Die vom Landtag geforderte gemeinsame Beschaffung von IuK-Geräten für die Landesbehörden sollte zügiger umgesetzt werden.
Auch wissenschaftliche Einrichtungen können günstigere Preise erzielen und Verwaltungsaufwand sparen, wenn sie künftig Standardgeräte vermehrt über eine gemeinsame Beschaffungsstelle beziehen.
1 Beschluss des Landtags vom Dezember 2003
In der Denkschrift 2003, Beitrag Nr. 6, Beschaffung von IuK-Geräten, hatte der RH darauf hingewiesen, dass die Beschaffung von IuK-Geräten in der Landesverwaltung nicht in wirtschaftlich sinnvollem Umfang gebündelt wird und zu aufwendig ist. Durch eine gemeinsame Beschaffung mit wirtschaftlichen Losgrößen, reduzierter Gerätevielfalt durch Standardisierung und durch Nutzung der Internettechnik bei Ausschreibungen könnten Beschaffungen wirtschaftlicher und rechtssicherer gemacht werden.
Daraufhin ersuchte der Landtag im Dezember 2003 die Landesregierung,
- die IuK-Arbeitsplatzausstattung zu vereinheitlichen,
- die IuK-Arbeitsplatzgeräte in die Liste der gemeinsam zu beschaffenden Gegenstände aufzunehmen,
- eine darauf spezialisierte Stelle mit der (möglichst durch das Internet gestützten) Ausschreibung und der Führung eines elektronischen Warenkorbs im Landesintranet zu beauftragen und
- Refinanzierungsmöglichkeiten der gemeinsamen Beschaffungsstelle zu erproben (Drs. 13/2700).
Der Landtag ging dabei von einer zügigen Umsetzung seiner Beschlüsse aus und erbat mehrmals Berichte der Landesregierung zum Sachstand (Drs. 13/3484, 13/3699 und 13/4295). Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.
Die Finanzkontrolle hat die Umsetzung durch beratende Mitarbeit in einer vom IM eingerichteten Arbeitsgruppe begleitet und ihre Prüfungen im Wissenschaftsbereich fortgesetzt.
2 IuK-Beschaffung im Wissenschaftsbereich
2.1 Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen und Berufsakademien
Der RH hatte bereits früher festgestellt, dass in diesem Bereich Einzelbeschaffungen zu oft überhöhten Preisen durchgeführt wurden. Häufig wurden hierfür Mitarbeiter ohne hinreichende Kenntnisse der Vergabevorschriften und ohne ausreichende Erfahrung eingesetzt, was ungünstige Auswirkungen auf Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit hatte. Daran hat sich seither kaum etwas geändert. Weder werden Beschaffungen hochschulintern oder gar hochschulübergreifend gebündelt, noch steht - wie vom RH angeregt - ein bildschirmgestützter Prozessablauf zur Verfügung, der die Bediensteten durch den Beschaffungsvorgang leitet. Allerdings ist bisher auch noch kein gut gefüllter Warenkorb vorhanden, aus dem Standardgeräte ohne weiteren Verwaltungsaufwand abgerufen werden könnten. Ein problemloser Zugriff auf den rudimentär vorhandenen Warenkorb beim Landesbetrieb Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW) ist überdies von den meisten Beschaffungsstellen der Hochschulen aus nicht möglich, weil diese vom Wissenschaftsnetz Bel-Wü keinen direkten Übergang zum Landesverwaltungsnetz haben.
Viele der bei Hochschulen eingesetzten Computer sind handelsübliche Geräte, wie sie auch in den Verwaltungsbehörden verwendet werden. Bisher sind die Hochschulen jedoch auf Selbsthilfe angewiesen, wenn sie Beschaffungen wirtschaftlicher und vergabekonformer durchführen wollen. So hat beispielsweise die Fachhochschule Reutlingen nach Hinweisen des StRPA Tübingen interne Beschaffungsrichtlinien mit Formularen für den Beschaffungsvorgang und zur Dokumentation eingeführt. Sie will mit Nachdruck darauf bedacht sein, dass Beschaffungen künftig gebündelt ausgeschrieben und die Dienste des LZBW verstärkt in Anspruch genommen werden. Der Warenkorb des LZBW sollte aber noch um weitere Standard-Hardware erweitert werden.
