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Denkschrift 2008

Vorwort

1 Vorbemerkung

Die Denkschrift stellt die wesentlichen Ergebnisse von Prüfungen des Rechnungshofs und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter aus den Jahren 2007/2008 dar. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. In ihr wird zwar eine Vielzahl von Einzelfeststellungen aufgezeigt, dennoch soll sie kein abschließender Bericht der Finanzkontrolle über ihre Tätigkeit für diesen Zeitraum sein. Aus diesen Einzeldarstellungen lassen sich auch keine allgemeinen Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung herleiten.

Im Berichtszeitraum hat der Rechnungshof zwei Beratende Äußerungen vorgelegt. Am 16.10.2007 wurde die Untersuchung über „Die einkommensteuerliche Bedeutung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ veröffentlicht (Landtagsdrucksache 14/1858). Sie zeigt auf, dass die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung insgesamt betrachtet über sehr lange Zeiträume hinweg keine Einkommensteuer generieren, sondern zu Ermäßigungen der Einkommensteuer führen. Mit dem Bericht „Die BKV - Bäder- und Kurverwaltung Baden-Württemberg und ihre Beteiligungen an Bäder- und Kurunternehmen“ vom 08.11.2007 (Landtagsdrucksache 14/1945) forderte der Rechnungshof, die Landesbeteiligungen an den Staatsbädern aufzugeben, da der Betrieb von Heilbädern nicht zu den Aufgaben des Landes gehöre. Die finanzielle Unterstützung einzelner Heilbäder sei deshalb nicht gerechtfertigt und wirke wettbewerbsverzerrend. Beide Beratenden Äußerungen sind bereits abschließend im Landtag behandelt

2 Wesentliche Inhalte

Die Denkschrift 2008 zeigt ein breites Spektrum an Maßnahmen und Empfehlungen auf mit dem Ziel, zur Entlastung des Landeshaushaltes beizutragen. Bei Umsetzung der Vorschläge können insgesamt rund 55 Mio. € eingespart oder anderweitig eingesetzt werden.

Trotz steigender Steuereinnahmen bleibt die finanzielle Lage des Landes Baden-Württemberg äußerst angespannt. Die Verschuldung ist im Jahr 2007 um rund 580 Mio. € auf knapp 44,2 Mrd. € angestiegen (Nr. 3). Hätte die Landesregierung darauf verzichtet, überschüssige Liquidität vorzuhalten, wäre die Nettonullverschuldung bereits 2007 möglich gewesen. Der Aufwand für den Schuldendienst von 7,6 Mrd. € ist nach den Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse (13,7 Mrd. €) sowie den Personalausgaben (12,8 Mrd. €) weiterhin der drittgrößte Posten im Landesetat. Angesichts dramatisch ansteigender Versorgungsausgaben muss das Land weitere strukturelle Einsparmaßnahmen ergreifen und Überschüsse zum Schuldenabbau verwenden. Um den Ausstieg aus der Verschuldung sicherzustellen, befürwortet der Rechnungshof weiterhin die Verankerung des Verschuldungsverbots in der Landesverfassung.

Zum sparsamen Umgang mit Landesmitteln gehören die optimale Nutzung vorhandener Ressourcen und die Wirtschaftlichkeit von Investitionen. Diese Leitgedanken einer verantwortlichen Haushaltspolitik ließ die ursprüngliche Planung für den Umbau und die Modernisierung der Universitätsbibliothek Freiburg vermissen. Die Verwaltung hat die Kritik und Anregungen der Finanzkontrolle aufgegriffen und den Wettbewerbsentwurf grundlegend überarbeitet. Dennoch könnten Baukosten in Höhe von rund 8 Mio. € eingespart werden, folgte man den Anregungen des Rechnungshofs vollständig (Nr. 20). Bei einem in der Krankenversorgung tätigen Unternehmen, das der Aufsicht des Landes unterliegt, hat die Prüfung gravierende Mängel in der Unternehmensführung aufgezeigt. Nach bisherigen Berechnungen des Rechnungshofs belaufen sich die finanziellen Nachteile aus der mangelhaften Arbeit weniger Bediensteter in leitender Funktion auf 1,2 Mio. € (Nr. 24). Dem Aufsichtrat blieben die Mängel verborgen, weil nur unzureichend kontrolliert wurde und wesentliche Steuerungsinstrumente fehlten. Einen ähnlich hohen Betrag könnte das Land sparen, wenn es mit den Ärzten und Krankenkassen eine Abrechnungspauschale für die Kosten von Schwangerschaftsabbrüchen vereinbaren würde (Nr. 17).

