Förderung der Landesbühnen [Beitrag Nr. 24]

Der Landeszuschuss an die drei Landesbühnen sollte neu berechnet werden, um dem gewandelten Charakter der Bühnen Rechnung zu tragen und Anreize für eine verstärkte Gastspieltätigkeit zu schaffen. Bei den Landesbühnen bestehen personelle Einsparpotenziale von bis zu 33 Stellen, die verwirklicht werden können, ohne dass die Leistungen der Theater eingeschränkt werden müssen.

1 Geschichte und Aufgabenstellung der drei Landesbühnen

Baden-Württemberg hat eine breit gefächerte Theaterlandschaft: Die beiden Staatstheater, die neun Kommunaltheater und eine Vielzahl von privaten und kommunalen Kleintheatern bieten vor allem in den größeren Städten ein anspruchsvolles Programm für die Bürger dieser Städte und ihres unmittelbaren Einzugsbereichs.

Um auch in den ländlichen Regionen ein attraktives Theaterangebot zu gewährleisten, fördert das Land seit vielen Jahren drei Landesbühnen. Es handelt sich um die Badische Landesbühne Bruchsal (BLB Bruchsal), die Württembergische Landesbühne Esslingen (WLB Esslingen) und das Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen (LTT Tübingen). Nach der Kunstkonzeption des Landes haben sie die Funktion, dass sie nicht nur ihren Sitzort bespielen, sondern in erster Linie die Region der theaterlosen Städte und Gemeinden nach dem Prinzip der Wanderbühnen mit Theaterproduktionen versorgen.

1.1 Badische Landesbühne Bruchsal

Träger der BLB Bruchsal ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Bruchsal, dem das Land und 20 Kommunen aus dem nordbadischen Raum angehören. Die Badische Landesbühne hat in der Spielzeit 2007/2008 insgesamt 422 Vorstellungen gegeben. Das Ensemble besteht aus 17 Schauspielern.

Die Landesbühne hat in Bruchsal keine eigene Spielstätte, sondern sie nutzt für Aufführungen in Bruchsal den großen Saal des Bürgerzentrums.

Sie versteht sich nach eigenen Angaben als kulturelles Dienstleistungsunternehmen für die Mitgliedskommunen. Das Kinder- und Jugendtheater, auf das ein Drittel der Vorstellungen entfällt, hat in den Augen der Theaterleitung denselben Stellenwert wie der Abendspielplan. Die Besucherzahlen liegen seit Jahren konstant zwischen 60.000 und 70.000.

1.2 Württembergische Landesbühne Esslingen

Die WLB Esslingen wurde bereits 1919 als eines der ersten deutschen Landestheater gegründet. Sie ist als Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert und hat ihren Sitz in Esslingen am Neckar. Vorsitzender des Verwaltungsrats ist traditionell der Oberbürgermeister der Stadt Esslingen.

Dort verfügt sie seit 1982 über ein neu gebautes Schauspielhaus mit 461 Plätzen. Mit der Studiobühne am Zollberg und dem als Kinder- und Jugendtheater genutzten Podium II hat sie zwei weitere Spielstätten in Esslingen.

Die WLB Esslingen, deren Ensemble 24 Schauspieler umfasst, präsentierte in der Spielzeit 2007/2008 insgesamt 593 Vorstellungen. Die Mehrzahl der Gastspiele findet in Städten und Gemeinden des Regierungsbezirks Stuttgart statt. Die jährlichen Besucherzahlen bewegen sich seit Jahren um die 100.000.

Der Abendspielplan hat seinen Schwerpunkt in den klassischen Texten der Weltliteratur, umfasst aber auch moderne Stücke, Komödien und eine musikalische Produktion je Spielzeit. Daneben wird Kinder- und Jugendtheater mit mindestens vier Neuinszenierungen je Spielzeit angeboten.

