1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2011
Der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2011 liegt das Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2010/2011 (Staatshaushaltsgesetz 2010/2011) vom 01.03.2010, zuletzt geändert durch den Vierten Nachtrag vom 27.07.2011, zugrunde. Danach wurde der Staatshaushaltsplan 2011 in Einnahmen und Ausgaben mit 36.764.256.600 Euro festgestellt. Im Vergleich zum Vorjahr nahm das Haushaltsvolumen im Soll um 4,8 Prozent zu.

Das Haushalts-Soll (Haushaltsansätze einschließlich Haushaltsreste aus dem Vorjahr) betrug 37,9 Mrd. Euro bei den Einnahmen und 38,5 Mrd. Euro bei den Ausgaben. Einschließlich der Haushaltsreste/Vorgriffe beträgt das Rechnungsergebnis 40,9 Mrd. Euro Einnahmen und 40,2 Mrd. Euro Ausgaben. Aus den Salden ergab sich ein Überschuss von 1,3 Mrd. Euro (rechnungsmäßiges Jahresergebnis 2011).
Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne errechnen, ist in der Haushaltsrechnung 2011 dargestellt.
2 Haushaltsrechnung 2011
Der Minister für Finanzen und Wirtschaft legte dem Landtag am 29.11.2012 (Landtagsdrucksache 15/2782) die Haushaltsrechnung des Landes Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2011 vor. Diese dient gemäß Artikel 83 Absatz 1 Landesverfassung und § 114 Absatz 1 Satz 1 Landeshaushaltsordnung als Grundlage, um die Landesregierung zu entlasten.
2.1 Gestaltung
Die Haushaltsrechnung ist entsprechend den Vorgaben (§§ 81 bis 85 Landeshaushaltsordnung) gestaltet und enthält alle vorgeschriebenen Abschlüsse, Erläuterungen und Übersichten, um die bestimmungsgemäße Ausführung des Staatshaushaltsplans nachzuweisen.
Der kassenmäßige Abschluss und der Haushaltsabschluss sind entsprechend § 84 Landeshaushaltsordnung in einem Abschlussbericht mit verschiedenen Zusammenstellungen in der Haushaltsrechnung erläutert. Die in § 85 Absatz 1 Landeshaushaltsordnung genannten Übersichten sind beigefügt.
2.2 Ergebnisse der Haushaltsrechnung
Der rechnungsmäßige Abschluss ist für die Bewertung der Haushaltsrechnung von maßgeblicher Bedeutung. Er ergibt sich aus dem kassenmäßigen Jahresergebnis (Ist-Einnahmen und Ist-Ausgaben), den übernommenen Haushaltsresten des Vorjahres und den Haushaltsresten, die in das Folgejahr übertragen werden.
Das kassenmäßige Jahresergebnis ergibt sich aus dem Saldo der tatsächlich eingegangenen Einnahmen und der tatsächlich geleisteten Ausgaben. Der Landeshaushalt 2011 hat mit einem kassenmäßigen Jahresergebnis von 772.378.284,97 Euro abgeschlossen.
Das Land hat auch 2011 nicht alle vorgesehenen Einnahmen und Ausgaben realisiert. Es hat in großem Umfang Einnahmereste und Ausgabereste gebildet.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis ergibt sich aus dem kassenmäßigen Jahresergebnis ergänzt um den Unterschiedsbetrag der Salden der Reste.
Unter Berücksichtigung der Haushaltsreste des Vorjahres und der Haushaltsreste, die in das Folgejahr übertragen wurden, ergibt sich ein rechnungsmäßiges Jahresergebnis von 1.332.117.093,77 Euro.
2.3 Bereinigte Einnahmen und Ausgaben, Finanzierungssaldo
Aus der Differenz der bereinigten Einnahmen und der bereinigten Ausgaben ergibt sich der Finanzierungssaldo. Die Ist-Einnahmen werden dabei um die Schuldenaufnahme am Kreditmarkt, die Entnahmen aus Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie um die Einnahmen aus Überschüssen der Vorjahre und haushaltstechnische Verrechnungen verringert. Demgegenüber werden die Ist-Ausgaben um Tilgungen am Kreditmarkt, Zuführungen an Rücklagen, Fonds und Stöcken sowie um etwaige Fehlbeträge aus Vorjahren und haushaltstechnische Verrechnungen vermindert.
Die Abbildung zeigt die Entwicklung des Finanzierungssaldos von 2002 bis 2011.
Trotz deutlich verbesserter Einnahmesituation war der Finanzierungssaldo 2011 erneut negativ. Im Haushaltsjahr 2011 betrug er -317,6 Mio. Euro. Eine Nettokreditaufnahme konnte 2011 vermieden werden, da das Land per saldo 1,1 Mrd. Euro an Rücklagen und kassenmäßigen Überschüssen aus Vorjahren als Einnahmen verwendet hat.
3 Feststellungen des Rechnungshofs nach § 97 Absatz 2 Nr. 1 und 2 Landeshaushaltsordnung
3.1 Prüfungen des Rechnungshofs
Der Rechnungshof untersuchte die Ordnungsmäßigkeit der Haushaltsrechnung des Landes. Dabei hat er geprüft, ob
- die Vorgaben des Staatshaushaltsplans eingehalten wurden,
- die gebuchten Einnahmen und Ausgaben belegt waren und
- die Haushaltssystematik eingehalten wurde.
