An den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg können bei gegebener Aufgabenstellung bis zu 23 Stellen eingespart werden.
Bei einer Reform der Ausbildung des gehobenen Dienstes könnte die öffentliche Hand je nach realisiertem Modell bis zu 23 Mio. € einsparen.
1 Ausgangslage
Das heute geltende Laufbahnrecht für Beamte unterscheidet die vier Laufbahngruppen des einfachen, des mittleren, des gehobenen und des höheren Dienstes. Die Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes gliedert sich derzeit in zahlreiche Laufbahnen, die nach Fachrichtungen differenziert sind. Für jede ist eine spezielle Ausbildung vorgesehen, die bei der Mehrzahl der Laufbahnen ein Studium im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes umfasst.
An der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl und der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg, deren Arbeit Gegenstand der Prüfung des Rechnungshofs war, werden Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes, des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung, in der allgemeinen Finanzverwaltung und in der Rentenversicherung ausgebildet.
Die künftigen Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes werden als Beamtenanwärter in den Vorbereitungsdienst des Landes aufgenommen und absolvieren im Zuge dieses Vorbereitungsdienstes neben praktischen Studienzeiten insgesamt vier Semester an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl oder der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg. Die Ausbildung umfasst bisher vier, künftig dreieinhalb Jahre. Dabei wirken Gemeinden, Landkreise und das Land sowohl bei der praktischen Durchführung des Vorbereitungsdienstes als auch bei dessen Finanzierung intensiv zusammen. Die Gemeinden decken etwa 95 % der Kosten des Vorbereitungsdienstes durch einen Vorwegabzug im kommunalen Finanzausgleich.
Am Ende der Ausbildung steht eine Staatsprüfung, die mit der Verleihung des akademischen Grads Diplom-Verwaltungswirt (FH) endet.
Die Absolventen dieses Studiengangs werden zu etwa 95 % von den Kommunen des Landes als Beamte des gehobenen Verwaltungsdienstes eingestellt, etwa 5 % übernehmen das Land und andere Körperschaften, die der Aufsicht des Landes unterstehen.
Die Beamten des gehobenen Dienstes in der Steuerverwaltung und in der allgemeinen Finanzverwaltung werden ebenfalls im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes ausgebildet, der allerdings nur drei Jahre in Anspruch nimmt. Auch bei dieser Ausbildung werden das Studium an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg und praktische Studienzeiten bei Behörden der Steuerverwaltung bzw. der allgemeinen Finanzverwaltung kombiniert.
Die Absolventen dieser beiden Studiengänge streben an, von den Finanzbehörden des Landes als Beamte des gehobenen Dienstes übernommen zu werden. Die Übernahmequote war in den vergangenen Jahren je nach Bedarf der Steuer- und Finanzverwaltung starken Schwankungen unterworfen.
Die dreijährige Ausbildung zum Beamten des gehobenen Verwaltungsdienstes in der Rentenversicherung erfolgt ebenfalls im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes. Dienstherr der Beamtenanwärter ist die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg. Bei ihr absolvieren die Anwärter auch ihre praktischen Studienzeiten, das Fachstudium erfolgt an der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.
Tabelle 1 zeigt, wie sich die Zahl der Absolventen dieser Ausbildungen in den vergangenen Jahren entwickelt hat.

Seit mehreren Jahren befassen sich die zuständigen Ministerien des Landes und die beiden Hochschulen mit der Frage, wie die Ausbildungsgänge reformiert werden. Realisiert wurden bislang nur wenige kleine Reformschritte, so beispielsweise die Verkürzung der Ausbildung zum gehobenen Verwaltungsdienst von bisher vier Jahre auf dreieinhalb Jahre und die Übertragung der Zulassung zum Vorbereitungsdienst von den Regierungspräsidien auf die Hochschulen.
2 Personalbedarf der Hochschulen für öffentliche Verwaltung bei gegebener Aufgabenstellung
Der Rechnungshof hat im Jahr 2006 die Organisation und den Personalbedarf der beiden Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg und Kehl geprüft und dabei festgestellt, dass an beiden Hochschulen auch bei gegebener Aufgabenstellung Einsparpotenziale vorhanden sind.