Zahlreiche Beiträge der Denkschrift befassen sich schwerpunktmäßig mit dem Zuwendungsbereich. Generell müssen Förderprogramme auf ihre Notwendigkeit und Wirksamkeit hin überprüft sowie Förderkriterien und -ziele klar formuliert werden. Der bürokratische Aufwand sollte bei solchen Programmen in einem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen. Das ist bei der Ausgleichszulage Landwirtschaft nicht der Fall. Sie gilt es stärker auf besonders benachteiligte Gebiete zu konzentrieren (Nr. 16). Durch eine Reduzierung der Fördertatbestände, bei gleichzeitiger Erhöhung der Mindestauszahlungsbeträge, würde das Land einen wesentlichen Beitrag zur Entbürokratisierung leisten und drohende Anlastungen der EU vermeiden. Angesichts eines Fördertopfes von fast 600 Mio. € für die ländlichen Gebiete muss sich das federführende Ministerium intensiv mit der Konzeption der Förderung auseinandersetzen (Nr. 15).

Sowohl bei der Förderung von kommunalen Tourismuseinrichtungen (Nr. 14) als auch beim „Investitionsprogramm Zukunft Bildung und Betreuung“ (Nr. 13) ist für die Finanzkontrolle eine schlüssige und zielgerichtete Konzeption nicht erkennbar. Bei den Tourismuseinrichtungen, insbesondere Heilbädern, sollten die Fördermittel schwerpunktmäßig nur dort eingesetzt werden, wo sie ertragfähige Investitionen auslösen. Bei der Förderung von Ganztagesschulen vergab das Land die Chance, Fördermittel des Bundes von weit mehr als einer halben Milliarde Euro bedarfsgerecht, zielgenau und wirtschaftlich einzusetzen. War das Programm wegen des gewählten „Windhundverfahrens“ schon 2005 kritisiert worden, setzen sich nun die Mängel in einer sehr fehleranfälligen Förderpraxis fort. Einen wirtschaftlicheren Einsatz der knappen Fördermittel mahnt der Rechnungshof auch bei Brückenausbauten im kommunalen Straßenbau an. Die Träger der Vorhaben neigen häufig dazu, überdimensioniert zu planen, anstatt sich am verkehrlichen Bedarf zu orientieren. Brücken werden oft soweit vernachlässigt und ungenügend instandgehalten, dass nur noch ein Neubau hilft. Dies darf nicht durch Förderung belohnt werden (Nr. 9). Nachdem es der Exportakademie Baden-Württemberg an der Hochschule Reutlingen in den letzen Jahren nicht gelungen ist, ohne Defizit auszukommen, schlägt der Rechnungshof ihre Übertragung auf Dritte oder die Schließung vor (Nr. 26).

Einsparpotenziale für den Landeshaushalt werden im Bereich der Heilfürsorge für Polizeibeamte gesehen. Bei einer 10-prozentigen Eigenbeteiligung der auf den jeweiligen Beamten entfallenden Heilfürsorgeaufwendungen - bis zu einer Obergrenze von 400 € im Jahr - könnte das Land 2 bis 3 Mio. € sparen (Nr. 8). Eine Untersuchung der bisherigen Praxis der W-Besoldung für Fachhochschulprofessoren zeigt (Nr. 25), dass das neue System mit leistungsbezogenen Gehaltsbestandsteilen funktionieren kann. Der Rechnungshof empfiehlt dem jetzt zuständigen Landesgesetzgeber, dieses System im Prinzip zu übernehmen, an einigen Punkten zu optimieren und den Übergang von alt zu neu zu beschleunigen. Zur Reduzierung der Personalkosten und zur Vermeidung unnötiger Risiken könnte auch beitragen, wenn die Hochschulen die einschlägigen Verwaltungsvorschriften strikter anwenden und die vorgesehenen Höchstsätze in der Besoldung von Gastprofessoren nur noch in Ausnahmefällen gewähren würden (Nr. 22). Personelle Ressourcen könnten besser genutzt werden, wenn das Land stärker darauf achten würde, dass Unterrichtsausfälle bei der Durchführung von Pädagogischen Tagen als Teil der Lehrerfortbildung konsequent vermieden werden (Nr. 11). Im Schulalltag ist dies nur ausnahmsweise der Fall.

Bei der Bewirtschaftung der landeseigenen Immobilien wären erhebliche Einsparpotenziale zu erschließen, wenn der Landesbetrieb Vermögen und Bau dem technischen Gebäudemanagement einen höheren Stellenwert einräumen würde (Nr. 21). In ihrer derzeitigen Form hält der Rechnungshof die vorläufige Unterbringung von Asylbewerbern nicht mehr für wirtschaftlich und empfiehlt dem Land, bei der Anpassung der Ausgabenerstattung zu berücksichtigen, dass Stadt- und Landkreise die Aufgabe auch gemeinsam wahrnehmen können (Nr. 10). Ein weiteres Einsparpotenzial hat die Finanzkontrolle bei der Öffentlichkeitsarbeit der Ministerien aufgezeigt. Dazu müssten operative Aufgabenbereiche organisatorisch ausgegliedert und auf ein für alle Ministerien einheitliches Servicezentrum übertragen werden (Nr. 4).