2.2 Universität Freiburg
2.2.1 Allgemeines
Das StRPA Freiburg hat 2005 die IuK-Ausgaben der Universität Freiburg geprüft und Stichproben zur Beschaffung durchgeführt. Damit hat sich die Finanzkontrolle, im Anschluss an die früheren Untersuchungen bei einigen Fachhochschulen, Pädagogischen Hochschulen und Berufsakademien, erstmals ein Bild über die Beschaffungen bei einer großen Universität verschafft.
2.2.2 IuK-Beschaffungsvorgänge
Für IuK-Technik hat die Universität Freiburg in den Jahren 2002 bis 2004 durchschnittlich 6 Mio. €/Jahr ausgegeben, davon 4,5 Mio. € für Gerätebeschaffungen. Rund drei Viertel der IuK-Ausgaben der Universität Freiburg wurden durch Landesmittel finanziert.
In der Universität sind mehr als 3.400 Bedienstete in elf Fakultäten und zentralen Einrichtungen beschäftigt. In Folge der dezentralen Budgetierung beschaffen mehr als 200 Organisationseinheiten eigenverantwortlich IuK-Geräte. Dabei werden jährlich fast 6.000 IuK-Beschaffungsvorgänge durchgeführt. Dies bedeutet, dass an jedem Arbeitstag durchschnittlich mehr als 20 Beschaffungen parallel bearbeitet werden. Davon entfallen täglich allein zwei Beschaffungsvorgänge auf PC, die übrigen 18 auf Nicht-Standardgeräte, Geräteergänzungen und Verbrauchsmaterial. Über das LZBW wurden bisher keine IuK-Geräte bezogen.
Die Aufträge wurden regelmäßig freihändig vergeben, weil die Einzelbeschaffungen jeweils nur ein geringes Volumen hatten. In einem Umfang von rd. einem Drittel wurden die Beschaffungen universitätsintern durch Mitarbeiter des Rechenzentrums des Klinikums der Universität mit einschlägigen Kenntnissen und Erfahrungen unterstützt. Zwei Drittel der Beschaffungen wurden jedoch eigenständig durchgeführt. Für die Bearbeiter entstand ein erheblicher Arbeitsaufwand für Preisvergleiche, Vergleiche der sonstigen Leistungen (z. B. Garantieleistungen) und Dokumentation der Vergabe. Verstärkt wird dieser Effekt durch eine Vielzahl von Lieferanten und durch unterschiedliche Produkte.
Im Jahre 2004 wurden beispielsweise bei 79 verschiedenen Lieferanten Arbeitsplatzrechner beschafft. Aufgrund fehlender Vorgaben/Empfehlungen für eine Standardisierung ist die IuK-Landschaft der Universität Freiburg sehr heterogen. Selbst bei den gleichen Herstellern werden in kurzen Zeitabständen je nach Angebotslage unterschiedliche Gerätetypen gekauft. Mitarbeiter der Universität berichten von Schwierigkeiten, wenn unabgestimmt beschaffte Geräte in die Datennetze der Universität einzubinden sind. Seitens der Universität wurde daher Bereitschaft signalisiert, auf freiwilliger Basis von der Landesverwaltung gemeinsam beschaffte Arbeitsplatzrechner abzunehmen. Voraussetzung sei, dass der Bezug einfach und ohne größeren Verwaltungsaufwand möglich ist.
2.2.3 Preisvergleiche für IuK-Beschaffungen
Preisvergleiche für PC waren nachträglich nur eingeschränkt möglich, da oft Komponenten eingebaut sind, die einem schnellen technischen Wandel unterliegen. Dies führt dazu, dass bei nicht genau zeitgleichen Beschaffungen gleichartiger Geräte die Ausstattungsmerkmale unterschiedlich sind. Für Drucker, bei denen Preisvergleiche möglich waren, hat die Universität Freiburg allerdings z. T. bis zu 17 % mehr bezahlt als sie beim Bezug über das LZBW hätte bezahlen müssen.