2.1 Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl
Bei der Prüfung der Organisation und des Personalbedarfs der Hochschule Kehl haben sich nur wenige kritische Feststellungen ergeben. So könnte der Personalbestand des nichtwissenschaftlichen Dienstes in Kehl um zwei Stellen reduziert werden, ohne dass die Leistungsfähigkeit der Hochschule beeinträchtigt wäre. Die Bemessung der Stellen des wissenschaftlichen Dienstes (insbesondere die Zahl der Professorenstellen) entspricht den Aufgaben der Hochschule und ist auch rechnerisch nicht zu beanstanden.
Die Prüfung des Rechnungshofs hat überdies ergeben, dass in den Studienjahren 2002/2003 bis 2004/2005 zwei Drittel der Professoren ihre Lehrverpflichtung erfüllt oder übererfüllt haben, ein Drittel der Professoren blieb jedoch hinter der Lehrverpflichtung nach der Lehrverpflichtungsverordnung zurück. Der Umfang der Übererfüllung durch die Mehrheit der Professoren gleicht jedoch den Umfang der Untererfüllung durch die Minderheit annähernd aus, sodass sich daraus keine Auswirkungen auf den Personalbedarf ergeben.
Allerdings wird die Hochschulleitung in Zukunft stärker als bisher darauf hinwirken müssen, dass alle Professoren ihre gesetzliche Lehrverpflichtung einhalten.
2.2 Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg
Ein anderes, allerdings nach Fachbereichen stark differenziertes Bild ergab die Prüfung an der Hochschule in Ludwigsburg.
Dort könnten bei gegebener Aufgabenstellung bis zu 18 Professorenstellen eingespart werden, wenn u. a. der Personalbedarf an den tatsächlichen Studienanfängerzahlen ausgerichtet, der Anteil der Lehrbeauftragten in allen Studiengängen auf 40 % erhöht wird und die Gruppengrößen bei der Ausbildung für die Steuerverwaltung und die allgemeine Finanzverwaltung an die Verhältnisse in den anderen Studiengängen angepasst werden.
Mit diesen Überkapazitäten, die sich vor allem im Fachbereich Steuerverwaltung finden, korrespondiert die Feststellung, dass in den Studienjahren 2002/2003 bis 2004/2005 zwei Drittel der Professoren im Fachbereich Steuerverwaltung ihr Deputat nach der Lehrverpflichtungsverordnung nicht erfüllt haben, während ein Drittel das Deputat erfüllte oder übererfüllte. Allein in diesem Fachbereich ergab sich ein Defizit an nicht gehaltenen Stunden von 1.200 (verteilt auf drei Studienjahre und 35 Professoren).
In den anderen Fachbereichen glichen die Deputatsübererfüllungen die Defizite aus, allerdings waren es hier immerhin elf Professoren, die ihre Lehrverpflichtung nicht vollständig erfüllt haben.
Auch in Ludwigsburg wird die Hochschulleitung künftig mit geeigneten Maßnahmen darauf hinwirken müssen, dass alle Professoren ihre gesetzliche Lehrverpflichtung einhalten. Der Rechnungshof hat dazu entsprechende Hinweise gegeben.
Im nichtwissenschaftlichen Dienst können in Ludwigsburg bei gegebener Aufgabenstellung drei Stellen eingespart werden, ohne dass Leistungseinschränkungen zu befürchten sind. Darüber hinaus ist auch hier die Personalstruktur anzupassen.
2.3 Einsparpotenzial
Bei Realisierung der vom Rechnungshof vorgeschlagenen Stelleneinsparungen ergibt sich an beiden Hochschulen zusammen ein Einsparpotenzial an jährlichen Personalkosten in Höhe von 1,95 Mio. €.
3 Weitergehende Einsparungen durch eine Reform der Ausbildung
Weitergehende Einsparungen für das Land, die Deutsche Rentenversicherung und die baden-württembergischen Gemeinden sind möglich, wenn die Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes grundlegend reformiert wird. In welche Richtung eine solche Reform gehen könnte, wird von den an der Ausbildung beteiligten Ministerien und den Hochschulen seit mehreren Jahren geprüft. Umgesetzt wurden bis heute nur wenige kleinere Reformschritte.
