Landesinteresse bei Zuwendungen an außeruniversitäre Forschungseinrichtungen [Beitrag Nr. 23]

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen werden zum Teil seit Jahrzehnten gefördert. Das Wissenschaftsministerium sollte Förderkriterien einführen und die Förderung der einzelnen Einrichtungen in gewissen Abständen auf den Prüfstand stellen.

1 Vorbemerkung

Das MWK gewährt im Bereich der außeruniversitären Forschung einer Reihe von Einrichtungen regelmäßig Zuwendungen. Für die Förderung bestimmter Einrichtungen (Deutsche Forschungsgemeinschaft, Großforschungseinrichtungen, Max-Planck-Gesellschaft, Fraunhofer-Gesellschaft und die Einrichtungen der sog. Blauen Liste) haben der Bund und die Länder auf der Grundlage des Artikel 91b GG Verwaltungsabkommen getroffen, nach denen Bund und Länder die Einrichtungen gemeinsam finanzieren (gemeinsame Forschungsförderung). Daneben werden vom Land außerhalb der gemeinsamen Förderung weitere kleinere Einrichtungen bezuschusst.

Der RH hat fünf dieser kleineren, nicht von der gemeinsamen Forschungsförderung erfassten Einrichtungen geprüft. Es handelt sich um eine sozialwissenschaftliche, eine wirtschaftswissenschaftliche und drei geisteswissenschaftliche Einrichtungen.

Die Prüfung befasste sich im Hinblick auf die Frage des Landesinteresses an der Förderung hauptsächlich mit der Entstehungsgeschichte, der Aufgabenstellung, der Entwicklung der Zuschüsse sowie der derzeitigen Aufgabenwahrnehmung dieser Einrichtungen.

2 Fördervolumen und Förderart

2.1 Die Gesamtsumme der Zuwendungen des Landes betrug 1999 etwa 1 Mio. DM, je Einrichtung zwischen rd. 100 000 und 340 000 DM.

Da die Einrichtungen schon seit Jahrzehnten gefördert werden, ergeben sich in der Summe Millionenbeträge (s. Übersicht 1). Eine weitere Dauerförderung dieser Einrichtungen erfordert also auch in Zukunft ein nicht nur marginales Fördervolumen.

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Die Einrichtungen erhalten die Förderungen als institutionelle Zuwendungen, d. h. zur Deckung der allgemeinen Ausgaben ihrer Organisation. In den genannten Beträgen sind in geringem Umfang gelegentliche Projektförderungen enthalten.

3 Organisation und Personalausstattung

Alle Einrichtungen werden heute in der Rechtsform des eingetragenen Vereins geführt. Sie unterhalten jeweils eine Geschäftsstelle, die - von einer Ausnahme abgesehen - ein wissenschaftlicher Mitarbeiter leitet. Hinzu kommen noch weitere wissenschaftliche und nichtwissenschaftliche Beschäftigte. Die personelle Ausstattung zeigt Übersicht 2.

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4 Fördergeschichte

In der Fördergeschichte sind folgende Gemeinsamkeiten festzustellen:

  • Die Gründungen gingen jeweils auf die Privatinitiative bestimmter Persönlichkeiten (Politiker, Wissenschaftler) zurück. Die Förderbegründung hat einen personenbezogenen Hintergrund und keinen forschungsstrukturellen.
  • Das Land war an der Gründung nicht beteiligt.
  • Die Konstituierung der Einrichtungen war bis auf die Einrichtung B nur durch die finanzielle Förderung durch den Bund möglich.
  • Während der Bund sein finanzielles Engagement im Laufe der Zeit entweder ganz aufgab oder zumindest nicht mehr erhöhte, hat das Land die Förderung entweder ganz übernommen oder trägt mittlerweile den Hauptteil der Förderung.
  • Die Förderungen des Landes werden nun seit mehreren Jahrzehnten geleistet. Sie wurden bis Mitte der 90er-Jahre stetig erhöht. Seitdem ist bei drei Einrichtungen eine Reduzierung der Förderung festzustellen.

