1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2012
Der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2012 liegt das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2012 (Staatshaushaltsgesetz 2012) vom 15.02.2012 zugrunde. Danach wurde der Staatshaushaltsplan 2012 in Einnahme und Ausgabe mit 38.847.173.800 Euro festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr nahm das Haushaltsvolumen im Soll um 5,7 Prozent zu.
Das Haushalts-Soll (Haushaltsansätze einschließlich Haushaltsreste aus dem Vorjahr) betrug 40,4 Mrd. Euro bei den Einnahmen und 40,5 Mrd. Euro bei den Ausgaben. Tatsächlich wurden 2012 40,8 Mrd. Euro eingenommen und 39,4 Mrd. Euro ausgegeben. Einschließlich der Haushaltsreste/Vorgriffe beträgt das Rechnungsergebnis 42,4 Mrd. Euro Einnahmen und 41,3 Mrd. Euro Ausgaben. Aus den Salden ergab sich ein Überschuss von 1,2 Mrd. Euro (rechnungsmäßiges Jahresergebnis 2012). Per Saldo hat sich die Haushaltssituation gegenüber der Planung damit deutlich verbessert. Dies ist im Wesentlichen auf die höheren Steuereinnahmen sowie Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen zurückzuführen.
Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne errechnen, ist in der Landeshaushaltsrechnung 2012 dargestellt.
2 Haushaltsrechnung 2012
Der Minister für Finanzen und Wirtschaft legte dem Landtag am 10.12.2013 (Landtagsdrucksache 15/4513) die Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2012 vor. Diese dient gemäß Art. 83 Abs. 1 der Landesverfassung und § 114 Abs. 1 Satz 1 der Landeshaushaltsordnung als Grundlage, um die Landesregierung zu entlasten.
2.1 Gestaltung
Die Haushaltsrechnung ist entsprechend den Vorgaben (§§ 81 bis 85 Landeshaushaltsordnung) gestaltet und enthält alle vorgeschriebenen Abschlüsse, Erläuterungen und Übersichten, um die bestimmungsgemäße Ausführung des Staatshaushaltsplans nachzuweisen.
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind entsprechend § 84 Landeshaushaltsordnung in einem Abschlussbericht mit verschiedenen Zusammenstellungen in der Haushaltsrechnung erläutert. Die in § 85 Abs. 1 Landeshaushaltsordnung genannten Übersichten sind beigefügt.
2.2 Ergebnisse der Haushaltsrechnung
Der rechnungsmäßige Abschluss ist für die Bewertung der Haushaltsrechnung von maßgeblicher Bedeutung. Er ergibt sich aus dem kassenmäßigen Jahresergebnis (Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben), den übernommenen Haushaltsresten des Vorjahres und den Haushaltsresten, die in das Folgejahr übertragen werden.
Das kassenmäßige Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo der tatsächlich eingegangenen Einnahmen und der tatsächlich geleisteten Ausgaben. Der Landeshaushalt 2012 hat mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis von 1.402.748.282,41 Euro abgeschlossen.
Das Land hat auch 2012 nicht alle vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben realisiert. Es hat in großem Umfang Einnahmereste und Ausgabereste gebildet.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis ergibt sich aus dem kassenmäßigen Jahresergebnis ergänzt um den Unterschiedsbetrag der Salden der Reste.
Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste des Vorjahres und der Haushaltsreste, die in das Folgejahr übertragen wurden, ergibt sich ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von 1.151.141.910,12 Euro.
2.3 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben, Finanzierungssaldo
Aus der Differenz der bereinigten Einnahmen und der bereinigten Ausgaben ergibt sich der Finanzierungssaldo. Die Ist-Einnahmen werden dabei um die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt, die Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie um die Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre und haushaltstechnische Verrechnungen verringert. Demgegenüber werden die Ist-Ausgaben um Tilgungen am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie um etwaige Fehlbeträge aus Vorjahren und haushaltstechnische Verrechnungen vermindert.
Die Abbildung zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos seit 2003.
Erstmals seit 2008 war der Finanzierungssaldo 2012 wieder geringfügig positiv. Im Haushaltsjahr 2012 betrug der Finanzierungssaldo 65,7 Mio. Euro. Eine Nettokreditaufnahme konnte 2012 vermieden werden, da das Land per Saldo 1,3 Mrd. Euro an Rücklagen und kassenmäßigen Überschüssen aus Vorjahren als Einnahmen verwendet hat.
3 Feststellungen des Rechnungshofs nach § 97 Absatz 2 Nr. 1 und 2 Landeshaushaltsordnung
3.1 Prüfungen des Rechnungshofs
Der Rechnungshof prüfte die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung des Landes. Dabei hat er mittels Stichproben geprüft, ob
- die Vorgaben des Staatshaushaltsplans eingehalten wurden,
- die gebuchten Einnahmen und Ausgaben belegt waren und
- die Haushaltssystematik eingehalten wurde.
Die Prüfung der nach einem Zufallsverfahren ausgewählten Stichproben lässt den Schluss zu, dass die Einnahmen und Ausgaben weit überwiegend ordnungsgemäß bewirtschaftet wurden.