Durch die Föderalismusreform ist das Land Baden-Württemberg seit 01.09.2006 für das Laufbahnrecht der Beamten des Landes und der Gemeinden allein zuständig. Die Landesregierung plant, im Jahr 2008 von dieser Gesetzgebungszuständigkeit Gebrauch zu machen und das Laufbahnrecht zu novellieren. Im Zuge dieser Novellierung muss auch entschieden werden, ob eine grundlegende Reform der Ausbildung der Beamten des gehobenen Dienstes erfolgt.
Aus Sicht des Rechnungshofes kommen dafür drei alternative Szenarien in Betracht.
3.1 Szenario 1: Interne Ausbildung bei unveränderter Hochschulstruktur
Bei dieser Lösung werden auch künftig die Anwärter für die Laufbahn des gehobenen Dienstes als Beamte auf Widerruf im Rahmen eines Vorbereitungsdienstes ausgebildet. Das Studium an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg bleibt Bestandteil dieses Vorbereitungsdienstes; die Studierenden werden während des Vorbereitungsdienstes nach Maßgabe des Besoldungsrechtes alimentiert.
Realisiert werden könnten im Rahmen dieser Lösung die heute schon geplante Umwandlung der Studiengänge in Bachelor-Studiengänge und (falls dies für zweckdienlich gehalten wird) auch eine Integration der Studiengänge für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Finanzverwaltung und bei der Rentenversicherung in den Studiengang für den gehobenen (allgemeinen) Verwaltungsdienst.
Die Hochschulen in Kehl und Ludwigsburg bleiben in ihrer gegenwärtigen Struktur bestehen.
Bei dieser Lösung sind Einsparungen für das Land durch die Umsetzung der unter Pkt. 2 vorgeschlagenen Maßnahmen möglich. Insgesamt könnten bis zu 23 Stellen an den beiden Hochschulen eingespart werden; das entspricht einer jährlichen Personalkosteneinsparung von 1,95 Mio. €.
3.2 Szenario 2: Externalisierung dreier Studiengänge unter Beibehaltung der Hochschulstruktur
Bei dieser Lösung bleiben die beiden Hochschulen für öffentliche Verwaltung in Kehl und Ludwigsburg bestehen. Jedoch wird das Laufbahnrecht des gehobenen Dienstes in der allgemeinen Verwaltung, in der allgemeinen Finanzverwaltung und in der Rentenversicherung so novelliert, dass der Vorbereitungsdienst und die Ernennung der Studierenden zu Beamtenanwärtern entfallen. Es handelt sich dann bei diesen Studiengängen um normale externe Bachelor-Studiengänge (sieben Fachsemester, darunter ein bis zwei Praxissemester).
Mit dieser Externalisierung der drei Studiengänge sind folgende Vorteile verbunden:
- Die Hochschulen gewinnen auch im Bereich der Verwaltungswissenschaften die Autonomie und Flexibilität, mit der sie wie in allen anderen Fachbereichen arbeitsmarktnahe und gut nachgefragte Studiengänge gestalten können. Der aufwendige Abstimmungsprozess mit den beteiligten Ministerien entfällt.
- Die künftigen Beamten des gehobenen Dienstes werden von ihren Dienstherren nicht wie heute anhand der schulischen Leistungsfähigkeit ausgewählt, sondern anhand der im Bachelor-Studiengang gezeigten berufsnahen Leistungen.
- Die angreifbare Sonderstellung der Beamtenausbildung gegenüber anderen Studiengängen entfällt.
- Land und Kommunen können ihren Bedarf an Nachwuchskräften unmittelbar und ohne zeitlichen Verzug decken.
- Es entfällt die Notwendigkeit, den Studierenden während ihrer Ausbildung Anwärterbezüge zu bezahlen; allerdings wird ein Teil der Studierenden stattdessen Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz in Anspruch nehmen können.
Auch wenn dies vielleicht wünschenswert wäre, ist die Ausbildung zum gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung gegenwärtig nicht in gleicher Weise reformierbar, da das einschlägige Bundesrecht einen Vorbereitungsdienst zwingend vorschreibt. Der zuständige Bundesgesetzgeber lässt insoweit keine Absicht zu einer Novellierung dieser Regelung erkennen.
Da die beiden Hochschulen für öffentliche Verwaltung erhalten bleiben, könnten die unter Pkt. 2 vorgeschlagenen Maßnahmen auch bei diesem Modell umgesetzt werden.
Fiskalisch führt dieses Modell damit - nach Abzug der Mehrausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - zu einem Einsparpotenzial für die öffentliche Hand in Höhe von 23,15 Mio. €.

Dieses Einsparpotenzial verteilt sich auf die Gemeinden (17,9 Mio. €), die Deutsche Rentenversicherung (1,4 Mio. €) und das Land (3,85 Mio. €).
Außerdem können die beiden Hochschulen durch die Erhebung von Studiengebühren Mehreinnahmen von rd. 1,1 Mio. € jährlich erzielen.
Fiskalisch ohne Bedeutung ist die Frage, ob die Studiengänge für den gehobenen Dienst in der Rentenversicherung und in der allgemeinen Finanzverwaltung als eigenständige Studiengänge bestehen bleiben oder ob sie als mögliche Schwerpunktbildung in den Studiengang für den gehobenen (allgemeinen) Verwaltungsdienst integriert werden.
3.3 Szenario 3: Externalisierung und neue Hochschulstruktur
Bei dieser Lösung werden
- wie bei Szenario 2 die Studiengänge für den gehobenen (allgemeinen) Verwaltungsdienst, für den gehobenen Dienst in der allgemeinen Finanzverwaltung und in der Rentenversicherung externalisiert und der Vorbereitungsdienst abgeschafft,
- diese externalisierten Studiengänge von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg an eine benachbarte (externe) Fachhochschule (z. B. Esslingen) verlagert,
- die Ausbildung der Beamtenanwärter für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung an eine oder zwei Berufsakademien verlagert und
- die Hochschule für öffentliche Verwaltung in Ludwigsburg aufgelöst.
Die (heute schon sehr kleine) Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl wird organisatorisch in die Hochschule Offenburg eingegliedert.
Für die Verlagerung der Ausbildung zum gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung an eine oder mehrere Berufsakademien sprechen insbesondere folgende Argumente:
Der an den Berufsakademien gepflegte regelmäßige Wechsel zwischen Theorie und Praxis entspricht den gesetzlichen Vorgaben des Bundes, die Ausbildung zielt auf die spätere Beschäftigung bei einem Arbeitgeber und die Dauer der Ausbildung entspricht ebenfalls den Usancen an den staatlichen Berufsakademien.
Die für einen Berufsakademiestudiengang notwendigen nebenamtlichen Lehrbeauftragten könnten aus der Steuerverwaltung des Landes rekrutiert werden. Die Zahl der hauptamtlichen Professoren könnte dann gegenüber dem heutigen Modell deutlich reduziert werden.
Die Berufsakademien sind besser als die Fachhochschulen in der Lage, ihre Kapazitäten dem wechselnden Bedarf anzupassen, der gerade im Bereich der Steuerverwaltung in den letzten Jahren festzustellen war.
An den Berufsakademien wäre es möglich, externe Studierende (die etwa eine Tätigkeit bei einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder bei einem Steuerberater anstreben) ohne Schwierigkeiten in die Studiengänge zu integrieren. Die als Basis der Akademieausbildung notwendigen Ausbildungsverträge müssten von diesen Studierenden mit den betreffenden Unternehmen abgeschlossen werden.
Bei den künftigen Beamten der Steuerverwaltung würde an die Stelle eines Ausbildungsvertrages gemäß den bundesrechtlichen Vorgaben die Aufnahme in einen öffentlich-rechtlichen Vorbereitungsdienst treten.
Die hervorragende Position, die die Berufsakademien innerhalb der baden-württembergischen Hochschullandschaft einnehmen, insbesondere die ungebrochen gute Nachfrage nach den Absolventen der Akademien durch die Wirtschaft zeigt, dass die Berufsakademien den qualitativen Ansprüchen eines modernen Arbeitsmarktes mindestens in gleicher Weise gewachsen sind wie die Fachhochschulen.
Die Einsparungspotenziale für die öffentliche Hand summieren sich bei dieser Lösung auf jährlich 23,9 Mio. €, wie Tabelle 3 zeigt.

