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Zuwendungen an landwirtschaftliche Betriebe in Berggebieten und bestimmten benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulage) [Beitrag 14]
Die 1975 eingeführte Ausgleichszulage wird für 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche in Baden-Württemberg gewährt. Erweiterungen des Fördergebiets, Richtlinienänderungen und unklare Definitionen über Flächenkriterien führ-ten in Einzelfällen zu überhöhten Zuwendungen und Mehrfachförderungen.
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