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Denkschrift 2002

Vorwort

Die Denkschrift stellt wesentliche Ergebnisse von Prüfungen des Rechnungshofs und der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter dar. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. In ihr werden zwar eine Vielzahl von Einzelfeststellungen aufgezeigt, dennoch soll sie kein abschließender Bericht der Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit für das Jahr 2001/2002 sein. Darüber hinaus lassen sich aus diesen Einzeldarstellungen auch keine allgemeinen Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung herleiten. Die finanziellen Ergebnisse der Prüfungen wurden grundsätzlich in Euro dargestellt, auch wenn sie frühere Jahre betreffen. Die Zahlenangaben zur Landeshaushaltsrechnung, zum Haushaltsplan und Haushaltsvollzug sowie zu den Landesschulden sind entsprechend der Rechnungslegung in DM ausgewiesen. In diesem Jahr besteht der Rechnungshof als zentrales Element der Finanzkontrolle Baden-Württembergs seit 50 Jahren. Mit dem am 15. Mai 1952 beschlossenen Überleitungsgesetz wurde der Rechnungshof mit Sitz in Karlsruhe gebildet. In ihm wurden der Rechnungshof Württemberg-Baden mit seiner Außenstelle in Stuttgart, die badische Rechnungskammer in Freiburg sowie die Rechnungskammer für Württemberg-Hohenzollern in Tübingen vereinigt. Seither hat sich der Rechnungshof zu einer einheitlichen Kontrollbehörde für das gesamte Land entwickelt, der 1995 die vier Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zugeordnet wurden. Über 50 Denkschriften hat der Rechnungshof seither herausgegeben. Seit Anfang der 80er Jahre veröffentlicht der Rechnungshof jährlich neben der Denkschrift auch Beratende Äußerungen, mit denen er Empfehlung gegenüber dem Landtag und der Landesregierung ausspricht. Damit ruht die heutige Tätigkeit des Rechnungshofs auf zwei Säulen: zum einen auf der Kontrolle und zum anderen auf der Beratung.

  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse