1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist im Haushaltsjahr 2000
Der LHR 2000 liegen zu Grunde
- das Gesetz über die Feststellung des StHpl. für die Hj. 2000 und 2001 vom 15.02.2000 (GBl. S. 89),
- das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum StHpl. für die Hj. 2000 und 2001 vom 27.07.2000 (GBl. S. 545).
Danach war der StHpl. 2000 in Einnahme und Ausgabe auf 59.351.134.900 DM (30.345.753.414 €) festgestellt. Auf Grund von § 5 LHO und § 16 StHG 2000/2001 hat das FM mit Rundschreiben vom 02.03.2000 (GABl. S. 81) die zur Ausführung des StHpl. 2000 erforderlichen Anordnungen erlassen.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2000 (Ist + Reste 2000) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansatz + Reste 1998)

aus.
Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen bei den Epl. zusammensetzen, ergibt sich aus Spalte 10 der Anlage 1 zur Gesamtrechnung auf den S. XXXVI/XXXVII und den Erläuterungen hierzu.
2 Jahresvergleich
Die Übersichten 1 und 2 geben einen auf die Hj. 1992 bis 2001 bezogenen Überblick über die Entwicklung der Gesamt-Ist-Ausgaben im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sowie der Ist-Ausgaben je Hauptgruppe und je Epl. Die Gliederung nach Hauptgruppen entspricht dem für Bund und Länder einheitlichen Gruppierungsplan (§ 10 Abs. 2 HGrG und § 13 Abs. 2 LHO) mit der Abweichung, dass die Ausgaben für den Schuldendienst, für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, für Baumaßnahmen, für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die besonderen Finanzierungsausgaben unter der Bezeichnung „Übrige Ausgabegruppen“ zusammengefasst sind. Da die Rechnungslegung noch in DM erfolgt ist, sind auch die Übersichten in DM erstellt.


3 Globale Minderausgabe bei Kapitel 1212 Titel 972 01
Für das Hj. 2000 waren globale Minderausgaben von 100 Mio. DM veranschlagt; sie verteilen sich auf die Epl., wie in der Übersicht 3 dargestellt.

Über die Einsparungen wurden von den Ressorts Nachweise erbracht.
4 Haushaltsreste und Vorgriffe
4.1 Haushaltsjahr 2000
Beim Abschluss der LHR für das Hj. 2000 sind folgende Reste in das Hj. 2001 übertragen worden:

Auf die Angaben in Nr. 1 Pkt. 2 dieser Denkschrift über die Zusammensetzung der Einnahmereste und auf die S. LIV - LVII der LHR über die Aufgliederung der Ausgabereste wird hingewiesen.
Das FM hat dem Finanzausschuss des Landtags mit Schreiben vom 29.08.2001 gemäß § 7 Abs. 5 StHG 2000/2001 die in das Hj. 2001 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 2. Sitzung am 20.09.2001 Kenntnis genommen.
Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 9 Abs. 2 StHG 2000/2001 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) in Abgang zu stellen; sie hat diese Ermächtigung im Umfang von 229 Mio. DM ausgeschöpft.
4.2 Jahresvergleich
Die Übersichten 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt und wie sich die Ausgabereste auf die verschiedenen Ausgabearten verteilt haben. Bei den Einnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen um die noch nicht verbrauchten Kreditermächtigungen.
Die Höhe der Haushaltsreste 2001 stand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Denkschriftberatungen noch nicht fest.

