Denkschrift 2007
Vorwort
1 Vorbemerkung
In der vorliegenden Denkschrift werden wesentliche Ergebnisse ausgewählter Prüfungen des Rechnungshofs und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter aus den Jahren 2006/07 vorgestellt. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Die Denkschrift ist kein abschließender Bericht über die Tätigkeit der Finanzkontrolle in diesem Zeitraum. Sie enthält vielmehr eine Zusammenstellung wichtiger Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung, die das Parlament und die Landesregierung in deren Bemühen unterstützen soll, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns weiter zu verbessern und finanzielle Nachteile für das Land zu vermeiden. Allgemeine Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung lassen sich aus den Einzeldarstellungen nicht ziehen.
Die internen Senatsberatungen zu dieser Denkschrift wurden am 26.04.2007 abgeschlossen. Die Zuordnung der Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Geschäftsbereichen in Abschnitt III richtet sich nach der Geschäftsbereichsabgrenzung der Ministerien zu diesem Zeitpunkt.
Im Laufe der letzten 12 Monate legte der Rechnungshof vier Beratende Äußerungen vor:
Mit der Denkschrift 2007 unterbreitet der Rechnungshof dem Landtag und der Landesregierung eine breite Auswahl an Verbesserungsvorschlägen, die zur Entlastung des Haushalts beitragen können oder eine wirtschaftlichere Verwendung der vorhandenen Ressourcen bewirken sollen. Die meisten Beiträge der diesjährigen Denkschrift beschäftigen sich mit der Optimierung von Organisation und Personaleinsatz in den verschiedenen Bereichen der Erbringung öffentlicher Leistungen. Schwerpunkte liegen auch im Bereich der staatlichen Förderung und bei den Aufwendungen des Landes für die Schul- und Berufsausbildung.
Die Finanzkontrolle leistet mit ihren Untersuchungen, Feststellungen und Verbesserungsvorschlägen, wenn diese in die Tat umgesetzt werden, einen wesentlichen Beitrag zur weiterhin von der Landesregierung angestrebten notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Trotz des im Jahr 2006 einsetzenden Wirtschaftsaufschwungs mussten auch in diesem Haushaltsjahr 1,5 Mrd. € über Kredite finanziert werden. Die Schulden des Landes einschließlich der verlagerten Verpflichtungen wuchsen damit bis zum Ende des Jahres 2006 auf 43,5 Mrd. € an (Nr. 3). Dies hat zur Folge, dass das Land allein für den Schuldendienst 7,4 Mrd. € aufwendet, was 19,3 % der Gesamtausgaben entspricht. Er stellt damit den drittgrößten Posten im Landesetat dar. Damit das Land auch in Zukunft handlungsfähig bleibt, muss ein strikter Sparkurs mit dem Ziel, den Schuldenberg abzubauen, nach wie vor oberste Priorität haben. Zur Erreichung dieses Ziels ist es unerlässlich, noch mehr Personal abzubauen, Organisationsstrukturen zu reformieren, Förderungen effektiver und effizienter zu gestalten und öffentliche Aufgaben wirtschaftlicher zu erbringen.
In mehreren Beiträgen zeigt der Rechnungshof Wege auf, wie durch Optimierung von Organisationsabläufen Personal- und Sachmittel eingespart werden können. So schlägt der Rechnungshof im Bereich des Wissenschaftsministeriums eine Konzentration der Service-Einrichtungen, welche für die Bereiche Datenverarbeitung und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten für die nichtuniversitären Hochschulen, die Berufsakademien und Kunsteinrichtungen zuständig sind, an einem Standort vor. Bislang gibt es im Land drei solcher Service-Einrichtungen, was einen Mehraufwand von 800.000 € verursacht (Nr. 31). Eine Neuorganisation des vom Land betriebenen Bibliotheks-Zentrums sowie die Einführung kostendeckender Nutzungsentgelte würde zu einem wirtschaftlicheren und günstigeren Betrieb führen (Nr. 27). Ein Einsparpotenzial von jährlich 1,5 Mio. € zeigt der Rechnungshof bei der Gebäudereinigung der Universität Karlsruhe auf (Nr. 30). Bereits während der Prüfung konnte der Rechnungshof einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen der Krankenversorgung zu Einsparungen durch eine effektivere Unternehmenssteuerung in Höhe von 230.000 € verhelfen (Nr. 29).