4.1 Die Gründung der Einrichtung A geht auf die Initiative des ehemaligen badischen Reichstagsabgeordneten und Reichsinnenministers Dr. Joseph Wirth zurück. Die Region sollte eine Institution für das nach dem Ersten Weltkrieg entstandene Fach der geschichtlichen Landeskunde erhalten und an entsprechenden Fördermitteln des Reichs teilhaben. Später hat auch das frühere Land Baden regelmäßig Zuschüsse für Veröffentlichungen gewährt.

Das Bundesinnenministerium hat die institutionelle Förderung weitergeführt, diese jedoch 1961 mit der Begründung, dass die heimatkundliche Tätigkeit der Einrichtung überwiege und es somit an einem erheblichen Bundesinteresse fehle, auf eine Projektförderung für die Durchführung überregionaler deutscher oder internationaler wissenschaftlicher Tagungen beschränkt und ab 1967 ganz eingestellt. Das Land hat 1953 die hälftige Förderung aufgenommen. Mit dem Rückzug des Bundes aus der institutionellen Förderung hat es die Förderung vollständig übernommen. Gleichzeitig begann ein Ausbau der Einrichtung, der mit einer stetigen Steigerung des Landeszuschusses verbunden war. Die Entwicklung der Zuwendungen ist in Schaubild 1 dargestellt.

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4.2 Die Einrichtung B wurde als Städtisches Institut für die Landschaftskunde der Region 1951 gegründet. Entgegen ursprünglich weitergehenden Planungen beschränkte es sich auf die Geschichte. Die wissenschaftliche Leitung hatte ein anerkannter Mediävist inne, der bereits emeritiert war. Die Stadt finanzierte die geringfügigen Personalkosten und sorgte für die räumliche Unterbringung, die Rechnungslegung und die Schreibarbeiten.

Nach Ausweitung der Tätigkeit auf allgemeine historische Themen erhielt die Einrichtung ab 1954 vom Bundesinnenministerium Zuwendungen, die sich als stetige Förderung bis Ende 1974 fortentwickelten. Im Jahre 1975 stellte der Bund seine Förderung ein, da er sich im Rahmen der Neuordnung der Forschungsförderung in Bund und Ländern nach Art. 91b GG aus der Bezuschussung kleinerer Einrichtungen zurückzog.

Das Land hat von 1953 bis Anfang der 60er-Jahre wissenschaftliche Tagungen als Projekte gefördert. Danach hat es die Einrichtung institutionell gefördert. Zu diesem Zeitpunkt trennte sich die Einrichtung von der Stadt und konstituierte sich als eingetragener Verein. Die Stadt hat den Verein weiterhin in geringem Umfang unterstützt. Nach der Einstellung der Förderung durch den Bund 1975 hat das Land auch dessen Anteil übernommen. Die Förderung wurde stetig ausgebaut, die Entwicklung ist in Schaubild 2 dargestellt.

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4.3 Die Einrichtung C wurde zur Fortführung einer in den 30er-Jahren entstandenen Forschungsrichtung 1954 wenige Jahre nach dem Tod von deren Begründer auf Initiative seiner Freunde und ehemaligen Schüler gegründet.

Das Bundeswirtschaftsministerium finanzierte die Einrichtung schon bald nach ihrer Gründung. Für die Prüfung wurde die Förderung bis 1967 zurückverfolgt. Zu dieser Zeit hat der Bund die Einrichtung zu knapp der Hälfte ihres Haushalts institutionell gefördert. Im Jahr 1976 wurde der Bundesanteil erstmals auf rd. 30 % reduziert. Seit 1985 fördert der Bund nicht mehr institutionell, sondern erteilt bestimmte Aufträge. Ihr Volumen bewegt sich zwischen etwa 15 und 25 % des Gesamthaushalts der Einrichtung. Daneben fördert die Deutsche Bundesbank die Einrichtung mit einem jährlichen Betrag.

Von 1973 bis 1975 hat das Land Projekte im Umfang von etwa 4 % des Gesamthaushalts der Einrichtung gefördert. Ab 1977 hat das Land die institutionelle Förderung in der Höhe aufgenommen, die eine Weiterführung der durch eine Stagnation der Bundesförderung gefährdeten Arbeit der Einrichtung ermöglichte. Die Landesförderung stieg stetig an. Der Anteil der Landesförderung am Gesamthaushalt betrug etwa 50 %, in manchen Jahren 60 %. Die Entwicklung der Förderung ist in Schaubild 3 dargestellt.

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4.4 Die Einrichtung D geht auf die Initiative eines Professors an der Universität Münster (Westf.) zurück. Durch seine Beziehungen zu dem Leiter der Forschungsabteilung des Bundesinnenministeriums, einem früheren Kollegen, konnte er die Finanzierung der Einrichtung durch den Bund erreichen. Der Sitz der Einrichtung kam 1957 mit der Berufung seines Gründers auf einen Lehrstuhl in Baden-Württemberg in das Land.

Ende 1975 stellte der Bund seine Förderung im Rahmen der erwähnten Neuordnung der Forschungsförderung nach Artikel 91b GG auch für diese Einrichtung ein. In seiner Eigenschaft als Sitzland hat das Land ab 1977 die institutionelle Förderung übernommen. Die Entwicklung der Zuwendungen ist in Schaubild 4 dargestellt.

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4.5 Die Einrichtung E geht auf die Initiative eines baden-württembergischen Professors im Jahr 1960 zurück. Das Vorhaben war zunächst als internationales Informationsmedium über die deutsche Sprache und Literatur für Wissenschaftler im Ausland konzipiert, wurde dann aber in Richtung eines bibliographischen Organs für den In- und Auslandsmarkt weiterentwickelt.

Das Bundesinnenministerium konnte für die Förderung der Einrichtung in Form von Zuwendungen gewonnen werden. Im Jahre 1970 wurde die Einrichtung aus verwaltungstechnischen Gründen einer Stiftung eingegliedert. Der Bund förderte die Stiftung mit 89 bis 97 %, das Land mit 3 bis 11 %, innerhalb der Stiftung wurde die Einrichtung E vom Bund alleine gefördert. Seit 1977 bis Mitte der 80er-Jahre wurde die Stiftung innerhalb der sog. Blauen Liste von Bund und Ländern gemeinsam finanziert, wobei der Bund mit 50 % und Baden-Württemberg als Sitzland mit etwa 39 % die Hauptanteile trugen. Die Förderbeträge liegen nicht vor. Nach internen Auseinandersetzungen wurde die Einrichtung in den 80er-Jahren wieder von der Stiftung getrennt. Der Bund förderte die Einrichtung nun nicht mehr. Ab dem Jahre 1988 hat das Land die Förderung allein übernommen. Anfang der 90er-Jahre hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) übergangsweise die Finanzierung einer weiteren Stelle für das Land übernommen.

Das MWK hat 1995 nach dem Grundsatz, dass eine Einrichtung mit Servicefunktion sich selbst tragen sollte, und im Hinblick auf ihre Funktion für die auswärtige Kulturpolitik den Anstoß zu einer Neustrukturierung der Finanzierung der Einrichtung gegeben. Nach einer Übergangsfinanzierung für die Jahre 1997 und 1998 mit Hilfe der DFG soll danach ab 1999 der jährliche Gesamtfinanzierungsbedarf von derzeit rd. 400 000 DM zur Hälfte durch den Bund und zu einem Viertel durch das Land getragen werden. Allerdings hat der Bund neuerdings seine Bereitschaft zur Mitfinanzierung wieder in Frage gestellt. Die Entwicklung der Förderung ist in Schaubild 5 dargestellt.

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5 Andere Finanzierungsquellen

Die Einrichtungen haben sich bisher in unterschiedlichem Maß um andere Finanzierungsquellen bemüht.

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Die Einrichtungen A und B haben in nur äußerst geringem Umfang Drittmittel eingeworben. Die Einrichtung C hat zwar in unterschiedlichem Maß, aber stetig Drittmittelprojekte sowie Spenden und Sponsorengelder einwerben können. Die Einrichtung D erreicht seit Abschluss ihres Drittmittelprojekts nur noch etwa 55 000 DM jährlich (geschätzt) aus der Finanzierung ihrer Tagungen durch eine Stiftung. Die Einrichtung E wird seit Beginn ihres Bestehens auch finanziell in beträchtlichem Umfang von einem Verlag als privatem Förderer unterstützt. Seit 1999 ist der Betrag auf etwa 100 000 DM erhöht worden und umfasst damit etwa ein Viertel des Gesamtbudgets. Mitgliedsbeiträge werden von keiner der fünf Einrichtungen erhoben.

