Im Bereich des Kultusministeriums werden in größerem Umfang Lehrkräfte außerhalb der Schulen eingesetzt. Art und Umfang dieses Einsatzes sollten in künftigen Staatshaushaltsplänen an geeigneter Stelle, beispielsweise in einer Produktinformation, zusammenfassend dargestellt werden.
1 Ausgangslage
Die Unterrichtsversorgung der Schüler ist ein zentrales Aufgabenfeld der Landespolitik. Gleichwohl ist es schwierig, aus dem Staatshaushaltsplan zu erkennen, welche Lehrerressourcen den Schulen tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Rechnungshof prüfte 2009 an beruflichen Schulen und an allgemeinbildenden Gymnasien den Einsatz von Fachberatern sowie das Landesinstitut für Schulentwicklung (Landesinstitut).
2 Fachberater
Fachberater sind erfahrene Lehrkräfte, die neben ihrer Unterrichtsverpflichtung Aufgaben der Schulaufsicht wahrnehmen. Die Aufgaben der Fachberater sind in der Verwaltungsvorschrift Fachberaterinnen und Fachberater beschrieben. Nach § 37 Schulgesetz können ferner im öffentlichen Schuldienst stehende Lehrer für besondere Aufgaben der Schulaufsicht bestellt werden. Der Stellenplan für die beruflichen Schulen weist 684 Stellen als Fachberater in der Schulaufsicht aus, der Stellenplan der Gymnasien 924 Fachberaterstellen.
Mehr als ein Viertel der Fachberater ist teilweise oder in vollem Umfang an das Kultusministerium, die Regierungspräsidien und die Seminare abgeordnet. Beim Kultusministerium und bei den Regierungspräsidien nehmen sie Verwaltungsaufgaben wahr. An den Seminaren sind sie in der Lehrerbildung tätig und zwar als Fachleiter (Vollzeitabordnungen) oder als Lehrbeauftragte (Teilzeitabordnungen). Tabelle 1 zeigt, in welchem Umfang sie dort eingesetzt waren.

Lehrkräfte können nach einem Haushaltsvermerk bei den Schulkapiteln als Fachleiter und Lehrbeauftragte in den Seminaren eingesetzt werden. Der Umfang dieser Verwendungsmöglichkeiten ist haushaltsmäßig aber nicht begrenzt. Beim Kapitel der Seminare sieht ein korrespondierender Vermerk vor, dass zusätzlich noch Lehrer als Lehrbeauftragte an den Seminaren eingesetzt werden könnten. Zum Zeitpunkt der Prüfung betrug die Stellenbelastung der Schulkapitel 320 Vollzeitäquivalente. Für die Seminare waren originär im Staatshaushaltsplan nur 151 Stellen etatisiert.
Außerdem wurden im Kultusministerium 31 Vollzeitäquivalente und bei den Regierungspräsidien 68 Vollzeitäquivalente für Fachberater eingesetzt. Fachberater sind im Stellenplan ausgebracht. Es liegen aber in den korrespondierenden Betragskapiteln keine Einzelvermerke für ihre Verwendung vor. Kultusministerium und Finanzministerium halten einen Vermerk für entbehrlich, weil Fachberater besondere Schulaufsichtsbeamte seien. Ihr Einsatz für die Schulaufsichtsbehörden müsse nicht ausdrücklich im Staatshaushaltsplan ermächtigt werden.
3 Landesinstitut für Schulentwicklung
Das Landesinstitut benötigt wesentlich mehr Personal, als im Stellenplan des Staatshaushaltsplans ausgewiesen ist. In Tabelle 2 ist die gesamte Personalressource des Landesinstituts aufgeführt.

Dem Landesinstitut stand neben den Planstellen des Staatshaushaltsplans (29,0 Vollzeitäquivalente) und dem Personal im eigenen Haushalt (29,8 Vollzeitäquivalente) zusätzliches Personal des Landes im Umfang von 141,6 Vollzeitäquivalenten zur Verfügung. Letzteres umfasste abgeordnete und zugewiesene Lehrkräfte. Im Stellenteil der Schulkapitel und durch entsprechenden Vermerk im Betragsteil des Kapitels über das Landesinstitut ist für diesen Zweck eine anderweitige Verwendung von Lehrkräften ohne Erstattung der Bezüge vorgesehen. Die anderweitige Verwendung zugunsten des Landesinstituts ist für das Haushaltsjahr 2009 auf das Deputat von 133 Lehrkräften begrenzt. Nach der Erläuterung zum Haushaltsvermerk ist zur Wahrnehmung der Aufgaben des Landesinstituts eine flexible Personalstruktur erforderlich, die den ständigen Austausch zwischen Schule und Landesinstitut gewährleistet.
4 Bewertung und Empfehlung
Der Rechnungshof anerkennt die Notwendigkeit einer flexiblen Personalstruktur für Einrichtungen wie das Landesinstitut und die Seminare. Der Umfang der benötigten Personalkapazität für die Seminare, das Kultusministerium, die Regierungspräsidien und das Landesinstitut ist im Staatshaushaltsplan nur schwer erkennbar.
Bei den Seminaren war zulässigerweise mehr als das Dreifache an Personal eingesetzt, als Planstellen für diese Institutionen ausgewiesen waren.
Für den Einsatz von Fachberatern beim Kultusministerium und bei den Regierungspräsidien kann offenbleiben, ob ein Haushaltsvermerk rechtlich notwendig ist. Hilfreich wäre es, auch dort den Umfang der anderweitigen Verwendung darzustellen.
Nach Auffassung des Rechnungshofs sollte wegen der Bedeutung der Unterrichtsversorgung die anderweitige Verwendung von Lehrkräften „auf einen Blick“ erkennbar sein. Zusätzlich zu den nach der Haushaltssystematik ausgebrachten Erläuterungen und Ergänzungen sollten in künftigen Staatshaushaltsplänen Art und Umfang des anderweitigen Einsatzes von Lehrkräften an geeigneter Stelle, beispielsweise in einer Produktinformation, zusammenfassend dargestellt werden.
5 Stellungnahme des Ministeriums
Das Kultusministerium ist im Einvernehmen mit dem Finanzministerium der Auffassung, dass der Einsatz der Fachberater in den Regierungspräsidien und im Kultusministerium sowie der Lehrkräfte an den Seminaren ausreichend klar nachzuvollziehen sei. Den haushaltsrechtlichen Grundsätzen der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit sei mit der derzeitigen Ausbringung im Staatshaushaltsplan Genüge getan. Gleichwohl werde es die Anregungen des Rechnungshofs bei der nächsten Planaufstellung in die Überlegungen einbeziehen.