1 Einnahmen
1.1 Entwicklung der Einnahmen 2006 bis 2015
In Tabelle 1 sind für die Jahre 2006 sowie 2011 bis 2015 die Einnahmen der Hauptgruppen 0 bis 3 dargestellt.
Die Einnahmen des Landes stiegen von 33,7 Mrd. Euro (2006) um 12,9 Mrd. Euro (+38,2 Prozent) auf 46,6 Mrd. Euro (2015). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Einnahmen 2015 um 3,8 Prozent zu. Sie wurden zu 71,1 Prozent (33,1 Mrd. Euro) durch Steuern und steuerähnliche Abgaben erzielt.
1.2 Steuereinnahmen
Die Einnahmen aus Steuern und steuerähnlichen Abgaben sind stark von der Gesetzgebung auf Bundesebene sowie von der konjunkturellen Entwicklung abhängig. Nach einem Einbruch der Steuereinnahmen infolge der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, insbesondere 2009, stiegen diese ab 2011 wieder deutlich an. 2015 erhöhte sich das Brutto-Steueraufkommen gegenüber dem Vorjahr um 1,2 Mrd. Euro (+3,8 Prozent). Die Netto-Steuerein¬nahmen nahmen im Vergleich zu 2014 ebenfalls um 1,2 Mrd. Euro (+5,3 Prozent) zu.
Die Steuereinnahmen lagen 2015 mit 33,0 Mrd. Euro um 10,3 Mrd. Euro (+45,4 Prozent) höher als 2006. Bei dieser Betrachtung ist die bis 30.06.2009 dem Land zustehende Kraftfahrzeugsteuer nicht enthalten. Seit 01.07.2009 steht diese Steuer nicht mehr den Ländern, sondern dem Bund zu. Zur Kompensation erhalten die Länder seither vom Bund Ausgleichszahlungen, die in etwa den bisherigen Einnahmen aus der Kraftfahrzeugsteuer entsprechen. 2015 betrug die Zuweisung des Bundes an das Land wie in den Vorjahren 1,3 Mrd. Euro.
Tabelle 2 zeigt, wie sich die Steuereinnahmen von 2011 bis 2015 sowie im Zehnjahreszeitraum (Basisjahr 2006) im Einzelnen entwickelt haben.
Die Steuereinnahmen des Landes bestehen aus Gemeinschaft- und Landessteuern. Die Einnahmen aus Gemeinschaftsteuern haben sich seit 2006 von 20,9 Mrd. Euro um 9,2 Mrd. Euro (+43,8 Prozent) auf 30,1 Mrd. Euro 2015 erhöht. Ihr Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes lag 2015 bei 91,1 Prozent. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (einschließlich Abgeltungsteuer) trugen im Haushaltsjahr 2015 mit 61,8 Prozent (18,6 Mrd. Euro) zum Landesanteil an den Gemeinschaftsteuern bei. Das höchste Aufkommen hiervon verzeichnete die Lohnsteuer mit 11,8 Mrd. Euro. Die Einnahmen durch die Umsatzsteuer gingen 2015 erstmals seit 2010 wieder zurück. Sie verminderten sich um 375,8 Mio. Euro (-4,9 Prozent) gegenüber 2014. Zusammen mit der Einfuhrumsatzsteuer blieb das Aufkommen mit 10,5 Mrd. Euro jedoch im Vergleich zum Vorjahr nahezu unverändert.
Die Landessteuern (ohne Kraftfahrzeugsteuer) haben sich seit 2006 von 1,8 Mrd. Euro um 63,6 Prozent auf 2,95 Mrd. Euro (2015) erhöht. Sie hatten 2015 einen Anteil an den gesamten Steuereinnahmen des Landes von 8,9 Prozent. Die Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer haben sich in den vergangenen zehn Jahren, auch aufgrund der Steuersatzerhöhung von 3,5 auf 5,0 Prozent, deutlich erhöht. Im Vergleich zum Vorjahr stiegen sie 2015 um 245,5 Mio. Euro (+18,1 Prozent) auf 1,6 Mrd. Euro. Ihr Anteil am gesamten Aufkommen der Landessteuern betrug 54,4 Prozent gegenüber 45,1 Prozent (2006). Das Erbschaftsteueraufkommen erhöhte sich 2015 um 177,9 Mio. Euro (+21,0 Prozent) gegenüber 2014 auf 1.025,8 Mio. Euro. Seit 2006 nahmen die Einnahmen aus der Erbschaftsteuer um 55,2 Prozent zu. Sie hatten 2015 einen Anteil von 34,8 Prozent an den Einnahmen aus Landessteuern.
1.3 Sonstige Einnahmen
1.3.1 Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst
Die Verwaltungseinnahmen und Einnahmen aus Schuldendienst (Hauptgruppe 1) variierten in den vergangenen Jahren deutlich. 2015 gingen sie gegenüber dem Vorjahr um 364,2 Mio. Euro (-17,0 Prozent) auf 1,8 Mrd. Euro zurück. Ursächlich hierfür war vor allem, dass das Land 2014 Einnahmen aus der Rückzahlung der bei der LBBW bestehenden stillen Einlagen von 405,3 Mio. Euro (Kapitel 0620, Titel 134 01) erzielt hatte. Nach Wegfall dieses Sondereffekts lagen die Einnahmen 2015 wieder auf dem Niveau von 2013.
1.3.2 Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen
Die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen (Hauptgruppe 2 einschließlich Obergruppen 33 und 34) stiegen 2015 gegenüber dem Vorjahr um 255,7 Mio. Euro (+2,9 Prozent) auf 9,1 Mrd. Euro. Die größten Einzelposten dieser Einnahmegruppe waren 2015:
- Finanzausgleichsumlage nach § 1a Finanzausgleichsgesetz mit 3.534,0 Mio. Euro,
- Zuweisung des Bundes zum Ausgleich des Kraftfahrzeugsteuer-Wegfalls mit 1.305,3 Mio. Euro,
- Regionalisierungsmittel mit 773,4 Mio. Euro,
- Zuweisung des Bundes gemäß § 46a SGB XII für Sozialhilfe mit 571,1 Mio. Euro sowie Zuweisung des Bundes für die Kosten der Unterkunft und Heizung gemäß § 46 Absätze 5 bis 8 SGB II mit 418,8 Mio. Euro.
Im zehnjährigen Betrachtungszeitraum erhöhten sich die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen insgesamt um 65,3 Prozent . Diesen Einnahmen stehen größtenteils entsprechende Ausgaben gegenüber.
1.3.3 Kreditaufnahmen und besondere Finanzierungseinnahmen
Nachdem 2014 noch neue Schulden im Umfang von 1,2 Mrd. Euro aufgenommen wurden, kam das Land 2015 aufgrund der anhaltend hohen Steuereinnahmen erstmals seit 2012 wieder ohne neue Kredite aus. Die im Urhaushalt 2015/2016 noch vorgesehene Nettokreditaufnahme von 768,0 Mio. Euro wurde im Zweiten Nachtrag zum Staatshaushaltsplan 2015/2016 vollständig auf Null abgesenkt.
Die Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken (Obergruppe 35) unterlagen in den vergangenen zehn Jahren deutlichen Schwankungen. Sie waren 2015 mit 422,4 Mio. Euro um 310,1 Mio. Euro höher als vor zehn Jahren. Gegenüber dem Vorjahr erhöhten sie sich deutlich um 112,8 Mio. Euro (+36,4 Prozent). Aus der Rücklage für Sanierungs- und Erhaltungsmaßnahmen wurden 31,6 Mio. Euro weniger entnommen als 2014. Dagegen stiegen die Entnahmen aus dem Sondervermögen für die Finanzierung der Neubaustrecke Ulm-Wendlingen und für Stuttgart 21 um 145,3 Mio. Euro auf 263,1 Mio. Euro. Dem standen entsprechend höhere Zuschüsse an die Deutsche Bahn AG gegenüber.
Die Einnahmen aus Vorjahresüberschüssen erreichten 2015 mit 1.967,1 Mio. Euro den höchsten Stand der vergangenen 20 Jahre.
2 Ausgaben
2.1 Entwicklung der Ausgaben 2006 bis 2015
In Tabelle 3 sind für die Jahre 2006 sowie 2011 bis 2015 die Ausgaben der Hauptgruppen 4 bis 9 dargestellt.