Ein Einsparpotenzial von mehr als 1,3 Mio. € und eine zusätzliche Personalkostenreduzierung hat die Finanzkontrolle bei der Fahrzeugflotte und der zentralen Fahrbereitschaft der vier Regierungspräsidien aufgezeigt (Nr. 8). Auf erhebliche Kosten stieß der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Durch eine gestraffte Organisation und einen strikteren Verwaltungsvollzug sind hier sowohl Personal- als auch Sachmittel in erheblichem Umfang einzusparen (Nr. 16). Bei der Prüfung der allgemeinen Beratungshilfe und des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens sind die Ausgaben in den letzten 20 Jahren von 0,1 Mio. € auf 8,2 Mio. € im Jahr angestiegen. Durch eine Eingrenzung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, eine strikte Rechtsanwendung und eine angemessene Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden lassen sich dort 3,8 Mio. € einsparen (Nr. 19).
Um eine bessere Kostendeckung geht es bei den Untersuchungen im Bereich des Nebentätigkeitsrechts bei den Zentren für Psychiatrie (Nr. 23) und bei den rechtsmedizinischen Instituten (Nr. 28). Die Chefärzte und Institutsleiter generieren durch Nebentätigkeiten in ihren Einrichtungen erhebliche Nebenverdienste. Es sollte darauf geachtet werden, dass für die Inanspruchnahme von Ressourcen für diese Nebentätigkeiten in Zukunft kostendeckende Nutzungsentgelte erhoben werden. Eine Anpassung der Entgelte schlagen die Prüfer auch für das Beschussamt in Ulm vor, um so die finanzielle Unterdeckung etwas aufzufangen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde bei der haushaltsrechtlichen Abwicklung eines Erweiterungsbaus festgestellt, dass, dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit widersprechend, zur Schaffung von fiktiven Mehreinnahmen durch den Bau der Haushaltsansatz um jeweils 150.000 € zu niedrig angesetzt wurde (Nr. 9).
Jedes Jahr gehen dem Land Millionen Euro an Steuern durch Rechtsanwendungs- und Bearbeitungsfehler bei den Finanzämtern verloren. Der Rechnungshof schlägt hier eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Qualitätssicherung durch maschinelle Unterstützung vor (Nr. 24). Um eine effizientere Datenverarbeitung geht es auch bei der Polizei. Sie sollte zügig modernisiert und optimiert werden (Nr. 10).
Viel Geld fließt nach wie vor im Zuwendungsbereich. Der Rechnungshof mahnt in regelmäßigen Abständen die Überprüfung der Förderprogramme auf Wirtschaftlichkeit, Zweckerreichung und Gesetzmäßigkeit bei der Vergabe der Gelder an. So stellten die Finanzkontrolleure sowohl bei der Förderung von Park-and-ride-Anlagen (Nr. 12) als auch beim Förderprogramm „Virtuelle Hochschule“ (Nr. 26) fest, dass die Mittel ihren Förderzweck nicht immer erfüllten. Bei den Park-and-ride-Anlagen liegt häufig eine zu geringe Auslastung vor. Das Programm „Virtuelle Hochschule“ wurde mit 23,2 Mio. € vom Land unterstützt, ohne dass nachhaltige Erfolge erzielt werden konnten. Kritischere Antragsprüfungen verlangt der Rechnungshof bei der Bewilligung von Gemeindeverbindungs-straßen und Ortsumfahrungen (Nr. 14 und 15). Mehr Transparenz wünscht sich der Rechnungshof bei den Förderprogrammen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. Diese sollten systematisch zusammengeführt und neu strukturiert werden, um so Zielkonflikte und Mitnahmeeffekte zukünftig zu vermeiden (Nr. 22). Eine Vielzahl von Förderprogrammen verbirgt sich auch hinter den Konzepten „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ und „Kinderland Baden-Württemberg“. Da der Rechnungshof eine einheitliche und schlüssige Gesamtkonzeption nicht feststellen konnte, sieht er hier Verbesserungsbedarf (Nr. 7). Schließlich sieht der Rechnungshof im Ökokonto ein geeignetes Instrument, Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Vorhaben im Straßenbau und in der Gewässerentwicklung zu bewältigen (Nr. 6).