1.3 Landestheater Württemberg-Hohenzollern Tübingen Reutlingen

Das LTT Tübingen wurde nach dem Zweiten Weltkrieg ebenfalls als Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Tübingen gegründet. Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst.

Das Landestheater verfügt am Sitz in Tübingen über die Räume einer zum Theater umgebauten ehemaligen Fabrik mit großer und kleiner Bühne. Das Ensemble besteht aus 24 Schauspielern.

Die Besucherzahlen in Tübingen und die Nachfrage nach Gastspielen sind gegenüber dem Anfang dieses Jahrzehnts deutlich zurückgegangen und liegen nunmehr konstant bei etwa 115.000 Besuchern je Spielzeit, von denen 100.000 auf eigene Produktionen entfallen. In der Spielzeit 2007/2008 präsentierte das LTT Tübingen insgesamt 714 eigene Vorstellungen.

Bemerkenswert ist der Zuschnitt des Spielplans: Werke der zeitgenössischen Dramatik stehen im Vordergrund; aus dem Kanon der Weltliteratur werden auch weniger bekannte und wiederentdeckte Stücke aufgeführt.

Daneben verfügt auch das LTT Tübingen über eine weitgehend eigenständige Sparte Kinder- und Jugendtheater. Auch dort stehen zeitgenössische Stücke und die Auseinandersetzung mit aktuellen Themen im Vordergrund.

2 Wirtschaftliche Situation der Landesbühnen

2.1 Ausgaben

Die drei Landesbühnen geben insgesamt 16,6 Mio. Euro jährlich aus, wovon 4,0 Mio. Euro auf Sachausgaben und 12,6 Mio. Euro auf Personalausgaben entfallen. Die Entwicklung der Gesamtausgaben in den Haushaltsjahren 2002 bis 2007 ergibt sich aus Tabelle 1.

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Während die BLB Bruchsal ihre Ausgaben 2007 gegenüber 2002 um 2 % reduziert hat, liegen die Ausgaben 2007 beim LTT Tübingen um 2 %, bei der WLB Esslingen um 11 % über dem Niveau von 2002.

2.2 Eigene Einnahmen

Zu den eigenen Einnahmen gehören die Entgelte, die das Publikum bzw. bei Gastspielen der Veranstalter an die Landesbühnen bezahlt, in geringerem Umfang aber auch Erträge aus Werbung, Sponsoring und der Vermietung der theatereigenen Räume.

Die Entwicklung der Einnahmen wird aus Tabelle 2 deutlich.

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Während die eigenen Einnahmen der BLB Bruchsal und des LTT Tübingen 2007 geringer sind als 2002, sind sie bei der WLB Esslingen um 17 % höher.

2.3 Zuschüsse des Landes und der Kommunen

Das Defizit wird durch Zuschüsse des Landes und der beteiligten Kommunen gedeckt. Bei der BLB Bruchsal entrichten alle Mitgliedskommunen einen Beitrag. Dagegen werden die kommunalen Zuschüsse der beiden anderen Landesbühnen im Wesentlichen von den Sitzstädten Esslingen und Tübingen getragen.

Der Gesamtzuschuss je Vorstellung (nur eigene Produktionen) differiert zwischen den drei Landesbühnen:

  • 6.832 Euro am LTT Tübingen;
  • 7.533 Euro bei der BLB Bruchsal;
  • 9.729 Euro bei der WLB Esslingen.

Der deutlich höhere Zuschussbedarf je Vorstellung bei der WLB Esslingen ist Folge des dort besonders hohen Ausgabenniveaus.

Die öffentlichen Zuschüsse insgesamt ergeben sich aus Tabelle 3.

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2.4 Ziel der Prüfung des Rechnungshofs

Das Ziel des Rechnungshofs war es, Effizienz und Wirtschaftlichkeit der Arbeit der Landesbühnen zu vergleichen und bei gegebener Leistung Einsparpotenziale bei den Personalausgaben aufzuzeigen. Weiter sollten Hinweise zur Verbesserung der Einnahmen gegeben werden. Außerdem hat der Rechnungshof die Höhe des Landeszuschusses vor dem Hintergrund der geringeren Zuschüsse für Kommunaltheater hinterfragt.

