Der Haushalt des Landes wurde im Haushaltsjahr 2007 nach den Vorgaben des Staatshaushaltsplans vollzogen.
1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2007
Der Haushaltsrechnung des Landes für das Haushaltsjahr 2007 liegen die Gesetze über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2007/08 (Staatshaushaltsgesetz 2007/08) vom 27.02.2007 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2007, S. 121) und über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 vom 21.12.2007 (Gesetzblatt für Baden-Württemberg 2007, S. 609) zugrunde. Danach wurde der Staatshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2007 in Einnahme und Ausgabe auf 34.521.889.600 Euro festgestellt.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2007 (Haushalts-Ist einschließlich Haushaltsreste 2007) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansätze einschließlich Haushaltsreste aus dem Vorjahr) einen Fehlbetrag von 298.687.376,38 Euro aus (siehe Beitrag Nr. 1, Tabelle). Dieser ergibt sich aus dem Saldo der Mehreinnahmen von 527.823.576,36 Euro und der Mehrausgaben von 826.510.952,74 Euro.
Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne errechnen, ist in der Landeshaushaltsrechnung 2007 (Anlage 1 zur Gesamtrechnung, S. 40/41, Spalte 9) sowie in den Erläuterungen hierzu (S. 45 bis 52) dargestellt.
2 Jahresvergleich - einschließlich Vorschau auf das Haushaltsjahr 2008
Die Entwicklung der Ausgabe-Ansätze und Ist-Ausgaben insgesamt ist aus Tabelle 1 und der Ist-Ausgaben je Einzelplan aus Tabelle 2 ersichtlich. Zur Tabelle 1 ist darauf hinzuweisen, dass die Drittmittel der Universitäten seit 2000 nicht mehr im Soll veranschlagt sind.

Von 1999 bis 2008 stiegen die Gesamt-Ist-Ausgaben um 11,3 % und die Personalausgaben um 11,1 %. Die Reduzierung bzw. der geringe Anstieg der Gesamt-Ist-Ausgaben in den Jahren 2004 und 2005 gegenüber dem Haushaltsjahr 1999 ist darauf zurückzuführen, dass die Kreditaufnahme ab dem Staatshaushaltsplan 2000/01 nicht mehr brutto, sondern netto, also ohne die Tilgungsausgaben, veranschlagt ist.
Die Reduzierung der Personalausgaben 2005 bis 2008 gegenüber dem Haushaltsjahr 2004 ist auf die Kommunalisierung von Personal im Zuge der Verwaltungsstrukturreform zurückzuführen.

Seit dem Haushaltsjahr 2004 sind die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter sowie ihrer Hinterbliebenen - bis auf Restbereiche - in den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts nachgewiesen. Dies gilt ebenso für die Beihilfen der Versorgungsempfänger. Bis 2003 waren diese Ausgaben im Einzelplan 12 veranschlagt.
3 Globale Minderausgaben
Im Staatshaushaltsplan 2007/08 waren für das Haushaltsjahr 2007 bei Kapitel 1212 Titel 972 01 globale Minderausgaben in Höhe von 106,5 Mio. Euro veranschlagt. Die auf die Einzelpläne entfallenden Beträge sind in Tabelle 3 dargestellt.

Die Einsparungen bei den Sachausgaben - Haushaltsgruppen 5 bis 8 - wurden von den Ressorts nachgewiesen.
4 Haushaltsreste
4.1 Haushaltsjahr 2007
Im Rahmen des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2007 wurden abzüglich der Haushaltsvorgriffe folgende Haushaltsreste nach 2008 übertragen:
Einnahmereste1.048.683.150,35 Euro
Ausgabereste1.384.959.611,68 Euro
Mehrbetrag Ausgabereste336.276.461,33 Euro
Die Einnahmereste umfassen überwiegend noch nicht verbrauchte Kreditermächtigungen in Höhe von 967,8 Mio. Euro für Kreditmarktmittel (Kapitel 1206 Titel 325 86) und in Höhe von 30,2 Mio. Euro für das Projekt Neue Steuerungsinstrumente (Kapitel 1230 Titel 261 01). Wie sich die Ausgabereste in den Einzelplänen zusammensetzen, ist auf den S. 53 bis 56 der Haushaltsrechnung dargestellt.
Mit Schreiben vom 24.09.2008 hat das Finanzministerium gemäß § 7 Abs. 6 Staatshaushaltsgesetz 2007/08 dem Finanzausschuss des Landtags die in das Haushaltsjahr 2008 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 30. Sitzung am 16.10.2008 Kenntnis genommen.
Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 9 Abs. 2 Staatshaushaltsgesetz 2007/08 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) in Abgang zu stellen. Sie hat diese Ermächtigung im Umfang von rund 142 Mio. Euro ausgeschöpft.
4.2 Jahresvergleich
Die Tabellen 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt haben. Bei den Einnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen um noch nicht verbrauchte Kreditermächtigungen.
Die Höhe der Haushaltsreste 2008 stand bei Abschluss der Denkschriftberatungen des Rechnungshofs noch nicht fest.

