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Denkschrift 2001

Vorwort

1 Vorwort

Die Denkschrift stellt wesentliche Ergebnisse der Prüfungen der Finanzkontrolle für Baden-Württemberg dar. Sie enthält damit die Informationen, die für die Entlastung der Landesregierung von Bedeutung sind. In ihr werden zwar eine Vielzahl von Einzelfeststellungen aufgezeigt, dennoch will sie kein abschließender Tätigkeitsbericht der Finanzkontrolle für das Jahr 2000/2001 sein. Aus diesen Einzeldarstellungen lassen sich keine allgemeinen Schlüsse zur Qualität der Landesverwaltung herleiten. Im Berichtszeitraum hat der Rechnungshof seine Beratungstätigkeit für Landesregierung und Landtag fortgesetzt. Das sehr aufwändige gemeinsame Verwaltungsreformprojekt von Rechnungshof und Innenministerium „Untersuchung der Steuerungs- und Unterstützungsleistungen bei den Ministerien des Landes" ist weitgehend abgeschlossen; die Schlussfassung liegt seit Mitte Mai den Ministerien zur Anhörung vor. Eine Veröffentlichung ist im zweiten Halbjahr vorgesehen. Einleitend befasst sich die Denkschrift mit der Landeshaushaltsrechnung für 1999 und setzt sich mit der Entwicklung der Landesschulden auseinander. Die Verschuldung ist im Jahr 2000 um 1,8 Mrd. DM gestiegen. Sie liegt damit um 300 Mio. DM höher als im Vorjahr; hierin enthalten sind 592,5 Mio. DM für den Erwerb einer stillen Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg. Beim Vergleich der Pro-Kopf-Verschuldung liegt das Land auf dem dritten Platz aller Flächenländer, unter den acht alten Flächenländern nimmt es weiterhin den zweiten Platz ein. Diesen Vergleich aller Flächenländer untereinander nimmt der Rechnungshof erstmals in der diesjährigen Denkschrift vor. In Anbetracht des politischen Ziels der Regierungskoalition, ab 2006 Haushalte ohne Nettoneuverschuldung vorzulegen, muss die Konsolidierung konsequent betrieben werden. Positive Befunde sind die deutliche Absenkung der Personalausgabenquote auf 39,2 % und die gestiegene Investitionsquote, die auch ohne die stille Beteiligung an der Landesbank Baden-Württemberg um fast einen Prozentpunkt über dem Wert vom 1998 liegt. Ob sich die Trends zur Besserung angesichts angekündigter Neustellen, neuer Programme mit Finanzwirkung für die 13. Legislaturperiode und prognostizierter rückläufiger Steuereinnahmen allerdings verstetigen lassen, bleibt abzuwarten. Die Denkschrift 2001 zeigt ein breites Spektrum an Möglichkeiten auf, wie mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln wirtschaftlicher und sparsamer umgegangen werden kann. Bei der Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben werden beispielhaft nachhaltige Verbesserungspotentiale bezüglich Planung, Verfahren und Organisation aufgezeigt. Ein Schwerpunkt der diesjährigen Denkschrift liegt im Zuwendungsbereich. Komplizierte Verfahren erschweren und verteuern die Abwicklung von Förderprogrammen, die För-derziele sind oft nicht ausreichend definiert und werden so gut wie nie auf die Zielerrei-chung hin evaluiert; gelegentlich drängt sich der Eindruck auf, die Förderung habe sich verselbständigt. In diesem Zusammenhang sind zu nennen der Beitrag Förderung strukturverbessernder Baumaßnahmen im ländlichen Raum (Nr. 14) sowie die Beiträge zu verschiedenen Zuwendungsverfahren im Öffentlichen Personennahverkehr (Nr. 17 und 18), im kommunalen Straßenbau (Nr. 19), bei der Abwasserbeseitigung (Nr. 20) und bei außeruniversitären Forschungseinrichtungen (Nr. 23). Noch ganz am Anfang stehen in der Verwaltungspraxis die Überlegungen zur Evaluation von Fördermaßnahmen oder von Verwaltungsabläufen. Die Denkschrift versucht in drei Beiträgen bisherige Abläufe zu evaluieren und daraus Lehren für die Zukunft zu entwickeln. Es handelt sich um die Beiträge zur Einführung des Elektronischen Grundbuchs (Nr. 11), zur Privatisierung von Umweltmessungen (Nr. 13) und zum Zuwendungsverfahren im Schienenpersonennahverkehr (Nr. 18). Das Bemühen um nachhaltige Wirkung in der täglichen Arbeit der Finanzkontrolle spiegelt sich in der Denkschrift wider. Gestützt auf eine sorgfältige Sachverhaltsermittlung will es der Rechnungshof nicht bei der Beanstandung von Missständen oder Unwirtschaftlichkeiten bewenden lassen, sondern Vermeidungsstrategien und Verbesserungsvorschläge bringen. Zu nennen sind insbesondere die Beiträge Disziplinarverfahren mit vorläufiger Dienstenthebung (Nr. 4), Nutzungskosten im Hochbau (Nr. 6), Organisationsstrukturen der Beschaffung an den Universitäten (Nr. 7), Lehrerfortbildung an den Staatlichen Akademien (Nr. 9), Einführung des Elektronischen Grundbuchs (Nr. 11) und Controlling im Schienenpersonennahverkehr (Nr. 17). Es ist mehr denn je ein wichtiges Anliegen der Finanzkontrolle, dass ihre Vorschläge und Empfehlungen umgesetzt werden. Der Rechnungshof ist sich des Spannungsfeldes bewusst, das sich hier zwischen der Kontrolle und Beratung aufbauen kann. Er versucht, bei seiner Arbeit den möglichen Konflikt jeweils auf den Einzelfall bezogen zu lösen. Diese Vorgehensweise ist erfolgversprechend, da häufig schon im Laufe des Prüfungsverfahrens Veränderungen angestoßen und von der Verwaltung neue Wege gegangen werden. So - soll Controlling im Schienenpersonenverkehr (Nr. 17) künftig fester Bestandteil der Förderung werden, - sollen Vorschläge des RH in die Novellierung der Landesdisziplinarordnung (Nr. 4) einfließen, - ist die Entlohnung der Strafgefangenen (Nr. 12) bereits während des Prüfungsverfahrens umgestellt worden, - wird ferner die Finanzierung des Elektronischen Grundbuchs (Nr. 11) auf eine neue Basis gestellt. Die Beiträge der vorangegangenen Denkschriften haben auf vielfache Weise wirtschaftlicheres Vorgehen angestoßen und auch schon dazu geführt (Abschnitt IV). So hat der Rechnungshof z. B. mit seiner Analyse zur Förderung der öffentlichen Abwasserbeseitigung (Denkschrift 1998 Nr. 16) angestoßen, dass bei Kläranlagenerweiterungen neben den baulichen und verfahrenstechnischen Optimierungen auch das gesamte Abwassersystem in den Fokus der Entwicklung gestellt wird. Nach einer Stellungnahme der Landesregierung steckt darin ein Einsparpotential von rd. 1 Mrd. DM bei Kommunen und Land.