Das Land hat bisher seine Zuwendungen nicht von der Erschließung anderer Finanzierungsquellen oder von Eigenmitteln abhängig gemacht.

6 Aufgabenstellung und Leistungsarten

  • Die Aufgabenstellungen waren und sind sehr vielgestaltig.
  • Die von den Einrichtungen erbrachten Leistungen umfassen heute nur bei der Einrichtung C durch die geförderte Organisation erbrachte Forschung.
  • Die Einrichtungen A, B und D unterstützen die Forschung ihrer Mitglieder, meist Hochschulprofessoren, durch die Bereitstellung von Veröffentlichungsreihen, Organisation von Tagungen und Diskussionsforen, Hilfsleistungen wie vorbereitende Daten- und Literaturrecherchen, sowie graphische und redaktionelle Arbeiten bei den Veröffentlichungen.
  • Die Einrichtung E erbringt durch die Herstellung einer Zeitschrift mit Informationen zur deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft eine Dienstleistung. Ihr Aufgabenschwerpunkt liegt in der auswärtigen Kulturpolitik.
  • Die Einrichtung A hat als Einzige eine Themenstellung, die landesspezifisch ist. Die übrigen Einrichtungen sind ganz oder weit überwiegend mit allgemeinen Themenstellungen ihres Wissenschaftsbereichs befasst.

6.1 Die Einrichtung A nimmt ihre Tätigkeit insbesondere durch Veranstaltung von Vorträgen, Tagungen, Exkursionen, der Herausgabe verschiedener Publikationsreihen und der Unterhaltung einer landeskundlichen Bibliothek wahr. Die Vereinsmitglieder forschen, stellen ihre Ergebnisse z. B. auf den Tagungen vor und können sie in den Publikationsreihen veröffentlichen. Die Mitglieder stammen fachlich aus verschiedenen Disziplinen, räumlich aus der Bundesrepublik, der Schweiz und Frankreich. Die Themen beziehen sich auf den gesamten alemannisch-schwäbischen Siedlungsraum mit Schwerpunkt Baden-Württemberg.

Die Bediensteten der Einrichtung erbringen keine eigenen Forschungsleistungen. Ihre Aufgaben liegen im Bereich der Unterstützung der Mitglieder sowie im organisatorischen, redaktionellen, bibliothekarischen und im Verwaltungsbereich.

6.2 Der ursprüngliche regionale Bezug der Aufgabenstellung der Einrichtung B war die Förderung landeskundlicher Arbeiten bezüglich einer Region in Baden-Württemberg und der benachbarten Länder. Er wurde unter dem Einfluss des wissenschaftlichen Leiters der Einrichtung bereits Mitte der 50er-Jahre zugunsten einer Behandlung von historischen Themen des Mittelalters im gesamten deutschen und wenig später auch europäischen Raum weitgehend aufgegeben.

Die Einrichtung will der Mediävistik ein Forum schaffen, auf dem neue Thesen, Fragestellungen oder Perspektiven und bislang unerprobte Forschungsansätze der deutschen und europäischen Geschichte vor einem ausgewiesenen Fachpublikum zur Diskussion gestellt werden können, bevor sie der Öffentlichkeit vorgelegt werden. Dazu dienen wissenschaftliche Tagungen und Arbeitssitzungen. Die Diskussionen werden protokolliert und eigenständig publiziert. Ferner gibt die Einrichtung 2 Schriftenreihen heraus, worin u. a. die Tagungsthemen selbst veröffentlicht werden.

Die Einrichtung selbst betreibt keine Forschung, sondern unterstützt entsprechende Aktivitäten der Mitglieder und Dritter mit ihren Ressourcen. Ihre Bediensteten erledigen die Verwaltungsgeschäfte und leisten technische Hilfe bei der Organisation von Tagungen und teilweise der Publikation. Die derzeitige wissenschaftliche Hilfskraft ist für ein mit Projektmitteln gesondert gefördertes Projekt eingestellt und mit Recherche- und redaktionellen Arbeiten befasst.