Die Ausgaben des Landes stiegen von 33,2 Mrd. Euro (2006) um 11,8 Mrd. Euro (+35,5 Prozent) auf rund 45,0 Mrd. Euro (2015). Gegenüber dem Vorjahr nahmen die Ausgaben 2015 um 2,3 Mrd. Euro zu (+5,3 Prozent). Die Personalausgaben (Hauptgruppe 4) sowie die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen (Hauptgruppe 6) entsprechen zusammen 79,6 Prozent der Gesamtausgaben.
2.2 Personalausgaben
Die Personalausgaben des Landes umfassen insbesondere die Bezüge und Nebenleistungen für Beamte und Richter, die Entgelte der Beschäftigten, die Versorgungsbezüge sowie Ausgaben für die Beihilfe.
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Einrichtungen des Landes in Landesbetriebe umgewandelt. Die Personalausgaben dieser Betriebe werden im Staatshaushaltsplan nicht mehr als solche ausgewiesen, sondern sind regelmäßig bei den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (Hauptgruppe 6) enthalten. Die folgenden Betrachtungen beziehen sich lediglich auf die in der Hauptgruppe 4 gebuchten Personalausgaben.
In Tabelle 4 sind die Personalausgaben der Jahre 2006 sowie 2011 bis 2015 dargestellt.
Die Personalausgaben stiegen in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich an. Sie lagen 2015 mit 15,7 Mrd. Euro um 20,9 Prozent über den Personalausgaben des Jahres 2006. In den vergangenen fünf Jahren erhöhten sich die Personalausgaben um insgesamt 8,0 Prozent. 2015 nahmen sie im Vergleich zum Vorjahr lediglich um 79,8 Mio. Euro (+0,5 Prozent) zu. Mit ausschlaggebend für diesen verminderten Anstieg war die Einrichtung von sieben neuen Landesbetrieben zum 01.01.2015. Für das Personal in den Landesbetrieben waren für 2015 Ausgaben von 2,6 Mrd. Euro veranschlagt .
Den größten Block innerhalb der Personalausgaben der Hauptgruppe 4 bilden die Bezüge und Nebenleistungen der Beamten und Richter. Sie erhöhten sich im zehnjährigen Betrachtungszeitraum um 866,4 Mio. Euro (+12,4 Prozent).
Die Beihilfeausgaben der Beamten und Richter nahmen von 2006 bis 2015 um 42,1 Mio. Euro (+11,2 Prozent) zu. Mitursächlich für diesen moderaten Anstieg sind die in den vergangenen Jahren vorgenommenen Änderungen der Beihilfeverordnung. So wurden u. a. der Beihilfebeitrag für Wahlleistungen erhöht, die Kostendämpfungspauschalen angepasst und die Beihilfefähigkeit von zahntechnischen Leistungen begrenzt.
Die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter haben sich seit 2006 bis 2015 um 1,6 Mrd. Euro (+58,0 Prozent) erhöht. Zudem sind die Beihilfeausgaben der Versorgungsempfänger im gleichen Zeitraum von 441,5 Mio. Euro auf 749,9 Mio. Euro (+69,9 Prozent) angestiegen. Mitursächlich für diese Entwicklung ist, dass die Zahl der Versorgungsberechtigten von 84.790 (2006) auf 120.702 (2015) angewachsen ist.
Die Entgelte der Arbeitnehmer haben sich im Betrachtungszeitraum 2006 bis 2015 um 168,5 Mio. Euro (-9,7 Prozent) verringert. Ursächlich hierfür ist auch die Einrichtung von Landesbetrieben. Allein 2015 wurden rund 3.300 Stellen von Beschäftigten aus dem unmittelbaren Landesbereich zu den Landesbetrieben verlagert.
2015 wurden 253,2 Mio. Euro der Versorgungsrücklage zugeführt.
2.3 Sonstige Ausgaben
2.3.1 Sächliche Verwaltungsausgaben und Schuldendienst
Die sächlichen Verwaltungsausgaben und die Ausgaben für den Schuldendienst (Hauptgruppe 5) verringerten sich seit 2006 um 11,6 Prozent auf 3,6 Mrd. Euro (2015). Gegenüber dem Vorjahr gingen sie um 64,6 Mio. Euro zurück.
Bei den Ausgaben für den Schuldendienst handelt es sich im Wesentlichen um Kreditmarktzinsen. 2015 betrugen diese Zinsausgaben 1,5 Mrd. Euro. Sie verringerten sich aufgrund des nach wie vor niedrigen Zinsniveaus im Vergleich zum Vorjahr um 48,5 Mio. Euro. Tabelle 5 zeigt die Entwicklung der sächlichen Verwaltungsausgaben (Obergruppen 51 bis 54).
