Haushaltsplan und Haushaltsvollzug [Beitrag Nr. 2]

1 Haushalts-Soll und Haushalts-Ist im Haushaltsjahr 1999

Der LHR 1999 liegen zu Grunde

  • das Gesetz über die Feststellung des StHpl. für die Hj. 1998 und 1999 vom 11.02.1998 (GBl. S. 57),
  • das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum StHpl. für das Hj. 1999 vom 10.05.1999 (GBl. S. 174).

Danach war der StHpl. 1999 in Einnahme und Ausgabe auf 62 431 709 500 DM festgestellt. Auf Grund von § 5 LHO und § 17 StHG 1998/99 hat das FM mit Rundschreiben vom 14.12.1998 (GABl 1999, S. 1) die zur Ausführung des StHpl. 1999 erforderlichen Anordnungen erlassen.

Das rechnungsmäßige Jahresergebnis 1999 (Ist + Reste 1999) weist gegenüber dem Haushalts-Soll (Haushaltsansatz + Reste 1998)

Mehreinnahmen von 1 752 804 583,71 DM
Mehrausgaben von 9 505 473,88 DM
per Saldo somit Mehreinnahmen von 1 743 299 109,83 DM

aus.

Wie sich die Mehreinnahmen und die Mehrausgaben aus den Teilergebnissen bei den Epl. zusammensetzen, ergibt sich aus Spalte 10 der Anlage 1 zur Gesamtrechnung auf den S. XXXIV/XXXV und den Erläuterungen hierzu.

2 Jahresvergleich

Die Übersichten 1 und 2 geben einen auf die Hj. 1991 bis 2000 bezogenen Überblick über die Entwicklung der Gesamt-Ist-Ausgaben im Vergleich zu den Haushaltsansätzen sowie der Ist-Ausgaben je Hauptgruppe und je Epl. Die Gliederung nach Hauptgruppen entspricht dem für Bund und Länder einheitlichen Gruppierungsplan (§ 10 Abs. 2 HGrG und § 13 Abs. 2 LHO) mit der Abweichung, dass die Ausgaben für den Schuldendienst, für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen, für Baumaßnahmen, für sonstige Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die besonderen Finanzierungsausgaben unter der Bezeichnung „Übrige Ausgabegruppen“ zusammengefasst sind.

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3 Globale Minderausgabe bei Kap. 1212 Tit. 972 01

Für das Hj. 1999 waren globale Minderausgaben von 200 Mio. DM veranschlagt; sie wurden im Nachtrag 1999 zur Hälfte in konkrete Mittelkürzungen umgesetzt. Die andere Hälfte verteilt sich auf die Epl., wie in der Übersicht 3 dargestellt.

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Über die Einsparungen wurden von den Ressorts Nachweise erbracht.

4 Haushaltsreste und Vorgriffe

4.1 Haushaltsjahr 1999

Beim Abschluss der LHR für das Hj. 1999 sind folgende Reste in das Hj. 2000 übertragen worden:

Einnahmereste 3 357 834 746,01 DM
Ausgabereste 1 899 047 053,05 DM
Somit ergibt sich ein Überschuss der Einnahmereste von 1 458 787 692,96 DM

Auf die Angaben in Nr. 1 Pkt. 2 dieser Denkschrift über die Zusammensetzung der Einnahmereste und auf die S. XLIV - XLVI der LHR über die Aufgliederung der Ausgabereste wird hingewiesen.

Das FM hat dem Finanzausschuss des Landtags mit Schreiben vom 18.08.2000 gemäß § 8 Abs. 4 StHG 1998/99 die in das Hj. 2000 übertragenen Ausgabereste mitgeteilt. Der Finanzausschuss hat hiervon in seiner 62. Sitzung am 12.10.2000 Kenntnis genommen.

Wie in den Vorjahren war die Landesregierung nach § 10 Abs. 2 StHG 1998/1999 ermächtigt, unverbrauchte Mittel aus übertragbaren Bewilligungen (Ausgabereste) in Abgang zu stellen; sie hat diese Ermächtigung im Umfang von 196 Mio. DM ausgeschöpft.

4.2 Jahresvergleich

Die Übersichten 4 und 5 zeigen, wie sich die Haushaltsreste in den letzten Jahren entwickelt und wie sich die Ausgabereste auf die verschiedenen Ausgabearten verteilt haben.

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