6.3 Die Einrichtung C hat es sich von Anfang an zur Aufgabe gestellt, durch wirtschaftswissenschaftliche und soziologische Forschung insbesondere Fragestellungen der Wettbewerbsordnung zu erforschen. Sie nimmt ihre Aufgabe wahr durch Forschung des eigenen Personals in Form von Grundlagenforschung und Einzelforschungen auf dem Gebiet der Ordnungstheorie und Ordnungspolitik sowie durch aktuelle wirtschaftspolitische Beratung.

Zur Verbreitung ihres Ideenguts veranstaltet die Einrichtung Vorträge und Tagungen und gibt Schriftenreihen insbesondere mit den Forschungsergebnissen und Vorträgen heraus. Sie veranstaltet an der Universität Einzelvorträge mit Gastrednern.

6.4 Zur Zeit der Gründung der Einrichtung D wurde die Sozialgeschichte ab Beginn der großen industriell-technischen und politischen Revolutionen im 18. Jahrhundert in Forschung und Lehre als unzureichend vertreten angesehen. Die Einrichtung sollte insbesondere die Zusammenarbeit der verschiedenen historisch-sozialwissenschaftlichen Disziplinen verwirklichen. Zu diesem Bereich sollten Studien mit neuartigen Fragestellungen und Methoden geplant, angeregt und gefördert sowie die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Die Einrichtung hat als eigenes wesentliches Projekt ab 1960 ein großes Wörterbuch der Sozialgeschichte bearbeitet. Daneben wurden zwei kleinere Vorhaben durchgeführt. Das Wörterbuch wurde von der DFG gefördert und ist seit Anfang der 90er-Jahre inhaltlich abgeschlossen. Seither handelt es sich nicht mehr um eigene Forschungen der Einrichtung, sondern um die Unterstützung der Forschung ihrer Mitglieder, die diese an ihren eigenen Hochschulen durchführen und auch evtl. Drittmittel dort beantragen. Die Unterstützung wird gewährt in Form von Vorbereitungs- und Begleitarbeiten wie z. B. Recherchen, Erfassung und Bearbeitung von Quellentexten, Korrekturen und Bearbeitung graphischer Darstellungen.

Im Übrigen veranstaltet die Einrichtung wissenschaftliche Tagungen, auf denen die Mitglieder ihre Forschungen vortragen, und veröffentlicht die Tagungsergebnisse. Sie stellt eine Publikationsreihe zur Verfügung und leistet redaktionelle Arbeiten für die Publikationen. Neue Themen werden in der Mitgliederversammlung erarbeitet und von der Einrichtung vorbereitet, bis sie als konkrete Projekte durchgeführt werden können.

6.5 Die Einrichtung E gibt zur deutschen Sprach- und Literaturwissenschaft eine Quartalszeitschrift heraus. Dafür bibliographiert sie wesentliche Veröffentlichungen und nimmt Referate von Wissenschaftlern aus der ganzen Welt zu solchen Veröffentlichungen auf. Daneben werden Kommentare, Kurznotizen und Verweise zur Ergänzung der bibliographischen Angaben erstellt. Es handelt sich bei der Zeitschrift um ein Hilfsmittel, das die rasche Erschließung der wissenschaftlichen Literatur ermöglicht. Die Einrichtung bietet gleichzeitig für Wissenschaftler ein Forum für aktuelle Veröffentlichungen ihrer Forschungen. Sie ist damit vom MWK zutreffend nicht als Forschungs-, sondern als Serviceeinrichtung qualifiziert worden. Ursprünglich war sie ausschließlich für die deutsche Sprach- und Literaturwissenschaft im Ausland gedacht. Heute dokumentiert sich ihr nach wie vor bestehender Schwerpunkt in der auswärtigen Kulturpolitik darin, dass gegenwärtig rd. 70 % der im Abonnement vertriebenen Zeitschriften ins Ausland gehen. Auch der Wissenschaftsrat hat im Jahre 1980 bei seiner Empfehlung für die Weiterförderung der Stiftung, zu der die Einrichtung damals gehörte, das internationale Ansehen der Zeitschrift betont.