Auch im Bereich der Ausgaben für Bildung sollte mit Augenmaß vorgegangen werden. Bei der Ausbildung zum gehobenen Dienst könnte die öffentliche Hand bis zu 23 Mio. € jährlich einsparen, wenn die Ausbildung und die Hochschulstruktur reformiert werden würden (Nr. 5). Ein großes Einsparpotenzial fand der Rechnungshof auch bei der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen (Nr. 11). Eine bedarfsorientierte Ausrichtung des gestuften zweijährigen kaufmännischen und gewerblichen Berufskollegs würde jährlich um 14 Mio. € geringere Deputatsausgaben verursachen (Nr. 18). Bei der Prüfung des allgemeinen Entlastungskontingents an den öffentlichen Realschulen stellte der Rechnungshof fest, dass die nicht-unterrichtsbezogenen Aufgaben von den Lehrern im Rahmen einer 41-Stunden-Woche ohne jegliche Entlastung geleistet werden können. Die Kosten für das unnötig zur Verfügung gestellte Entlastungskontingent belaufen sich auf 9 Mio. € jährlich (Nr. 17).
Zwei Beiträge befassen sich mit Beteiligungen des Landes. Das Land sollte sich aus dem Rheinhafen Kehl zurückziehen; die Hafenverwaltung sollte von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine GmbH umgewandelt werden (Nr. 21). Auch die Betätigung des Landes als mittelbarer Gesellschafter der Film- und Medienfestival GmbH sollte überdacht werden. Sie forderte bislang einen hohen personellen und finanziellen Einsatz, ohne dass ein entsprechendes Landesinteresse dies rechtfertigen würde (Nr. 20).
Immer wieder bemängelt der Rechnungshof, dass notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gar nicht oder nur unzureichend angestellt werden. So stellte die Finanzkontrolle bei der Überprüfung von Mensaneubauten teilweise überhöhte Investitionen sowie eine dauerhafte Belastung des Landes durch hohe Folgekosten fest. Außerdem sollten hier künftig auch privatwirtschaftliche Lösungen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen werden (Nr. 25). Auch beim Bau von Behandlungsanlagen für Straßenoberflächenwasser ließe sich einiges verbessern. So sollten die Planung, der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen optimiert werden, damit Bau- und Folgekosten geringer ausfallen (Nr. 13).
Einen haushaltsrechtlichen Verstoß sieht der Rechnungshof in der Inanspruchnahme des Notbewilligungsrechts des Finanzministeriums bei der Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger (Nr. 4).
Ziel der unabhängigen Finanzkontrolle ist es, die Behörden dabei zu unterstützen, dass mit öffentlichen Geldern wirtschaftlich und sparsam umgegangen wird. Dabei ist sie aber darauf angewiesen, dass die geprüften Stellen ihre Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge umsetzen. Im Abschnitt IV der Denkschrift wird daher anhand exemplarischer Fälle berichtet, wie sich die Tätigkeit der Prüfer auswirkte. Bei der Prüfung der Kosten und der Organisation der Asylbewerberunterbringung stießen die Finanzkontrolleure auf fehlerhafte Abrechnungen der Kommunen zulasten des Landes. Bis zum Jahr 2002 wurden aufgrund dieser Prüfung rund 72 Mio. € an das Land zurückbezahlt. Eine Fortführung der Prüfung in den Folgejahren führte zu weiteren Rückzahlungen in Höhe von 12 Mio. €. Beim Förderprogramm MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich), mit welchem die Europäische Union und das Land eine besonders umweltschonende Landbewirtschaftung unterstützen, stellte der Rechnungshof fest, dass die beabsichtigte Wirkung bei mehreren geförderten Maßnahmen nicht eindeutig nachweisbar war. Das Förderprogramm wurde daraufhin modifiziert, wodurch 18 Mio. € jährlich eingespart werden.