Im Geschäftsjahr 2012 schloss die Finanzkontrolle zudem 131 Prüfungen ab und hat in ihren Prüfungsmitteilungen zahlreiche Hinweise zur Haushalts- und Wirtschaftsführung gegeben. Bei einer Prüfung wurde festgestellt, dass die saldierten Ausgaben für Wohngeld (Kapitel 0711 Titel 681 77) seit Jahren wegen fehlerhafter Buchungen zu niedrig dargestellt wurden. Das Land hat beim Erlass von Rückforderungsbescheiden deutlich vor dem tatsächlichen Zahlungseingang Einnahmen gebucht. Wegen dieser Fehler wurden mit dem Bund, der die Hälfte des Wohngelds trägt, zu niedrige Ausgaben abgerechnet. Ende 2012 waren 3,4 Mio. Euro Einnahmen gebucht, obwohl die Zahlungen noch nicht eingegangen waren. Im Ergebnis sind dem Land dadurch Zinsnachteile entstanden.
Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung hat die Finanzkontrolle in den Bereichen Entgelt für Arbeitnehmer, Beamtenbesoldung und -versorgung risikoorientiert 11.285 Zahlfälle untersucht. Durch diese Prüfungen konnten 1,3 Mio. Euro unberechtigte Zahlungen zurückgefordert und künftige Fehlzahlungen vermieden werden. Im Gegenzug wurden berechtigte Ansprüche von 0,3 Mio. Euro erfüllt. Zudem wurden 5.476 Beihilfebescheide überprüft. Dies führte zu Beihilfekürzungen von 1,4 Mio. Euro und zu 0,5 Mio. Euro zusätzlich zu gewährender Beihilfe. Die Fehler bewegen sich summarisch im langjährigen Mittel.
3.2 Einnahmen und Ausgaben
Die in der Haushaltsrechnung 2012 aufgeführten Einnahmen und Ausgaben stimmen im Wesentlichen mit den in den Rechnungslegungsbüchern nachgewiesenen Beträgen überein. In den geprüften Rechnungen wurden nur wenige Einnahmen oder Ausgaben festgestellt, die nicht ordnungsgemäß belegt waren.
3.3 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Einwilligung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Die Haushaltsüberschreitungen sind in der Haushaltsrechnung einzeln nachgewiesen. Die vom Ministerium bewilligten Abweichungen von den Stellenübersichten sind ebenfalls dargestellt. Geleistete über- und außerplanmäßige Ausgaben sind dem Landtag ab einem Betrag von 100.000 Euro im Einzelfall mitzuteilen (§ 7 Abs. 5 Staatshaushaltsgesetz 2012). Das Ministerium hat dem Landtag hierüber mit Schreiben vom 27.08.2013 berichtet (Landtagsdrucksache 15/3982). Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft hat hiervon am 14.11.2013 Kenntnis genommen.
Das Volumen der über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrug 47,2 Mio. Euro. Sie betrafen zu 86 Prozent Sachausgaben und Investitionen und zu 14 Prozent Personalausgaben.
Mehrausgaben in größerem Umfang sind für folgende Zwecke angefallen:
- 9,2 Mio. Euro für Förderleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (Kapitel 1408 Titel 681 02 und 863 01),
- 4,4 Mio. Euro für Leistungen in Zusammenhang mit aufgenommenen Flüchtlingen (Kapitel 1503 Titelgruppe 75),
- 3,3 Mio. Euro Personalkosten wegen hoher Einsatzintensität bei der Landespolizei (Kapitel 0314 Titel 422 01),
- 1,9 Mio. Euro für die Durchführung von Brücken- und Tunneluntersuchungen (Kapitel 1304 Titel 534 01).
In 64 Prozent der 143 Fälle wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Haushaltsvorgriffe vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bewilligt. In 52 Fällen (36 Prozent) lag die vorgeschriebene Einwilligung nicht vor. Die Summe dieser Haushaltsüberschreitungen beträgt 15 Mio. Euro.
3.4 Globale Minderausgaben
Globale Minderausgaben sind im Haushaltsplan negativ veranschlagte Ausgaben, die im Haushaltsvollzug auszugleichen sind. Sie stellen eine Ausnahme vom Einzelveranschlagungsprinzip dar.
Im Staatshaushaltsplan 2012 waren bei Kapitel 1212 Titel 972 01 globale Minderausgaben von 83,3 Mio. Euro veranschlagt. Die Einsparungen bei den Sachausgaben - Haushaltsgruppen 5 bis 8 - wurden von den Ressorts nachgewiesen. Einschließlich der einzelplanspezifischen globalen Minderausgaben mussten die Ressorts Sachausgabeneinsparungen von 404,8 Mio. Euro erwirtschaften.
Die gesamten Sachausgaben des Landes 2012 ohne die Einzelpläne 01 und 11 betrugen 24,1 Mrd. Euro. Der prozentuale Anteil der globalen Minderausgaben an den Sachausgaben lag im Durchschnitt bei 2,8 Prozent.
3.5 Druck- und Darstellungsfehler
Bei der Gesamtrechnungsprüfung stellte der Rechnungshof keine wesentlichen Druck- und Darstellungsfehler in der Haushaltsrechnung des Landes fest.