Der Haushalt des Landes wurde im Haushaltsjahr 2004 nach den Vorgaben des Staatshaushaltsplans vollzogen.
1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist 2004
Mit dem Gesetz über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2004 (Staatshaushaltsgesetz 2004) vom 17.02.2004 (Gesetzblatt 2004, S. 69) wurde der Staatshaushaltsplan für das Hj. 2004 in Einnahme und Ausgabe auf 30.753.421.400 € festgestellt.
Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 2004 (Haushalts-Ist, einschließlich Haushaltsreste 2004) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansätze einschließlich Haushaltsreste aus dem Vorjahr) einen Fehlbetrag in Höhe von 41.487.418,99 € aus (s. Beitrag Nr. 1, Übersicht 1), der sich aus dem Saldo der Mehreinnahmen von 795.371.749,09 € und der Mehrausgaben von 836.859.168,08 € ergibt.
Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen der Einzelpläne errechnen, ist in der Landeshaushaltsrechnung 2004 (Anlage 1 zur Gesamtrechnung, S. 34/35, Spalte 9) sowie in den Erläuterungen hierzu (S. 39 bis 46) dargestellt.
2 Jahresvergleich - einschließlich Vorschau auf das Haushaltsjahr 2005
Die Übersichten 1 und 2 zeigen die Entwicklung der Ausgabe-Ansätze und Ist-Ausgaben insgesamt sowie der Ist-Ausgaben je Einzelplan. Zur Übersicht 1 wird darauf hingewiesen, dass die Drittmittel der Universitäten seit dem Jahr 2000 nicht mehr im Soll veranschlagt sind.

Von 1996 bis 2005 stiegen die Gesamt-Ist-Ausgaben um 0,4 % und die Personalausgaben um 12,8 %.
2005 sanken die Personalausgaben als Folge der Kommunalisierung von Personal im Zuge der Verwaltungsstrukturreform.

Seit dem Hj. 2004 sind die Ausgaben für die Versorgungsbezüge der Beamten und Richter sowie ihrer Hinterbliebenen - bis auf Restbereiche - in den Einzelplänen der jeweiligen Ressorts nachgewiesen. Dies gilt ebenso für die Beihilfen der Versorgungsempfänger. Bis 2003 waren diese Ausgaben im Einzelplan 12 veranschlagt.
3 Globale Minderausgaben
Im Staatshaushaltsplan für das Hj. 2004 waren bei Kap. 1212 Tit. 972 01 globale Minderausgaben in Höhe von 174.400.600 € veranschlagt; sie verteilen sich auf die Einzelpläne, wie in der Übersicht 3 dargestellt.

Die Einsparungen bei den Sachausgaben - Haushaltsgruppen 5 bis 8 - wurden von den Ressorts nachgewiesen.
4 Haushaltsreste und Vorgriffe
4.1 Haushaltsjahr 2004
Beim Abschluss der Haushaltsrechnung für das Hj. 2004 sind folgende Reste in das Hj. 2005 übertragen worden:
Einnahmereste 1.064.086.447,86 €
Ausgabereste 987.413.412,18 €
Mehrbetrag Einnahmereste 76.673.035,68 €
Die Einnahmereste umfassen fast ausschließlich noch nicht verbrauchte Kreditermächtigungen für das Projekt Neue Steuerungsinstrumente (121 Mio. €) und für Kreditmarktmittel (942 Mio. €). Wie sich die Ausgabereste zusammensetzen, ist auf den S. 48 bis 50 der Haushaltsrechnung dargestellt.
Mit Schreiben vom 12.09.2005 hat das FM gemäß § 7 Abs. 5 Staatshaushaltsgesetz 2004 dem Finanzausschuss des Landtags die in das Hj. 2005 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 60. Sitzung am 08.12.2005 Kenntnis genommen.
Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 9 Abs. 2 Staatshaushaltsgesetz 2005 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) in Abgang zu stellen; sie hat diese Ermächtigung im Umfang von rd. 85 Mio. € ausgeschöpft.
4.2 Jahresvergleich
Die Übersichten 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt haben. Bei den Einnahmeresten handelt es sich im Wesentlichen um die noch nicht verbrauchten Kreditermächtigungen.
Die Höhe der Haushaltsreste 2005 stand bei Abschluss der Denkschriftberatungen des RH noch nicht fest.