Nach 2006 haben sich die sächlichen Verwaltungsausgaben aufgrund Ausgabenverlagerungen durch neu errichtete Landesbetriebe reduziert. Von 2011 bis 2014 sind diese Ausgaben kontinuierlich gestiegen.
2015 verringerten sich die sächlichen Verwaltungsausgaben im Vergleich zu 2014 um 10,3 Mio. Euro auf 2,0 Mrd. Euro. Ursache ist u. a. die Einrichtung von sieben neuen Landesbetrieben zum 01.01.2015 im Hochschulbereich. Insgesamt führt dies zur Reduzierung der sächlichen Verwaltungsausgaben 2015 im Bereich des Wissenschaftsministeriums um 241,7 Mio. Euro (-46,0 Prozent) auf 283,6 Mio. Euro.
Ohne eine Ausgabenverlagerung in die Hauptgruppe 6 hätten sich die sächlichen Verwaltungsausgaben 2015 über alle Ressorts hinweg um 231,4 Mio. Euro gegenüber dem Vorjahr erhöht. So stiegen die sächlichen Verwaltungsausgaben im Geschäftsbereich des Ministeriums für Integration von 12,5 Mio. Euro (2014) um 162,5 Mio. Euro auf 175,0 Mio. Euro (2015). Ursächlich dafür sind höhere Ausgaben für Flüchtlinge.
2.3.2 Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke (Hauptgruppe 6) erhöhten sich 2015 im Vergleich zum Vorjahr deutlich um 1,4 Mrd. Euro (+7,3 Prozent) auf 20,1 Mrd. Euro.
- Nachdem die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich 2013 einen Höchststand von 2,9 Mrd. Euro erreicht hatten, reduzierten sich diese bis 2015 um 30,6 Prozent auf 2,0 Mrd. Euro.
- Die allgemeinen Zuweisungen im kommunalen Finanzausgleich erhöhten sich seit 2006 kontinuierlich um 3,1 Mrd. Euro (+62 Prozent) auf 8,0 Mrd. Euro (2015).
Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse sind - ohne die Ausgaben für den Länderfinanzausgleich und den kommunalen Finanzausgleich - seit 2006 beträchtlich gestiegen. Sie lagen 2015 mit 10,1 Mrd. Euro um 75,3 Prozent höher als 2006. Ein Grund für diese Entwicklung ist wiederum die hohe Zahl neu errichteter Landesbetriebe in diesem Zeitraum. 24 von aktuell 52 Landesbetrieben wurden zwischen 2006 und 2015 neu gegründet.
Allein 2015 wurden im Geschäftsbereich des Wissenschaftsministeriums sieben Landesbetriebe neu errichtet. Die Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse innerhalb dieses Ressorts erhöhten sich 2015 gegenüber dem Vorjahr um 697,9 Mio. Euro.
Die pauschale Erstattung von Aufwendungen für die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen an die Stadt- und Landkreise erhöhte sich gegenüber 2014 von 203,6 Mio. Euro auf 396,6 Mio. Euro (2015) (+94,8 Prozent).
Die Zuweisungen an die Stadt- und Landkreise für Sozialhilfe und an die Gemeinden und Gemeindeverbände für die Kosten von Unterkunft und Heizung erhöhten sich 2015 um 121,1 Mio. auf 989,8 Mio. Euro. Diese Ausgaben belasten den Landeshaushalt im Ergebnis allerdings nicht, weil sie vom Bund erstattet werden.
Die Ausgaben für die Kleinkindbetreuung erhöhten sich 2015 gegenüber dem Vorjahr um 203,3 Mio. Euro auf 658,9 Mio. Die Ausgaben werden zum Teil durch Bundesmittel mitfinanziert.
2.3.3 Baumaßnahmen, sonstige Investitions- und Investitionsförderungsmaßnahmen
Die Ausgaben für Baumaßnahmen (Hauptgruppe 7) stiegen 2015 gegenüber dem Vorjahr um 15,2 Prozent. Die Gesamtsumme von 654,1 Mio. Euro verteilt sich zum weit überwiegenden Teil auf die Kapitel 1208 (Staatlicher Hochbau) mit 469,2 Mio. Euro und Kapitel 1304 (Straßenverkehr) mit 176,1 Mio. Euro.