7 Abrechnung gegenüber dem Land

Die Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 LHO (Zuwendungsrecht) sehen vor, dass der Zuwendungsempfänger in den Wirtschaftsplänen und Verwendungsnachweisen alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen und Ausgaben angibt. Ferner sind in den Verwendungsnachweisen für institutionelle Förderungen daneben gewährte Projektförderungen zumindest nachrichtlich anzugeben. Diese Vorschriften haben den Zweck, dem Zuwendungsgeber, der eine Einrichtung als Ganzes fördert, die notwendigen Beurteilungskriterien für den wirklichen Förderbedarf an die Hand zu geben.

Diese Vorgaben wurden bei drei der Einrichtungen nicht genügend beachtet.

In einem Fall wurden nur die Zuwendungen des Landes und die daraus geleisteten Ausgaben im Rahmen des institutionellen Haushalts geführt und gegenüber dem Land abgerechnet. Im Erhebungszeitraum entstandene Überschüsse wurden nicht angegeben, da Förderung durch Sponsoren und regelmäßige Projektförderung durch den Bund unberücksichtigt geblieben sind. Die Überschüsse wurden in nicht offen gelegten Rücklagen weitergeführt.

Bei einer anderen Einrichtung wurden Honorareinnahmen aus Kommissionsverträgen mit einem Verlag für zwei Schriftenreihen und die Einnahmen einer Arbeitsgruppe aus der Veröffentlichung von Tagungsergebnissen außerhalb der Verwendungsnachweise geführt. Aus den Honorareinnahmen bildete die Einrichtung nicht offen gelegte Rücklagen.

Bei der dritten Einrichtung wurden Drittmittel für Veranstaltungen und Aktivitäten, die die Einrichtung gemeinsam mit anderen Organisationen durchgeführt hatte, teilweise nicht nachgewiesen. Ferner fanden einzelne Publikationen einer Arbeitsgruppe keinen Niederschlag im Haushalt der Einrichtung.

Das MWK hat inzwischen die notwendigen Schritte ergriffen.

8 Bewertung und Empfehlungen

8.1 Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn das Land an der Erfüllung bestimmter Leistungen durch Stellen außerhalb der Landesverwaltung ein erhebliches Interesse hat, das ohne die Zuwendungen nicht oder nicht in notwendigem Umfang befriedigt werden kann (§ 44 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 23 LHO). Dies gilt sowohl für die Aufnahme der Förderung also auch für deren Fortführung.

Für die institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen ist es nach Auffassung des RH erforderlich, dass sich das besondere Landesinteresse aus den nachgenannten Kriterien, die jedoch nicht immer alle gleichzeitig vorliegen müssen, begründen lässt:

  • Die Einrichtung ist mit der geförderten Organisation selbst in der Forschung tätig.
  • Wird die Förderung mit der Bedeutung einer ganz bestimmten Forschungsrichtung begründet, sollte diese sich auch durch die Aktivität der Einrichtung in der Lehre äußern.
  • Die Ziele, die mit der Förderung ursprünglich erreicht werden sollten, sind noch nicht erreicht.
  • Unter Berücksichtigung der Förderdauer ist es noch sinnvoll, diese Ziele weiter zu verfolgen.
  • Das geförderte Forschungsthema wird durch andere Forschungseinrichtungen und insbesondere Hochschulen nicht ausreichend abgedeckt, auch nicht bei Berücksichtigung der Entwicklung seit Förderbeginn.
  • Die Einrichtung trägt durch Eigenmittel und Drittmittel ausreichend zu ihrer Finanzierung bei. Die Höhe dieser Beiträge wird abhängig vom Potenzial des Themengegenstands festgelegt.
  • Die Einrichtung hat für das Land eine begründete besondere Bedeutung, die z. B. in der landesspezifischen Thematik liegen kann.
  • Wissenschaftliche Serviceeinrichtungen sollten sich vom Grundsatz her selbst finanzieren.
  • Der Förderanteil des Landes wird entsprechend der oben genannten Kriterien bestimmt.