Eine weitere - eingeschränkte - Vergleichsmöglichkeit besteht bei dem von der Universität Freiburg 2004 gezahlten Durchschnittspreis für einen Arbeitsplatzrechner, an den keine besonderen Anforderungen gestellt wurden (sog. Standard-PC). Dieser Durchschnittspreis lag um 14 % über dem damals geltenden Preis für einen Standard-PC aus dem Warenkorb des LZBW. Zwar hat die Universität darauf hingewiesen, dass die von ihr beschafften Arbeitsplatzrechner regelmäßig eine bessere Ausstattung und z. T. neuere Komponenten als die vom LZBW angebotenen Standard-PC hatten. Fraglich ist jedoch, ob diese Ausstattungsvorteile in jedem Fall benötigt wurden.
Letztlich zeigen die Vergleiche, dass Beschaffungen über eine landesweit einheitliche Stelle zu wirtschaftlichen Vorteilen führen dürften, Standardisierung und Beschränkung auf erforderliche Ausstattungsmerkmale vorausgesetzt.
2.2.4 Gemeinsame Beschaffung von IuK-Verbrauchsmitteln für die Hochschulen
Die Hochschulen waren durch das MWK angehalten worden, DV-Zubehör (Verbrauchsmittel) über das Rechenzentrum des Universitätsklinikums Freiburg zu beschaffen. Obwohl die Ausschreibungen, die dieses Rechenzentrum jährlich durchführte, durchaus zu günstigen Ergebnissen geführt haben, hat das Interesse der anderen Hochschulen an der gemeinsamen Ausschreibung in den letzten Jahren deutlich nachgelassen. Daher kam es zu teilweise erheblichen Differenzen zwischen den ausgeschriebenen und den tatsächlich abgenommenen Mengen. Die Universität Freiburg erwartet, dass sich künftig ein Großteil der Hochschulen nicht mehr am gemeinsamen Beschaffungsverfahren beteiligen wird.
3 Aktivitäten der Landesverwaltung
3.1 Erforderliche Festlegungen
In ihren Berichten an den Landtag hat die Landesregierung eine Reihe von Absichtserklärungen abgegeben und mögliche Lösungen aufgezeigt, deren Umsetzung aber noch nicht abgeschlossen ist. Verbindliche Festlegungen über die Zuständigkeiten und die Finanzierung der Beschaffungsstelle stehen noch aus; daher fehlt eingeleiteten Aktivitäten die Durchsetzungskraft.
3.2 Vorgesehene Zuständigkeiten
Eine vollständige Zentralisierung der IuK-Beschaffung ist nicht vorgesehen. Die Landesregierung hat mitgeteilt, dass diese Aufgabe auf die beiden zum Geschäftsbereich des IM gehörenden Landesbetriebe Informatikzentrum Land Baden-Württemberg (IZLBW) und LZBW sowie auf den Landesbetrieb Landeszentrum für Datenverarbeitung im Geschäftsbereich des FM und weiterhin auch auf die Fachverwaltungen verteilt wird.
IuK-Standardgeräte sollen künftig IZLBW und LZBW in Arbeitsteilung beschaffen, weil im Informatikzentrum der IuK-Sachverstand für die Erstellung der Pflichtenhefte und die Beratung der Bedarfsträger, im Logistikzentrum hingegen der Sachverstand für Ausschreibungen vorhanden sei. Das LZBW soll die Ausschreibungen auf Basis der vom IZLBW gelieferten Pflichtenhefte durchführen und den Zuschlag erteilen. Für die Standardisierung seien das IM und das FM in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Informationstechnik zuständig. Für die Beschaffung nicht standardisierbarer IuK-Lieferungen und -Leistungen sollen weiterhin die Fachverwaltungen und auch der Landesbetrieb Landeszentrum für Datenverarbeitung zuständig sein. Alle Dienststellen sollen sich allerdings künftig des LZBW-Sachverstands für (auch elektronisch gestützte) Ausschreibungen bedienen.