3 Einsparpotenziale bei der Personalausstattung

Der Prüfung liegt ein Vergleich des Personaleinsatzes der einzelnen Bühnen, gegliedert nach Aufgabenbereichen, zugrunde. Dabei wurden die Besonderheiten der einzelnen Theater berücksichtigt, insbesondere wurde das kleinere Theater in Bruchsal nicht als Maßstab für die beiden größeren Bühnen herangezogen. Gut vergleichbar ist dagegen der Personaleinsatz bei der WLB Esslingen und beim LTT Tübingen, da sich die Leistung beider Theater zahlenmäßig in der gleichen Größenordnung bewegt.

3.1 Personalausstattung insgesamt

Die drei Landesbühnen verfügen aufgrund ihrer Stellenausstattung zusammen über 299 Vollzeitäquivalente, die sich auf die Theater und deren Aufgabenbereiche entsprechend Tabelle 4 verteilen.

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Die BLB Bruchsal hat seit 2002 bereits 6,25 Vollzeitäquivalente abgebaut, während das Personal des LTT Tübingen im gleichen Zeitraum um 1,4 und das Personal der WLB Esslingen um 12,6 Vollzeitäquivalente vermehrt wurde.

3.2 Einsparpotenziale

Der Rechnungshof hat durch Vergleich der Personalausstattung für 41 Aufgabenbereiche Leistungskennzahlen gebildet, aus denen sich die notwendige Personalausstattung bei gegebener Leistung errechnen lässt.

Bei der BLB Bruchsal ergaben sich geringfügige Überkapazitäten in den Bereichen Sekretariat und Requisite (insgesamt 1,1 Vollzeitäquivalente).

Bei der WLB Esslingen zeigten sich Überkapazitäten in 13 Aufgabenbereichen, vor allem im Reinigungsdienst, bei der Schneiderei, der Bühnentechnik und der Maske. Die vom Rechnungshof ermittelten Einsparpotenziale summieren sich auf 23,1 Vollzeitäquivalente.

Beim LTT Tübingen ergab die Prüfung Einsparmöglichkeiten von 8,8 Vollzeitäquivalenten, die sich gleichmäßig auf die Bereiche Verwaltung, technischer Dienst und künstlerische Mitarbeiter verteilen.

Der Rechnungshof schlägt nicht vor, die Zahl der Schauspieler zu reduzieren.

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Danach beträgt das Gesamtpotenzial bei allen drei Landesbühnen rund 33 Vollzeitäquivalente. Bei vollständiger Realisierung der Vorschläge würden die WLB Esslingen über 101,5 Vollzeitäquivalente und das LTT Tübingen über 100,4 Vollzeitäquivalente verfügen.

4 Verbesserung der Einnahmen

Die eigenen Einnahmen je Besucher unterscheiden sich zwischen den drei Bühnen. Während in Bruchsal durchschnittlich eigene Einnahmen von 8,06 Euro je Besucher erzielt werden, sind dies in Tübingen 9,98 Euro und in Esslingen 12,14 Euro.

Dem stehen Zuschüsse des Landes je Besucher zwischen 37,22 Euro (Bruchsal) und 43,77 Euro (Esslingen) gegenüber. Tübingen liegt mit seinem Landeszuschuss je Besucher von 40,05 Euro in der Mitte. Dazu kommen die Zuschüsse der Kommunen.

Die Eigenfinanzierungsquote beträgt bei der BLB Bruchsal 14,5 %, bei der WLB Esslingen 19,2 % und beim LTT Tübingen 18,7 %. Die scheinbar besonders niedrige Eigenfinanzierungsquote in Bruchsal ist der Tatsache geschuldet, dass die Mitgliedskommunen als Gegenleistung für die von ihnen geleisteten Zuschüsse einen Anspruch auf einige unentgeltliche Vorstellungen der Landesbühne haben.