Die Prüfung der nach einem Zufallsverfahren ausgewählten Stichproben ergab keine wesentlichen Anhaltspunkte, dass die Einnahmen und Ausgaben nicht ordnungsgemäß bewirtschaftet wurden.
Im Geschäftsjahr 2011 schloss die Finanzkontrolle zudem 135 Prüfungen ab und hat in ihren Prüfungsmitteilungen zahlreiche Hinweise zur Haushalts- und Wirtschaftsführung gegeben. Beispielsweise wurden im Bereich der Steuerverwaltung 4.000 risikoorientiert ausgewählte Einkommensteuerfälle der Veranlagungsjahre 1997 bis 2011 geprüft. Davon wurden 1.740 Fälle beanstandet. Das Fehlervolumen betrug 8,7 Mio. Euro.
Beim Landesamt für Besoldung und Versorgung hat die Finanzkontrolle in den Bereichen Entgelt für Arbeitnehmer, Beamtenbesoldung und -versorgung sowie Reisekostenvergütungen risikoorientiert 14.239 Zahlfälle untersucht. Durch diese Prüfungen konnten 1,2 Mio. Euro unberechtigte Zahlungen zurückgefordert und künftige Fehlzahlungen vermieden werden. Im Gegenzug wurden berechtigte Ansprüche von 0,6 Mio. Euro erfüllt. Zudem wurden 5.254 Beihilfebescheide überprüft. Dies führte zu Beihilfekürzungen von 1,1 Mio. Euro und zu 0,6 Mio. Euro zusätzlich zu gewährender Beihilfe. Die Fehler bewegen sich summarisch im langjährigen Mittel.
3.2 Einnahmen und Ausgaben
Die in der Haushaltsrechnung aufgeführten Einnahmen und Ausgaben stimmen mit den in den Rechnungslegungsbüchern nachgewiesenen Beträgen überein. In den geprüften Rechnungen wurden keine wesentlichen Einnahmen oder Ausgaben festgestellt, die nicht belegt waren.
3.3 Überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben
Über- und außerplanmäßige Ausgaben bedürfen der Einwilligung des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft. Sie darf nur im Falle eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses erteilt werden. Die Haushaltsüberschreitungen sind in der Haushaltsrechnung einzeln nachgewiesen. Die vom Ministerium bewilligten Abweichungen von den Stellenübersichten sind ebenfalls dargestellt. Geleistete über- und außerplanmäßige Ausgaben sind dem Landtag ab einem Betrag von 100.000 Euro im Einzelfall mitzuteilen (§ 7 Absatz 5 Staatshaushaltsgesetz 2010/2011). Das Ministerium hat dem Landtag hierüber mit Schreiben vom 23.07.2012 berichtet (Landtagsdrucksache 15/2047). Der Ausschuss für Finanzen und Wirtschaft hat in seiner 20. Sitzung am 20.09.2012 von der Mitteilung Kenntnis genommen.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben betrugen in der Summe 26,3 Mio. Euro. Sie betrafen zu 67 Prozent Sachausgaben und Investitionen und zu 33 Prozent Personalausgaben.
Mehrausgaben in größerem Umfang sind für folgende Zwecke angefallen:
- 5,2 Mio. Euro für Kostensteigerungen bei Heilfürsorgeleistungen der Landespolizei (Kapitel 0314 Titel 443 02) und
- 1,4 Mio. Euro für Öffentlichkeitsarbeit für die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 (Kapitel 0302 Titel 531 01).
In der Mehrzahl der Fälle (90 Prozent) wurden die über- und außerplanmäßigen Ausgaben vom Ministerium bewilligt. In 28 Fällen lag die vorgeschriebene Einwilligung nicht vor. Die Summe dieser Haushaltsüberschreitungen beträgt 2,5 Mio. Euro.
3.4 Globale Minderausgaben
Globale Minderausgaben sind im Staatshaushaltsplan negativ veranschlagte Ausgaben, die im Haushaltsvollzug auszugleichen sind. Sie stellen eine Ausnahme vom Einzelveranschlagungsprinzip dar.
Im Staatshaushaltsplan 2011 waren bei Kapitel 1212 Titel 972 01 globale Minderausgaben von 237,4 Mio. Euro veranschlagt. Die Einsparungen bei den Sachausgaben - Haushaltsgruppen 5 bis 8 - wurden von den Ressorts nachgewiesen. Zusätzlich mussten die Ressorts einzelplanspezifische globale Minderausgaben von 410,6 Mio. Euro erbringen.
Insgesamt mussten die Ressorts mithin 648 Mio. Euro globale Minderausgaben erwirtschaften. Gegenüber 2010 bedeutet dies fast eine Verdreifachung. Die gesamten Sachausgaben des Landes ohne die Einzelpläne Landtag und Rechnungshof betrugen 23,2 Mrd. Euro. Der prozentuale Anteil aller globalen Minderausgaben an den Sachausgaben lag im Durchschnitt bei 2,8 Prozent.
3.5 Druck- und Darstellungsfehler
Bei der Gesamtrechnungsprüfung stellte der Rechnungshof keine wesentlichen Druck- und Darstellungsfehler in der Haushaltsrechnung des Landes fest.