Die Arbeitsteilung zwischen IZLBW und LZBW ist angesichts der Komplexität von Vergaberecht und IuK-Technik vorläufig hinzunehmen. Die gemeinsame Beschaffung sollte allerdings jetzt nach der - vom IM als sehr erfolgreich bezeichneten - Pilotausschreibung zügig weiter umgesetzt werden. Im Hinblick auf die bevorstehenden Änderungen im Vergaberecht sollte die Beschaffung konsequent und verbindlich zentralisiert werden. Es wäre unwirtschaftlich, das bisher noch an vielen Stellen (anteilig) vorhandene Personal für Beschaffungen aufwendig fortzubilden, zumal Vergabeentscheidungen zunehmend komplexer werden und nicht zum Zuge gekommene Bieter sich häufiger zur Wehr setzen. Daher sollte auch die Vertretung des Landes vor der Vergabekammer möglichst einer einzigen Stelle übertragen werden.
Ob die Arbeitsteilung zwischen den drei Landesbetrieben (LZBW, IZLBW und Landeszentrum für Datenverarbeitung) und den Fachverwaltungen wirtschaftlich ist, müssen die weiteren Erfahrungen zeigen. Unabhängig davon bleibt generell zu klären, ob die beiden Rechenzentren IZLBW und Landeszentrum für Datenverarbeitung auf Dauer nebeneinander bestehen bleiben können. Nach Abschluss der Vorarbeiten sollten alle Beteiligten verbindlich angewiesen werden, ihre IuK-Ausschreibungen ausschließlich über das Logistikzentrum LZBW abzuwickeln.
3.3 Pilotausschreibung zur Standardisierung
Um die Standardisierung einzuleiten, hat das IZLBW im Herbst 2005 eine erste öffentliche Ausschreibung handelsüblicher Hardware und Finanzdienstleistungen für die gesamte Landesverwaltung durchgeführt (Pilotausschreibung).
Gegenstand waren - aufgeteilt in zugesagte Mindestabnahmemengen und geschätzte Höchstmengen - bis zu 15.000 PC, 1.000 Notebooks, 7.000 Drucker, 16.000 Bildschirme sowie Leasingkonditionen für ein Finanzierungsvolumen von 6 Mio. €. Aus den ausgeschriebenen Grundgeräten und einer Vielzahl möglicher, ebenfalls ausgeschriebener Ergänzungen und Erweiterungen soll jedes Ministerium ressorttypische PC und Notebooks zusammenstellen können.
Die Ausschreibung wurde über das Internet abgewickelt (sog. „e-Vergabe“). Etwa 100 Interessenten haben die Unterlagen heruntergeladen.
Der bisherigen Kritik an länger laufenden Verträgen, die eine zeitnahe Preisanpassung nicht zuließen, begegnet das Land durch zeitnah wirkende Anpassungsklauseln. Die Bieter mussten einen auf Referenzpreislisten anzuwendenden Rabattsatz nennen. Preissenkungen während der Vertragslaufzeit muss der Bieter vollständig weiter geben. Das IM will die Beschaffungsstelle beauftragen, monatlich die Preisentwicklung zu prüfen und zu dokumentieren. Je nach Gerät betragen die Rabatte zwischen knapp 30 % und mehr als 50 % auf die Referenzpreislisten.
Die Ausschreibung beinhaltet eine große Vielfalt möglicher Ausstattungsmerkmale, um den zahlreichen Wünschen der Ressorts gerecht zu werden. Eine Standardisierung ist mit dieser Pilotausschreibung daher nur ansatzweise gelungen. Alles in allem hat das Vergabeverfahren aber trotzdem günstige Preise gebracht, und der Vertrag lässt die notwendige Flexibilität bei der Preisanpassung zu. Die Landesverwaltung sollte zügig den weiteren Bedarf an IuK-Geräten und -Dienstleistungen erheben und - gestützt auf die gewonnenen Erfahrungen aus der Pilotausschreibung - die weiteren gemeinsamen Vergaben vorbereiten.