Der Rechnungshof verkennt nicht, dass diese Eigenfinanzierungsquoten einem bundesweiten Vergleich mit anderen Theatern gleicher Größenordnung durchaus standhalten. Der Rechnungshof hält dennoch eine Eigenfinanzierungsquote von mindestens 20 % für fiskalisch erforderlich. Die Theaterstatistik zeigt, dass leistungsstärkere Theater mindestens ein Fünftel ihrer Ausgaben durch eigene Einnahmen decken können. Langfristig sollten sogar höhere Eigenfinanzierungsquoten möglich sein.

Neben der Realisierung von Einsparpotenzialen bieten sich zur Verbesserung der Eigenfinanzierungsquote folgende Maßnahmen an:

  • Regelmäßige Anpassung der Eintrittspreise

Die hohe Qualität, die die Landesbühnen bei ihren Vorstellungen unbestritten bieten, darf sich auch im Preis niederschlagen.

  • Professionalisierung des Sponsorings

Die Einwerbung von Sponsoren ist keine Aufgabe, die vom Intendanten nebenbei erledigt werden kann, wie es an vielen Theatern üblich ist. Notwendig ist vielmehr der Einsatz von Spezialisten, die über das notwendige Know-how und ausreichende Kontakte verfügen. Beispiele aus dem Ausland zeigen, dass die Theater in Baden-Württemberg das Potenzial in diesem Bereich nicht ausschöpfen.

  • Nachfrageorientierung des Spielplans

Für die Nachfrage nach Gastspielen ist die Gestaltung des Spielplans von großer Bedeutung.

5 Bemessung des Landeszuschusses

Die vom Rechnungshof erhobenen Zahlen zeigen, dass von den drei Landesbühnen lediglich die BLB Bruchsal ihrem Auftrag im Sinne der Kunstkonzeption von 1990 gerecht wird. Bei dieser Landesbühne stehen die Gastspiele im nordbadischen Raum auch zahlenmäßig im Vordergrund: Rund 66 % der Vorstellungen finden außerhalb von Bruchsal statt. 72 % der Theaterbesucher der BLB Bruchsal kommen zu Gastspielen außerhalb Bruchsals.

Die beiden anderen Landesbühnen haben sich dagegen zunehmend von ihrem Auftrag gelöst und zu Kommunaltheatern mit regionaler Zusatzaufgabe gewandelt.

So präsentiert die WLB Esslingen etwa 55 % ihrer Vorstellungen in Esslingen und nur 45 % außerhalb. Der Anteil der Besucher bei den Gastspielen liegt mit 36 % noch darunter.

Noch drastischer ist das Verhältnis beim LTT Tübingen: Die Landesbühne spielt 73 % der Vorstellungen am Sitzort und erreicht damit 72 % ihrer Besucher in Tübingen. Nur 27 % der Vorstellungen finden außerhalb von Tübingen statt. Damit kommen nur 28 % der Besucher zu den Vorstellungen in der Region.

Das vom Land angestrebte Verhältnis des Landeszuschusses zum kommunalen Zuschuss von 70 % zu 30 %, das gegenwärtig allenfalls in Esslingen erreicht wird, steht dazu im Widerspruch. Die Diskrepanz zur Förderung baden-württembergischer Kommunaltheater, bei denen der Zuschuss des Landes nur ein Drittel des Defizits abdeckt, ist bei dieser Sachlage nicht zu rechtfertigen. Die Städte Tübingen und Esslingen verfügen mit den Landesbühnen de facto über attraktive Kommunaltheater, deren Kosten weitgehend vom Land getragen werden.