2 Parlamentarische Beratung der Denkschrift 2000

Die parlamentarische Beratung der Denkschrift 2000 (DS 12/5324) mit Bemerkungen zur LHR 1998 ist abgeschlossen. Der Landtag hat in seiner 99. Sitzung am 23.11.2000 die in der LHR für das Hj. 1998 nachgewiesenen üpl. und apl. Ausgaben und die vom Rechnungshof in seiner Denkschrift darüber hinaus festgestellten weiteren Überschreitungen genehmigt (Art. 81 Satz 3 LV) und der Landesregierung gemäß Art. 83 Abs. 1 LV Entlastung erteilt (DS 12/5704). Er hat die Regierung ferner ersucht (§ 114 Abs. 2 und 4 LHO), bestimmte Maßnahmen zu treffen und ihm hierüber zu berichten (DS 12/5701). Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage 1 zu dieser Denkschrift. Der Landtag hat in seiner 102. Sitzung am 31.01.2001 ferner beschlossen, den Präsi-denten des Rechnungshofs hinsichtlich der Rechnung des Rechnungshofs für das Hj. 1998 nach § 101 LHO zu entlasten (DS 12/5960).

  1. Haushaltsrechnung, Haushaltsplan und Haushaltsvollzug
  2. Ressortübertgreifende Empfehlungen
  3. Besondere Prüfungsergebnisse