Sie sind hier: Startseite > Denkschriften

Denkschrift 1998

Vorwort

Mit dieser Denkschrift 1998 legt der Rechnungshof seine nach § 97 LHO geforderten Bemerkungen dem Landtag vor. Sie fassen die Ergebnisse sowohl seiner Prüfungen als auch die der Staatlichen Rechnungsprüfungsämter zusammen, soweit sie für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Die Denkschrift will weder ein erschöpfender Tätigkeitsbericht des Rechnungshofs, noch eine reine Sammlung besonders auffälliger Haushaltsverstöße der Landesregierung sein.

Der Hinweis auf eine mögliche Aufnahme von Sachverhalten in die Denkschrift löst häufig Änderungen in der Verwaltungspraxis aus. So wurden beispielsweise Ergebnisse einer Querschnittsuntersuchung zu den landeseigenen Heizwerken von der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung in einem umfangreichen Maßnahmenpaket umgesetzt, das später jährliche Einsparungen in Millionenhöhe erwarten läßt. Eine Darstellung dieser Sachverhalte in der Denkschrift 1998 unterblieb deshalb.

Die Haushaltslage des Landes hat sich gegenüber dem Vorjahr weiter verschlechtert; daran ändern auch nichts erste, hoffnungsvolle Anzeichen eines anhaltenden Konjunkturaufschwungs und zaghaft steigende Steuereinnahmen. Schließlich mußten gegenüber der Finanzplanung für den Zeitraum von 1996 bis 2000 die Erwartungen bei den Steuereinnahmen für 1998/1999 mehrfach zurückgenommen werden; die Einschnitte erreichen für diese Jahre ein Volumen von rd. 5 Mrd. DM.

Nicht gelungen ist es, im Berichtszeitraum die Personalkosten als entscheidend zu veränderndes Ausgabevolumen nachhaltig zu senken. Die Verwaltung tut sich schwer, den Personalabbau unter einem neuen Blickwinkel zu vollziehen. Die Landesregierung hat zwar den Vorschlag des Rechnungshofs aus der beratenden Äußerung "Organisation und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsverwaltung" aufgegriffen, das Personal als ganzheitlichen Personalkörper der Landesverwaltung zu verstehen. Entsprechend dem hier geforderten "Konzerndenken" soll ein Teil des in der Versorgungsverwaltung nicht ausgelasteten Personals zur Polizei und in den Bereich der Justiz umgesetzt werden, wo noch Bedarf besteht. Im Haushaltsplan sind erste Stellenübertragungen vorgesehen. In der  praktischen Umsetzung gibt es aber noch erhebliche Probleme.
 
Von den im vergangenen Jahr angekündigten beratenden Äußerungen wurden dem Landtag und der Landesregierung inzwischen drei vorgelegt, nämlich
  • Organisation und Wirtschaftlichkeit der Versorgungsverwaltung (DS 12/2693)
  • Kosten und Organisation der Asylbewerberunterbringung (DS 12/1944)
  • Verwaltungsorganisation im Bereich der Staatlichen Schlösser und Gärten (DS 12/2744).
Das vierte Projekt - Aufwendungen des Landes für Privatschulen - wurde in die vorliegende Denkschrift (Beitrag Nr. 5) aufgenommen. Die Beratung von Landtag und Landesregierung wird auch in Zukunft einen wesentlichen Teil der Arbeitskapazität des Rechnungshofs in Anspruch nehmen.

Auf die Vorarbeiten für diese Denkschrift hat der Ende März 1998 ausgeschiedene Präsident Dr. Lonhard noch wesentlichen Einfluß genommen.

Karlsruhe, den 25. Juni 1998
Rechnungshof Baden-Württemberg
Frank
  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse