Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) - Gutachtliche Äußerung des Rechnungshofs nach § 88 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung

30.04.2019

Der Landtag hat den Rechnungshof mit Schreiben vom 19. Juli 2018 ersucht, zu den Vorgängen im Zusammenhang mit der Software Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg (ASV-BW) eine Gutachtliche Äußerung nach § 88 Absatz 3 Landeshaushaltsordnung zu erstellen. Mit Schreiben vom 30. April 2019 hat der Rechnungshof die Gutachtliche Äußerung an den Landtag übermittelt (siehe Drucksache 16/6216).

Letzte Änderung dieses Artikels: 21.01.2020