Der Rechnungshof schlägt deshalb vor, die Landeszuschüsse neu zu bemessen und dabei die beiden Arbeitsbereiche der Landesbühnen (Wanderbühne und Kommunaltheater) rechnerisch zu trennen:

Für das Defizit aus der Tätigkeit als regionale Wanderbühne sollte das Land mit seinem Zuschuss voll einstehen, für das Defizit aus der Tätigkeit am jeweiligen Sitzort sollte dagegen der bei den Kommunaltheatern landesweit angewendete Zuschussschlüssel (Kommunalzuschuss 2/3, Landeszuschuss 1/3) herangezogen werden.

Um langwierige Abrechnungen zu vermeiden, schlägt der Rechnungshof vor, dieses System zu pauschalieren, indem von einem mittleren Gesamtzuschussbedarf je Vorstellung von 7.500 Euro ausgegangen wird. Da Gastspiele in der Regel aufwendiger sind als Vorstellungen am Sitzort, werden diese mit einem Zuschlag von 20 %, also auf einen Zuschussbedarf von 9.000 Euro, veranschlagt. Bei den Vorstellungen am Sitzort wird von einem um 20 % verminderten Zuschussbedarf, also von 6.000 Euro je Vorstellung, ausgegangen.

Damit errechnet sich der künftige Landeszuschuss auf der Grundlage der durchschnittlichen Vorstellungszahlen der letzten fünf Jahre entsprechend Tabelle 6.

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Damit würde sich der Zuschuss an die BLB Bruchsal gegenüber 2007 um 195.000 Euro erhöhen, während die Landeszuschüsse an die WLB Esslingen um 940.000 Euro jährlich und an das LTT Tübingen um 580.000 Euro jährlich reduziert werden könnten.

Die WLB Esslingen könnte die Reduzierung des Landeszuschusses allein durch die Realisierung der vom Rechnungshof aufgezeigten Einsparvolumina kompensieren. Darüber hinaus stehen für eine Übergangszeit auch noch beträchtliche Rücklagen zur Verfügung, die das Theater in den letzten Jahren gebildet hat. Außerdem käme auch eine Erhöhung des kommunalen Zuschusses der Stadt Esslingen in Betracht, die in hohem Maße von der künstlerischen Leistung der Landesbühne profitiert.

Das LTT Tübingen könnte, um die Reduzierung des Landeszuschusses auszugleichen, einerseits die aufgezeigten Einsparpotenziale realisieren, andererseits die Eigeneinnahmen erhöhen. Auf lange Sicht müsste geprüft werden, ob sich nach dem Vorbild der Badischen Landesbühne Bruchsal nicht auch im südwürttembergischen Raum weitere Kommunen, außer der Sitzstadt Tübingen, an laufenden Kosten des Theaters beteiligen könnten und ob der Zuschuss der Stadt Tübingen selbst nicht nach oben angepasst werden müsste.

6 Stellungnahme des Ministeriums

Das Wissenschaftsministerium weist darauf hin, dass der Rechnungshof bei seiner Betrachtung die unterschiedlichen Produktions- und Arbeitsbedingungen der einzelnen Bühnen zu wenig berücksichtigt habe. Schlussfolgerungen hätten nur gezogen werden dürfen, wenn die konzeptionelle Ausrichtung der Häuser, die Größe der Bühnen, die Lage der Werkstätten, die Probemöglichkeiten, das Angebotsspektrum, das Einzugsgebiet und die Situation der Sitzkommune mit in Erwägung gezogen worden wären.

Der vom Rechnungshof in Betracht gezogene Zeitraum sei zu kurz, um den Leistungen der Landesbühnen gerecht zu werden. Ein Vergleich mit den Zahlen der frühen Neunzigerjahre hätte gezeigt, wie sehr sich die Leistungen der Landesbühnen seit damals positiv entwickelt haben. Anhand der Kennzahl „Vorstellungen je Mitarbeiter“ hätte diese Entwicklung deutlich gemacht werden können.