3 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2006
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2004 (Landtagsdrucksache 14/70) ist abgeschlossen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 20. Sitzung am 14.02.2007 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2006 (Landtagsdrucksache 14/843) unverändert zugestimmt und die Landesregierung ersucht, bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (§ 114 Abs. 2 und 4 Landeshaushaltsordnung). Der Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenstellung der dem Landtag noch zuzuleitenden Berichte der Landesregierung
In dieser Sitzung hat der Landtag auch die in der Haushaltsrechnung 2004 nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Feststellungen des Rechnungshofs - nachträglich genehmigt und der Landesregierung Entlastung erteilt (Landtagsdrucksache 14/845). >
Schließlich hat der Landtag in dieser Sitzung beschlossen, den Präsidenten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004 nach § 101 Landeshaushaltsordnung zu entlasten (Landtagsdrucksache 14/844).
In der vorliegenden Denkschrift werden wesentliche Ergebnisse ausgewählter Prüfungen des Rechnungshofs und der staatlichen Rechnungsprüfungsämter aus den Jahren 2006/07 vorgestellt. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. Die Denkschrift ist kein abschließender Bericht über die Tätigkeit der Finanzkontrolle in diesem Zeitraum. Sie enthält vielmehr eine Zusammenstellung wichtiger Prüfungsergebnisse aus verschiedenen Bereichen der Landesverwaltung, die das Parlament und die Landesregierung in deren Bemühen unterstützen soll, die Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns weiter zu verbessern und finanzielle Nachteile für das Land zu vermeiden. Allgemeine Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung lassen sich aus den Einzeldarstellungen nicht ziehen.
Die internen Senatsberatungen zu dieser Denkschrift wurden am 26.04.2007 abgeschlossen. Die Zuordnung der Prüfungsergebnisse zu den einzelnen Geschäftsbereichen in Abschnitt III richtet sich nach der Geschäftsbereichsabgrenzung der Ministerien zu diesem Zeitpunkt.
Im Laufe der letzten 12 Monate legte der Rechnungshof vier Beratende Äußerungen vor:
- Am 07.08.2006 veröffentlichte er die Beratende Äußerung zur „Struktur der Sportselbstverwaltung in Baden-Württemberg“ (Landtagsdrucksache 14/243). Er konnte bei dieser Prüfung keine wirtschaftlichen Gründe feststellen, die Organisationsänderungen nahe legen würden. Die Festlegung von Art und Höhe der Sportförderung ist eine politische Entscheidung.
- Die Ergebnisse seiner Prüfung zur „Struktur der Grundbuchämter und Einführung des Elektronischen Grundbuchs in Baden-Württemberg“ stellte der Rechnungshof am 06.10.2006 der Landesregierung und dem Landtag vor (Landtagsdrucksache 14/392). Darin empfahl er unter anderem, die kommunalen Grundbuchämter in Baden aufzulösen und so 38 Mio. € einzusparen.
- Mit der Beratenden Äußerung zur „Förderung von Existenzgründungen und Existenzfestigungen“ vom 12.12.2006 (Landtagsdrucksache 14/698) kritisierte der Rechnungshof den geringen gesamtwirtschaftlichen Nutzen des Förderprogramms durch eine zu breite Streuung der Förderdarlehen.
- Am 29.03.2007 schließlich unterrichtete der Rechnungshof die politischen Entscheidungsträger über die Ergebnisse seiner umfassenden Untersuchung zur „Wirtschaftlichkeit des Projektes NSI in der Landesverwaltung“ (Landtagsdrucksache 14/1084). Das millionenschwere Projekt, durch das die Verwaltung zukünftig effektiver und effizienter gesteuert werden sollte, hat bisher keine seiner Zielsetzungen umfassend erreicht. Der Rechnungshof hat konkrete Vorschläge zur Optimierung und Neuausrichtung des Projektes gemacht
Mit der Denkschrift 2007 unterbreitet der Rechnungshof dem Landtag und der Landesregierung eine breite Auswahl an Verbesserungsvorschlägen, die zur Entlastung des Haushalts beitragen können oder eine wirtschaftlichere Verwendung der vorhandenen Ressourcen bewirken sollen. Die meisten Beiträge der diesjährigen Denkschrift beschäftigen sich mit der Optimierung von Organisation und Personaleinsatz in den verschiedenen Bereichen der Erbringung öffentlicher Leistungen. Schwerpunkte liegen auch im Bereich der staatlichen Förderung und bei den Aufwendungen des Landes für die Schul- und Berufsausbildung.
