Abfallwirtschaft an den Universitäten [Beitrag Nr. 23]

Die Abfallwirtschaft an den Universitäten des Landes birgt Optimierungspotenziale. Durch konsequente Abfalltrennung, die Vergabe von Entsorgungsdienstleistungen im Wettbewerb und technische Verbesserungen lassen sich landesweit mindestens 25 % der Sachausgaben einsparen.

1 Ausgangslage

Die Abfallwirtschaft an den neun Universitäten des Landes verursacht jährliche Sachausgaben von 2,6 Mio. Euro und Personalkosten in einer Größenordnung von 1 Mio. Euro. Zu den Sachausgaben gehören die Gebühren und Entgelte für die Entsorgung der Abfälle, aber auch die Ausgaben für den Erwerb und das Vorhalten von Abfallbehältern für Restmüll und Gefahrstoffe.

Der Aufwand, den die Universitäten und das Land für die Entsorgung von Abfällen betreiben müssen, hängt einerseits von der Größe der Hochschule, andererseits von ihrer fachlichen Ausrichtung ab. An den sozial- und geisteswissenschaftlichen Fakultäten sind vor allem Papier und Restmüll zu entsorgen. Die technischen und naturwissenschaftlichen Fakultäten und Institute produzieren vielfältige Abfallarten, zu denen auch Gefahrstoffe und radioaktive Abfälle gehören. Die räumliche Konzentration einer Universität auf einem Campus wirkt kostenreduzierend. Universitäten, die räumlich in der ganzen Stadt verteilt sind, haben höhere abfallwirtschaftliche Kosten.

Die Finanzkontrolle hat 2007 und 2008 die Abfallwirtschaft an den Universitäten im Querschnitt geprüft und Potenziale zur Einsparung von Sachkosten ermittelt. Die Personalkosten waren nicht Gegenstand der Untersuchung.

2 Feststellungen zur Organisation der Abfallwirtschaft

2.1 Abfallkonzepte und Schulungen

Sieben der neun Universitäten verfügen über ausformulierte Abfallkonzepte, die den Umgang mit Abfällen und die verschiedenen Entsorgungswege regeln. An sieben Universitäten werden jährliche Abfallberichte erstellt, die das Aufkommen und die Art der Entsorgung ganz oder teilweise dokumentieren.

2.2 Keine landesweite Koordination

Die Abfallwirtschaft der Universitäten wird im Wesentlichen vor Ort gestaltet. Ein organisierter landesweiter Austausch über Vorgehensweisen und Optimierungsmöglichkeiten findet allenfalls in Einzelfällen statt.

2.3 Gespaltene Zuständigkeit vor Ort

An den einzelnen Standorten wird die Abfallwirtschaft teilweise von den technischen Abteilungen der Universitäten, teilweise von den betroffenen Instituten selbst und teilweise vom Landesbetrieb Vermögen und Bau verantwortet.

Die gespaltene Zuständigkeit zwischen den Universitäten und dem Landesbetrieb führt dazu, dass einzelne Optimierungspotenziale ungenutzt bleiben, weil die handelnde Organisationseinheit nicht mit der Organisationseinheit identisch ist, die von möglichen Einsparungen profitiert. Den betroffenen Universitäten Stuttgart, Hohenheim und Karlsruhe lagen deshalb keine vollständigen Informationen über Abfallmengen und Abfallkosten vor. Die finanziellen Anreize zur Optimierung der Abfallentsorgung sind an diesen Standorten begrenzt.

