Lastenausgleich [Beitrag Nr. 8]

Die Erstattungen des Landes an die Stadt- und Landkreise für personelle und sächliche Verwaltungsausgaben der dort eingerichteten Ausgleichsämter können reduziert werden; dadurch lassen sich in den nächsten 3 Jahren Einsparungen in Höhe von rd. 2 Mio. DM erzielen. Durch den Wegfall weiterer Aufgaben in der Ausgleichsverwaltung und auf Grund rückläufiger Fallzahlen sollte in den nächsten Jahren die Aufgabenerledigung wirtschaftlicher gestaltet und den reduzierten Fallzahlen angepasst werden.

1 Ausgangslage

Die Lastenausgleichsgesetze (LAG) werden teils vom Bund, teils im Auftrag des Bundes von den Ländern durchgeführt (Auftragsverwaltung). Die Aufgaben obliegen nach § 4 des Gesetzes über die Eingliederung von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern (Eingliederungsgesetz - EglG) vom 14.12.1995 (GBl. S. 853) der Ausgleichsverwaltung; sie werden u. a. von den Ausgleichsämtern der Stadt- und Landkreise als staatliche Pflichtaufgabe wahrgenommen.

Das Land erstattet den Stadt- und Landkreisen die notwendigen personellen und sächlichen Verwaltungsausgaben (§ 5 EglG) durch jährliche leistungsbezogene Fallpauschalen unter Berücksichtigung der landesdurchschnittlichen Arbeitsleistung und der vorherrschenden Eingruppierung der in den Aufgabenbereichen Schadensfeststellung, Hauptentschädigung, Kriegsschadenrente, Rückforderung und Vollarchivierung tätigen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern. Zuständig für diese Erstattungen ist das Landesausgleichsamt (IM). Der klassische Lastenausgleich läuft aus. Anträge auf Schadensfeststellung können nicht mehr gestellt werden. Die den Ausgleichsämtern noch vorliegenden Schadensanträge sollen nach den Vorgaben des IM bis zum 31.12.2002 erledigt sein. Ein Jahr später soll auch der Aufgabenbereich Hauptentschädigung abgeschlossen sein.

Anträge auf Kriegsschadenrente konnten noch bis zum 30.06.2000 gestellt werden. Die Empfänger von Kriegsschadenrenten sind fast alle bereits sehr betagt. Ihre Zahl nimmt jährlich um rd. 12,5 % ab.

2 Prüfungsanlass, Prüfungsumfang

Die Erstattungsleistungen des Landes an die Stadt- und Landkreise für die Durchführung der LAG beliefen sich in den vergangenen Jahren auf jeweils rd. 40 Mio. DM.

Das StRPA Tübingen hat das Erstattungsverfahren als solches (Angemessenheit der vom Land vorgegebenen Erledigungszahlen in den einzelnen Aufgabenbereichen, Richtigkeit der abgerechneten Fallzahlen, Eingruppierung der Sachbearbeiter usw.) und die Organisation der Lastenausgleichsverwaltung vor dem Hintergrund demnächst wegfallender bzw. weniger werdender Aufgaben näher untersucht und örtliche Erhebungen bei verschiedenen Ausgleichsämtern sowie eine landesweite Auswertung vorhandener Personal- und Leistungsvergleichsstatistiken vorgenommen.

3 Prüfungsergebnisse

3.1 Wie sich aus der Übersicht 1 ergibt, lag die Zahl der von den Sachbearbeitern in den Ausgleichsämtern im Landesdurchschnitt erledigten Fälle bei den Aufgabenbereichen Schadensfeststellung und Hauptentschädigung in den vergangenen Jahren jeweils deutlich über den vom Land vorgegebenen Erledigungszahlen. Dagegen wurde im Aufgabenbereich Rückforderung die Zahl der vom Land vorgegebenen Rückforderungsbescheide von den Sachbearbeitern nicht erreicht.

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3.2 Im Aufgabenbereich Rückforderung beträgt die vom Land bezahlte Verwaltungskostenerstattung umgerechnet auf einen Rückforderungsbescheid derzeit etwa 2 400 DM. Die zurückgeforderten Beträge fließen, da es sich um Bundesmittel handelt, vollständig an den Bund zurück. Insbesondere wenn Erben oder Erbeserben beteiligt sind, reduziert sich der Rückforderungsbetrag entsprechend des jeweiligen Erbanteils. Da für jeden Erben ein besonderes Rückforderungsverfahren durchzuführen ist, erhöht sich die Verwaltungskostenerstattung entsprechend der Anzahl der Erben.

In etlichen Fällen war die angefallene Verwaltungskostenerstattung höher als die zurückgeforderten Beträge. Es sollte geprüft werden, ob eine Bagatellgrenze eingeführt werden kann.

3.3 Im Aufgabenbereich Kriegsschadenrente liegt das Durchschnittsalter der Rentenempfänger mittlerweile bei über 80 Jahren. Die Zahl der Rentenempfänger geht jährlich um etwa 12,5 % zurück.

Für die Auslastung eines Sachbearbeiters gibt das Land eine Zahl von 312 laufenden und ruhenden Kriegsschadenrentenfällen vor. Nur in 8 der 25 Ausgleichsämter, in denen noch Rentenfälle bearbeitet werden, konnten im Jahr 1999 derartige Fallzahlen nachgewiesen werden.

Eine verbindliche Regelung, bis zu welcher Fallzahl die Ausgleichsämter mit Kostenersatzanspruch gegen das Land für die Fallbearbeitung zuständig bleiben, fehlt. Mit Fallzahlen von 100 oder 150 Rentenfällen dürften die Untergrenzen einer sinnvollen Aufgabenerledigung in einigen Ausgleichsämtern bereits erreicht sein.

3.4 Für die Kostenerstattung des Landes im Bereich der Vollarchivierung wird die Verg.Gr. BAT Vc zu Grunde gelegt. Wie die landesweite Auswertung der Personalstatistiken der Ausgleichsämter ergeben hat, ist dies aber nicht die vorherrschende Eingruppierung der in diesem Bereich tätigen Personen. Wie aus der nachfolgenden Schaubild 1 hervorgeht, befindet sich die Mehrzahl der in der Vollarchivierung eingesetzten Personen in Verg.Gr. BAT VII, allerdings mit zunehmender Tendenz nach Verg.Gr. BAT VIb in den vergangenen Jahren.

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4 Empfehlungen und deren Umsetzung

Während der gesamten Prüfung stand das StRPA Tübingen in engem Kontakt mit dem Landesausgleichsamt. Dieses hat die Feststellungen des StRPA soweit möglich rasch aufgegriffen und die VwV Ausgabenerstattung LAG bereits ab dem Jahr 2001 geändert. Die von den Sachbearbeitern zu erledigenden Fallzahlen wurden wie empfohlen in den Aufgabenbereichen Schadensfeststellung und Hauptentschädigung heraufgesetzt, im Aufgabenbereich Rückforderungen etwas reduziert. Auch werden die Personalkosten für die Vollarchivierung vom Land künftig nur noch nach Verg.Gr. BAT VIb entschädigt.

Durch die Änderung der VwV werden in den Jahren 2001 bis 2003 Einsparungen von voraussichtlich 2 Mio. DM möglich, ohne dass bei den Stadt- und Landkreisen Kostenunterdeckungen eintreten.

5 Stellungnahme des Innenministeriums

Das IM weist darauf hin, dass nach seinen Planungen die Erstattungen an die Stadt- und Landkreise ohnehin im Jahre 2001 überprüft und angepasst worden wären, die Erhebungen des StRPA Tübingen hätten letztlich den Anpassungsbedarf bestätigt. Auch sei damit zu rechnen, dass im Bereich der Kriegsschadenrente die Verfahren künftig noch häufiger freiwillig auf die Schwerpunktausgleichsämter Villingen-Schwenningen und Pforzheim übertragen würden, was den Kreisen schon seit längerem vom IM angeraten worden sei.

Ferner habe man im Hinblick auf das Auslaufen des Lastenausgleichs bereits weitere konzeptionelle Überlegungen zur Struktur der Lastenausgleichsverwaltung angestellt. Dabei werde deutlich, dass nach Ende des klassischen Lastenausgleichs eine umfassende Neuregelung und Vereinfachung der Ausgabenerstattung notwendig werde. Der Personalbedarf beim Land selbst werde sich mittelfristig ebenfalls reduzieren lassen.

Das IM sieht derzeit allerdings keine Möglichkeiten, die empfohlene Bagatellgrenze für Rückforderungen einzuführen. Dafür wäre ein Konsens zwischen Bund und Ländern notwendig, der eine Änderung des LAG zum Ziel habe. Die Bereitschaft hierzu sei beim Bund momentan nicht vorhanden.

6 Schlussbemerkungen

Durch die vom StRPA Tübingen angeregte Korrektur der Verwaltungskostenerstattung und die sofortige Umsetzung durch das IM treten erste Einsparungen bereits im Jahr 2001 ein.

Der künftige Wegfall der Aufgabenbereiche Schadensfeststellung und Hauptentschädigung und die rückläufige Zahl der Empfänger von Kriegsschadenrenten zwingen zu einer für das Land möglichst effektiven und kostengünstigen Abwicklung der noch anstehenden Restarbeiten. Die zwischenzeitlichen Planungen des Landes, die Landesausgleichsverwaltung neu zu strukturieren, sind deshalb zu begrüßen. Von großer Bedeutung ist auch eine fortlaufende Reduzierung des Personalkörpers.

Ob für diese Restarbeiten überhaupt noch Landesbehörden gebraucht werden oder ob die Bereiche Kriegsschadenrente und Rückforderung nicht auch auf eine oder mehrere Bundesbehörden übertragen werden könnten, ist ein Thema, das mit dem Bund weiterhin nachhaltig verhandelt werden muss. Die Konzentration der Verfahren auf wenige Lastenausgleichsämter ist insgesamt zu forcieren.