Bei der Darstellung der wirtschaftlichen Situation sei nicht berücksichtigt, dass der Landeszuschuss seit vielen Jahren gedeckelt sei und die wenigen Erhöhungen nicht einmal die Tarifsteigerungen abgedeckt hätten, wohingegen die Städte Esslingen und Tübingen ihre Zuschüsse jeweils erheblich verbessert hätten.

Das vom Rechnungshof benannte hohe Ausgabenniveau an der WLB Esslingen sei auch dem Umstand geschuldet, dass insbesondere 2007 Anschaffungen und Investitionen vorgenommen worden seien, die aus erhöhten Eigeneinnahmen und erhöhten kommunalen Zuwendungen finanziert worden seien.

Das Ministerium widerspricht der These des Rechnungshofs, die Leistungen der WLB Esslingen und des LTT Tübingen bewegten sich in der gleichen Größenordnung. Allenfalls lägen die vom Rechnungshof ermittelten Vollzeitäquivalente in der gleichen Größenordnung, nicht jedoch die Leistungen, die im Gegenteil deutlich differierten.

Das Ministerium verweist auf die Kunstfreiheit und auf seine Praxis, in die internen und autonomen Entscheidungen der Intendanz deshalb nicht einzugreifen. Solange sich die Theaterleitung innerhalb des zugestandenen Finanzierungsbudgets bewege, werde die Schwerpunktsetzung der Theaterleitung bei der Personalplanung und beim Personaleinsatz akzeptiert. Im Übrigen hätten die einzelnen Theater die vom Rechnungshof aufgezeigten Abweichungen beim Personalbedarf plausibel gerechtfertigt.

Die Forderungen des Rechnungshofs zur Verbesserung der Einnahmen ließen die Realität im Bereich öffentlich getragener Theater völlig außer Acht. Von 143 Theatern, die in der Theaterstatistik des Deutschen Bühnenvereins genannt sind, erreichten gerade 31 eine Eigenfinanzierungsquote von über 20 %, meist Opernhäuser oder besondere Betriebsformen. Noch höhere Quoten seien nur in den touristenstarken Stadtstaaten zu realisieren.

Die vom Land angestrebte Förderquote von 70 % Landesanteil zu 30 % Kommunalanteil sei das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen den Sitzkommunen und dem Land. Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Finanzierungsquote würde dazu führen, dass die Finanzierungspartner sich auf Absprachen mit dem Land nicht mehr verlassen könnten. Für zwei der Landesbühnen wären die Kürzungen nach Auffassung des Ministeriums sogar existenzbedrohend. Eine Kompensation der Einsparvolumina wäre ohne Verminderung des Angebots und ohne erhebliche Qualitätseinbußen nicht zu leisten.

7 Schlussbemerkung

Der Rechnungshof hat bei seiner vergleichenden Betrachtung die Besonderheiten der einzelnen Landesbühnen durchaus berücksichtigt. So wurden die bei der BLB Bruchsal vorgefundenen geringeren Personalbedarfe nicht als Maßstab für die beiden größeren Landesbühnen herangezogen. Soweit die Theaterleitungen die Unterschiede in der personellen Ausstattung nachvollziehbar erklären konnten, wurden diese akzeptiert. Es bleiben aber Differenzen, die durch Unterschiede in der Effizienz der Arbeit erklärt werden und deshalb Hinweise auf Einsparpotenziale geben.

Der Rechnungshof hat an keiner Stelle gefordert, in die künstlerische Autonomie der Theaterleitungen einzugreifen.

Die Verlässlichkeit des Landes als Finanzierungspartner der Sitzgemeinden ist ein hoher Wert. Diese Erkenntnis entbindet den Rechnungshof aber nicht von seiner Pflicht, auf den sparsamen Umgang mit den Haushaltsmitteln des Landes und dabei insbesondere auf eine sachgerechte Abgrenzung zwischen der Zuständigkeit der Kommunen und des Landes für die Finanzierung ihrer jeweiligen Aufgaben hinzuwirken und Fehlentwicklungen zu benennen.