2.4 Ausschreibung und Vergabe von Versorgungsleistungen

Soweit die Universitäten nicht aufgrund örtlicher Satzungen zur Andienung der Abfälle bei örtlichen Entsorgungsträgern verpflichtet sind, gelten für Aufträge an Entsorgungsunternehmen die allgemeinen Vergabebestimmungen. Während diese Vergabevorschriften von einzelnen Universitäten (Heidelberg und Tübingen) akkurat eingehalten werden, vergeben andere ihre Entsorgungsleistungen weitgehend freihändig. Sie lassen die wirtschaftlichen Potenziale, die der Wettbewerb bietet, ungenutzt und setzen sich der Gefahr von Sanktionen wegen Verstößen gegen das Vergaberecht aus. In Heidelberg und Tübingen führte die öffentliche Ausschreibung der Entsorgungsdienstleistungen zu günstigeren Preisen als an den anderen Universitäten.

3 Feststellungen zur Entsorgung der einzelnen Abfallarten

3.1 Hausmüllähnlicher Restmüll

Der hausmüllähnliche Restmüll wird von den Universitäten teilweise über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, teilweise über private Unternehmen entsorgt. Die Entsorgungswege werden in diesem Bereich häufig von örtlichen Vorschriften bestimmt, an die die Universitäten gebunden sind.

Die Restmüllmenge und die Restmüllentsorgungskosten je Mitglied (Beschäftigte und Studierende) an den einzelnen Universitäten differieren stark. Sie ergeben sich aus der Tabelle.

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Die Restmüllmenge kann von den Universitäten über die Qualität der Abfalltrennung und durch Maßnahmen der Abfallvermeidung gesteuert werden. Da die Entsorgung von Restmüll in der Regel höhere Kosten verursacht als die Entsorgung von (getrennten) Wertstoffen, liegt in der Abfalltrennung ein wichtiges Potenzial zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit.

An den Universitäten Freiburg und Konstanz werden in größerer Zahl Presscontainer eingesetzt. Sie tragen, wie die Ergebnisse zeigen, zu einer besseren Wirtschaftlichkeit der Restmüllentsorgung bei. In Tübingen und Heidelberg sind die günstigen Ergebnisse einer konsequenten Abfalltrennung und der Vergabe der Entsorgung im Wettbewerb zu verdanken.

Die Tabelle zeigt, dass vor allem bei den Universitäten Hohenheim, Mannheim und Stuttgart noch ungenutzte Wirtschaftlichkeitspotenziale bestehen.

3.2 Papierabfall

Während die meisten Universitäten Altpapier und Restmüll trennen, ergab die Prüfung, dass die Universität Mannheim diese Bestandteile nicht ausreichend sorgfältig trennt. Es wurde festgestellt, dass große Mengen des anfallenden Altpapiers als Restmüll entsorgt werden. Dadurch entstehen vermeidbare Mehrkosten, denn das (getrennte) Altpapier kann in der Regel unentgeltlich entsorgt werden.

3.3 Biomüll

Die Universitäten trennen den Biomüll in der Regel nur bei wenigen Liegenschaften vom Restmüll. Im Übrigen wird der Biomüll als Restmüll entsorgt, wodurch vermeidbare Mehrkosten entstehen.

3.4 Gefahrstoffe

An allen Universitäten (außer in Mannheim) fallen Gefahrstoffe an, die unter Beachtung der geltenden Vorschriften fachgerecht entsorgt werden. Die Verantwortung dafür ist in manchen Fällen den Instituten übertragen, an denen die Abfälle entstehen. An fünf Universitäten sind zentrale Einrichtungen mit der Beseitigung der Gefahrstoffe betraut.

3.5 Andere Abfallarten

Die Universitäten Heidelberg, Tübingen, Konstanz, Ulm und Hohenheim haben zentrale Wertstoffhöfe eingerichtet, bei denen Abfall, der zugleich Wertstoff ist, abgegeben werden kann.

4 Empfehlungen

4.1 Allgemeine Empfehlungen

4.1.1 Abfallkonzept und Abfallberichte

Alle Universitäten sollten über ausgearbeitete Abfallkonzepte verfügen und die Abfallmengen und Entsorgungswege in regelmäßigen Abfallberichten dokumentieren. Konzepte und Berichte sind eine unverzichtbare Grundlage, um die Abfallmengen zu steuern und die Entsorgungskosten zu optimieren.

Die Universitäten sollten sich über ihre Erfahrungen und Vorgehensweisen bei der Abfallentsorgung landesweit austauschen.

4.1.2 Einsparung bei den Restmüllkosten

Das größte Einsparpotenzial besteht bei den Kosten der Restmüllentsorgung. Der Restmüll ist (neben den Gefahrstoffen) die teuerste Abfallart. Deshalb zahlt sich hier Abfallvermeidung und intensive Abfalltrennung besonders aus. Auch durch Ausschreibung und Vergabe der Entsorgungsdienstleistungen können Kosten reduziert werden.

Wenn es den Universitäten mit überdurchschnittlichen Restmüllkosten gelingt, diese Kosten auf den durchschnittlichen Wert von 8,50 Euro je Mitglied zu reduzieren, können landesweit 400.000 Euro jährlich eingespart werden.

Anzustreben ist auch eine bessere Trennung von Bio- und Restmüll.

4.1.3 Einsatz von Presscontainern statt Müllgroßbehältern

Im Unterschied zu Müllgroßbehältern, die regelmäßig auch dann (kostenpflichtig) geleert werden, wenn sie (z. B. in vorlesungsfreien Zeiten) nicht gefüllt sind, werden Presscontainer bedarfsgerecht entsorgt. Presscontainer sind nach den Feststellungen der Finanzkontrolle besonders wirtschaftlich, wenn sie im Eigentum der Universität stehen. Sie amortisieren sich regelmäßig bereits nach wenigen Jahren.

Der Rechnungshof empfiehlt deshalb allen Universitäten, weitere Presscontainer zu beschaffen und zur Entsorgung von Restmüll einzusetzen.

4.1.4 Einsatz von Mehrwegbehältern bei der Gefahrstoffentsorgung

Es ist in der Regel wirtschaftlicher, Gefahrstoffe in Mehrwegbehältern statt in Einwegbehältern zu entsorgen.

Der Rechnungshof empfiehlt, Mehrwegbehälter einzusetzen.

4.2 Empfehlungen für einzelne Universitäten

Der Universität Mannheim wird empfohlen, ein Abfallkonzept zu erarbeiten, das eine stärkere Abfalltrennung und eine Verbesserung der Sortenreinheit des Restmülls vorsieht. Die Kosten für die Entsorgung des anfallenden Altpapiers können deutlich reduziert werden.

Die Universität Ulm kann Wirtschaftlichkeitspotenziale erschließen, wenn sie dazu übergeht, Entsorgungsdienstleistungen auszuschreiben und im Wettbewerb zu vergeben.

An den Universitäten Stuttgart und Hohenheim werden die (hohen) Kosten für die Entsorgung des Restmülls weitgehend vom Landesbetrieb Vermögen und Bau getragen. Nach Auffassung der Finanzkontrolle liegt darin eine wesentliche Ursache dafür, dass die Optimierungspotenziale im Bereich des Restmülls bislang nicht genutzt wurden. Die finanzielle Verantwortung sollte deshalb von den Universitäten getragen werden.

5 Stellungnahme des Ministeriums

Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst erhebt keine Einwendungen gegen die Sachdarstellung und die vom Rechnungshof ausgesprochenen allgemeinen Empfehlungen.

Es werde auf die Universitäten einwirken, damit künftig ein landesweiter Austausch über die Erfahrungen und Vorgehensweisen bei der Abfallentsorgung stattfindet und auf diese Weise weitere Optimierungsmöglichkeiten erschlossen werden.

Soweit für die Universitäten Stuttgart und Hohenheim die Kosten für die Entsorgung des Restmülls (teilweise) noch vom Landesbetrieb Vermögen und Bau bezahlt werden, werde das Wissenschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium prüfen, wie eine einheitliche Verfahrensweise realisiert werden kann.