Die Fördervoraussetzungen liegen demgegenüber nicht vor,

  • wenn ein anderer Zuwendungsgeber seine Förderung reduziert oder einstellt und das Land dessen Förderung nur deshalb übernehmen will, weil die Einrichtung sonst gefährdet wäre,
  • in Forschungsbereichen, die auch an Hochschulen abgedeckt werden können, und die Einrichtung lediglich
  • Hilfsdienste, auch wissenschaftlicher Art, als Unterstützung für Projekte wie z. B. Recherchen und redaktionelle Arbeiten leistet,
  • Veröffentlichungsmöglichkeiten zur Verfügung stellt,
  • die Zusammenarbeit mit Verlagen erledigt,
  • Tagungen u. Ä. vorbereitet, organisiert und durchführt.

Ein Indiz dafür ist, dass die Leistungen der Einrichtung vorwiegend für Hochschullehrer erbracht werden. Heutzutage werden die genannten Arbeiten üblicherweise mit dem an den Hochschulen beschäftigten Personal erledigt. Für einzelne wenige Themenbereiche gesonderte Institutionen zu schaffen ist unter dem Aspekt eines optimalen Einsatzes der Mittel für die Forschungsförderung problematisch.

8.2 Der RH hat dem MWK entsprechend der genannten Kriterien empfohlen, die Förderung für die Einrichtung A zwar im Grundsatz weiterzuführen, aber im Einzelnen zu überprüfen. Die Einrichtung forscht zwar nicht selbst, ist aber mit spezifischem Landesbezug tätig und hat hier eine besondere Bedeutung für das Land erlangt. Der RH hat Vorschläge zur Kostenreduzierung gemacht, um die Zuwendung des Landes senken zu können.

Für die Einrichtungen B und D hat der RH dem MWK empfohlen, die Förderung zu beenden. Bei beiden Einrichtungen liegt seit Jahren keine eigene Forschung (mehr) vor. Sie unterstützen lediglich die Arbeiten der Mitglieder und weiterer Interessierter. Beide haben keinen spezifischen Landesbezug; ihre Themen können mittlerweile ausreichend durch die sonstigen Forschungseinrichtungen abgedeckt werden. Der bei der Förderung der Einrichtung D ursprünglich verfolgte Zweck, die fachübergreifende Zusammenarbeit verschiedener Disziplinen voran zu bringen, muss nach nunmehr 40-jähriger Förderung als erfüllt angesehen werden.

Die Förderung für die Einrichtung C hat der RH als derzeit gerechtfertigt beurteilt. Die Einrichtung betreibt selbst Forschung und hat sich durch ihre Aktivitäten eine hohe wissenschaftliche Anerkennung erworben. Dies hat es ihr ermöglicht, stetig Drittmittel und Sponsorengelder einzuwerben. Der RH hat für die Einrichtung lediglich Strukturüberlegungen empfohlen.

Die Förderung für die Einrichtung E kann nach Auffassung des RH nur fortgeführt werden, wenn einerseits der Bund seine Förderung nicht wieder reduziert und andererseits das Land seinen Förderanteil noch verringern kann. Der Schwerpunkt der Tätigkeit liegt in der auswärtigen Kulturpolitik, die nicht Landes-, sondern Bundesaufgabe ist. Der RH hat für die Verbesserung der Kostendeckung der Einrichtung Vorschläge gemacht.

8.3 Bei institutioneller Förderung ist die Gefahr des Eintritts einer nicht mehr von den Förderabsichten umfassten Entwicklung besonders groß. Der Verwendungszweck der Mittel ist hier jeweils nur mit der Bestimmung einer Fehlbedarfsfinanzierung für die Einrichtung im Rahmen der genehmigten Wirtschaftspläne und allenfalls einer allgemeinen thematischen Festlegung der Einrichtung umschrieben. Das Land als Zuwendungsgeber kann die Erforderlichkeit der Förderung anhand der konkreten Tätigkeit der Einrichtung schon deshalb nur mit größerem Aufwand überprüfen, weil keine spezifischen Förderkriterien vorliegen. Die Einrichtung selbst beschäftigt Personal und ist dadurch langfristig verpflichtet. Dies führt zu einer Verfestigung, welche eine Dauerförderung impliziert.