Die sonstigen Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Hauptgruppe 8) von insgesamt 3,7 Mrd. Euro veränderten sich 2015 nur unwesentlich gegenüber dem Vorjahr.
2.3.4 Besondere Finanzierungsausgaben
Die besonderen Finanzierungsausgaben (Hauptgruppe 9) haben sich 2015 gegenüber 2014 nahezu verdreifacht. Dies hat seine Ursache darin, dass neben der jährlichen Zuführung an den Versorgungsfonds (2015: 257,3 Mio. Euro) Zuführungen an eine Rücklage für Haushaltsrisiken (461,9 Mio. Euro) und an die Sanierungsrücklage (315,0 Mio. Euro) erfolgten.
3 Steuerdeckungsquote und Investitionsquote
Tabelle 6 zeigt die Steuerdeckungsquote und die Investitionsquote 2006 und von 2011 bis 2015.
Die Steuerdeckungsquote drückt das Verhältnis der Brutto-Steuereinnah¬men in Bezug auf die bereinigten Gesamtausgaben aus. Sie ist ein Indikator für den Finanzierungsspielraum des Landes aus eigenen Finanzierungsquellen. Je niedriger die Quote ist, umso höher ist die Abhängigkeit von anderen Einnahmen, wie z. B. Entnahmen aus Rücklagen, Zuweisungen vom Bund oder Kreditaufnahmen.
In den genannten Steuerdeckungsquoten sind die bis 30.06.2009 dem Land zustehenden Kraftfahrzeugsteuern und die seither erhaltene Ausgleichszahlung des Bundes von jährlich 1,3 Mrd. Euro nicht enthalten.
Die Steuerdeckungsquote stieg ab 2011 wieder an, nachdem sie 2009 und 2010 insbesondere infolge der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise knapp unter 70 Prozent gefallen war. Aufgrund der anhaltend guten wirtschaftlichen Lage mit hohen Steuereinnahmen lag die Steuerdeckungsquote in den vergangenen beiden Jahren über 75 Prozent. Gleichwohl wurden die Werte von 2007 und 2008 mit jeweils rund 78 Prozent noch nicht erreicht.
Die Investitionsquote zeigt den prozentualen Anteil der Ausgaben für Baumaßnahmen sowie für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen an den bereinigten Gesamtausgaben.
Die Investitionsquote unterlag in den vergangenen zehn Jahren mehrfach Schwankungen. Sie hatte in den Jahren 2010 und 2011 einen Höchststand erreicht. Dies war vor allem durch die in der Wirtschafts- und Finanzmarktkrise aufgelegten Konjunkturprogramme des Bundes und des Landes (Zukunftsinvestitionsprogramm, Landesinfrastrukturprogramm) beeinflusst. Nachdem diese Programme ausgelaufen waren, ging die Investitionsquote ab 2012 zunächst spürbar zurück. Sie stieg ab 2014 wieder an und erreichte 2015 einen Wert von 9,9 Prozent. Damit wurde rund ein Zehntel der bereinigten Gesamtausgaben des Landes für Investitionen aufgewandt.
4 Finanzierungssaldo
Aus der Differenz der bereinigten Einnahmen und der bereinigten Ausgaben ergibt sich der Finanzierungssaldo. Die Ist-Einnahmen werden dabei um die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt, die Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie um die Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre verringert. Demgegenüber werden die Ist-Ausgaben um getätigte Tilgungen am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcke sowie um den Ausgleich etwaiger Fehlbeträge aus Vorjahren vermindert. Die Abbildung zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos 2006 bis 2015.
Nach einem negativen Finanzierungssaldo 2013 konnte 2014 und 2015 jeweils ein positiver Finanzierungssaldo erreicht werden.
2014 betrug die Nettokreditaufnahme 1.228,2 Mio. Euro. 2015 konnte die Landesregierung auf die zunächst vorgesehene Nettokreditaufnahme von 768,0 Mio. Euro vollständig verzichten.
Den Rücklagen, Fonds und Stöcken wurden 2014 netto 5,5 Mio. Euro und 2015 netto 745,2 Mio. Euro zugeführt. 2014 wurden aus den Überschüssen der Vorjahre 259,2 Mio. Euro eingenommen, 2015 waren es dann 1.967,1 Mio. Euro.