Dieses Einsparpotenzial verteilt sich auch bei dieser Lösung - nach Abzug der Mehrausgaben nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - auf die Gemeinden (17,9 Mio. €), das Land (4,6 Mio. €) und die Deutsche Rentenversicherung (1,4 Mio. €).
Außerdem ergeben sich durch die Erhebung von Studiengebühren für die Hochschulen Offenburg und Esslingen Mehreinnahmen von 1,1 Mio. € jährlich.
3.4 Weitergehende Reform des Laufbahnrechts
Mit der bei den Szenarien 2 und 3 vorgeschlagenen Externalisierung der Studiengänge könnte eine weitergehende Reform des Laufbahnrechts einhergehen. Das neue Laufbahnrecht könnte dabei so gestaltet und gegenüber der heutigen Rechtslage vereinfacht werden, dass
- es den Personalverwaltungen des Landes und der Kommunen mehr Verantwortung bei der Auswahl und Einstellung der Beamten des gehobenen Dienstes überträgt,
- die starke Aufsplitterung der Laufbahngruppe des gehobenen Dienstes in eine Vielzahl von Laufbahnen, die nach Fachrichtungen differenziert sind, entfällt,
- der Vorbereitungsdienst als Voraussetzung für die Laufbahnen des gehobenen Dienstes (außer bei Lehrern) entfällt und stattdessen ein Abschluss als Bachelor hinreichende Eingangsvoraussetzung für die Berufung ins Beamtenverhältnis wird und
- ein Wechsel zwischen der Beamtenlaufbahn und einer Tätigkeit in der privaten Wirtschaft erleichtert wird.
4 Stellungnahmen der Hochschulen und der Ministerien
Die mit der Ausbildung der Beamten befassten Ministerien und die beiden Hochschulen für öffentliche Verwaltung haben zu den Vorschlägen des Rechnungshofs ausführlich Stellung genommen.
4.1 Stellungnahme des Innenministeriums
Das Innenministerium macht in seiner Stellungnahme geltend, dass die vom Rechnungshof aufgeworfenen Fragen der Reform der Ausbildung des gehobenen Dienstes aus verschiedenen Gründen noch nicht entscheidungsreif seien. So müsse vor der Reform der Laufbahnausbildung zunächst abgewartet werden, welche Möglichkeiten des Laufbahnzugangs das neue baden-württembergische Laufbahnrecht, das zum 01.01.2009 in Kraft treten solle, vorsehen werde. Weiterhin empfiehlt das Innenministerium, zunächst die zum 01.09.2007 geplante Umstellung der Ausbildung auf Bachelor-Studiengänge zu realisieren und zu evaluieren, bevor Entscheidungen über die weitere Entwicklung der Ausbildung getroffen werden sollen.
Zur fiskalischen Seite der Reformvorschläge des Rechnungshofs weist das Innenministerium darauf hin, dass für das Land selbst durch die Externalisierung der Ausbildung zum gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung möglicherweise Mehrkosten entstünden, weil sich neben den vom Rechnungshof kalkulierten Mehraufwendungen für Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz auch Mehrkosten durch eine höhere Zahl von Studienabbrecher ergeben könnten.
Die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Personaleinsparungen bei gegebener Aufgabenstellung lassen nach Auffassung des Innenministeriums außer Betracht, dass im Laufe der nächsten Jahre die Studierendenzahlen wieder ansteigen werden und durch die Übertragung von Zuständigkeiten auf die Hochschulen auch weitere Aufgaben auf die Hochschulen und ihr Personal zukommen werden.
4.2 Stellungnahme des Wissenschaftsministeriums
Das Wissenschaftsministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass gegenwärtig geprüft werde, ob im Zuge der Neuregelung des Besoldungsrechts durch den Landesgesetzgeber auch an den Hochschulen für öffentliche Verwaltung Studiengebühren eingeführt werden können.
Es unterstützt die Einsparvorschläge des Rechnungshofs und hat die Hochschulleitungen in Ludwigsburg und Kehl gebeten, intensiver als bisher auf die Einhaltung der Lehrverpflichtungsverordnung durch die einzelnen Professoren hinzuwirken.