Die Arbeitslage der Finanzämter bei der Prüfung von Kleinbetrieben hat sich in den vergangenen Jahren zunehmend verschlechtert. Deshalb sind alle vom Rechnungshof aufgezeigten Möglichkeiten der Rationalisierung auszuschöpfen, auch sollte ein weiterer Personalabbau in der Amtsbetriebsprüfung vermieden werden. Anderenfalls drohen Steuerausfälle (Nr. 18). Eine höhere Kostendeckung könnte erreicht werden, wenn das Land die Kosten für tagesstrukturierende Angebote in seinen Heimsonderschulen bei den zuständigen Kostenträgern einfordern würde. Die Finanzkontrolle schätzt die jährlichen Einnahmeausfälle auf rund 7 Mio. € (Nr. 12). Weitere Einnahmen könnten erzielt werden, wenn die Leitstelle für Arzneimittelüberwachung den Gebührenrahmen ausschöpfen und kostendeckende Gebühren erheben würde (Nr. 7).

Erneut hat der Rechnungshof aufgezeigt, dass ein wirtschaftlicherer Einsatz der Datenverarbeitung in der Landesverwaltung möglich und geboten ist. So lässt die bereits 2005 auch vom Landtag geforderte Aufgabenbündelung beim Betrieb von Datennetzen weiter auf sich warten (Nr. 6). Optimierungsmöglichkeiten bietet auch der Zentralversand von Vordrucken für die Einkommensteuererklärung; sie sollten bedarfsgerecht an die Bürger geschickt werden. Zu klären wäre letztlich, ob zur besseren Akzeptanz der elektronischen Steuererklärung (ELSTER) auf den Versand der Vordrucksätze vollständig verzichtet werden sollte (Nr. 19). Fehler bei der Festsetzung der Versorgungsbezüge von Ruhestandsbeamten könnten unter anderem durch eine elektronische Versorgungsakte vermieden werden, die bereits anlässlich der Einstellung des Beamten angelegt wird (Nr. 5).

3 Neuerungen in der Denkschrift

Der Rechnungshof hat die Denkschrift erheblich gestrafft. Zur besseren Verständlichkeit sind die Beiträge in diesem Jahr kürzer gefasst und die Botschaften deutlicher herausgearbeitet. Die neue Form greift auch Anregungen aus dem Finanzausschuss auf.

Erstmals in seiner Geschichte wird der Rechnungshof im Herbst 2008 einen Ergebnisbericht auflegen. Mit diesem Bericht sollen künftig im Zwei-Jahres-Rhythmus sämtliche parlamentarisch abschließend behandelten Prüfungen vorgestellt werden. Berichtet wird über die Zeit vom Januar 2006 bis Juni 2008. Die Denkschrift kann im Blick darauf ohne das bisher übliche Kapitel „Auswirkungen der Prüfungstätigkeit“ erscheinen.

4 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2007

Der Rechnungshof leitete die Denkschrift 2007 dem Landtag und der Landesregierung am 28.06.2007 zu (Landtagsdrucksache 14/1459). Der Finanzausschuss hat die Denkschrift in den Sitzungen am 20.09., 18.10. und 15.11.2007 beraten. Der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (Landtagsdrucksache 14/1994) hat der Landtag am 28.11.2007 unverändert zugestimmt. Nach diesem Beschluss wurde die Landesregierung gebeten, zu einzelnen Beiträgen der Denkschrift konkrete Maßnahmen zu treffen oder zu untersuchen und dem Landtag hierüber zu berichten (§ 114 Abs. 2 und 4 Landeshaushaltsordnung).

Der Rechnungshof wird künftig im Ergebnisbericht darstellen, wie die Landesregierung die Landtagsbeschlüsse umgesetzt hat. Die bisher in der Denkschrift als Anlage enthaltene Darstellung noch offener Landtagsbeschlüsse entfällt.

In der Sitzung vom 28.11.2007 hat der Landtag auch die in der Haushaltsrechnung 2005 nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Feststellungen des Rechnungshofs - nachträglich genehmigt und der Landesregierung für 2005 Entlastung erteilt (Landtagsdrucksache 14/1996).

Schließlich ist der Landtag auch der Empfehlung des Finanzausschusses gefolgt, den Präsidenten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2005 nach § 101 Landeshaushaltsordnung zu entlasten (Landtagsdrucksache 14/1995).
  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse