Der besondere Sachkostenbeitrag für das Berufskolleg für Informatik ist nicht gerechtfertigt und deshalb aufzuheben.
1 Allgemeines
Die Stadt- bzw. Landkreise tragen die sächlichen Schulkosten der öffentlichen beruflichen Schulen. Die Schulkosten sind in den Kreisen unterschiedlich hoch. Zur Abgeltung der laufenden sächlichen Kosten erhalten die Kreise jährlich Sachkostenbeiträge.
Das wesentliche Element des Schullastenausgleichs ist der Sachkostenbeitrag. Dies ist ein Betrag je Schüler, den die Kreise bei der Verteilung der kommunalen Finanzmittel vorweg erhalten. Jeder Kreis erhält die Sachkostenbeiträge für die Schüler, die seine beruflichen Schulen besuchen.
Der Sachkostenbeitrag für das Berufskolleg für Informatik fällt aus zwei Gründen auf. Er ist deutlich höher als die übrigen Sachkostenbeiträge. Zudem wird das Berufskolleg für Informatik nur an einer Schule im Land angeboten.
2 System der Sachkostenbeiträge
Nach dem Finanzausgleichsgesetz soll der Sachkostenbeitrag die laufenden sächlichen Schulkosten der Kreise angemessen ausgleichen. Der Sachkostenbeitrag kann für jede Schulart, jeden Schultyp und jede Schulstufe verschieden hoch festgesetzt werden. Der Gesetzgeber wählte im Interesse der Verwaltungsvereinfachung ein pauschaliertes Verfahren.
Ausgangsgröße für die Sachkostenbeiträge sind die landesweiten Durchschnittskosten je Vollzeit- bzw. Teilzeitschüler. 90 % davon setzt das Land als künftige Sachkostenbeiträge für Vollzeit- bzw. Teilzeitschüler fest. Der Sachkostenbeitrag für das Berufskolleg für Informatik wird entsprechend der Steigerungsrate beim Sachkostenbeitrag für Vollzeitschüler errechnet. Die aktuellen Werte für die beruflichen Schulen betragen 938 Euro für Vollzeitschüler, 389 Euro für Teilzeitschüler und 2.571 Euro für Schüler des Berufskollegs für Informatik.
3 Besonderer Sachkostenbeitrag für das Berufskolleg für Informatik
1978 richtete das Land den Vollzeit-Bildungsgang „Berufskolleg für Informatik (dreijährig)“ ein. Er wird seither ausschließlich an einer Schule angeboten. 1987 forderte der Landkreis, zu dem die Schule mit dem Berufskolleg für Informatik gehört, einen erhöhten Sachkostenbeitrag. Seine Forderung begründete er mit den hohen Kosten.
Die beteiligten Ministerien standen der Forderung zunächst uneinig gegenüber, die kommunalen Landesverbände lehnten sie ab. Letztere wiesen darauf hin, dass es auch an anderen Standorten besonders teure Schulen gebe. Außerdem würde eine Sonderregelung das pauschalierte Verfahren gefährden. Der Landkreis drängte auf eine Entscheidung zu seinen Gunsten, andernfalls solle das Land die Trägerschaft übernehmen.
Schließlich führte das Land ab 1987 einen besonderen Sachkostenbeitrag für das Berufskolleg für Informatik ein. Es begründete seine Entscheidung mit den hohen Investitionskosten des Kreises und der besonderen landesweiten Bedeutung. Bereits 1988 erhöhte das Land die Sachkostenbeiträge für alle beruflichen Schulen zusätzlich, weil die Kreise in neue Technologien investieren mussten.
4 Aktuelle Entwicklungen beim Berufskolleg für Informatik
Die Schule mit dem Berufskolleg für Informatik ist selbst innerhalb des Kreises nicht die teuerste berufliche Schule. Trotzdem erhält der Kreis immer noch, also seit mehr als 20 Jahren, den besonderen Sachkostenbeitrag. 2008 waren dies rund 350.000 Euro zusätzlich. Im Schuljahr 2007/08 besuchten 221 Schüler das Berufskolleg für Informatik, vor 15 Jahren waren es mehr als 400 Schüler.
5 Bewertung und Empfehlung
Der Sachkostenbeitrag kann nach dem Gesetz für jede Schulart, jeden Schultyp und jede Schulstufe verschieden hoch festgesetzt werden. Das Berufskolleg für Informatik gehört zur Schulart Berufskolleg und zum kaufmännischen Schultyp. Es ist keine eigenständige Kategorie, für die ein Sachkostenbeitrag festgesetzt werden kann. Der besondere Sachkostenbeitrag hat keine Rechtsgrundlage im Finanzausgleichsgesetz.
Es gibt auch keine sachlichen Gründe, eine Rechtsgrundlage für den besonderen Sachkostenbeitrag zu schaffen. Das Land ermittelte keine Vergleichswerte anderer teurer Bildungsgänge. In allen beruflichen Schulen wird
anspruchsvolle Hard- und Software eingesetzt. Eine solche Entwicklung deutete sich schon an, als dieser Sachkostenbeitrag eingeführt wurde. Von einer besonderen landesweiten Bedeutung kann aufgrund der Höhe und der Entwicklung der Schülerzahl keine Rede sein.
Der besondere Sachkostenbeitrag ist weder rechtlich noch sachlich gerechtfertigt. Nach den Angaben des Landes wurde die nach den Vorwegentnahmen verbleibende Finanzausgleichsmasse in den letzten 20 Jahren um durchschnittlich 400.000 Euro je Jahr zugunsten des betroffenen Landkreises verringert.
Der Rechnungshof empfiehlt, den besonderen Sachkostenbeitrag für das Berufskolleg für Informatik aufzuheben.
6 Stellungnahme des Ministeriums
Das Kultusministerium nahm im Einvernehmen mit dem Innenministerium und dem Finanzministerium Stellung. Die Ministerien wollen die Angelegenheit in die Gespräche mit den kommunalen Landesverbänden für die Festsetzung der Sachkostenbeiträge 2010 einbringen.