Gegen die Reformvorschläge des Rechnungshofs, auch gegen die Neuordnung der Hochschulstruktur im Zuge des Szenarios 3, hat das Wissenschaftsministerium keine Einwendungen erhoben, allerdings auf die federführende Zuständigkeit der Fachministerien für die jeweiligen Ausbildungsgänge verwiesen.
4.3 Stellungnahme des Finanzministeriums
Das Finanzministerium weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass der Reform der Steuerbeamtenausbildung durch das Bundesrecht, insbesondere das Steuerbeamtenausbildungsgesetz, enge Grenzen gezogen seien. Die dort enthaltenen verbindlichen Vorgaben lassen nach Auffassung des Finanzministeriums weder eine Externalisierung des Studiengangs noch die vom Rechnungshof vorgeschlagene Übertragung der Ausbildung an eine Berufsakademie zu. Eine solche Übertragung sei allerdings auch deshalb nicht erstrebenswert, weil die hohe Qualität der Steuerbeamtenausbildung nur dadurch erhalten werden könne, dass auch weiterhin der Zugang in den gehobenen Dienst der Steuerverwaltung ein Hochschulstudium voraussetze. Auch dürfte die vom Rechnungshof geforderte und mit einer Übertragung an die Berufsakademie verbundene drastische Erhöhung des Lehrbeauftragtenanteils nicht möglich sein.
Auch den Einsparvorschlägen des Rechnungshofs bei gegebener Aufgabenstellung (Reduzierung der Professorenzahl, Vergrößerung der Gruppen, Erhöhung des Lehrbeauftragtenanteils) tritt das Finanzministerium mit dem Argument entgegen, dass bei Realisierung dieser Vorschläge ein Qualitätsverlust in der Ausbildung zu befürchten sei.
Für die Ausbildung zum gehobenen Dienst in der allgemeinen Finanzverwaltung steht das Finanzministerium einer Externalisierung des Studiengangs offen gegenüber, allerdings müsse insoweit das neue Laufbahnrecht mit seinen Vorgaben abgewartet werden. Die Übertragung der Ausbildung an eine Berufsakademie wäre hingegen nach Auffassung des Finanzministeriums mit einem Qualitätsverlust verbunden und werde deshalb nicht befürwortet.
4.4 Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales
Das für die Ausbildung zum gehobenen Dienst in der Rentenversicherung zuständige Ministerium für Arbeit und Soziales teilt mit, dass es (im Einvernehmen mit der Deutschen Rentenversicherung) eine Integration dieser Ausbildung in die Ausbildung zum gehobenen Dienst in der allgemeinen Verwaltung (mit einem Schwerpunkt Rentenversicherung) für möglich und sinnvoll halte und gegenüber einer Verlagerung der Ausbildung an eine Berufsakademie präferiere. Gegen den Vorschlag, den Studiengang zu externalisieren, werden keine Einwendungen erhoben.
4.5 Stellungnahme der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen Ludwigsburg wendet sich gegen die vom Rechnungshof vorgeschlagenen Personaleinsparungen. Der Bedarfsberechnung für die Professoren müssten anstelle der temporär geringeren Studierendenzahlen die Sollzahlen zugrunde gelegt werden. Im Übrigen werde bei Realisierung der Sparvorschläge die Überlebens- und Reformfähigkeit der Hochschule in Frage gestellt. Insbesondere könne die Umstellung der Diplomstudiengänge auf Bachelor-Studiengänge ohne die derzeit vorhandenen Ressourcen nicht geleistet werden.
Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Erhöhung des Lehrbeauftragtenanteils werde den besonderen Verhältnissen der Studiengänge für die Steuerverwaltung, die Rentenversicherung und die allgemeine Finanzverwaltung nicht gerecht und sei überdies nicht praktikabel; die Erhöhung der Gruppengröße im Studiengang Steuerverwaltung komme aus didaktischen Gründen nicht in Betracht.
Die vom Rechnungshof vorgeschlagene Reform der Studiengänge für den allgemeinen gehobenen Verwaltungsdienst, den gehobenen Dienst in der Rentenversicherung und in der allgemeinen Finanzverwaltung könne erst dann sinnvoll geprüft werden, wenn die anstehende Einführung der Bachelor-Studiengänge realisiert und evaluiert sei.