3.4 Vergabeplattform und elektronischer Warenkorb
Das LZBW benötigt zur Umsetzung der elektronisch gestützten Beschaffung (e-Procurement) zwei verschiedene DV-Verfahren: eine Software zur Durchführung der Ausschreibungen und zur Auswertung der Angebote („e-Vergabe; Vergabeplattform“) sowie eine weitere Software zur Verwaltung der Gegenstände und deren Bereitstellung in einem elektronischen Warenkorb (e-Bestellung). Mit seiner derzeit installierten Vergabeplattform ist es nur bedingt in der Lage, auch umfangreiche Leistungsverzeichnisse internetfähig aufzubereiten und zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Weitere Investitionen sind erforderlich. Außerdem gibt es bei der Realisierung des elektronischen Warenkorbs technische Hürden. Die Software zur Führung des Warenkorbs muss hierfür erneuert, benutzerfreundlicher gestaltet und für zeitgemäß bebilderte und bepreisbare Artikeldarstellungen flexibilisiert werden. Außerdem fehlt Personal für die Pflege des elektronischen Shops. Das LZBW sieht sich folglich derzeit nur fachlich, nicht aber personell, technisch, finanziell und organisatorisch, in der Lage, die mit der Führung des Warenkorbs und einem Berichtswesen zusammen hängenden Arbeiten zu übernehmen. Ähnliches gilt nach Auffassung des LZBW auch für zusätzliche Ausschreibungen in nennenswerter Zahl.
3.5 Verbindlichkeit des Warenkorbs
IuK-Standardgeräte unterliegen noch nicht der verbindlich angeordneten gemeinsamen Beschaffung nach der Beschaffungsanordnung (BAO) . Damit fehlt ein Nutzungszwang. Trotzdem waren schon seit Jahren einzelne DV-Geräte, die das FM für seinen Geschäftsbereich über Verträge mit Öffnungsklauseln beschafft hat, im Büroshop eingestellt. Die Landeseinrichtungen haben von diesem Angebot jedoch kaum Gebrauch gemacht, weil es technisch nur wenig praxisgerecht war und vor allem auch, weil marktbedingte Preissenkungen der Geräte nicht nachvollzogen wurden.
Selbst IuK-Verbrauchsmaterial, dessen gemeinsame Beschaffung verbindlich geregelt ist, wird nur teilweise über den Büroshop bezogen.
Offenbar sind sich das FM und das IM auch noch nicht über den geeigneten Dienstleister einig. Das FM lässt nämlich beim privaten Dienstleister für den Betrieb der DV-Verfahren der Neuen Steuerungsinstrumente (NSI) einen dem Büroshop vergleichbaren Warenkorb führen und macht insoweit Parallelarbeit zum IM.
3.6 Refinanzierung
Die Landesregierung hat berichtet, dass der Aufwand des IZLBW und des LZBW grundsätzlich von den Bedarfsträgern finanziert werden soll. Dazu seien allerdings noch entsprechende Regelungen zu schaffen. IZLBW und LZBW wollen eine umsatzabhängige Vergütung erproben.
Solange Organisations- und Finanzierungsfragen nicht geklärt sind, wird die gemeinsame Beschaffung nicht funktionieren können. Ebenso wie der RH geht auch der Landtag davon aus, dass bei den bisher zuständigen Ressorts Personal freigesetzt werden kann (Drs. 13/4295).
4 Offene Punkte und Wertung
Die gemeinsame Beschaffung standardisierter IuK-Geräte ist trotz eines eindeutigen Beschlusses des Landtags vor fast drei Jahren noch nicht verbindlich eingeführt. Insbesondere ist das LZBW nicht in notwendigem Umfang ausgestattet worden. Die Ministerien wollen keine Personalstellen und keine Mittel abgeben; über eine umsatzabhängige Finanzierung ist bisher keine Entscheidung gefallen. Unsicherheit herrscht bei den Dienststellen auch, weil IuK-Geräte bislang nicht in die Liste der gemeinsam zu beschaffenden Güter aufgenommen worden sind.
Angesichts des erheblichen Einsparpotenzials, das der RH 2003 auf etwa 3 Mio. € jährlich geschätzt hat, sollten daher unverzüglich
- das LZBW als gemeinsame Beschaffungsstelle mit dieser Aufgabe betraut,
- die BAO ergänzt,
- die Finanzierung geregelt und
- Beschaffungs-Work-Flows verbindlich vorgeschrieben
werden.
Die freiwillige Teilnahme für wissenschaftliche Einrichtungen sollte durch einfachere Netzwerkübergänge erleichtert werden.
Dem Beispiel anderer Verwaltungen folgend, die deutlich weiter sind als Baden-Württemberg, sollten die neuen Medien offensiver genutzt werden. Auch der Bund hat zu Beginn des Jahres 2005 die Veröffentlichungspflichten von Vergabeverfahren neu geregelt. Danach sind alle öffentlich bekannt zu machenden Vergabeverfahren des Bundes auf dem Dienstleistungsportal „www.bund.de“ elektronisch zu veröffentlichen . Ein ähnliches Instrument stünde dem Land mit seinem Portal „www.service-bw.de“ zur Verfügung.
5 Stellungnahme der Ministerien
Das IM vertritt die Auffassung, dass seit der Denkschrift 2003 wesentliche Erfolge bei der Standardisierung der IuK sowie der gemeinsamen Beschaffung von IuK-Geräten und IuK-Dienstleistungen erreicht werden konnten und verweist auf die Pilotausschreibung 2005 des LZBW. Es dürfe nicht verkannt werden, dass bei der Konzentration der IuK-Beschaffung auf eine zentrale Beschaffungsstelle eine Aufgabenübertragung aus technischen, organisatorischen und personellen Gründen nur sukzessive möglich und durchsetzbar sei. Es stimme aber mit dem RH überein, dass es noch einer weiteren ständigen Optimierung der Standardisierung sowohl bei den IuK-Geräten als auch bei den IuK-Dienstleistungen und einer kontinuierlichen Verbesserung des Beschaffungsprozesses bedürfe. Dennoch sei die Landesverwaltung auf dem Weg hin zur gemeinsamen Beschaffung von IuK-Geräten ein gutes Stück vorangekommen.
Das MWK warnt davor, die Befunde des RH verallgemeinernd dahin zu interpretieren, dass im wissenschaftlichen Bereich Einzelbeschaffungen zu oft überhöhten Preisen durchgeführt würden. Aus dem laufenden Prüfungsverfahren bei der Universität Freiburg seien nur Einzelfälle bekannt, bei denen die im Warenkorb des LZBW ausgewiesenen Preise geringfügig überschritten würden. Auch lägen schriftliche Äußerungen der StRPÄ vor, wonach das Beschaffungsverfahren bei geprüften Fachhochschulen nicht zu beanstanden sei. Das MWK räumt jedoch ein, dass es im Beschaffungswesen der Hochschulen und Berufsakademien Verbesserungsmöglichkeiten, z. B. durch zentrale Beschaffungen, gibt. Grundsätzlich bestehe seitens der Hochschulen und Berufsakademien erhebliches Interesse, den Warenkorb des LZBW bei ihren Beschaffungsmaßnahmen mit einzubeziehen. Hinsichtlich der vom RH angeführten unzureichenden Anbindung der Hochschulen und Berufsakademien an das Landesverwaltungsnetz seien IM und MWK bereits tätig geworden und hätten einen Leitfaden für das Landesverwaltungsnetz erstellt. Die Anbindung müsse seitens der Einrichtungen selbst realisiert werden.