Nicht das jeweils konkrete Vorhaben (Projekt) bestimmt den Finanzierungsbedarf. Vielmehr legen die Mitglieder fest, wofür die durch die verstetigte institutionelle Förderung quasi garantierten Mittel eingesetzt werden mit der Folge, dass sie auf jeden Fall auch verbraucht, gegebenenfalls für zukünftige Arbeiten zurückgelegt werden.

Nach Auffassung des RH sollten institutionelle Förderungen nur äußerst zurückhaltend gegeben und stattdessen bei entsprechender Förderwürdigkeit konkrete Projekte gefördert werden. Dabei kann es sich durchaus, wie auch sonst im Wissenschaftsbereich nicht unüblich, um mehrjährige Projekte handeln. Auch bei mehrjährigen Projekten wirkt das von vorneherein festliegende Ende der Förderung der Verfestigung entgegen.

Der RH empfiehlt dem MWK, für die Förderung der Einrichtungen der außeruniversitären Forschung, die außerhalb der gemeinsamen Forschungsförderung nach Artikel 91b GG vom Land bezuschusst werden, Grundsätze unter Berücksichtigung der genannten Kriterien aufzustellen. Außerdem sollten für die jeweilige Einrichtung die konkreten Förderziele und z. B. Bestimmungen über Eigen- und Drittmittel in den Zuwendungsbescheid aufgenommen werden.

9 Stellungnahme des Ministeriums

Das Ministerium teilt die Ansicht des RH, dass die Förderung außeruniversitärer Forschungseinrichtungen mittelfristig immer wieder auf den Prüfstand gestellt werden muss. Es hat deshalb auch der Empfehlung des RH zugestimmt, die Förderung der Einrichtung D einzustellen. Bei den anderen vier Einrichtungen hält es eine weitere Förderung im Interesse des Forschungsstandortes Baden-Württemberg derzeit weiterhin für wichtig und gerechtfertigt.

Das Ministerium sieht es für die Förderung als entscheidend an, dass eine Maßnahme tatsächlich eine Förderung der Forschungsarbeit in einem wissenschaftlichen Fach bewirkt. Ob eine Institution gefördert wird, deren Personal selbst in der Forschung tätig ist, oder ob eine Geschäftsstelle gefördert wird, deren Aufgabe darin besteht, für einen Kreis von Wissenschaftlern und sonstigen Mitgliedern eine Zusammenarbeit in der Forschung zu organisieren, sei insoweit nicht entscheidend.

Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen stellten dann eine sinnvolle Ergänzung der Hochschullandschaft dar, wenn sie Aufgaben übernehmen, die aus forschungspolitischen Erwägungen heraus wünschenswert und förderungswürdig, in der Art und Weise aber nicht von der Hochschule zu erfüllen sind. Dies treffe bei den untersuchten Einrichtungen zu. Im Übrigen sei der finanzielle Aufwand der Förderung im Vergleich zum Aufwand für die Hochschulen insgesamt äußerst gering und der nicht quantifizierbare positive Effekt für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg überproportional. Es sollten neben der Forschung in den Natur- und Ingenieurwissenschaften oder der Medizin auch Einrichtungen gefördert werden, die der kulturellen Vielfalt Rechnung tragen.

10 Schlussbemerkung

Die für die institutionelle Förderung von Forschungseinrichtungen vom RH genannten Kriterien, die das zuwendungsrechtlich gebotene Landesinteresse begründen könnten, hat sich das Ministerium nicht zu eigen gemacht. Die Förderung im Ergebnis danach auszurichten, was forschungspolitisch im Einzelfall erwünscht sei, wird indes nicht den Voraussetzungen gerade für eine institutionelle Förderung gerecht und lässt Beliebigkeiten und Zufälligkeiten breiten Raum, wie die dargestellte Fördergeschichte deutlich macht. Der RH sieht deshalb weiterhin die Einführung der genannten konkreten Förderkriterien und deren regelmäßige Evaluierung als erforderlich an. Dabei hält er an seinen Bewertungen und Empfehlungen fest.