Entschieden tritt die Hochschule der Verlagerung der Ausbildung für die Steuerverwaltung an die Berufsakademien des Landes und der Auflösung der Hochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen entgegen. Beide Maßnahmen hätten nach Auffassung der Hochschule eine nicht hinnehmbare Verschlechterung der Ausbildung des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg zur Folge.
4.6 Stellungnahme der Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl
Die Hochschule für öffentliche Verwaltung Kehl wendet sich gegen die vom Rechnungshof vorgeschlagene Reduzierung der Stellen für ihr nichtwissenschaftliches Personal. Der Rechnungshof habe bei seiner Berechnung nicht ausreichend berücksichtigt, dass den Hochschulen für öffentliche Verwaltung im Zuge der Novellierung des Landeshochschulgesetzes und der bereits eingeleiteten Reformen neue Aufgaben in einem Umfang zugewachsen seien, die eine Reduzierung des Personals ausschließe.
Hinsichtlich der Reform der Ausbildung weist die Hochschule darauf hin, dass eine sinnvolle Diskussion erst dann möglich sei, wenn die Inhalte der anstehenden Reform des Laufbahnrechts sichtbar werden. Außerdem müsse den kommunalen Spitzenverbänden Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.
Zweifelhaft sei, ob es bei einer Externalisierung des Studiengangs und einem Wegfall der Anwärterbezüge auch in Zukunft gelingen werde, eine ausreichende Zahl qualifizierter Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zu gewinnen.
5 Schlussbemerkung
Die Einsparvorschläge bei gegebener Aufgabenstellung wurden aus einem Vergleich der Ausstattung der beiden Hochschulen hergeleitet, bei dem sich gerade gezeigt hat, dass die Funktionsfähigkeit durch eine geringere Personalausstattung nicht leidet. Zusätzlicher Ressourceneinsatz wegen neu übertragener Zuständigkeiten kann ohnehin nur dann in Betracht kommen, wenn diese Ressourcen bei der abgebenden Stelle eingespart werden.
Die Ausstattung der Hochschule Ludwigsburg an Soll-Zahlen und nicht an Ist-Zahlen auszurichten, ist in Zeiten, in denen das Land bemüht ist, seine Ausgaben nicht am Wünschenswerten, sondern am Notwendigen zu orientieren, nicht vertretbar. Im Übrigen zeigt die Tatsache, dass die Mehrzahl der Deputate der Professoren nicht ausgeschöpft wurden, dass Überkapazitäten jedenfalls im Bereich der Ausbildung für die Steuerverwaltung bestehen.
Richtig ist, dass die Reform des Laufbahnrechts und die Reform der Ausbildung zum gehobenen Dienst aufeinander abzustimmen sind. Der Rechnungshof erwartet nicht, dass seine Reformvorschläge innerhalb weniger Monate umgesetzt werden, zumal die Landesregierung, die in dieser Frage kein einheitliches Bild abgibt, die notwendigen Reformentscheidungen schon mehrere Jahre vor sich hergeschoben hat. Erwartet werden kann aber, dass gleichzeitig mit dem neuen Laufbahnrecht auch die Ausbildungen neu konzipiert und den gewandelten Erfordernissen des Arbeitsmarktes angepasst werden.
Unbestritten ist, dass die Reform nicht zu einer Qualitätsverschlechterung der Ausbildung führen darf. Allerdings wird in den Stellungnahmen des Finanzministeriums und der Hochschulen ein so nicht zutreffendes Bild über die vermeindlich geringere Leistungsfähigkeit der Berufsakademien gezeichnet. Dies zeigt die uneingeschränkt gute Nachfrage der Wirtschaft nach deren Absolventen. Die Ausbildung an den Berufsakademien ist deshalb im Landeshochschulgesetz der Ausbildung an einer Fachhochschule gleichgestellt worden. Warum im Bereich des öffentlichen Dienstes, der mehr als andere Sektoren auf eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis angewiesen ist, die hohe Qualität der dualen Berufsakademieausbildung in Frage gestellt wird, ist nicht nachvollziehbar.
Bei der Beurteilung der fiskalischen Wirkung der vorgeschlagenen Reformen müssen die Einsparungen, die sich bei den Kommunen des Landes ergeben, in die Beurteilung einbezogen werden.