Weiter weist das MWK darauf hin, dass die Universität Freiburg aufgrund ihrer Aufgabenstellung in Anlehnung an die Fächerstruktur organisatorisch und verwaltungsmäßig in der Breite aufgestellt sei und in Konsequenz dieser Gegebenheiten eine vom Gesetzgeber für den Hochschulbereich ermöglichte und gewollte weitgehende dezentrale Ressourcenverantwortung praktiziere. Eine weitere Konzentration des Beschaffungswesens bleibe der Autonomie der Universität vorbehalten. Sollten sich über das LZBW künftig günstigere Beschaffungsmöglichkeiten ergeben, beabsichtige die Universität Freiburg, verstärkt auf Angebote des LZBW zurückzugreifen. Grundsätzlich bestehe zwischen MWK und RH Einvernehmen, dass die freiwillige Teilnahme an der gemeinsamen Beschaffung noch mehr ins Bewusstsein der Hochschulverwaltungen rücken müsse.
Die gemeinsame Beschaffung von IuK-Verbrauchsmitteln für die Hochschulen durch das Rechenzentrum des Klinikums der Universität Freiburg solle aufgegeben werden. Aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen (Angebot des LZBW, günstige Angebote auf dem freien Markt) bestehe kein weiterer Bedarf an diesem Service.
Bei den noch ungeklärten, aber hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit entscheidenden, Fragen sei unstrittig, dass neben der vom LZBW vorgehaltenen Plattform keine weiteren e-Procurement-Lösungen in Baden-Württemberg vorgehalten werden dürfen. Die verschiedenen Lösungsansätze zur Führung elektronischer Warenkörbe sollten im Lauf des Jahres 2006 in Einklang gebracht werden. Die beim LZBW entstehenden personellen, sachlichen und organisatorischen Mehraufwendungen müssten haushaltsneutral finanziert werden. Das WM betreibe im Rahmen seiner Zuständigkeit für das Beschaffungswesen der Landesverwaltung schon seit längerer Zeit die verbindliche Einbeziehung von IuK-Geräten in die gemeinsame Beschaffung über das LZBW. Schon heute ergäbe sich aus der LHO ein Nutzungszwang, wenn die gemeinsam beschafften standardisierten Geräte die wirtschaftlichste Lösung darstellen. Das WM habe im 2. Halbjahr 2005 entsprechende Rohentwürfe für eine Neufassung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung über die Beschaffung in der Landesverwaltung Beschaffungsanordnung BAO samt einer Kabinettsvorlage dazu erarbeitet. Nach den erforderlichen Vorabstimmungen zur Ressourcenfrage in den betroffenen Ressorts werde die Ressortanhörung und danach die Kabinettsbefassung eingeleitet. Die Kabinettsvorlage werde auch einen Vorschlag zur Finanzierung enthalten.
Die Dienstleistung „e-Vergabeservice“, die das LZBW gegen Kostenerstattung anbietet, werde durchaus angenommen und solle auch nach der Beendigung der Pilotphase als Standarddienstleistung - nicht nur für IuK - im Regelbetrieb fortgesetzt werden.
Die angesprochene elektronische Veröffentlichung von Vergabebekanntmachungen auf dem Landesportal „www.service-bw.de“ werde zwar grundsätzlich unterstützt. Sie sollte aber im Hinblick auf die derzeit noch nicht abgeschlossene Diskussion um die erwogene Veräußerung der landeseigenen Staatsanzeiger für Baden-Württemberg GmbH vorerst zurückgestellt werden.
6 Schlussbemerkung
Die Stellungnahmen der Ministerien haben deutlich gemacht, dass die Landesverwaltung die Auffassung des RH hinsichtlich der künftigen Gestaltung der IuK-Gerätebeschaffung grundsätzlich teilt. Die Vorteile einer gemeinsamen Beschaffung wurden nicht bestritten. Auch die mit der Beschaffung befassten Mitarbeiter fordern schon lange praktikable Lösungen. Der RH bleibt bei seiner Einschätzung, dass Beschaffungen durch die einzelnen Universitätsinstitute bei Standardprodukten vermeidbaren Mehraufwand verursachen. Auch wissenschaftliche Einrichtungen sollten daher ihre Standard-IuK-Geräte aus dem elektronischen Warenkorb des LZBW abrufen.
Der Denkschriftbeitrag soll den Prozess der gemeinsamen Beschaffung fördern. Vor allem sollte die Standardisierung mit noch mehr Nachdruck verfolgt werden.