Die Finanzkontrolle leistet mit ihren Untersuchungen, Feststellungen und Verbesserungsvorschlägen, wenn diese in die Tat umgesetzt werden, einen wesentlichen Beitrag zur weiterhin von der Landesregierung angestrebten notwendigen Haushaltskonsolidierung.
Trotz des im Jahr 2006 einsetzenden Wirtschaftsaufschwungs mussten auch in diesem Haushaltsjahr 1,5 Mrd. € über Kredite finanziert werden. Die Schulden des Landes einschließlich der verlagerten Verpflichtungen wuchsen damit bis zum Ende des Jahres 2006 auf 43,5 Mrd. € an (Nr. 3). Dies hat zur Folge, dass das Land allein für den Schuldendienst 7,4 Mrd. € aufwendet, was 19,3 % der Gesamtausgaben entspricht. Er stellt damit den drittgrößten Posten im Landesetat dar. Damit das Land auch in Zukunft handlungsfähig bleibt, muss ein strikter Sparkurs mit dem Ziel, den Schuldenberg abzubauen, nach wie vor oberste Priorität haben. Zur Erreichung dieses Ziels ist es unerlässlich, noch mehr Personal abzubauen, Organisationsstrukturen zu reformieren, Förderungen effektiver und effizienter zu gestalten und öffentliche Aufgaben wirtschaftlicher zu erbringen.
In mehreren Beiträgen zeigt der Rechnungshof Wege auf, wie durch Optimierung von Organisationsabläufen Personal- und Sachmittel eingespart werden können. So schlägt der Rechnungshof im Bereich des Wissenschaftsministeriums eine Konzentration der Service-Einrichtungen, welche für die Bereiche Datenverarbeitung und betriebswirtschaftliche Angelegenheiten für die nichtuniversitären Hochschulen, die Berufsakademien und Kunsteinrichtungen zuständig sind, an einem Standort vor. Bislang gibt es im Land drei solcher Service-Einrichtungen, was einen Mehraufwand von 800.000 € verursacht (Nr. 31). Eine Neuorganisation des vom Land betriebenen Bibliotheks-Zentrums sowie die Einführung kostendeckender Nutzungsentgelte würde zu einem wirtschaftlicheren und günstigeren Betrieb führen (Nr. 27). Ein Einsparpotenzial von jährlich 1,5 Mio. € zeigt der Rechnungshof bei der Gebäudereinigung der Universität Karlsruhe auf (Nr. 30). Bereits während der Prüfung konnte der Rechnungshof einem öffentlich-rechtlichen Unternehmen der Krankenversorgung zu Einsparungen durch eine effektivere Unternehmenssteuerung in Höhe von 230.000 € verhelfen (Nr. 29).
Ein Einsparpotenzial von mehr als 1,3 Mio. € und eine zusätzliche Personalkostenreduzierung hat die Finanzkontrolle bei der Fahrzeugflotte und der zentralen Fahrbereitschaft der vier Regierungspräsidien aufgezeigt (Nr. 8). Auf erhebliche Kosten stieß der Rechnungshof im Zusammenhang mit dem Aufenthalt und der Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer. Durch eine gestraffte Organisation und einen strikteren Verwaltungsvollzug sind hier sowohl Personal- als auch Sachmittel in erheblichem Umfang einzusparen (Nr. 16). Bei der Prüfung der allgemeinen Beratungshilfe und des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens sind die Ausgaben in den letzten 20 Jahren von 0,1 Mio. € auf 8,2 Mio. € im Jahr angestiegen. Durch eine Eingrenzung der gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen, eine strikte Rechtsanwendung und eine angemessene Eigenbeteiligung der Rechtsuchenden lassen sich dort 3,8 Mio. € einsparen (Nr. 19).
