016 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 2,9 Mrd. Euro (+14,6 Prozent) auf 23,0 Mrd. Euro:
- Nachdem die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich 2013 einen Höchststand von 2,9 Mrd. Euro erreicht hatten, reduzierten sich diese bis 2015 um 30,6 Prozent auf 2,0 Mrd. Euro. 2016 erhöhten sich die Ausgaben wieder um 411 Mio. Euro (+20,5 Prozent) auf 2,4 Mrd. Euro.
- Die allgemeinen Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich erhöhten sich seit 2007 kontinuierlich um 3,1 Mrd. Euro (+56,5 Prozent) auf 8,6 Mrd. Euro (2016). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben für den kommunalen Finanzausgleich 2016 um 602 Mio. Euro (+7,5 Prozent) zu.
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sind - ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich und den kommunalen Finanzausgleich - seit 2007 beträchtlich gestiegen. Sie lagen 2016 mit 12,0 Mrd. Euro um 96,5 Prozent höher als 2007. Ein Grund für diese Entwicklung ist die hohe Zahl neu errichteter Landesbetriebe in diesem Zeitraum. 25 von aktuell 52 Landesbetrieben wurden zwischen 2007 und 2016 neu gegründet.
Die Ausgaben für Zuschüsse an die 23 wie Landesbetriebe geführten Universitäten, Hochschulen, Theater und Museen im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums erhöhten sich 2016 gegenüber dem Vorjahr um 297,4 Mio. auf 1,6 Mrd. Euro. Neben einer erstmaligen Etatisierung von Zuschüssen für die neu wie ein Landesbetrieb geführte Universität Hohenheim erhöhten sich vor allem die Zuschüsse an einzelne Universitäten um bis zu 90 Mio. Euro.
Die pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an die Stadt- und Landkreise hat sich gegenüber 2015 von 396,6 Mio. Euro auf 1,4 Mrd. Euro (2016) mehr als verdreifacht.
Die Erstattung an die Stadt- und Landkreise für die Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise eines jungen Menschen ohne gewöhnlichen Aufenthalt im Inland stieg von 77 Mio. Euro in 2015 um 256 Mio. Euro auf 333 Mio. Euro in 2016.
Die Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise für Sozialhilfe und an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Kosten von Unterkunft und Heizung reduzierten sich 2016 um 80,4 Mio. Euro auf 909,5 Mio. Euro. Diese Ausgaben sind als durchlaufende Mittel haushaltsneutral.
2.3.3 Baumaßnahmen, sonstige Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Ausgaben für Baumaßnahmen (Hauptgruppe 7) stiegen 2016 gegenüber dem Vorjahr um 4,9 Prozent. Die Gesamtsumme von 686 Mio. Euro verteilt sich zum weit überwiegenden Teil auf die Kapitel 1208 (Staatlicher Hochbau) mit 522,6 Mio. Euro und Kapitel 1304 (Straßenverkehr) mit 155,6 Mio. Euro.
Die sonstigen Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Hauptgruppe 8) blieben mit insgesamt 3,7 Mrd. Euro gegenüber 2015 nahezu gleich. Ausgabenschwerpunkte waren 2016:
- Zuschüsse für Investitionen an private, kommunale und sonstige öffentliche Krankenhäuser mit 378 Mio. Euro,
- Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Wendlingen Ulm mit 459 Mio. Euro sowie
- im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs Zuweisungen an den Ausgleichstock und pauschale Investitionszuweisungen an die Kommunen mit 1,1 Mrd. Euro.
2.3.4 Besondere Finanzierungsausgaben
Die besonderen Finanzierungsausgaben (Hauptgruppe 9) verringerten sich 2016 gegenüber 2015 um mehr als die Hälfte. In 2016 betrug die Zuführung an die Rücklage für Haushaltsrisiken 56,4 Mio. Euro.
An die Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen erfolgte keine Zuführung. Die jährliche Zuführung an den Versorgungsfonds erhöhte sich gegenüber 2015 um 49,4 Mio. Euro auf 306,7 Mio. Euro in 2016.
3 Steuerdeckungsquote und Investitionsquote
Tabelle 6 zeigt die Steuerdeckungsquote und die Investitionsquote 2007 sowie 2012 bis 2016.
Die Steuerdeckungsquote drückt das Verhältnis der Brutto-Steuereinnah¬men in Bezug auf die bereinigten Gesamtausgaben aus. Sie ist ein Indikator für den Finanzierungsspielraum des Landes aus eigenen Finanzierungsquellen. Je niedriger die Quote ist, umso höher ist die Abhängigkeit von anderen Einnahmen, wie z. B. Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen vom Bund oder Kreditaufnahmen.
Die Steuerdeckungsquote schwankte in den vergangenen fünf Jahren zwischen 74 Prozent und knapp 77 Prozent. Aufgrund der guten konjunkturellen Lage und den daraus resultierenden anhaltend hohen Steuereinnahmen stieg die Steuerdeckungsquote seit 2014 kontinuierlich und betrug zuletzt 76,7 Prozent. Der Wert von 2007 - vor Beginn der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise - mit 78,2 Prozent wurde jedoch noch nicht wieder erreicht.
Die Investitionsquote zeigt den prozentualen Anteil der Ausgaben für Baumaßnahmen sowie für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben.
Die Investitionsquote unterlag in den vergangenen zehn Jahren Schwankungen. Sie lag 2012 und 2013 in etwa auf dem Niveau von 2007 und stieg 2014 und 2015 auf rund 10 Prozent. 2016 ging sie wieder auf 9,2 Prozent zurück. Damit wurde etwas weniger als ein Zehntel der bereinigten Gesamtausgaben des Landes für Investitionen aufgewandt.
4 Finanzierungssaldo
Der Finanzierungssaldo wird berechnet, indem die bereinigten Ausgaben von den bereinigten Einnahmen des Haushaltsjahres abgezogen werden.
Die Ausgaben werden um Netto-Tilgungen am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke und Ausgaben zur Deckung etwaiger kassenmäßiger Fehlbeträge bereinigt. Von den Einnahmen werden Nettokreditaufnahmen, Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie Einnahmen aus kassenmäßigen Überschüssen aus Vorjahren abgezogen.
Tabelle 7 zeigt die Berechnung des Finanzierungssaldos 2016.
Die Abbildung zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos 2007 bis 2016.
Das Land konnte 2016 zum dritten Mal in Folge einen positiven Finanzierungssaldo ausweisen.