Um eine bessere Kostendeckung geht es bei den Untersuchungen im Bereich des Nebentätigkeitsrechts bei den Zentren für Psychiatrie (Nr. 23) und bei den rechtsmedizinischen Instituten (Nr. 28). Die Chefärzte und Institutsleiter generieren durch Nebentätigkeiten in ihren Einrichtungen erhebliche Nebenverdienste. Es sollte darauf geachtet werden, dass für die Inanspruchnahme von Ressourcen für diese Nebentätigkeiten in Zukunft kostendeckende Nutzungsentgelte erhoben werden. Eine Anpassung der Entgelte schlagen die Prüfer auch für das Beschussamt in Ulm vor, um so die finanzielle Unterdeckung etwas aufzufangen. Im Rahmen dieser Prüfung wurde bei der haushaltsrechtlichen Abwicklung eines Erweiterungsbaus festgestellt, dass, dem Grundsatz der Haushaltswahrheit und -klarheit widersprechend, zur Schaffung von fiktiven Mehreinnahmen durch den Bau der Haushaltsansatz um jeweils 150.000 € zu niedrig angesetzt wurde (Nr. 9).
Jedes Jahr gehen dem Land Millionen Euro an Steuern durch Rechtsanwendungs- und Bearbeitungsfehler bei den Finanzämtern verloren. Der Rechnungshof schlägt hier eine Vereinfachung des Steuerrechts und eine Qualitätssicherung durch maschinelle Unterstützung vor (Nr. 24). Um eine effizientere Datenverarbeitung geht es auch bei der Polizei. Sie sollte zügig modernisiert und optimiert werden (Nr. 10).
Viel Geld fließt nach wie vor im Zuwendungsbereich. Der Rechnungshof mahnt in regelmäßigen Abständen die Überprüfung der Förderprogramme auf Wirtschaftlichkeit, Zweckerreichung und Gesetzmäßigkeit bei der Vergabe der Gelder an. So stellten die Finanzkontrolleure sowohl bei der Förderung von Park-and-ride-Anlagen (Nr. 12) als auch beim Förderprogramm „Virtuelle Hochschule“ (Nr. 26) fest, dass die Mittel ihren Förderzweck nicht immer erfüllten. Bei den Park-and-ride-Anlagen liegt häufig eine zu geringe Auslastung vor. Das Programm „Virtuelle Hochschule“ wurde mit 23,2 Mio. € vom Land unterstützt, ohne dass nachhaltige Erfolge erzielt werden konnten. Kritischere Antragsprüfungen verlangt der Rechnungshof bei der Bewilligung von Gemeindeverbindungs-straßen und Ortsumfahrungen (Nr. 14 und 15). Mehr Transparenz wünscht sich der Rechnungshof bei den Förderprogrammen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum. Diese sollten systematisch zusammengeführt und neu strukturiert werden, um so Zielkonflikte und Mitnahmeeffekte zukünftig zu vermeiden (Nr. 22). Eine Vielzahl von Förderprogrammen verbirgt sich auch hinter den Konzepten „Kinderfreundliches Baden-Württemberg“ und „Kinderland Baden-Württemberg“. Da der Rechnungshof eine einheitliche und schlüssige Gesamtkonzeption nicht feststellen konnte, sieht er hier Verbesserungsbedarf (Nr. 7). Schließlich sieht der Rechnungshof im Ökokonto ein geeignetes Instrument, Schwierigkeiten bei der Umsetzung von Vorhaben im Straßenbau und in der Gewässerentwicklung zu bewältigen (Nr. 6).
Auch im Bereich der Ausgaben für Bildung sollte mit Augenmaß vorgegangen werden. Bei der Ausbildung zum gehobenen Dienst könnte die öffentliche Hand bis zu 23 Mio. € jährlich einsparen, wenn die Ausbildung und die Hochschulstruktur reformiert werden würden (Nr. 5). Ein großes Einsparpotenzial fand der Rechnungshof auch bei der Hochschule der Polizei in Villingen-Schwenningen (Nr. 11). Eine bedarfsorientierte Ausrichtung des gestuften zweijährigen kaufmännischen und gewerblichen Berufskollegs würde jährlich um 14 Mio. € geringere Deputatsausgaben verursachen (Nr. 18). Bei der Prüfung des allgemeinen Entlastungskontingents an den öffentlichen Realschulen stellte der Rechnungshof fest, dass die nicht-unterrichtsbezogenen Aufgaben von den Lehrern im Rahmen einer 41-Stunden-Woche ohne jegliche Entlastung geleistet werden können. Die Kosten für das unnötig zur Verfügung gestellte Entlastungskontingent belaufen sich auf 9 Mio. € jährlich (Nr. 17).
Zwei Beiträge befassen sich mit Beteiligungen des Landes. Das Land sollte sich aus dem Rheinhafen Kehl zurückziehen; die Hafenverwaltung sollte von einer Körperschaft des öffentlichen Rechts in eine GmbH umgewandelt werden (Nr. 21). Auch die Betätigung des Landes als mittelbarer Gesellschafter der Film- und Medienfestival GmbH sollte überdacht werden. Sie forderte bislang einen hohen personellen und finanziellen Einsatz, ohne dass ein entsprechendes Landesinteresse dies rechtfertigen würde (Nr. 20).
Immer wieder bemängelt der Rechnungshof, dass notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen gar nicht oder nur unzureichend angestellt werden. So stellte die Finanzkontrolle bei der Überprüfung von Mensaneubauten teilweise überhöhte Investitionen sowie eine dauerhafte Belastung des Landes durch hohe Folgekosten fest. Außerdem sollten hier künftig auch privatwirtschaftliche Lösungen in die Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen einbezogen werden (Nr. 25). Auch beim Bau von Behandlungsanlagen für Straßenoberflächenwasser ließe sich einiges verbessern. So sollten die Planung, der Betrieb und die Unterhaltung der Anlagen optimiert werden, damit Bau- und Folgekosten geringer ausfallen (Nr. 13).
Einen haushaltsrechtlichen Verstoß sieht der Rechnungshof in der Inanspruchnahme des Notbewilligungsrechts des Finanzministeriums bei der Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger (Nr. 4).
Ziel der unabhängigen Finanzkontrolle ist es, die Behörden dabei zu unterstützen, dass mit öffentlichen Geldern wirtschaftlich und sparsam umgegangen wird. Dabei ist sie aber darauf angewiesen, dass die geprüften Stellen ihre Empfehlungen und Verbesserungsvorschläge umsetzen. Im Abschnitt IV der Denkschrift wird daher anhand exemplarischer Fälle berichtet, wie sich die Tätigkeit der Prüfer auswirkte. Bei der Prüfung der Kosten und der Organisation der Asylbewerberunterbringung stießen die Finanzkontrolleure auf fehlerhafte Abrechnungen der Kommunen zulasten des Landes. Bis zum Jahr 2002 wurden aufgrund dieser Prüfung rund 72 Mio. € an das Land zurückbezahlt. Eine Fortführung der Prüfung in den Folgejahren führte zu weiteren Rückzahlungen in Höhe von 12 Mio. €. Beim Förderprogramm MEKA (Marktentlastungs- und Kulturlandschaftsausgleich), mit welchem die Europäische Union und das Land eine besonders umweltschonende Landbewirtschaftung unterstützen, stellte der Rechnungshof fest, dass die beabsichtigte Wirkung bei mehreren geförderten Maßnahmen nicht eindeutig nachweisbar war. Das Förderprogramm wurde daraufhin modifiziert, wodurch 18 Mio. € jährlich eingespart werden.
3 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2006
Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2006 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes Baden-Württemberg mit Bemerkungen zur Haushaltsrechnung 2004 (Landtagsdrucksache 14/70) ist abgeschlossen. Der Landtag von Baden-Württemberg hat in seiner 20. Sitzung am 14.02.2007 der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses zur Denkschrift 2006 (Landtagsdrucksache 14/843) unverändert zugestimmt und die Landesregierung ersucht, bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (§ 114 Abs. 2 und 4 Landeshaushaltsordnung). Der Verfahrensstand ergibt sich aus der Zusammenstellung der dem Landtag noch zuzuleitenden Berichte der Landesregierung
In dieser Sitzung hat der Landtag auch die in der Haushaltsrechnung 2004 nachgewiesenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie die in der Übersicht 1 A dargestellten Abweichungen von den Stellenübersichten - unter Berücksichtigung etwaiger einschlägiger Feststellungen des Rechnungshofs - nachträglich genehmigt und der Landesregierung Entlastung erteilt (Landtagsdrucksache 14/845). >
Schließlich hat der Landtag in dieser Sitzung beschlossen, den Präsidenten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Haushaltsjahr 2004 nach § 101 Landeshaushaltsordnung zu entlasten (Landtagsdrucksache 14/844).
- Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
- Haushaltsplan und Haushaltsvollzug für das Haushaltsjahr 2005 [Beitrag Nr. 2]
- Landesschulden [Beitrag Nr. 3]
- Haushaltsrechnung des Landes für das Jahr 2005 [Beitrag Nr. 1]
- Ressortübertgreifende Empfehlungen
- Außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für Dienstleistungen Dritter in der Bewährungs- und Gerichtshilfe [Beitrag Nr. 4]
- Ausbildung zum gehobenen Dienst [Beitrag Nr. 5]
- Das Ökokonto als Lösungsansatz für Umsetzungsdefizite bei Straßenbau und Gewässerentwicklung [Beitrag Nr. 6]
- Konzept "Kinderfreundliches Baden-Württemberg" [Beitrag Nr. 7]
- Besondere Prüfungsergebnisse
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Einzelplan 03: Innenministerium
Datenverarbeitung der Polizei [Beitrag Nr. 10]
Fachhochschule Villingen-Schwenningen Hochschule für Polizei [Beitrag Nr. 11]
Förderung von Park-and-ride-Anlagen [Beitrag Nr. 12]
Ableitung und Behandlung von Straßenoberflächenwasser [Beitrag Nr. 13]
Fehlende Voraussetzungen für die Förderung eines kommunalen Straßenbauvorhabens [Beitrag Nr. 14]
Finanzierung der Ortsumfahrungen im Straßenbau [Beitrag Nr. 15]
Fuhrparkmanagement bei den Regierungspräsidien [Beitrag Nr. 8]
Ausgaben im Zusammenhang mit Aufenthalt und Rückführung ausreisepflichtiger Ausländer [Beitrag Nr. 16]
Haushalts- und Wirtschaftsführung des Beschussamts in Ulm [Beitrag Nr. 9]
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Einzelplan 04: Ministerium für Kultus, Jugend und Sport
Bildungsangebot der Berufskollegs [Beitrag Nr. 18]
Allgemeines Entlastungskontingent an öffentlichen Realschulen [Beitrag Nr. 17]
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Einzelplan 05: Justizministerium
Allgemeine Beratungshilfe und außergerichtliche Schuldenbereinigung [Beitrag Nr. 19]
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Einzelplan 06: Finanzministerium
Betätigungsprüfung bei einem Medienunternehmen [Beitrag Nr. 20]
Organisation und Aktivitäten eines Hafenunternehmens [Beitrag Nr. 21]
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Einzelplan 08: Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum
Förderprogramme im Geschäftsbereich des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum [Beitrag Nr. 22]
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Einzelplan 09: Ministerium für Arbeit und Soziales
Nebentätigkeit bei den Zentren für Psychiatrie [Beitrag Nr. 23]
-
Einzelplan 12: Allgemeine Finanzverwaltung
Förderprogramm "Virtuelle Hochschule Baden-Württemberg" [Beitrag Nr. 26]
Steuerprüfungen bei den Veranlagungsstellen der Finanzämter [Beitrag Nr. 24]
Neubau von Mensen [Beitrag Nr. 25]
-
Einzelplan 14: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Bibliotheksservice-Zentrum Baden-Württemberg [Beitrag Nr. 27]
Dienstleistungen der rechtsmedizinischen Institute [Beitrag Nr. 28]
Haushalts- und Wirtschaftsführung bei einem Unternehmen des Gesundheitswesens [Beitrag Nr. 29]
Organisation und Wirtschaftlichkeit der Gebäudereinigung bei der Universität Karlsruhe [Beitrag Nr. 30]
Service-Einrichtungen für Hochschulen [Beitrag Nr. 31]